ren zurückgegangen ist. Manch einer in Deutschland mag dies begrüßen, wir als SPD-Fraktion tun dies nicht.
Menschen, die auf Dauer in Deutschland in leben, haben ein Recht auf Ehe und Familie, egal woher ihr Ehepartner kommt und egal wie hoch sein Einkommen ist.
Deshalb haben wir diesen Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Wir wollen, dass der Ehegattennachzug wieder familienfreundlich gestaltet wird.
Deutschkurse und zusätzliche Integrationskurse können auch hier in Deutschland nach der Familienzusammenführung stattfinden. Dann würden vielen Menschen große seelische Belastungen und zum Teil unüberwindbare finanzielle Hürden erspart bleiben. Wir bitten daher den Senat, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die bereits im Ausland nachzuweisenden Deutschkenntnisse für den Ehegattennachzug abzuschaffen und den Nachzug von Ehepartnern unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung zuzulassen.
Wir bitten deshalb ferner zu prüfen, welche Möglichkeiten in Bremen schon jetzt bestehen, von Spracherfordernissen beim Ehegattennachzug abzusehen und hierüber innerhalb der nächsten drei Monate zu berichten. Bitte unterstützen auch Sie unsere Initiative! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Mein Kollege Herr Seyrek hat Ihnen eben dargelegt, dass sich die Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern seit dem Jahr 2007 in wesentlichen Punkten verschärft hat. Seit der Einführung des Sprach––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
erfordernisses beim Ehegattennachzug kommt es bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Verzögerungen, die sogar Jahre ausmachen können. In dieser Zeit müssen die Ehegatten getrennt voneinander leben und Härten verschiedenster Art hinnehmen. Wir Grünen sind der Ansicht, dass dies ein großes menschenrechtliches Problem darstellt, und wir setzen uns deshalb für die Vereinfachung der Familienzusammenführung ein.
Die Einführung des Sprachnachweises wurde damals damit begründet, dass Sprachkurse in den Herkunftsländern Zwangsverheiratung verhindern sollten. Dieses Ziel wurde allerdings nicht erreicht. Der Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse vom 29. September 2010 enthält zu diesem Komplex „Bekämpfung von Zwangsehen durch das Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise“ überhaupt keine Aussagen und überhaupt keine Erkenntnisse.
Es existieren also somit nach wie vor keine belastbaren Untersuchungen, die belegen, dass das Spracherfordernis die Eingehung von Zwangsehen in Deutschland verhindert. Die Vorteile gibt es nicht, mit denen dieses Gesetz begründet worden ist, aber es gibt gravierende Nachteile für die Menschen, die davon betroffen sind.
In vielen Fällen führt diese Regelung tatsächlich zu erheblichen Eingriffen in das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl, und das nehmen wir nicht hin.
Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung und das vorhandene statistische Material zeigen aber auch deutlich, dass die Hürden zur Erlangung der Sprachkenntnisse für viele Ehegatten einfach zu hoch sind. Der Bericht bestätigt zudem, dass es für ältere, kranke Menschen oder auch funktionale Analphabeten besonders schwierig ist, die erforderlichen Deutschkenntnisse zu erlangen.
Ein wesentlicher Aspekt wird dabei aber völlig außer Acht gelassen, der mir, meine Damen und Herren, persönlich sehr wichtig ist, und zwar das Kindeswohl. Oft geht es nicht nur um den Nachzug eines Ehegatten, sondern auch um gemeinsame Kinder. Ist der im Ausland lebende Ehegatte nicht in der
Lage, sich in kurzer Zeit die erforderlichen Sprachkenntnisse anzueignen, um diesen Test zu bestehen, bedeutet dies, dass die Familie über einen längeren Zeitraum voneinander getrennt leben muss und die minderjährigen Kinder von dem bereits im Bundesgebiet lebenden Elternteil längere Zeit getrennt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in mehreren Entscheidungen immer wieder betont, dass insbesondere bei kleinen Kindern schon eine verhältnismäßig kurze Trennung von einem Elternteil nicht hinnehmbar ist, da die Entwicklung der Kinder schnell voranschreitet und entsprechend schnell auch eine Entfremdung zwischen dem Elternteil und dem Kind stattfindet.
Der Eingriff in das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland ist auch durch das Ziel der Integration nicht gerechtfertigt,
und zwar aus folgendem Grund: Es gibt viel mildere Mittel, um dieses Ziel auch in Deutschland zu erreichen. Zur Erinnerung! Seit dem Jahr 2005 ist die Teilnahme an Integrationskursen in Deutschland verpflichtend und kann mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. Wir Grünen wollen die im Jahr 2007 eingeführten Verschärfungen wieder aufheben, damit Familien nicht auseinandergerissen werden, meine Damen und Herren.
Ich möchte auch betonen, dass wir Grünen natürlich wollen, dass alle, die nach Deutschland kommen, auch Deutsch lernen. Ich möchte dies hier ganz deutlich betonen, denn das ist die wichtigste Voraussetzung für die Integration in Deutschland.
Wir Grünen sind aber auch der Ansicht, dass eine Sprache, und das wissen Sie alle, meine Damen und Herren, in dem Land, in dem man lebt, in dem man sie täglich benutzt, viel einfacher erlernt werden kann als in einem Herkunftsland, in dem beispielsweise die Kurse nicht so gut sind.
Ich bitte Sie aus den vorgenannten Gründen unseren Antrag zu unterstützen, denn unserer Auffassung nach kennt die Liebe keine Grenzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 4. Mai 2010 hat DIE LINKE im Bundestag bezüglich dieses Themas einen Antrag eingebracht. Wir haben darin gefordert, den Ehegattennachzug ohne Sprachhürden zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde von der CDU/ CSU und von der FDP abgelehnt. Die SPD enthielt sich. Die einzige Partei, die für unseren Antrag gestimmt hat, war Bündnis 90/Die Grünen.
Wir haben die Neuregelung für den Ehegattennachzug von Beginn an für verfassungswidrig erklärt, weil sie in unseren Augen eine hoch selektive Einschränkung für den Familiennachzug bedeutet. Der Antrag, der von der LINKEN im Jahr 2010 im Bundestag gestellt worden ist, hatte folgende Gründe: Das Gesetz zum Ehegattennachzug, das im August 2007 im Rahmen des Richtlinienumsetzungsgesetzes verabschiedet wurde, ist in vielerlei Hinsicht eine unzulässige Rechtseinschränkung für die betroffenen Menschen. Zudem verstößt diese Neuregelung wegen unzulässiger Einschränkung des Rechts auf Familienzusammenführung gegen europäisches Recht.
Die Familienzusammenführungsrichtlinie der EU schreibt vor, dass diesbezüglich eröffnete Handlungsspielräume nicht so genutzt werden dürfen, dass sie das Richtlinienziel einer Begünstigung der Familienzusammenführung beeinträchtigen. Außerdem stellt diese gesetzlich vorgeschriebene Erschwerung des Ehegattennachzugs aus unserer Sicht einen Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes dar. Ehe und Familie stehen unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Wir sind erfreut über den neuen Regierungskurs der SPD, die ihr inhumanes Gesetz an dieser Stelle rückgängig machen möchte.
Uns ist unerklärlich, wie gerade Sie zu solch einem Gesetz, das gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, die betroffenen Menschen in extreme Lebenssituationen zwingt und außerdem einem Kind sein Recht auf beide Elternteile nehmen kann, auch noch applaudieren konnten.
Es scheint außerdem kaum Zweifel daran zu geben, das hat meine Kollegin Frau Dogan auch noch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
einmal erwähnt, dass bei Kindern erhebliche psychische Schäden entstehen können, wenn sie plötzlich von einer sehr engen und wichtigen Bezugsperson getrennt werden. Für die betroffenen Kinder und Eltern entstehen so dramatische Lebensumstände. Dieses massive Eingreifen des Staates in das Privatleben der betroffenen Menschen ist für uns grundsätzlich sofort zu beenden.
Zu den aktuellen Debatten möchte ich sagen, dass wir für Härtefälle beziehungsweise für eine Zumutbarkeitsprüfung einen Sprachnachweis begrüßen, wir sind aber aufgrund der nachweisbaren Komplexität der Angelegenheit und des diskriminierenden Charakters des Gesetzes für eine sofortige Abschaffung des Gesetzes. Das Richtlinienumsetzungsgesetz der EU hat im Grunde genommen nur ein Ziel, es soll soziale Selektion bei der Einwanderung verstärken.
Wir schließen uns aus diesen Gründen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD an. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner und überhaupt die Unterzeichner dieses Antrags teilen offensichtlich gemeinsam die Überzeugung, dass es keine Gründe dafür gibt, die dafür sprechen, mit dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse schon im Herkunftsland zu beginnen. Die CDU-Fraktion sieht das anders.
Wir sehen durchaus Gründe, die dafür sprechen, schon vor der Einreise nach Deutschland so viel Deutsch zu lernen, dass man sich hier auf einfache Weise mit anderen verständigen kann. Diese Ansicht teilen wir mit dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht, die beide die geltenden Regelungen für verfassungs- und europarechtskonform erklärt haben. Sicher ist das Deutschlernen mit Anstrengungen und mit Kosten verbunden. Derjenige, der einen Menschen, der in einem anderen Land lebt oder sogar auch aus einer anderen Kultur kommt, heiratet, der lässt sich auf herausfordernde Veränderungen ein. Diese sind nicht immer leicht zu bewältigen.