Protokoll der Sitzung vom 13.03.2013

Frau Ahrens, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, können

Sie nachvollziehen, dass das für die Betroffenen, die händeringend auf Hilfe warten, die sich das selbst nicht leisten können, die aber einen Psychothera peuten endlich in Anspruch nehmen wollen, nur schwer nachvollziehbar ist, wenn an anderer Stelle ein Streit darüber entbrennt, wer denn nun welche Position genau zu bezahlen hat, und dass wir da schnell arbeiten müssen, um den Betroffenen auch endlich die Hilfe zukommen zu lassen?

Bitte, Frau Senatorin!

Frau Ahrens, ich habe das

bisher so erlebt, dass Ärzte und Therapeuten, wenn sie aufmerksam werden auf eine Notlage bei Pati enten, die aus einem sexuellen Missbrauch resul tiert, dann ziemlich schnell eingreifen, auch selbst zum Hörer greifen und mit den Krankenkassen te lefonieren, um Lösungen zu ermöglichen. Das ist ja jetzt eine Sache, wo der Staat sagt, es ist jahrelang Missbrauch eben auch in Einrichtungen passiert, für die der Staat Verantwortung trägt, und die Länder wollen auch diese Verantwortung übernehmen, so wie das ja ein Beratungsergebnis des runden Tisches war, aber wie gesagt, über die Modalitäten müssen wir uns einigen. Da kann nicht der Bund einfach Spielregeln aufstellen und über die Länder hinweg entscheiden, sondern es muss ein gemeinsamer Prozess sein. Ziel ist, dass im Sommer die Regelun gen feststehen, Frau Ahrens, das will ich auch noch

einmal deutlich sagen, also, die Betroffenen sollen damit nicht allein sein, sondern es ist da eine Ziel marke vorgesehen.

Frau Senatorin, eine weitere

Zusatzfrage des Abgeordneten Möhle!

Frau Senatorin, kann es sein,

dass es sich dabei um zwei verschiedene runde Ti sche handelt? Ein runder Tisch betrifft die misshan delten Heimkinder, den hat Frau Vollmer seinerzeit geleitet, und es gibt den anderen runden Tisch, den Frau Bergmann leitet, wo es um – in Anführungsstri chen – neuere und andere Fälle geht! Dass müsste man ein bisschen auseinanderhalten!

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, wir haben einerseits

Regelungen getroffen für die Kinder und Jugend lichen, die Heimkinder waren in den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren. Hier geht es jetzt auch um den sexuellen Missbrauch in Schulen, in staatlichen Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten, und das ist natürlich umfangreich und ein großer Bereich, auch in gewisser Form eine Blackbox. Wir diskutieren das schwierige Thema des sexuellen Missbrauchs in den Familien, wie wir alle wissen, haben wir da ein hohes Dunkelfeld. Es geht auch darum, dass wir den Opfern den Weg aufzeigen können, wie sie Leistungen bekommen.

Eine weitere Zusatzfrage der

Abgeordneten Frau Piontkowski!

Ich habe eine Zu

satzfrage! Ihnen ist sicherlich bekannt, dass der unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundes regierung einen Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexuellen Missbrauchs ge worden sind, fordert, also einen Rechtsanspruch auf niedrigschwellige Beratung und Unterstützungsan gebote. Würden Sie einen solchen Rechtsanspruch unterstützen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist mir bekannt, ich

kann das jetzt in der Tiefe nicht beurteilen, da hät te ich zumindest noch einmal Beratungsbedarf, ob es nicht auch andere Ansprüche gibt. Wir bieten ja Beratungsstellen an, auch für Kinder und Jugend liche speziell im Land Bremen, gestern haben wir über „Schattenriss“ gesprochen. In Bremen kann man diesen Anspruch auch einlösen. Aber ich wür de das gern noch einmal in der Deputation aufrufen und dann miteinander besprechen. Wenn wir über das Thema berichten, wäre das ein Punkt, den wir da mit behandeln können, Frau Piontkowski.

Eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Vielen Dank, ich hoffe da auf ein positivesErgebnis!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht

vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Krimina

lität von Strafunmündigen. Die Anfrage ist unter schrieben von den Abgeordneten Knäpper, Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Wie hat sich die polizeilich erfasste Kriminalität

von Strafunmündigen in den letzten beiden Jahren entwickelt?

Auf welchen Deliktsgruppen liegt der Schwerpunkt

der polizeilich erfassten Kriminalität Strafunmün diger, und liegen Hinweise vor, dass Gewaltdelikte von Kindern beziehungsweise deren Schweregrad zugenommen haben?

Welche Erkenntnisse hat der Senat über die tat

sächliche Delinquenz, Hell- und Dunkelfeld, Straf unmündiger?

Die Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr ver

ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die in der Polizeilichen Kriminalsta

tistik des Landes Bremen erfassten Straftaten von Strafunmündigen sind von 963 Fällen im Jahr 2011 auf 885 Fälle im Jahr 2012 gesunken.

Zu Frage 2: Der zahlenmäßige Schwerpunkt der

Delikte liegt im Bereich der Eigentumskriminalität und hier überwiegend im Deliktbereich des Laden diebstahls. Eine quantitative Steigerung ist im Be reich der Gewaltdelikte festzustellen.

Zu Frage 3: Einer vom Kriminologen Professor Dr.

Wetzels vorgelegten Studie zur Gewalt und Delin quenz junger Menschen in Bremen sind unter an derem auch Aussagen zum Dunkelfeld delinquenter Strafunmündiger zu entnehmen. Eine Auswertung der Ende 2012 vorgelegten Studie erfolgt derzeit durch die beteiligten Ressorts, über das Ergebnis wird in den zuständigen Deputationen und Ausschüssen berichtet. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Knäpper, haben

Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie kann die nach Ihrer

Meinung normale, vorübergehende Delinquenz von

Kindern unterschieden werden, von denen keine kriminelle Karriere zu befürchten ist?