lichen Vereinigung an diesem Punkt hat stattgefun den, auch in Zusammenarbeit mit der ZGF, also im Grunde sind da die Diskussionen insoweit aufgenom men, womit wir auch sicherstellen wollen, dass die Frauen, wenn sie gern arbeiten möchten oder auch sehen, dass sie eigentlich etwas tun können, nicht in dem Beschäftigungsverbot verharren müssen, aber wir haben natürlich gesetzliche Rahmenbedingun gen auch zu respektieren.
knüpfend an eine Frage meiner Kollegin Frau Bö schen: In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, auch in Bereichen, wo sozusagen ein Arbeitsalltag existiert, der für Schwangere nicht zugänglich ist, wie zum Beispiel bei der Polizei, gibt es ja gleichwohl die Möglichkeit, auf Ersatzarbeitsplätzen bis sechs Wochen vor der Geburt weiterzuarbeiten. Wäre es nicht daher die Anstrengung wert zu schauen, ob wir irgendwie – wir sind ja ein relativ großer öffent licher Dienst – dann doch den einen oder anderen Arbeitsplatz finden könnten, wo eine solche gesund heitliche Gefährdung nicht gegeben wäre?
Fall! Wir haben einen Fragebogen, der entwickelt worden ist, zur Gefährdungsbeurteilung. Diese Ge fährdungsbeurteilung nehmen Schulleitungen vor, der Fragebogen ist mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst, mit der Frauenbeauftragten und dem Per sonalrat entwickelt worden, um eben genau dieses Gefährdungspotenzial ausfindig zu machen und um dann gemeinsam herauszufinden, ob es andere Orte im schulischen Kontext gibt, in dem diese Ge fährdung nicht vorliegt. Dieses Verfahren ist struk turiert und findet auch statt. Darüber hinaus haben wir in andere Bereiche als dem schulischen Bereich, glaube ich, noch nicht den Blick gerichtet. Das kann man sich noch einmal überlegen, ob das machbar und angemessen ist, das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.
würde gern wissen, ob es nicht so ist, dass der Ar beitsplatz Schule oder auch Kita gerade durch die vielen geimpften Kinder sehr viel sicherer ist als das Leben im Allgemeinen und in der Stadt.
wenn die Frau den Impfschutz nicht nachweisen kann, dann ist sie gefährdet. Das ist jetzt nicht die Antwort auf Ihre Frage. Die Antwort auf Ihre Frage wäre, dass ich Ihnen jetzt meine Meinung dazu sage, das möchte ich an dieser Stelle hier jetzt gar nicht so ausufern lassen, aber ich kann einfach nur sagen, wenn eine Frau den Impfschutz nicht hat, dann ist sie in dem Umfeld Schule aufgrund der hohen sozi alen Kontakte mit Kindern potenziell eher gefährdet.
(Abg. D r. S c h l e n k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Kinder sind zu über 90 Prozent gegen all solch schreckliche Krankheiten geimpft!)
Trotzdem gibt es natürlich Kindererkrankungen, und wenn wir das jetzt zum Beispiel auf die Krankheit Röteln beziehen, müssen wir natürlich schon fest stellen, dass – –.
an der Stelle ist, dass man das durch den Impfschutz der Frau statuiert und nicht durch die Kohorte, mit der sie in Kontakt ist. Dass der soziale Kontakt in Schulen höher ist als in anderen Bereichen, ist auf alle Fälle auch gegeben. Insofern ist in einer Behörde, in der man dann vielleicht tätig ist, in der weniger Menschen oder Kinder sind, das Gefährdungspoten zial aufgrund der geringeren Anzahl von Menschen, mit denen man in Berührung kommt, trotz des hohen Impfschutzes von Kindern vermutlich geringer als in der Schule oder der Kindertagesstätte.
ale Hilfe?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Verbesserungen des Registers zur Unterstützung der konkreten Arbeit der Polizei, sollte er diese Verbes serungen als nötig erachten?
dass die Daten nur mittels sogenannter sicherer Verbindungen abgerufen werden können und vor externen Zugriffen geschützt sind?
richtung eines Nationalen Waffenregisters erstmalig alle wesentlichen Informationen zu erlaubnispflich tigen Schusswaffen deutschlandweit zeitnah und aktuell in einem zentralen Register verfügbar sind.
tionalen Waffenregister werden auf Grundlage ers ter Erfahrungen durch das Bundesministerium des Innern evaluiert. Bremen ist in den Gremien des Nationalen Waffenregisters vertreten und wird das weitere Verfahren begleiten.
Zugriff auf das Nationale Waffenregister haben, sind alle über eine sichere und verschlüsselte Datenlei tung angebunden. Hierzu wird die DeutschlandOnline Infrastruktur genutzt. – Soweit die Antwort des Senats!