Zu Frage 2: Für einen Fehlalarm werden Kosten in Höhe von 132 Euro abgerechnet. Besondere Auslagen werden gesondert berechnet.
Zu Frage 3: Die Kostenbescheide sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven basieren auf der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Sie sind sowohl sachlich als auch von der Höhe her rechtmäßig und geboten. Der Grundsatz dabei ist, dass das Risiko eines Fehlalarms einer technischen Anlage vom Anlagenbesitzer getragen werden soll und nicht zulasten der Allgemeinheit geht. In mehreren Urteilen hat das OVG Bremen diesen Grundsatz als rechtmäßig bestätigt.
Bei Fehlalarmierungen erfolgt der Einsatz der Polizei nicht in öffentlichem, sondern in privatem Interesse des Anlagenbetreibers. Gibt es dagegen Anhaltspunkte für einen Einbruchsversuch, werden keine Kosten berechnet. In solchen Fällen erfolgt der Einsatz der Polizei für den Anlagenbetreiber kostenfrei. Bei den Kostenbescheiden handelt es sich um Verwaltungsakte, die im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie sagten, es hätte über 6 000 Fehlalarme gegeben. Dadurch sind ja fast eine Million Euro eingenommen worden. Wem ist dieses Geld zugeflossen?
Herr Senator, Sie propagieren ja immer – und das ist auch richtig –, dass Prävention besonders wichtig ist. Dazu gehört auch die Sicherung des persönlichen Eigentums, also beispielsweise die Installation von Alarmanlagen oder Siche
rungseinrichtungen. Sie fordern auch als SPD beziehungsweise als Koalition, dass Vermieter ihre Mietwohnungen besser sichern sollen. Halten Sie es unter diesem Gesichtspunkt für vertretbar, dass Kostenbescheide in den Fällen verschickt werden, in denen Fehlalarme auflaufen, denn es handelt sich ja eigentlich um eine Sicherungs- beziehungsweise Präventionsmaßnahme?
Ich war überrascht, als ich gesehen habe, dass es über 6 000 Einsätze der Polizei gegeben hat, im Zweifel wegen schlechter Alarmanlagen. Ich finde, dieses Risiko muss man der Allgemeinheit nicht auferlegen, sondern es gehört mit zu den Pflichten eines Betreibers, auch dafür zu sorgen, dass man halbwegs stabile Systeme hat und diese Anlagen nicht dreimal pro Tag Alarm auslösen. Es sind vorwiegend gewerbliche Betriebe, die diese Anlagen haben, und diese sind auch dafür verantwortlich, dass sie funktionieren. Eine solch große Anzahl von Fehlalarmen ist, finde ich, fehl am Platze.
Die vierte Anfrage betrifft den Alkoholkonsum von Schwangeren in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viel Prozent der werdenden Mütter konsumieren in Bremen nach Kenntnis des Senats während ihrer Schwangerschaft gelegentlich oder regelmäßig Alkohol?
Bei wie vielen Kindern in Bremen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils das Fetale Alkoholsyndrom diagnostiziert?
Mit welchen Maßnahmen hat der Senat bisher Schwangere über die Folgen des Alkoholkonsums aufgeklärt, und hält er diese für ausreichend?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für das Land Bremen liegen dem Senat hierzu keine Zahlen vor. In Deutschland konsumierten nach Ergebnissen des auf Selbstangaben basierenden Kinder- und Jugendsurveys, KiGGS, des Robert-Koch-Instituts im Erhebungszeitraum in den Jahren 2003 bis 2006 etwa 14 Prozent der Schwangeren gelegentlich Alkohol, regelmäßig getrunken haben unter einem Prozent. Ergebnisse der in den Jahren 2009 bis 2012 durchgeführten KiGGS-Nachfolgestudie werden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts Ende des Jahres 2013 vorgelegt. Zu Frage 2: Die Krankenhausstatistik weist für das Land Bremen für die aktuell vorliegenden Jahre 2009, 2010 und 2011 insgesamt einen Fall einer Alkoholembryopathie auf. Zu Frage 3: Im Rahmen der Schwangerenvorsorge ist es sowohl die Aufgabe der Ärzte als auch der Hebammen, auf die Auswirkungen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft und der Stillzeit hinzuweisen. Mit Änderungen der Anlage 3 zum Mutterpass im Jahr 2011 ist die ärztliche Beratungspflicht konkret auf die Suchtmittel Alkohol, Tabak und auf andere Drogen ausgeweitet worden. Elternberatungskurse zur Geburtsvorbereitung greifen das Thema ebenfalls auf. Bei Risikoklientelen sind in dem Bereich die Familienhebammen und bei Komorbidität auch das Projekt „Eltern PLUS“ aktiv. Soweit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen ihrer Hilfen und Maßnahmen eine Schwangerschaft bekannt wird, wird gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssystem auf die Risiken hingewiesen und auf einen generellen Suchtmittelverzicht hingewirkt. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven hat, um auch die betroffenen Fachkräfte auf den neuesten Stand des medizinischen Wissens zu bringen, am 11. Oktober 2012 einen Fachtag mit circa 50 Teilnehmern zum Fetalen Alkoholsyndrom, FAS, durchgeführt. Die im Kinderschutz notwendigen Kooperationspartner aus den Bereichen Schule, ReBUZ, und Gesundheit, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, wurden ebenfalls beteiligt. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des „Bremer Aktionsbündnis Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze“ mit der Bremer Ärztekammer, der Bremer Apothekerkammer, dem Landesverband der Hebammen in Bremen und verschiedenen Krankenkassen in den letzten Jahren Fachveranstaltungen und Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt. – Soweit die Antwort des Senats!
aus den Debatten in der Bürgerschaft wissen, die wir vor Kurzem zu dem Thema hatten, ist im Bereich der Familienhebammen – das besagt auch die Vorlage selbst – ein strukturiertes Arbeiten kaum möglich, weil die personellen Ressourcen sehr knapp sind. Es gibt zwar nur einen Fall, bei dem man es schon festgestellt hat – das lässt hoffen –, aber sind Sie der Auffassung, dass dies gerade bei der Risikoklientel ausreichend ist, wenn wir nicht einmal ausreichend Stellen für die Familienhebammen haben, sodass der empfohlene regelmäßige Besuch zweimal pro Woche gar nicht stattfinden kann?
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass in den vergangenen drei Jahren ein Fall in der Krankenhausstatistik ausgewiesen wurde; das tatsächliche Risikopotenzial scheint überschaubar zu sein. Die Struktur des Familienhebammendienstes lässt sich natürlich immer ausweiten, um mehr Angebote zu leisten, aber ich halte in der gegenwärtigen Situation die Ausstattung und die Organisation des Dienstes für ausreichend.
Die Vorlagen besagen etwas anderes. Ich frage noch einmal nach: Es gibt ein Konzept zur Prävention von Teenagerschwangerschaften, das wir vor Kurzem debattiert haben und in dem auch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass gerade sehr junge Mütter Schwierigkeiten mit dem Alkoholkonsum haben. Halten Sie die Anstrengungen des Senats in diesem Bereich für ausreichend?
Ja, sowohl angesichts der Möglichkeiten, die dem Senat zur Verfügung stehen, als auch der finanziellen Restriktionen halte ich es für ausreichend.
Sie beantworten die Frage rein fiskalisch, also unter finanziellen Gesichtspunkten. Herr Staatsrat Frehe hat die Frage im Hinblick auf die Menschen beantwortet und gesagt, dass dort deutlicher Handlungsbedarf besteht.
Frau Kollegin, Sie machen immer sehr lange Ausführungen, bevor Sie zur Frage kommen. Ich bitte Sie, eine kurze, prägnante Frage zu stellen!
Herr Staatsrat, ist es richtig, oder ist es eine Mär, dass die Folgen für das ungeborene Kind bereits gleich nach der Geburt sichtbar sind, weil das Kind bereits die Entzugserscheinungen eines alkoholkranken Menschen aufweist? Wir haben gerade viele jugendliche Zuhörer hier, und das möchte ich nutzen.
Ich bin kein Mediziner, aber nach den mir vorliegenden Informationen ist das, was Sie schildern, richtig. Die Schädigungen sind unmittelbar nach der Geburt erkennbar und der Beginn einer Leidensphase für die Kinder.