Aufruf und Redebeiträge des Arbeitskreises Bremer Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen – Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V. – und der Beratungsstelle für behinderte Menschen und ihre Angehörigen, SelbstBestimmt Leben e. V. Bremen, die anlässlich des Bremer Protesttages gegen Diskriminierung behinderter Menschen vom 7. Mai 2013 an die Vizepräsidentin Schön übergeben wurden.
1. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zurBundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates ‚Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug‘ – Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein“
2. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zurBundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten – Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg und Freie und Hansestadt Hamburg“
3. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zurBundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVGÄndG) – Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Freie und Hansestadt Hamburg“
4. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und
5. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches – Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen“
6. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zurBundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG) – Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen“
7. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zurBundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) – Gesetzesantrag des Landes Freie und Hansestadt Hamburg“
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 3, Ursachenforschung und Konsequenzen von Unterrichtsausfall, für die Mai-Sitzungen auszusetzen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 18 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfragen Nummer 12 und Nummer 14 wurden inzwischen von den Fragestellern zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Betriebliche Datenschutzbeauftragte“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Reinken, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Zweitens: Wie hoch schätzt der Senat den Anteil der Unternehmen, die im Lande Bremen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Paragraf 4 f Bundesdatenschutzgesetz benannt haben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommt im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinzuweisen und dabei in erster Linie präventiv tätig zu werden. Hierzu beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Stellen, für die sie in ihrer Funktion tätig sind, in allen datenschutzrechtlichen und datenschutztechnischen Fragen, schulen die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen, kontrollieren die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und unterstützen die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind für die Organisation des Datenschutzes unverzichtbar und tragen ganz wesentlich zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei.