Zu Frage 1: Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommt im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinzuweisen und dabei in erster Linie präventiv tätig zu werden. Hierzu beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Stellen, für die sie in ihrer Funktion tätig sind, in allen datenschutzrechtlichen und datenschutztechnischen Fragen, schulen die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen, kontrollieren die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und unterstützen die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind für die Organisation des Datenschutzes unverzichtbar und tragen ganz wesentlich zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei.
Zu Frage 2: Bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt es keine Meldepflicht für die zur Bestellung verpflichteten Stellen. Eine prozentuale Schätzung des Anteils ist daher nicht möglich.
Zu Frage 3: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung der Pflicht zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz nach Paragraf 4 f Bundesdatenschutzgesetz, indem sie die betreffenden Unternehmen hierzu befragt und um fristgebundene Stellungnahme bittet. Wird dann ein Verstoß festgestellt, kann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit selbst ein dementsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Paragraf 43 BDSG einleiten. Die Ordnungswidrigkeit kann dann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie sprechen ja in der Antwort zu Frage 2 davon, dass es keine Meldepflicht gibt. Sehen Sie dort Regelungsbedarf, oder wäre das zu bürokratisch? Hintergrund meiner Frage: Wir hatten als SPD eine Veranstaltung, bei der uns aus den Reihen betrieblicher Datenschutzbeauftragter gesagt worden ist, dass viele Firmen dieser Anmeldung nicht nachkommen.
Vielleicht können Sie mir diese Informationen noch einmal zugänglich machen. Normalerweise versuchen wir ja immer, dafür zu sorgen, dass wir dort, wo die Gesellschaft selbst Regelungen treffen kann, möglichst wenig eingreifen. Das sind ja alles Betriebe, die auch einen Betriebsrat haben, und normalerweise würde ich sagen, weil es ja auch im Interesse der Beschäftigten ist, dass sie mit darauf achten sollten. Es gibt ja auch Personen, die sich dann an Frau Dr. Sommer wenden und sagen, es ist hier bei uns nicht in Ordnung. Sie könnten sich jedenfalls an sie wenden. Wenn es jetzt aber Hinweise darauf gibt, dass dies nicht funktioniert und diese Vorschrift sehr viel hintergangen wird, weil es keine Meldepflicht gibt, dann würde ich meine Meinung dazu auch ändern.
Zunächst einmal, wenn Sie mich hier fragen, würde ich spontan sagen, nur wenn es wirklich einen gravierenden Bedarf gibt, muss man versuchen – das müsste dann ja auch eine Bundesratsinitiative von Bremen werden –, das gesetzlich zu ändern. Zunächst einmal sollte man darauf vertrauen, dass die Firmen dies im Prinzip schon auch ernst nehmen.
Zurzeit wird das Thema Datenschutz auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Wie sehen Sie die Chancen, dass die Regelung, die wir in Deutschland haben, auch in anderen europäischen Ländern zum Tragen kommt, oder wird das im Zuge der Nivellierung nach unten abgesenkt?
Das hoffe ich nicht, wobei natürlich eine Vereinheitlichung ein hohes Gut ist, und ich bin sehr froh, dass die europäische Ebene sich um dieses Thema kümmert. Die Zukunft vorhersagen kann ich auch nicht, aber ich kann mit dazu beitragen, wie Sie auch, sie zu gestalten, und je selbstbewusster, klarer und datenschutzorientierter Deutschland in diesen Gremien auftritt, desto mehr kommen
Nein, nur eine Anmerkung! Ich habe in das Handeln des Bremer Senats doch mehr Vertrauen als in das Handeln der Bundesregierung, deswegen vielen Dank, dass Sie das dann auch unterstützen!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Wasserschutzpolizei in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welche Fristen gelten für das Streckenboot „Visura“, innerhalb derer es einen Einsatz- oder Unfallort erreichen muss?
Wann und inwiefern wurden die Interventionszeiten im Bereich Nordenham–Blexen bis in die Deutsche Bucht hinein geändert?
Inwiefern ist durch das nur bedingt seegängige Streckenboot auch bei Sturm und hohem Wellengang gewährleistet, dass eine effektive Gefahrenabwehr und Nothilfe erfolgen kann?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Ab dem Anleger im Geestevorhafen sollte das Streckenboot in 30 Minuten den Einsatzoder Unfallort erreichen, soweit sich dieser innerhalb des durch Zulassungsbeschränkung für das Streckenboot festgelegten Einsatzgebietes befindet.
Zu Frage 3: Durch den Staatsvertrag mit Niedersachsen über die gemeinsame Nutzung des niedersächsischen Küstenbootes „W 3“ ist gewährleistet, dass in Fällen, in denen das Streckenboot „Visura“ nicht einsetzbar ist, das niedersächsische Küstenboot „W 3“ diese Aufgaben übernimmt. – Soweit die Antwort des Senats!
An der Stromkaje in Bremerhaven ist ganzjährig mit einer durchschnittlichen signifikanten Wellenhöhe von 1,1 Metern zu rechnen, so ist es mir gesagt worden. Die Wellenhöhen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Windstärke und der Tide. Im Schnitt des Jahres gibt es über 30 Sturmtage mit Windstärken von 8 und mehr und über 150 Starkwinde mit Windstärke 6. Das lässt den Schluss zu, dass an weit über 60 Tagen im Jahr in Bremerhaven im ausschließlich bremischen Hoheitsgebiet die Wellenhöhe von 1,5 Metern überschritten ist. Ist Ihnen bekannt, dass ein wasserschutzpolizeilicher Einsatz mit dem dann noch vorhandenen Streckenboot „Visura“ unter Berücksichtigung der Sicherheit für Boot und Besatzung am Containerterminal nicht mehr uneingeschränkt möglich ist?
Ich bin kein Experte in Fragen der Nautik und des Seegangs, aber wir haben doch einen Staatsvertrag, neu geregelt mit Niedersachsen, der klar regelt, wer verantwortlich ist für das niedersächsische Küstenmeer. Diese Aufgabe nimmt die „W 3“ wahr, also dieses niedersächsische Boot. Dieses Boot ist hochseetauglich, und die Besonderheit der neuen Lage ist, dass wir uns das im Verhältnis von zwei zu eins bei den Besatzungen mit Niedersachsen teilen. Das heißt, an 16 Tagen fahren die Niedersachsen auf ihrem Boot, und an acht Tagen fahren die Polizisten der Bremer Wasserschutzpolizei im Wechsel dann auf demselben Boot. Das ist das System. Darunter haben wir dann für den Bereich der Weser unsere Streckenboote, die in der Tat nicht hochseetauglich sind, aber diese Boote sind seit über 20, 30 Jahren dort im Einsatz, und es gab nie Probleme. Wenn Sie neuere Erkenntnisse haben, dann bin ich gern bereit, diesen einmal nachzugehen, jedenfalls haben wir bisher aus Sicht der Wasserschutzpolizei keine Probleme, was die Organisation der Sicherheit auf der Weser angeht.
Wenn der Offshore-Terminal in Bremerhaven fertig ist, dann werden auf dem Seeweg, so wurde es prognostiziert, circa 100 bis 150 Windanlagen pro Jahr über die Außenweser transportiert, und die Außenweser, das ist ja festgelegt, ist immerhin auch gleichzeitig unser Gebiet, an dem wir ein großes Interesse haben. Wie wird sich die Wasserschutzpolizei Bremen dort einbringen, wenn das seegängige niedersächsische Boot auf der Jade benötigt wird?
dem wir bisher Probleme damit hatten. Dieser Staatsvertrag eröffnet uns jedenfalls die Perspektive, dass die Niedersachsen uns dann helfen, wenn auch das eigene Streckenboot nicht zur Verfügung steht. Es hat keine Probleme gegeben, aber ich bin gern bereit, auch diesen Fragen noch einmal nachzugehen, ob es wirklich ein faktisches Problem ist, wenn der Seegang etwas höher ist, als wir es bisher unterstellt haben. Wir können gern in der nächsten Sitzung der Deputation für Inneres und Sport einmal darüber berichten.
Würden Sie mir zustimmen, dass auch in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer nur das hochseetaugliche Boot der Wasserschutzpolizei in Bremerhaven seinen Dienst vor der Stromkaje und auch weseraufwärts, getan hat, sondern dass auch die bis drei Meter Wellenhöhe zugelassenen kleineren Boote auch aufgrund ihrer schnelleren Einsatzzeit zuverlässig ihren Dienst in Bremerhaven und umzu haben verrichten können?
Ja, das ist genau das, was ich versucht habe zu verdeutlichen. Ich habe bisher keine Probleme erfahren. Warum sollte sich das ändern?
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Fehlalarme bei der Polizei im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2010 bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2013 sind von der Polizei Bremen 6 005 Fehlalarme registriert worden. Erstaunlich viele!
Zu Frage 2: Für einen Fehlalarm werden Kosten in Höhe von 132 Euro abgerechnet. Besondere Auslagen werden gesondert berechnet.