Nein! Die LINKE wird dem zustimmen, auch gern zustimmen, weil das sicherlich eine gute Sache ist. Ich bin nicht so begeistert, weil ich Ihnen einfach nur sagen kann: Ich bin einer der betrieblichen Akteure, der sich jahrelang damit beschäftigt hat, ob man nicht vielleicht irgendwie eine Gesundheitsförderung erreichen könnte und ob die Belastungsanalysen, die ja nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz vorgezogen wurden, nicht ausgedehnt werden könnten auf psychische Arbeitsbelastungen und so weiter. Ich sage einmal, es war viel Mühe, und es ist in der Regel nichts dabei herausgekommen. Ich war in Arbeitsgruppen des GPR involviert, dabei ist nichts herausgekommen. Dann sind wir privatisiert worden, dann haben wir versucht, zumindest die einfachsten Dienstvereinbarungen für den Bereich Gesundheit – also wenigstens die Dienstvereinbarung Sucht zum Beispiel – auch mit in die privatisierten Betriebe zu nehmen; auch das wurde nicht gemacht. Es ist eigentlich ein stetiges Versuchen gewesen, aber ziemlich frustrierend. Daher finde ich es gut, dass Sie das wieder aufgerufen haben, wir werden das gern begleiten. Wenn es vielleicht endlich einmal eine Möglichkeit gibt, das in den Betrieben tatsächlich umzusetzen, wäre ich froh und glücklich und würde gern dafür sorgen, dass die GeNo auch beteiligt ist, aber meine Hoffnung ist da in der Tat sehr gering. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist alles gesagt worden, der Senat stimmt Ihnen zu. – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/651 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe von Vertreterinnen und Vertretern der islamischen Religionsgemeinschaft Schura, des Landesverbandes der Islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen, DITIB, aus Bremen und des Verbands der islamischen Kulturzentren. Seien Sie ganz herzlich willkommen!
Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Islamischen Religionsgemeinschaften im Lande Bremen
Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Islamischen Religionsgemeinschaften im Lande Bremen
Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Dr. Joachim. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Mitteilung des Senats zur Vereinbarung des Senats mit den Dachverbänden der muslimischen Gemeinden in Bremen gibt Anlass, noch ein bisschen über das Verhältnis von Kirche und Staat nachzudenken. In der Präambel des Grundgesetzes heißt es, dass der Parlamentarische Rat das Grundgesetz, also die uns bindende Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, damals „in dem Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ beschlossen hat. Ist die Verantwortung der Politik vor Gott eigentlich noch aktuell?
Nach Auffassung der CDU-Bürgerschaftsfraktion ist das noch heute so. Es handelt sich nicht nur um ein deklaratorisches Bekenntnis in der Präambel, sondern auch das, was in der Verfassung steht, ist stark geprägt von christlicher Tradition, vom christlichen Menschenbild, von der christlichen Sicht auf den Menschen in seiner Verantwortung füreinander, aber eben auch in seiner Verantwortung vor Gott. Deswegen ist es richtig, dass wir als Teil der Bundesrepublik Deutschland auch in Bremen nicht vergessen, dass das Bekenntnis seinerzeit, unser Wertegefühl und unsere Wertegemeinschaft nachhaltig durch das Christentum und christliche Überzeugungen beeinflusst und geprägt worden sind.
Wir als CDU stehen zu dieser Verantwortung. Das wird im Übrigen auch in den Verfassungen der Länder und dem Grundgesetz selbst an vielen Stellen zum Ausdruck gebracht. Schauen Sie sich die Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an, oder schauen Sie sich auch die Grundrechte in den Verfassungen der Länder, ja oder auch die Grundrechte in unserer eigenen bremischen Landesverfassung an, und Sie werden überall sehen, dass sie vom Geist des christlichen Menschenbildes und der christlich-jüdischen Tradition und Entwicklung auch in Deutschland und Europa geprägt sind!
Warum sage ich das? Ich sage es, weil die gesellschaftliche Debatte um die Frage, ob wir einen Vertrag mit den Dachverbänden muslimischer Gemeinden schließen, auch in dem Lichte zu sehen ist, wie wir uns selbst zu bestimmten Grundüberzeugungen und Grundrechten stellen. Ich persönlich als gläubiger Christ bin der festen Auffassung, dass derjenige, der selbst fest im Glauben ist, keine Angst vor Menschen mit anderen religiösen Überzeugungen haben muss.
Es gehört eben auch zu unserem Grundgesetz, und es ist eine der ganz wesentlichen Erfahrungen, aber eben auch die Grundprägung und die Werteordnung unseres Grundgesetzes, dass wir die Religionsfreiheit uneingeschränkt in Deutschland und natürlich
auch in Bremen gewährleisten. Das bedeutet für mich in der Folge auch, dass sich die Zeit seit der Beschlussfassung über das Grundgesetz bis heute natürlich geändert hat und dass die Bundesrepublik Deutschland und auch Bremen und Bremerhaven heute anders gesellschaftlich geprägt sind, als das noch vor über 60 Jahren der Fall gewesen ist.
Das bedeutet für mich selbstverständlich auch, dass Menschen muslimischen Glaubens, die seit vielen Jahren mitten unter uns leben oder auch gerade neu zugewandert sind, unsere Gesellschaft prägen und beeinflussen. Der Satz von Christian Wulff hier in Bremen, „der Islam gehört zu Deutschland“, findet meine uneingeschränkte Unterstützung. Ich habe auch Verständnis für die sich anschließende Debatte in Deutschland, und ich finde es wichtig und notwendig, dass darüber geredet wird, in welcher Weise und in welchem Umfang der Islam uns in Deutschland und Europa eigentlich geprägt hat.
Sie erinnern sich, im vergangenen Sommer hat der neu gewählte Bundespräsident Joachim Gauck gesagt, die hier in Deutschland lebenden Muslime gehören zu Deutschland, und eine Debatte über die Frage angestoßen, ob der Islam eigentlich unsere europäische und deutsche Geschichte geprägt hat oder nicht. Ich sage es deswegen ganz bewusst, weil ich glaube, dass wir entgegen vielen Ängsten und Vorbehalten, die sich aus religiöser Unerfahrenheit oder fehlender religiöser Toleranz in Deutschland ausbilden, gemeinsam noch viel zu tun haben, um hier Aufklärung zu betreiben.
Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass die Vereinbarung, die der Senat in der Oberen Rathaushalle Mitte Januar geschlossen hat nach dreijähriger Verhandlung hinter verschlossenen Türen, einer breiten gesamtgesellschaftlichen Debatte und einer parlamentarischen Beratung zugeführt worden wäre, bevor sie endgültig unterschrieben wird.
Ja, für die CDU-Bürgerschaftsfraktion steht fest, auch Menschen islamischen Glaubens haben einen Anspruch darauf, mit dem Staat die Fragen der Religionsausübung zu regeln. Sie haben als Religionsgemeinschaften einen Anspruch darauf, in dieser Form staatliche Anerkennung zu erhalten, und sie haben einen Anspruch darauf, dass die im Grundgesetz und in der Landesverfassung geschützte Glaubens- und Religionsfreiheit sich eben auch tatsächlich in verlässlichen Vereinbarungen ausprägt. Deswegen steht die CDU-Bürgerschaftsfraktion einer solchen Vereinbarung natürlich offen gegenüber. Wir unterstützen, dass der Senat der Freien Hansestadt Bremen mit den Dachverbänden der muslimischen Gemeinden eine solche Vereinbarung verhandelt und auch abschließt.
Wenn ich sage, wir hätten uns eine andere Form der Debatte gewünscht, so ist das natürlich auch das Ergebnis der Reaktionen aus den letzten Tagen und
Wochen. Viele Menschen in Bremen und Bremerhaven wissen gar nicht, was in dem Vertrag geregelt ist. Das fängt schon mit der Bezeichnung des Vertrages an. Viele Medien haben im Anschluss an die Unterzeichnung von einem „Staatsvertrag“ gesprochen. In der Oberen Rathaushalle bei der Unterzeichnung der Vereinbarung wurde sowohl von den Dachverbänden als auch von der politischen Seite von einem „Staatsvertrag“ gesprochen.
Wir kennen solche Vereinbarungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften natürlich aus den Staatskirchenverträgen, die es traditionell in Bremen, aber auch überall sonst in Deutschland gibt. Gerade dieser Vertrag, diese Vereinbarung, erfüllt die Kriterien eines Staatsvertrages nicht. Dies liegt schon daran, dass der Vertragspartner nicht die notwendige Verfasstheit als Körperschaft hat, um entsprechend für alle in Bremen lebende Muslime eine verbindliche staatsvertragliche Vereinbarung zu schließen. Deswegen haben viele Menschen den Eindruck gehabt, dass durch diese Vereinbarung jetzt auch so etwas wie ein Staatskirchenvertrag mit muslimischen Gemeinden geschlossen wurde.
Die zweite Verwirrung, die herrscht, ist die Frage der Feiertage. Ich bin in den letzten Tagen sehr oft darauf angesprochen worden, warum wir denn jetzt in unserer christlich-jüdischen Tradition in Zukunft auch gesetzliche muslimische Feiertage feiern würden. Auch dabei handelt es sich in der Vereinbarung ja um nicht mehr und nicht weniger als eine Absichtserklärung. Mehr kann es übrigens auch nicht sein, weil die Frage, ob und welche Feiertage es gibt, nicht Angelegenheit des Senats ist. Über das Feiertagsgesetz entscheidet die Bremische Bürgerschaft. Auch deswegen, Herr Bürgermeister, hätte ich mir sehr gewünscht, dass Sie, bevor solche Zusagen gegeben und Vereinbarungen unterzeichnet werden, den Gesetzgeber in diese Beratungen in der gebotenen Weise mit Respekt vor den parlamentarischen Beratungen miteinbezogen hätten.
Viele Menschen bezweifeln, dass sich alle hier in Bremen und in Bremerhaven lebenden Menschen muslimischen Glaubens uneingeschränkt zu den Grundrechten unserer Landesverfassung und unseres Grundgesetzes bekennen. Ja, antworte ich dann, es gibt Menschen, die in ihrem Glauben so radikal sind, dass sie bestimmte grundlegende Überzeugungen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Freiheit von Religion oder die Gleichberechtigung von Frau und Mann für sich eben nicht akzeptieren.
Das ist bei den Christen vielleicht teilweise deswegen anders, weil die christlichen Überzeugungen, anders als der Islam, mit der Reformation und der Aufklärung natürlich Veränderungen erfahren haben. Deswegen habe ich am Anfang auch ganz klar gesagt: Ausprägungen unserer christlichen Überzeugung in unserer Sicht auf den Menschen haben bei uns Verfassungsrang, und ich erkläre für die CDU-Fraktion, das ist für uns auch nicht verhandelbar.
Ich hätte mir gewünscht, dass man die Dauer der Verhandlungen – die drei Jahre – auch dazu genutzt hätte, um in einem anderen Bereich des Verhältnisses von Staat und Religion zu einer neuen und verlässlichen Vereinbarung zu kommen. Ich glaube, Herr Bürgermeister, es ist uns nicht damit geholfen, dass wir die Dachverbände der muslimischen Religionsvereinigungen an der Fortentwicklung des Biblischen Geschichtsunterrichts beteiligen. Ich glaube, das Interesse an Biblischem Geschichtsunterricht ist in diesen Verbänden überschaubar.
Im Übrigen sage ich ganz ehrlich auch, dass der Biblische Geschichtsunterricht so, wie er stattfindet, zumindest aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion sowieso ungeeignet ist, über das Verhältnis von Religion, Staat und den einzelnen religiösen Überzeugungen entsprechend zu belehren, uns zu unterrichten und in einen Dialog einzutreten. Der überwiegende Anteil fällt aus, und der Unterricht, der erteilt wird, wird fachfremd erteilt. Deswegen sagen wir als CDUBürgerschaftsfraktion ganz klar: Wir sind für einen konfessionell gebundenen Religionsunterricht an staatlichen Schulen.