Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

Zu Frage 1: Der Senat bewertet Beschlüsse anderer

Landesregierungen nicht. Schleswig-Holstein ist der zeit das einzige Bundesland, welches die Einrichtung einer Pflegekammer beschlossen hat.

Zu Frage 2: Die Befragungsergebnisse liegen

derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 3: Dem Senat ist bekannt, dass innerhalb

der Pflegenden unterschiedliche Auffassungen zur Einrichtung einer Kammer bestehen. Der Senat plant derzeit keine Befragung der Pflegenden nach ihren Wünschen und Vorstellungen für eine berufsständi sche Vertretung. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Bensch, haben Sie eine

Zusatzfrage?

(Abg. B e n s c h [CDU]: Nein, danke für die klare Antwort!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Einfüh

rung eines Vorgangsbearbeitungssystems bei den Polizeien. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Fecker!

Wir fragen

den Senat:

Erstens: Kann der geplante Zeitpunkt der Inbe

triebnahme des Vorgangsbearbeitungssystems zum Jahresende 2013 eingehalten werden?

Zweitens: Ab wann ist mit dem Beginn der Schu

lungen für den Einsatz des Systems bei der Polizei Bremen zu rechnen?

Drittens: Welche Maßnahmen sind vorgesehen,

eventuell durch die Schulungen zu erwartende Per sonalengpässe zu kompensieren?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:

Zu Frage 1: Nach dem bisherigen Projektverlauf

kann das Vorgangsbearbeitungssystem pünktlich zum 1. Januar 2014 in Betrieb genommen werden.

Zu Frage 2: Die Beschulung der sogenannten An

wenderbetreuer soll ab Mitte 2013, die der Anwender ab Mitte August 2013 erfolgen.

Zu Frage 3: Im Beschulungszeitraum werden an

dere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß reduziert. Der Umfang der Schulung ist abhängig von der ausgeübten Funktion. Dadurch lässt sich die Beschulungsdauer kurz halten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Fecker, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Se

nator, ist es am Ende des Verfahrens so, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven dann mit dem System arbeiten können?

Bitte, Herr Senator!

Ja, das ist gerade das Ziel dieser

Maßnahme, und wir haben deswegen auch bei der Schulung das Zeitfenster so gesetzt, dass wir genau schauen, was man später in der Praxis braucht. Das bedeutet natürlich auch, dass wir dann Unterschiede machen. Wer zum Beispiel heute im Einsatzdienst arbeitet, braucht einen Tag Schulung, wer als Ermitt ler arbeitet, zwei Tage. Das erklärt auch, warum wir dann in der Lage sind, den normalen Polizeibetrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig zu schulen.

Herr Fecker, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage?

Ich habe

jetzt gerade vernommen, einen Tag und zwei Tage, das heißt, das, was Sie vorhin beschrieben haben, dass nämlich Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Polizei dann ausgesetzt werden, ist in einem ganz geringen Umfang dann der Fall für die Beamtinnen und Beamten?

Bitte, Herr Senator!

Ja, wir haben das bewährte

System der Schulungen von der Polizei SchleswigHolstein übernommen, die ist dort schon weiter und unterstützt uns dabei. Insofern können wir da schon aufgrund dieser positiven Erfahrungen auch die Planungen so weit vorantreiben, dass wir in der Tat sagen können, am 1. Januar 2014 wird das System funktionieren.

Herr Abgeordneter, haben Sie

eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie wird das

zukünftig mit der Ausbildung geregelt? Ist es dann Bestandteil der Ausbildung in der Hochschule für öffentliche Verwaltung, oder wird das bei den Poli zeianwärtern in der Praxis in den Revieren vermittelt?

Bitte, Herr Senator!

Ja, es ist natürlich völlig klar,