Protokoll der Sitzung vom 13.03.2013

lichen Vereinigung an diesem Punkt hat stattgefun den, auch in Zusammenarbeit mit der ZGF, also im Grunde sind da die Diskussionen insoweit aufgenom men, womit wir auch sicherstellen wollen, dass die Frauen, wenn sie gern arbeiten möchten oder auch sehen, dass sie eigentlich etwas tun können, nicht in dem Beschäftigungsverbot verharren müssen, aber wir haben natürlich gesetzliche Rahmenbedingun gen auch zu respektieren.

Herr Kollege, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

knüpfend an eine Frage meiner Kollegin Frau Bö schen: In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, auch in Bereichen, wo sozusagen ein Arbeitsalltag existiert, der für Schwangere nicht zugänglich ist, wie zum Beispiel bei der Polizei, gibt es ja gleichwohl die Möglichkeit, auf Ersatzarbeitsplätzen bis sechs Wochen vor der Geburt weiterzuarbeiten. Wäre es nicht daher die Anstrengung wert zu schauen, ob wir irgendwie – wir sind ja ein relativ großer öffent licher Dienst – dann doch den einen oder anderen Arbeitsplatz finden könnten, wo eine solche gesund heitliche Gefährdung nicht gegeben wäre?

Bitte, Frau Senatorin!

Auf jeden

Fall! Wir haben einen Fragebogen, der entwickelt worden ist, zur Gefährdungsbeurteilung. Diese Ge fährdungsbeurteilung nehmen Schulleitungen vor, der Fragebogen ist mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst, mit der Frauenbeauftragten und dem Per sonalrat entwickelt worden, um eben genau dieses Gefährdungspotenzial ausfindig zu machen und um dann gemeinsam herauszufinden, ob es andere Orte im schulischen Kontext gibt, in dem diese Ge fährdung nicht vorliegt. Dieses Verfahren ist struk turiert und findet auch statt. Darüber hinaus haben wir in andere Bereiche als dem schulischen Bereich, glaube ich, noch nicht den Blick gerichtet. Das kann man sich noch einmal überlegen, ob das machbar und angemessen ist, das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Eine weitere Zusatzfrage des

Abgeordneten Dr. Schlenker!

würde gern wissen, ob es nicht so ist, dass der Ar beitsplatz Schule oder auch Kita gerade durch die vielen geimpften Kinder sehr viel sicherer ist als das Leben im Allgemeinen und in der Stadt.

Bitte, Frau Senatorin!

Es ist so,

wenn die Frau den Impfschutz nicht nachweisen kann, dann ist sie gefährdet. Das ist jetzt nicht die Antwort auf Ihre Frage. Die Antwort auf Ihre Frage wäre, dass ich Ihnen jetzt meine Meinung dazu sage, das möchte ich an dieser Stelle hier jetzt gar nicht so ausufern lassen, aber ich kann einfach nur sagen, wenn eine Frau den Impfschutz nicht hat, dann ist sie in dem Umfeld Schule aufgrund der hohen sozi alen Kontakte mit Kindern potenziell eher gefährdet.

(Abg. D r. S c h l e n k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Kinder sind zu über 90 Prozent gegen all solch schreckliche Krankheiten geimpft!)

Trotzdem gibt es natürlich Kindererkrankungen, und wenn wir das jetzt zum Beispiel auf die Krankheit Röteln beziehen, müssen wir natürlich schon fest stellen, dass – –.

(Abg. D r. S c h l e n k e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Auch geimpft!)

Ja, aber nicht alle Kinder! Es gibt da ja auch einen großen Streit.

(Abg. D r. S c h l e n k e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: 87 Prozent in Bremen!)

Herr Dr. Schlenker, bitte lassen

Sie die Senatorin ausreden! Bitte führen Sie kein Zwiegespräch, dies ist eine Fragestunde!

Die Schwierigkeit

an der Stelle ist, dass man das durch den Impfschutz der Frau statuiert und nicht durch die Kohorte, mit der sie in Kontakt ist. Dass der soziale Kontakt in Schulen höher ist als in anderen Bereichen, ist auf alle Fälle auch gegeben. Insofern ist in einer Behörde, in der man dann vielleicht tätig ist, in der weniger Menschen oder Kinder sind, das Gefährdungspoten zial aufgrund der geringeren Anzahl von Menschen, mit denen man in Berührung kommt, trotz des hohen Impfschutzes von Kindern vermutlich geringer als in der Schule oder der Kindertagesstätte.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Thema

„Nationales Waffenregister – Papiertiger oder re

ale Hilfe?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Dr. Güldner!

fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Einführung

des Nationalen Waffenregisters?

Zweitens: In welcher Weise betreibt der Senat

Verbesserungen des Registers zur Unterstützung der konkreten Arbeit der Polizei, sollte er diese Verbes serungen als nötig erachten?

Drittens: Wie ist im Land Bremen sichergestellt,

dass die Daten nur mittels sogenannter sicherer Verbindungen abgerufen werden können und vor externen Zugriffen geschützt sind?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat begrüßt, dass durch die Ein

richtung eines Nationalen Waffenregisters erstmalig alle wesentlichen Informationen zu erlaubnispflich tigen Schusswaffen deutschlandweit zeitnah und aktuell in einem zentralen Register verfügbar sind.

Zu Frage 2: Die Recherchemöglichkeiten im Na

tionalen Waffenregister werden auf Grundlage ers ter Erfahrungen durch das Bundesministerium des Innern evaluiert. Bremen ist in den Gremien des Nationalen Waffenregisters vertreten und wird das weitere Verfahren begleiten.

Zu Frage 3: Die Behörden im Land Bremen, die

Zugriff auf das Nationale Waffenregister haben, sind alle über eine sichere und verschlüsselte Datenlei tung angebunden. Hierzu wird die DeutschlandOnline Infrastruktur genutzt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Güldner haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!