Protokoll der Sitzung vom 13.03.2013

tere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es gibt ja

nun überhaupt insgesamt immer mehr Tierschutz- und Biolabels, die heißen „Bioland“ und so weiter, und es gibt eigene Linien der Supermärkte, „Natur gut“, „Landglück“ oder „BioBio“. Kann es sein, dass Angesichts dieser Flut und der damit verbundenen

Unübersichtlichkeit die Verbraucher völlig überfor dert und irregeführt werden und in der Meinung, das Richtige zu kaufen, nicht mehr die Spreu vom Weizen trennen können, und dann doch auf das fal sche Pferd setzen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die Vielzahl der Kennzeichnungen

trägt sicherlich nicht zur Transparenz bei, aber ich sehe nicht, welche Möglichkeiten der Senat haben sollte, das zu verändern.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Opfer

von Kindesmissbrauch nicht im Stich lassen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Ahrens!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Empfehlung des runden

Tisches gegen Kindesmissbrauch, Opfer von sexuel lem Kindesmissbrauch finanziell zu entschädigen?

Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die bisher

von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Sum me, die den Opfern zugutekommen wird?

Welchen finanziellen Anteil wird Bremen bis zu

welchem Zeitpunkt zum eingerichteten Fonds bei steuern, um die Opfer von sexuellem Kindesmiss brauch nicht im Stich zu lassen?

Diese Frage wird beantwortet

von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte

Damen und Herren, liebe Frau Ahrens! Für den Se nat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: „Sexueller Kindesmissbrauch in Ab

hängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“, dieser runde Tisch hat Empfehlungen aus gesprochen, die vielfältige Bereiche betreffen, un ter anderem Opferschutz, Prävention, Intervention, Qualifizierung, Information und Forschung.

Darüber hinaus soll im Jahr 2013 ein ergänzendes

Hilfesystem eingerichtet werden, in dem Betroffe ne von sexuellem Missbrauch schnell und unbüro kratisch Hilfe in Form von Sachleistungen im Wert von bis zu 10 000 Euro erhalten. Das Land Bremen beteiligt sich konstruktiv an der Erarbeitung der notwendigen Verfahren zur Umsetzung dieses er gänzenden Hilfesystems.

Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat in den bis

herigen Beratungen für das ergänzende Hilfesystem 50 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Zu Frage 3: Die Höhe der Länderanteile für das

ergänzende Hilfesystem ist bisher nicht verhandelt worden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Ahrens, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie

kommt es, wenn es nicht verhandelt worden ist, dass uns in einer Vorlage mitgeteilt wurde, dass sich Bremen laut dem Königsteiner Schlüssel mit einem Betrag von 540 000 Euro am Fonds beteiligen soll?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist eine der Beratungs

grundlagen, die sich an den Regelungen orientiert, die wir für die Beratungen und Entschädigungen von Heimkindern getroffen haben, aber zu Ende verhandelt ist es noch nicht. Das ist ein Vorschlag, der auf dem Tisch liegt. Es ist noch eine Reihe von Fragen zu klären. Die Länder haben thematisiert, dass der Bund einen Fonds auflegt, der nach oben hin nicht gedeckelt ist. Die Frage, wie man mit den Ansprüchen umgehen will, die darüber hinaus ange meldet werden könnten, konnte bislang nicht geklärt werden. Das ist noch ein offener Punkt.

Die Länder haben eine Reihe von Fragen an die

Bundesregierung gerichtet und gemeinsam Anfang März einen Brief geschrieben. Diesen Brief würde ich der Deputation gern zur Kenntnis geben, dann sind die offene Fragen, die wir gemeinsam – Bremen ist da nicht allein, sondern auch die anderen Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und auch meine Kollegin Frau Taubert, zuständige Ministerin in Thüringen, haben einige Fragen auf geworfen – gestellt haben und die wir beantwortet sehen wollen.

Frau Ahrens, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir sind

uns sicherlich beide einig, dass jedes Opfer von Kin desmissbrauch ein Opfer zu viel ist. Wir sind uns si cherlich auch darin einig, dass wir alles tun müssen, um diesen Menschen zu helfen. Deswegen meine Frage: Wenn Sie sagen, es müssten eigentlich mehr als 50 Millionen Euro sein, die der Bund zur Verfügung stellt, warum beteiligt Bremen sich nicht daran, dass die Betroffenen Sachleistungen wie Therapien, die sie bisher nicht bezahlen können, Ausbildungs- und Eingliederungshilfen tatsächlich erhalten? Warum ist Bremen an der Stelle so zögerlich, diesen betrof fenen Menschen zu helfen? Das verstehe ich nicht.

Bitte, Frau Senatorin!

Wir sind nicht zögerlich,

Frau Ahrens, sondern wir sehen einen Vorrang der

bereits geltenden sozialrechtlichen Regelungen. Wir haben das Opferschutzgesetz, die Länder plädieren einheitlich dafür, dass wir das Opferschutzgesetz erweitern, und da sind wir in einer Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Bund. Wenn das nicht geschieht – die Länder sperren sich ja nicht, sondern sehen auch die Notwendigkeit der Regelung –, wollen wir aber klare Verfahrensregeln haben, damit nicht Betroffene auf zivilrechtliche Klagewege vertröstet werden und sich in langen Behördengängen verlie ren, sondern es muss eine klare rechtliche Regelung für die Betroffenen her.

Ich möchte noch Folgendes klarstellen! Ich ha

be mich nicht dafür ausgesprochen, dass der Bund mehr als 50 Millionen Euro in Aussicht stellen soll, sondern ich habe gesagt, man muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie man damit umgeht, wenn Ansprüche angemeldet werden, die darüber hinausgehen. Ich persönlich sehe – und ich weiß, dass meine Länderkolleginnen und -kollegen das auch so sehen – einen Gesprächsbedarf mit den Krankenkassen, die bei dem Thema Therapie und bestimmten gesundheitlichen Dienstleistungen mit in der Verantwortung sind. Es sind viele Akteure dabei, und die muss man zusammenbringen.

Frau Ahrens, haben Sie eine