weil sie darauf wartet, dass ein Landesgesetz geschaffen wird. Das ist ja deshalb passiert, weil schon aktuell genau in dem Feld überwacht wird. Die Rechtfertigung finden wir richtig, sodass wir sagen, wenn Straftaten aktuell vorhanden sind, dann möchten wir auch, dass sie aufgeklärt werden, und dann hat man selbstverständlich alle Möglichkeiten.
Das ist aber abgedeckt, und insofern sehen wir allerdings auch überhaupt keine Notwendigkeit, die Innendeputation damit groß zu belasten, weil wir das machen können, was wir aktuell für notwendig halten. Weitere Schritte halten wir von der LINKEN für falsch. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hinreichend deutlich geworden, welchen Schritt die CDU machen möchte, nämlich die präventive Überwachung der Telekommunikation in Bremen einführen. Sie hat das auf dem Wege eines Antrags versucht. Ihr ist sicherlich auch bewusst, dass es eigentlich einer Änderung des Polizeigesetzes bedürfte und damit eigentlich auch einer Gesetzesinitiative. Gleichwohl setzt die CDU damit ihre Politik der Ausdehnung der Überwachung der Gesellschaft stringent fort. Das ist eine klare Linie, die ist nicht von der Hand zu weisen. Aus unserer Sicht ist sie ideologisch deutlich vorbelastet, aber diese Debatte werden wir sicherlich an anderer Stelle noch einmal führen.
Wir Grünen sind skeptisch, was das Instrument angeht, das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Wir werden zu Recht, glaube ich, hohe Anforderungen stellen, wenn es um Änderungen des Polizeigesetzes geht, denn auch das hat uns die Geschichte gelehrt, der Kollege Senkal hat den 11. September 2001 angesprochen, auch da wurden in Bremen relativ viele Verschärfungen des Polizeigesetzes unter dem Deckmantel des Schutzes vor dem Terrorismus vorgenommen, quasi in jeder Bürgerschaftssitzung.
Die rot-grüne Koalition hat dann nach dem Regierungswechsel angefangen, viele dieser Maßnahmen wieder einzusammeln, weil sie unwirksam waren. Ich glaube, auch da hat sie richtig gehandelt. Es gibt viele Unklarheiten in diesem Bereich, darauf hat der Kollege Senkal vorhin verwiesen. Der Hinweis, Herr Hinners, in Ihrem Antrag, dass Sie sagen, sechs Bundesländer praktizierten das bereits, weist darauf hin, dass es auf der anderen Seite offensichtlich eine deutlich Mehrzahl von Bundesländern gibt, die das nicht tun. Auch da muss man sich, glaube ich, die Argumente der Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern sehr genau ansehen.
Wir wollen aber die inhaltliche Diskussion nicht vermeiden, wir führen sie auch sehr gern, weil ich glaube, dass in diesem Bereich tatsächlich viel zu oft und viel zu sehr ideologisch statt argumentativ sachlich gearbeitet wird. Deswegen stimmen wir heute der Überweisung in die Deputation für Inneres und Sport zu und sagen, dass wir uns alle vorgeschlagenen Instrumente sehr genau anschauen werden. Ich gehe davon aus, dass der Senator für Inneres wahrscheinlich auch mit dem einen oder anderen Vorschlag, was aus seiner Sicht notwendig ist, in die Debatte kommen wird. Am Ende ist es Aufgabe des Parlaments, die einzelnen Grundrechte gegeneinander abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Dieser Entscheidung werden wir uns stellen.
Ich sage jetzt auch an dieser Stelle zu, dass die Datenschutzbeauftragte für uns in dieser Frage eine wichtige Rolle spielen wird, und aus unserer Sicht ist es unbedingt notwendig, sie in diese Debatte mit einzubeziehen. So, wie ich Frau Dr. Sommer kenne, wird sie dieser Einladung sehr gern folgen. Insofern bin ich gespannt auf die weiteren Beratungen. Ich denke, wir werden dieses Thema vertieft in einer der kommenden Bürgerschaftssitzungen – da gebe ich Ihnen recht, Herr Hinners, auch ich möchte das jetzt nicht vier Jahre auf dem Tisch liegen haben – abschließend behandeln, und dann schauen wir einmal, wie wir dann weiter verfahren. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde den Vorschlag sinnvoll. Wir sollten uns mit der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes in aller Ruhe und Gründlichkeit befassen, und dazu gehört natürlich auch die Frage der Telekommunikation. Ich glaube, so einfach, wie es hier dargestellt wurde, ist die Welt nicht. Ich glaube, Berlin ist nicht konservativ, schwarz, da gibt es eine ganz andere Konstellation, und dennoch gibt es dort ein Gesetz, das die Telekommunikation regelt. Ich glaube, DIE LINKE ist an dieser Regierung auch beteiligt. Das nur zu dem, was Sie hier gesagt haben!
Ich finde, wir sollten die Dinge ganz nüchtern angehen, einmal schauen, wie die Erfahrung der letzten Jahre ist. Es gibt ja fast elf Bundesländer, die das eingeführt haben, und da wird man einmal schauen können. Auch die Auswertungen liegen vor, ob das notwendig war oder ob es über das Ziel hinausgegangen ist. Wir haben inzwischen eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen dazu. Ich erinnere daran, dass hier in Bremen auch schon die Novellierungsdebatte begonnen hatte, als das Bundesverfassungsgericht – ich glaube, es ist im Jahr 2008 gewesen –
dann gerade das niedersächsische Gesetz gekippt hat. Das zeigt, wie sensibel und umstritten das Ganze ist. Ich finde, wir sollten die Dinge einfach einmal etwas herunterfahren, einmal schauen, ob es notwendig und sinnvoll ist. Das werden wir gemeinsam in der Deputation beraten, und dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen, das ist kein Thema, das man einmal zwischen 12.00 Uhr und Mittag erledigen kann. – Danke sehr!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die Deputation für Inneres und Sport vorgesehen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/30 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zunächst wollte ich hier aus der Bürgerschaft allen Muslimen in Bremen und auf der ganzen Welt ein frohes, glückliches und friedliches Ramadanfest wünschen.
SPD und Grüne haben sich in der Koalitionsvereinbarung verpflichtet, eine anonymisierte Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten einzuführen. Das soll aber nur bei Großlagen, zum Beispiel bei Demonstrationen oder Fußballspielen, der Fall sein. Die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten wird seit Jahren von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und von Juristenverbänden gefordert.
Auch der Europarat hat im Jahr 2001 einen Kodex für Polizeiethik verfasst, der die Rechenschaftspflicht für Polizeibeamte festschreibt und den die damalige Bundesregierung unterzeichnet hat. Darin heißt es treffenderweise, ich zitiere: „Ohne die Möglichkeit, eine Polizistin/einen Polizisten persönlich zu identifizieren, wird der Begriff der Rechenschaftspflicht aus der Perspektive der Öffentlichkeit sinnentleert.“
Alle EU-Länder, außer der BRD und Österreich, haben eine Kennzeichnungspflicht, und wenn wir einmal 160 Jahre zurückgehen, gab es selbst in Deutschland die Kennzeichnungspflicht, die Preußen haben sie vor 160 Jahren im Jahr 1849 eingeführt. Nach den ersten freien Wahlen zur Volkskammer stellte die CDU die Mehrheit und führte eine Kennzeichnungspflicht in allen ostdeutschen Bundesländern ein.
Berlin hat im Juli als erstes Bundesland eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durchgesetzt. Brandenburg plant ein entsprechendes Gesetz, auch in der Koalitionsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg steht sie als Ziel.
Zurück nach Bremen! Die Mehrheit der Befragten des „Weser-Kuriers“ befürwortet eine Einführung der Kennzeichnungspflicht. Die breite politische und gesellschaftliche Unterstützung zeigt die Bedeutung dieses Anliegens und erfordert daher auch einen ernsthaften Umgang damit in der Debatte. NS-Vergleiche und Panikmache sind aus mehreren Gründen Unsinn. Die Polizeikennzeichnung mit dem Holocaust zu vergleichen, wie Herr Oehmke, Vorstand des Landesverbands der Gewerkschaft der Polizei und der CDU Bremen, es getan hat, ist übelste Geschichtsklitterung
Die Behauptung, dass die Kennzeichnung zu einer Gefährdung der Polizisten führt, ist widerlegt. Selbst der Polizeipräsident in Berlin, Herr Glietsch, bestätigt, dass sich keine Gefahr für Polizistinnen und Polizisten aus der Kennzeichnung ergibt. Auch Untersuchungen aus New York, Los Angeles und Detroit bestätigen das. Eine weitere Untersuchung der FU Berlin zu über 100 Fällen von Polizeigewalt hat dagegen ergeben, dass die mangelnde Identifizierbarkeit eines Beamten in jedem zehnten Fall zur Einstellung des Verfahrens geführt hat. Laut Amnesty International heißt es: „Die Straflosigkeit von Beamten mit Polizeibefugnis ist eines der zentralen Menschenrechtsprobleme in Europa.“ Das Argument der CDU, die aktuellen Gruppenbezeichnungen bei Großlagen reichten aus, ist absurd, weil genau dann keine Unterscheidung möglich ist, da logischerweise immer mehrere Polizisten mit der gleichen Kennung zur gleichen Zeit am gleichen Ort sind. Argumente für eine Kennzeichnung sind Transparenz, individuelle Zurechenbarkeit des Staatshandelns, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Vertrauen und Bürgernähe.
DIE LINKE fordert im Unterschied zur SPD und den Grünen nicht nur bei Großlagen, sondern immer eine Kennzeichnung mit Namen, weil Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz nicht nach einer Demonstration oder nach dem Abpfiff eines Fußballspiels enden darf,
weil dies bereits Praxis ist und die Ansprechbarkeit der Polizei im Einsatz stärkt. Das verletzt auch nicht die informationelle Selbstbestimmung der Beamten, das bestätigt der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Brandenburg. Auch bei der Agentur für Arbeit hängen Namensschilder vor der Tür, kein Angestellter fühlte sich deshalb einem Generalverdacht ausgesetzt.