Wahl von fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern des Parlamentarischen Beirats der Metropolregion Bremen – Oldenburg e. V.
Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend. (Einstimmig)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Strafprozessordnung ist es möglich, natürlich unter bestimmten Voraussetzungen, die Telekommunikation zwischen Beschuldigten nach begangenen Straftaten zu überwachen, um diese Straftaten besser aufklären zu können. Das ist, glaube ich, ein Prozess, der allen hier bekannt ist und von allen auch getragen wird, so hoffe ich zumindest.
Nach dem Polizeirecht hat die Polizei in Bremen diese Möglichkeit nicht, und nach dem Polizeirecht sollen Straftaten oder schwerwiegende Gefahren für Leib und Leben verhindert werden. Das ist die originäre Aufgabe der Polizei, und dazu sollte sie natürlich auch in die entsprechenden Möglichkeiten versetzt werden. Das heißt also, die Polizei braucht nach dem Polizeigesetz das Recht, entsprechende Maßnahmen durchführen zu können. Dazu ist aus unserer Sicht die Möglichkeit zur Überwachung der Telekommunikation innerhalb des Polizeigesetzes zwingend erforderlich. Allerdings haben wir bisher in Bremen – anders als in anderen Bundesländern – diese rechtliche Möglichkeit nicht. In Niedersachsen beispielsweise – und auch in weiteren Bundesländern, aber Niedersachsen spreche ich an, weil es unser Nachbar ist – wurde solch ein Recht im Polizeigesetz schon verankert. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir fordern dieses Recht auch für das Bremer Polizeigesetz, natürlich auch unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere den Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgelegt hat. Es ist also keine Schwierigkeit, das auch in das Bremer Polizeigesetz zu überführen.
Wir freuen uns, dass Rot-Grün signalisiert hat, das insofern mitzutragen, als eine Überweisung in die Innendeputation zur Fortsetzung der fachlichen und sachlichen Diskussion angestrebt wird. Das ist schon einmal ein erster guter Schritt. Wir werden allerdings in der Innendeputation darauf achten, dass das nicht auf die lange Bank geschoben wird, was Rot-Grün ja in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle schon einmal ganz gern gemacht hat,
sondern dass das Verfahren zügig weiter vorangebracht wird. Insofern bedanken wir uns dafür, dass zumindest dieses Entgegenkommen vorhanden ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem 11. September 2002 fordert insbesondere die CDU eine immer weitergehende Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Zum einen macht das Sinn, weil sich die Gefahr terroristischer Angriffe seit El Kaida und dem sogenannten Krieg gegen den Terror massiv verstärkt hat und auch weil technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Kommunikation, kriminelles Handeln über Grenzen hinweg leichter gemacht haben als noch vor der Entwicklung des Internets.
Gleichzeitig müssen wir aber auch aufpassen, dass wir mit dem Versuch, unsere Gesellschaft vor Anschlägen und anderen schweren Straftaten zu schützen, nicht auch unsere gesamte Gesellschaft immer weiter für staatliche Überwachung zur Verfügung stellen, und damit Bürger- und Menschenrechte preisgeben, für die Generationen vor uns mit Vehemenz gekämpft haben.
Es läuft ja auch gerade ein permanenter Streit in der Bundesregierung zwischen CDU und FDP, weil die Justizministerin das permanente Ausforschen und Datensammeln von und über Bürgerinnen und Bürgern, das sich die CDU so oft wünscht, nicht unterstützen möchte.
Was will die CDU hier und jetzt in Bremen, Herr Hinners? Sie will die präventive Überwachung der Telekommunikation zulassen, und zwar als Methode für die Polizei, und sie will entsprechende Maßnahmen bis zu drei Monate lang durchführen lassen können. Präventiv bedeutet, dies soll möglich sein, noch bevor ein Strafverfahren gegen eine bestimmte Person eröffnet wird. Wenn nämlich gegen eine bestimmte Person wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, dann lässt die Strafprozessordnung die Überwachung der Telekommunikation zu, dann braucht man die präventive polizeiliche Überwachung der Telekommunikation, die hier die CDU fordert, nicht mehr. Das heißt aber auch, dass für die präventive Überwachung der Telekommunikation eben noch gar kein Anfangsverdacht gegen eine Person bestehen muss, um ihre Telefonate abzuhören.
Was soll aber dann den Anlass für die Telefonüberwachung bieten? Grundsätzlich ist bereits das Verabreden zur Begehung eines Verbrechens strafbar. Wenn die Polizei also Kenntnis von einem solchen Vorhaben hat, kann sie schon jetzt nach den Regeln des Strafverfahrensrechts ermitteln und bräuchte keine Erlaubnis zur präventiven Überwachung der Telekommunikation.
Wir kommen also mit der Forderung der CDU in Bereiche, in denen der Polizei noch gar nicht klar ist, ob der, den sie da abhören will, überhaupt eine Straftat plant, und genau das ist das Problem. Die präventive Überwachung der Telekommunikation soll dort eingesetzt werden, wo noch gar nicht klar ist, ob da eine Straftat von dem geplant wird, den man da abhört! Das Abhören von Telefonaten aber greift in die Grundrechte einer Person ein, und zwar massiv, wie es uns das Bundesverfassungsgericht immer wieder deutlich gemacht hat. Soll das jetzt zukünftig die Polizei in Bremen machen können, ohne dass man zumindest den Anfangsverdacht einer Straftat hat?
Das Thema ist nicht neu. Es gibt Bundesländer, die das schon machen und es in ihre Polizeigesetze hineingeschrieben haben. Niedersachsen, Herr Hinners hat das auch schon erwähnt, hat das einmal gemacht, und zwar völlig falsch, so falsch, dass das Bundesverfassungsgericht das Ganze für verfassungswidrig erklärt hat. Ich rede also nicht über irgendwelchen Kleinkram, sondern ganz schwierige Abwägungsfragen. Was sollen wir in unserer Gesellschaft, was sollen wir in Bremen tun, um uns, die Bremer Bevölkerung, vor Straftaten zu schützen, und was sollen wir nicht tun, um die Grundrechte aller Bremerinnen und Bremer nicht durch falsche, unverhältnismäßige Maßnahmen oder solche vielleicht, die gar nicht geeignet sind, das Ziel zu erreichen, zu verletzen?
solle als polizeiliche Befugnis im Bremischen Polizeigesetz verankert werden, aber unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nur das Wie, liebe CDU-Fraktion, beschreiben Sie leider in Ihrem Antrag nicht. Bundesdeutsche Datenschützer und, ich denke, auch unsere Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit finden solche Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nicht wirklich witzig.
Bremer Juristen haben sich schon früher mit dem Thema beschäftigt und waren bisher der Auffassung, dass die Erforderlichkeit der Überwachung der Telekommunikation zur Gefahrenabwehr nicht nachgewiesen war und dass wegen der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte so hohe Ansprüche an die Voraussetzungen, die Verhältnismäßigkeiten und die Verwendung der Daten zu stellen sind, dass die Polizei in Bremen keine Erlaubnis zur präventiven Überwachung der Telekommunikation bekommen sollte.
Die CDU fordert in ihrem Antrag den Senat auf, die präventive Überwachung der Telekommunikation im Bremischen Polizeigesetz zu verankern. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ist mir schlichtweg vor dem Hintergrund dessen, was ich hier ausgeführt habe, zu verantwortungslos.
Ich denke, wir müssen prüfen und abwägen, ob es überhaupt Anlass und Gründe dafür gibt anzunehmen, dass die präventive Überwachung der Telekommunikation erforderlich ist und dass sie zur Gefahrenabwehr taugt, und wenn dies der Fall sein sollte – und nur dann! –, müssen wir klären, wie wir die Voraussetzungen, die Verhältnismäßigkeiten und die Verwendung der Daten so regeln, dass die Grundrechte der Bremerinnen und Bremer hinreichend geschützt werden können.
Wir lehnen deshalb den Antrag nicht ab, sondern beantragen die Überweisung des Antrags in die Deputation für Inneres, weil wir dann die von mir aufgeworfenen Fragen gemeinsam mit dem Senat klären und verantwortlich beantworten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie wir gehört haben, und ich schließe mich auch in vielen Punkten meinem Vorredner an, ist die Überwachung der Telekommunikation ein hochsensibles Thema. Nun ist es aber so, dass wir gerade in dem Zusam––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
menhang feststellen müssen, dass es die Überwachung der Telekommunikation ja bereits gibt. Was ist denn der große Unterschied? Das ist eben genau der Knackpunkt, die anlasslose Überwachung der Telekommunikation ist hier der Punkt. Ich finde es in dem Zusammenhang total spannend, wenn man sich das Thema anschaut, es kreist ja schon länger. Wir befinden uns in einer tief greifenden Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht hat sich weitgehend damit auseinandergesetzt, und es ist eine Frage von Grundrechtseinschränkungen. Die CDU steht hierbei in einer ergreifend schlechten Tradition mit ihrer Neigung, doch ein wenig den autoritären Überwachungsstaat zu installieren.
Das ist ein interessanter Einwand. Ich muss Ihnen sagen, damit kann ich mich nicht identifizieren. Ich stehe hier für eine linksliberale offene LINKE, nicht aber für eine, die das in irgendeiner Weise in den Überwachungsstaat überführen will. Da habe ich ehrlich gesagt eine andere Tradition, und die Bremer LINKE sieht das bestimmt genauso.
Ich persönlich nicht! Ich bin in Bayern groß geworden, ich weiß, was Überwachungsstaat zum Teil bedeuten kann, da habe ich CSU-Erfahrung, das kann ich Ihnen sagen, gerade im linksautonomen Spektrum.
Wenn ich nur noch einmal daran erinnern kann, Uwe Schünemann ist Ihnen sicher ein Begriff, der hat schon richtig ein Auge darauf, dass er den BigBrother-Award bekommt. Ich meine, solche Intension finde ich jetzt nicht besonders positiv. Wir haben es auch bei dem sächsischen Innenminister gesehen. Was hatten wir da? Plötzlich wurden Millionen Überwachungsdaten von Handys eingesackt, und zwar alles unterhalb der Datenschutzrichtlinien. Das heißt also, dem Anlass, um irgendwie einen Fall von Missbrauch und Ausnutzung, von Ausspähung und, sagen wir einmal, so eine Art von Bruch der Privatsphäre zu sehen, sind doch Tür und Tor geöffnet, und das vor dem Hintergrund, dass ja alles schon möglich ist, was wir brauchen.
Ich meine, die Polizeibehörde hat letztes Jahr eine Stelle für die Überwachung der Telekommunikation ausgeschrieben. Das macht sie ja nicht deshalb,
weil sie darauf wartet, dass ein Landesgesetz geschaffen wird. Das ist ja deshalb passiert, weil schon aktuell genau in dem Feld überwacht wird. Die Rechtfertigung finden wir richtig, sodass wir sagen, wenn Straftaten aktuell vorhanden sind, dann möchten wir auch, dass sie aufgeklärt werden, und dann hat man selbstverständlich alle Möglichkeiten.