Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

quantitativen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet. Das Motto war bisher, einfach möglichst viel zu bauen. Auf die qualitative Zusammensetzung wurde dabei kaum geachtet, ob also die zeitliche Erzeugung, die räumliche Verteilung oder ihr Zu sammenspiel mit konventioneller Energie und dem Ausbau der Netze überhaupt vereinbar ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass durch das EEG vermeidbare Mehrkosten entstehen, die Bürger und Unternehmen belasten. Die Energiewende wird jedoch nur dann gelingen, wenn sie volkswirtschaftlich verantwortlich und bezahlbar ist.

(Beifall bei der CDU)

Das Ziel muss daher sein, dass die Kosten für den

Endverbraucher bezahlbar bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zu stark belastet werden, und die Industrie muss weiterhin im internationalen Wettbewerb bestehen können. Es ist vollkommen richtig, dass auf Bundesebene der Anstoß gegeben wurde, das EEG zu reformieren, und das wird auch von den Vertretern der erneuerbaren Energien als zwingend erforderlich angesehen. Die Frage ist nun: Wie soll das EEG reformiert werden? An wel cher Stelle können wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten beziehungsweise belasten? Was kann der Mittelstand verkraften? Was können wir den großen energieintensiven Unternehmen zumuten? Welche Regelungen können gefunden werden, dass die erneuerbaren Energien gefördert, aber nicht über fördert werden?

Die Reform des EEG ist eine komplexe Aufgabe,

die nicht über das Knie gebrochen werden darf. Bundesminister Altmaier hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet, der in den vergangenen Wochen auf viel Kritik gestoßen ist, aus meiner Sicht teilweise zu Unrecht, teilweise auch zu Recht, aber dazu komme ich gleich. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte des Vorschlags von Herrn Altmaier einmal genau an!

Erstens, die Ausnahmeregelungen für energiein

tensive Unternehmen sollen reduziert werden. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hause alle einig, dass das richtig und notwendig ist.

Zweitens sollten auch diejenigen eine EEG-Umlage

bezahlen, die Strom selbst produzieren und verbrau chen. Auch das kann nur richtig sein, schließlich muss jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Drittens, die Ökostromumlage soll auf ihr heutiges Niveau begrenzt werden. Das ist auch richtig, denn ein beliebiger Anstieg ist langfristig nicht finanzierbar.

Viertens soll ein sogenannter EEG-Soli vom Be

treiber von Bestandsanlagen erhoben werden. Dies halte ich allerdings für vollkommen falsch. Ein nach trägliches Einfordern von Geldern verursacht einen Vertrauensverlust in staatliche Zusagen, den wir uns nicht leisten können.

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich möchte die Position der CDU-Fraktion an die

ser Stelle kurz zusammenfassen. Eine Reform des EEG ist zwingend erforderlich, das Instrument ist überholt, bei der Solarenergie und bei der Förderung der Biomasse ist es zu bedenklichen Entwicklungen gekommen. Der Umweltminister hat hierzu sinnvolle Vorschläge gemacht. Seine Idee eines rückwirkenden Eingriffs in das Vergütungssystem für Bestandsan lagen lehnen wir jedoch in vollem Umfang ab, nicht nur weil dies ein erheblicher Vertrauensverlust in staatliches Handeln bedeutet, sondern auch eklatant die Offshore-Branche bedroht. Durch solche Ein griffe würden Investoren vollkommen verschreckt. Schon heute scheitern viele Projekte an mangelnden Investoren, durch solch eine Regelung würde es vermutlich gar keine mehr geben. Dies hätte kata strophale Auswirkungen auf den Offshore-Standort Bremen/Bremerhaven.

Aus der Sicht der CDU-Fraktion muss das EEG

so weiterentwickelt werden, dass die Refinanzie rungsrahmen für Windkraftanlagen hinreichend und verlässlich bleiben. Hinreichend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Gesamtinvestitionen in die Windkraftanlagen rechnen müssen, weil sonst die Investitionen ausbleiben. Unter verlässlich verstehe ich, dass auch ein zukünftiges EEG die Investitions sicherheit gewährleisten muss.

Ich möchte es noch einmal betonen: Wir verstehen

den Vorschlag von Bundesminister Altmaier – so hat er es auch nachträglich noch einmal gesagt – als eine gute Diskussionsgrundlage, wir sprechen uns jedoch klar gegen eine rückwirkende Vergütung von Bestandsanlagen aus. Dafür werden wir uns auch mit allen Mitteln, das sage ich hier, auf Bundes ebene einsetzen. Das Gleiche fordern wir auch vom Bremer Senat, nämlich konstruktiv die vorliegenden Vorschläge zu prüfen und sich auf Bundesebene für unsere regionalen Interessen einzusetzen.

Gemeinsam müssen wir für die bremischen Interes

sen insbesondere im Bereich der Windenergiebranche kämpfen. In Bremen und Bremerhaven – ich glaube, da sage ich Ihnen nichts Neues – sind in dem letzten Jahr rund 3 000 Arbeitsplätze durch die OffshoreWindenergie entstanden. Diese gilt es zu erhalten, dafür müssen wir kämpfen.

Die Bremer CDU-Fraktion steht klar an der Seite

der Offshore-Windindustrie, und wir werden Sie dann auch gegebenenfalls in Berlin dahingehend unterstützen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das

Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, meine

Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Energiepreisen gilt es, praktisch einen dop pelten Spagat zu bewältigen. Einerseits, das hat Herr Strohmann gesagt, ist die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben, und steigende Preise sind eben auch ein Anreiz zum Energieeinsparen und zu mehr Energieeffizienz. Andererseits besteht aber auch die Verpflichtung, dass diese Energiewende möglichst kosteneffizient bewältigt wird. Auch wenn ich das Thema zumindest ein Stück weit für aufgebauscht halte, Energiepreise müssen bezahlbar bleiben, und sie müssen insbesondere bezahlbar bleiben für die einkommensschwachen Haushalte. Das ist der erste Spagat.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir einerseits Maßnahmen zur Preisdämp

fung ergreifen, dann müssen wir natürlich ande rerseits aufpassen, dass diese Maßnahmen nicht den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energiewende insgesamt gefährden. Das ist der zweite Spagat. Wenn man sich diesen zweiten Spagat näher anschaut, dann ist man natürlich gezwungen, sehr genau hinzuschauen, welche Maßnahmen man ergreift und wo die Kostentreiber und die Energie effizienzen sind.

Aus unserer Sicht gibt es bei den Maßnahmen, die

hier zu ergreifen wären und die keine Gefährdung für die weitergehenden Ziele bedeuten, eigentlich drei Ansatzpunkte. Der erste Ansatzpunkt ist die Methode zur Berechnung der EEG-Umlage. Dazu muss man einfach wissen: Die EEG-Umlage, so wie sie heute berechnet wird, ergibt sich zum einen aus der Differenz der Vergütung, die die Betreiber er neuerbarer Kraftwerke erhalten, und zum anderen aus dem Börsenpreis.

Nun ist es so, dass gerade die erneuerbaren Ener

gien in den letzten Jahren nachhaltig dazu beige tragen haben, dass der Börsenpreis für den Strom sinkt. In gewisser Weise werden die erneuerbaren Energien hier Opfer ihres eigenen Erfolges, denn je mehr sie den Strompreis senken, desto größer wird die EEG-Umlage.

Das allein wäre jetzt noch nicht einmal das Problem.

Das Problem besteht darin, dass diejenigen, die das Gros der EEG-Umlage bezahlen müssen, nämlich die privaten Haushalte und die kleinen und mittleren

Unternehmen, nicht diejenigen sind, die von den gefallenen Börsenpreisen profitieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die gefallenen Börsenpreise gehen nämlich in den

Großhandel hinein, und dieser Mechanismus muss überarbeitet werden, denn er ist von seinen Vertei lungswirkungen her ineffizient und nicht akzeptabel.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das ist der Punkt, Herr Strohmann! Herr Altmaier

spricht das durchaus an, aber es kommt bislang keine Antwort darauf, was man hier machen könnte. Wenn wir das diskutieren, dann sollten wir vor allem auch diesen Punkt mit aufnehmen.

Der zweite Punkt ist für uns natürlich die unge

rechte Verteilung der Lasten bei der EEG-Umlage. Es ist eben so, dass die Bundesregierung – das ist schon des Öfteren hier angesprochen worden – eben in den letzten Jahren immer mehr Unternehmen die Befreiung mit der Folge gegeben hat, dass die Zahl derjenigen, die die EEG-Umlage tragen müssen, schrumpft und gewissermaßen hier die Steigerung umso stärker ausfällt.

Insofern ist es sicherlich erst einmal gut, Herr

Strohmann, dass in dem Altmaier-Papier jetzt auch Zeichen gegeben werden, dort wieder zurückzuge hen. Man muss nur sagen, es steht nicht darin, was man genau will. Will man hin zu dem Punkt, von dieser Befreiung zurückkehren? Das wäre die ein fachste Sache. Man müsste auch nicht lange darüber verhandeln, das könnte man ohne Weiteres machen, und das wäre auch unsere Forderung.

Zum zweiten Punkt, den Sie in dem Zusammen

hang gesagt haben, nämlich die Mindestumlage zu erhöhen und auch den Selbstverbrauch zu belasten, muss man Folgendes sagen: Wenn man sich das an schaut, klingt das zunächst ganz gut. Wenn man sich die Sache aber näher betrachtet, tauchen Probleme auf. Ich habe es heute Morgen schon angesprochen: Wenn man die Mindestumlage für die energieinten siven Unternehmen steigert, wenn man gleichzeitig auch den Selbstverbrauch mit zusätzlichen Umlagen belastet, dann trifft das insbesondere so energiein tensive Unternehmen wie die Stahlwerke hier in Bremen. Das müssen wir als ein heikles, sensibles Problem vor Augen haben.