Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Herr Rupp, um auf Ihre Argumentation bezüglich der Freiheit des Risikos des Rauchens einzugehen! Es ist ja eine Diskussion, die wir öffentlich geführt haben. Wo sind Sie denn?

(Heiterkeit)

Er sitzt mir im Nacken!

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Steht!)

Steht, danke für die Klarstellung, Herr Kollege!

Was bisher ungelöst bleibt, ist der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. Das ist eine der großen Schwierigkeiten, die wir tatsächlich gesetzlich nicht lösen, solange wir Raucherlokale und Raucherräume weiter zulassen. Das bleibt nach Meinung von uns Grünen tatsächlich ungelöst. Andersherum wird ein Schuh daraus, wenn man sagt, es schränkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, wenn in der Gastronomie geraucht wird und sie dem passiven Rauch ausgesetzt sind.

Ungelöst bleibt auch, und das hat etwas mit Ihrem Freiheitsargument zu tun, dass Rauch in die Nichtraucherbereiche dringt, wenn die Türen der Raucherräume auf- und zugehen. Wir haben uns jetzt auf den vorliegenden Kompromiss verständigt, wir stimmen ihm auch gemeinsam zu, aber wenn man diese Freiheitsargumentation eröffnet, dann gehört auch dieser Teil zur Wahrheit dazu. – Ich danke Ihnen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ahrens, noch einmal kurz zu Ihren Spielplätzen! Ich will es heute nicht noch einmal ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wiederholen: Ihr Antrag war etwas kompliziert und schlug zehn Meter Abgrenzung um die Spielgeräte herum vor und so weiter. Ich glaube, man sollte hier noch einmal erwähnen, wir haben es jetzt auf ein erträgliches Maß reduziert, wo es eventuell möglich ist, noch etwas zu regeln.

(Beifall bei der SPD)

Zu den Spielhallen! Hier wurde gesagt, das, was wir uns ausgedacht haben, sei willkürlich. Ich habe vorhin gesagt, wir haben uns an anderen Bundesländern orientiert. Dort ist es gang und gäbe, dass man das Rauchen in Spielhallen verboten hat, und dort gibt es auch richterliche Entscheidungen.

Zum Spielcasino! Gut, die Frage müssen wir klären, aber dafür ist ja noch der Zeitraum zwischen erster und zweiter Lesung. Daher, denke ich, sollten wir dem Gesetz jetzt so zustimmen und dann die Anhörung durchführen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass Rauchen eine der wesentlichen Ursachen für vorzeitige Todesfälle ist, ist allgemein bekannt, und deshalb war es wichtig, dass man sich vor Jahren in allen Bundesländern mit dem Nichtraucherschutzgesetz befasst hat. Dass diese Frage nicht so ganz einfach zu handhaben ist, kann man ja leicht daran sehen, dass es völlig unabhängig von den vielfältigen politischen Farben in den Landesregierungen die härtesten Regelungen zum Beispiel in Bayern und relativ liberale Regelungen in CDU-regierten Bundesländern gibt, und dasselbe gilt natürlich auch für Länder mit Regierungsbeteiligungen von SPD oder Bündnis 90/Die Grünen. Die Positionen gehen ja auch in den einzelnen Fraktionen durchaus auseinander.

Mit anderen Worten, die Frage des Nichtraucherschutzes eignet sich relativ schlecht für eine parteipolitisch motivierte Auseinandersetzung, sondern es geht um die Grundsatzfrage, wie man den gesundheitlichen Nichtraucherschutz in Beziehung zu anderen, die Lebensqualität bestimmenden Werten eigentlich austarieren will. Das ist die eigentlich entscheidende Frage, und da kommt man eben in den verschiedenen Fraktionen und Ländern zu ganz unterschiedlichen Positionen.

Meine Position in dieser Frage, glaube ich, muss ich hier gar nicht weiter erläutern, die können Sie schon der Tatsache entnehmen, dass ich ursprünglich eine Profession praktiziert habe, die im Bereich der Heilberufe liegt,

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Gerade viele Ärzte sind Kettenraucher!)

und daher ist meine ganz persönliche Haltung in dieser Frage eigentlich klar.

Trotzdem will ich sagen, ich kann mich noch gut daran erinnern, dass das erste Nichtraucherschutzgesetz, das wir hier in Bremen beschlossen haben, auch das Ergebnis eines intensiven Austarierens der unterschiedlichen Positionen war. Wenn man das zum Maßstab nimmt, dann ist das jetzt vorgelegte Nichtraucherschutzgesetz ein deutlicher Fortschritt. Diesen deutlichen Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Nichtraucherschutzgesetz begrüße ich ausdrücklich!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Natürlich biete ich auch an, aber das ist ja selbstverständlich, dass die Gesundheitsbehörde für die Fragen, die hier im Parlament noch in speziellen Punkten beraten werden sollen, gern bereitsteht und ihre eigene Sachkompetenz in die Diskussion einbringt, soweit dies gewünscht wird. Im Übrigen bin ich auch hier sicher, dass wir eine vernünftige Lösung am Ende finden werden, die dann im Verwaltungshandeln praktikabel sein wird. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt.

Zuerst lasse ich über den Artikel 1 Nummer 2 und den Artikel 2 in erster Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 1 Nummer 2 und den Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucksache 18/902, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Artikel 1 Nummer 2 und den Artikel 2 des Gesetzes in erster Lesung.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über den Artikel 1 Nummer 1 und Nummern 3 bis 6 in erster Lesung abstimmen.

Wer den Artikel 1 Nummer 1 und Nummern 3 bis 6 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Nicht

raucherschutzgesetzes, Drucksache 18/902, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. D r. K o r o l [fraktionslos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Artikel 1 Nummer 1 und Nummern 3 bis 6 des Gesetzes in erster Lesung.

Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Mitteilung des Senats vom 29. Januar 2013 (Drucksache 18/749) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 8. Mai 2013 (Drucksache 18/903)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Professor Stauch.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 35. Sitzung am 20. Februar 2013 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/903 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.