Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen – wie schon gestern in der Sitzung der Stadtbürgerschaft –, dass die Fraktion der SPD am 10. Juni 2013 turnusgemäß ihren Fraktionsvorstand gewählt hat. Sowohl der Fraktionsvorsitzende Herr Tschöpe als auch seine beiden Stellvertreterinnen Frau Garling und Frau Böschen wurden für eine weitere Amtszeit bestätigt.
Die Fraktion DIE LINKE hat am 10. Juni 2013 ebenfalls ihre turnusgemäßen Wahlen des Fraktionsvorstands vorgenommen. Frau Vogt wurde für weitere zwei Jahre als Fraktionsvorsitzende in ihrem Amt bestätigt. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurden Herr Rupp und Herr Tuncel für ein Jahr ab dem 1. Juli 2013 gewählt.
Die turnusgemäßen Wahlen des Fraktionsvorstands der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fanden bereits am 3. Juni 2013 statt. Herr Dr. Güldner wurde für ein weiteres Jahr als Fraktionsvorsitzender in seinem Amt bestätigt, ebenfalls die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau Dr. Schaefer und Herr Fecker.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 21 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Grüne Jugend Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke. Bitte, Herr Kollege Timke!
Ich frage den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die von der Jugendorganisation der Grünen Grüne Jugend gestartete Kampagne „Ich bin linksextrem“ und die mit dieser Aktion verbundene Forderung nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes, an der sich auch der Landesverband Bremen der Grünen Jugend beteiligt? Zweitens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über linksextremistische Bestrebungen der Grünen Jugend im Land Bremen vor? Drittens: Wie viele Mitglieder der Grünen Jugend im Land Bremen gehören Organisationen an, die nach Einschätzung des Verfassungsschutzes linksextremistisch sind oder in Verdacht stehen, linksextremistische Bestrebungen zu verfolgen?
Zu den Fragen 1 bis 3: Der Senat gibt grundsätzlich keine Stellungnahme zu Aktionen von Parteiorganisationen ab, die nicht als extremistisch eingestuft sind.
Weder der Landesverband der Partei Bündnis 90/ Die Grünen in Bremen noch deren Jugendverband Grüne Jugend Bremen sind Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bremen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Stellenbesetzung bei der Polizei. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Trifft es zu, dass im KK 44 der Polizei Bremen für den Bereich Menschenhandel vier Stellen unbesetzt sind, und wenn ja, wie lange sind diese Positionen bereits vakant?
Drittens: Wie viele Verfahren hat das KK 44 der Bremer Polizei im Bereich Menschenhandel in den Jahren 2010 bis 2012 bearbeitet, und wie viele Verfahren werden dort derzeit geführt – bitte getrennt nach Jahren ausweisen –?
Zu Frage 1: Dies trifft nicht zu. Seit Mitte Mai dieses Jahres ist aufgrund einer Umsetzung lediglich eine Funktionsstelle nicht besetzt.
Zu Frage 2: Diese Funktionsstelle wird zeitnah nachbesetzt. Der entsprechende Vorgang zur Ausschreibung der Funktion befindet sich bereits auf dem Weg in die Mitbestimmung.
Zu Frage 3: Die Polizeiliche Kriminalstatistik, PKS, weist für das Jahr 2010 14, für das Jahr 2011 24 und für das Jahr 2012 25 Verfahren wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung aus. In der PKS des Jahres 2013 sind bislang 11 Menschenhandelsverfahren registriert. – Soweit die Antwort des Senats!
Bevor ich die dritte Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne die Fachhochschulklasse der Wilhelm-Wagenfeld-Schule Huchting und die Mitglieder des Personalrats der Polizei Bremen ganz herzlich.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Fernbusse nutzen auch mit Rollstuhl oder Rollator?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schmidtmann, Saxe, Werner, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Mindestanforderungen bezüglich Barrierefreiheit gelten für die Fernbusse, die nach der inzwischen erfolgten Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs jetzt auch immer häufiger die Städte Bremerhaven und Bremen anfahren?
Zweitens: Welche Möglichkeiten haben gegenwärtig die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesenen Menschen, die neuen Angebote im Fernbuslinienverkehr zu nutzen, die ja auch gedacht sind für jene Menschen, die mit wenig Geld reisen wollen?
Drittens: Ab wann werden sich die Reisemöglichkeiten im Fernbuslinienverkehr für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen verbessern, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Verbesserung der Situation zu beschleunigen?
Zu Frage 1: Im Rahmen der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes wurde neben der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs auch beschlossen, dass Fernbusse künftig barrierefrei genutzt werden können. Die technischen Anforderungen an Kraftomnibusse, die im Personenfernverkehr eingesetzt werden, ergeben sich aus Paragraf 42 b Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Ab 2016 muss jeder neue Linienfernbus mit mindestens zwei Plätzen für Rollstuhlfahrer ausgerüstet sein, und gemäß Ziffer 3.6.2 des Anhangs VII zur Richtlinie 2001/85/EG muss mindestens eine Tür vorhanden sein, die von Rollstuhlfahrern benutzt werden kann. Die Tür muss mit einer Einstiegshilfe ausgestattet sein, Absenkvorrichtung in Verbindung mit einer Rampe oder Hubvorrichtung.
Zu Frage 2: Gegenwärtig gibt es nur wenige Fernbusse mit einem Platzangebot für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität. Dies wird sich erst mit Ablauf der Übergangsfristen ändern.
ragraf 42 b Personenbeförderungsgesetz ab dem 1. Januar 2016 für Kraftomnibusse, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden, und ab dem 1. Januar 2020 für alle Kraftomnibusse. Der Senat sieht wenig Möglichkeiten, die Verbesserung der Situation zu beschleunigen, da die fahrzeugtechnischen Anforderungen für Fernbuslinien erst im vergangenen Jahr im Rahmen der Personenbeförderungsgesetz-Novelle festgelegt wurden. Die Fristen wurden gewählt, damit sich Hersteller und Unternehmen rechtzeitig auf die Anforderungen zur Barrierefreiheit einstellen können. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich möchte gern wissen, Herr Staatsrat, wie das mit der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmt, die kürzlich verabschiedet worden ist, mit der ja ganz klar beschlossen worden ist, dass Menschen mit Einschränkungen nicht behindert werden dürfen.
Ich unterstelle einmal, dass Sie mit dieser Frage Kritik an dieser Regelung mit der Übergangsfrist üben, ich persönlich teile diese Meinung. Ich hätte es für besser gehalten, dass man auch gleich von Beginn an die Beförderung von Rollstuhlfahrern einbezieht, wenn man schon so lange an den Fernbuslinien arbeitet. Das ist leider nicht geschehen. Ich finde, die Bundesregierung hat es sich da etwas einfach gemacht, und in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist das mit Sicherheit auch nicht.
Es besteht ja die Möglichkeit, zum Beispiel über Bundesratsinitiativen eventuell noch einmal nachzubessern. Wie schätzen Sie dort die Chancen ein?