Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen
Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 18. Juni 2013 (Drucksache 18/973)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 42. Sitzung am 16. Mai 2013 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/973 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Beschlussfassung in erster Lesung in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 16. Mai 2013 wurde das Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Gegenstand der Gesetzgebung ist die Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Diese orientiert sich in der Praxis insbesondere am aktuellen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der eine Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent sowie zum 1. Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent vorsieht.
Gemessen an diesem Tarifabschluss sieht das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013 und 2014 im Wesentlichen Folgendes vor: Das Tarifergebnis vom 9. März 2013 wird für die bremischen Beamtinnen und Beamten der unteren und mittleren Besoldungsgruppen sowie für die Grundbezüge der Anwärter inhaltsgleich, jedoch über einen Zeitraum von sechs Monaten zeitversetzt übernommen. Für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 11 bis einschließlich A 12 a erfolgt ebenfalls eine Erhöhung des Grundgehalts, jedoch abweichend vom Tarifergebnis um ein Prozent. Es erfolgen entsprechende Erhöhungen weiterer Zuschläge und der Bezüge der bremischen Versorgungsempfänger. Für die Besoldungsgruppen ab A 13 und für die Besoldungsordnungen B, C, R und W soll keine Erhöhung des Grundgehalts erfolgen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Juni 2013 kontrovers beraten und auf Antrag der CDU-Fraktion eine öffentliche Anhörung verschiedener Gewerkschaften und Interessenvereinigungen durchgeführt. Teilgenommen an dieser Anhörung haben Dr. Andreas Helberg vom Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte, Horst Göbel von der Gewerkschaft der Polizei, Ralf Mannick von der Deutschen Polizeigewerkschaft, Petra Rump vom Bund deutscher Kriminalbeamter, Michael Graf-Jahnke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Annette Düring vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Arno Dick von ver.di und Jürgen Schröder vom Deutschen Beamtenbund. Außerdem hat Herr Burkhard Radtke vom Gesamtpersonalrat Stellung genommen. Daneben hat der Ausschuss auch eine schriftliche Stellungnahme des Senators für Justiz und Verfassung zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs eingeholt und eine Vertreterin des Ressorts zu dieser Stellungnahme angehört.
Ich stelle Ihnen jetzt die wesentlichen Ergebnisse dieser Anhörung vor: Die angehörten Gewerkschaften und Interessenvereinigungen lehnen übereinstimmend eine zeitversetzte Übernahme sowie eine unterschiedliche Staffelung der Erhöhungsanpassung zwischen den Besoldungsgruppen und -ordnungen ab und fordern, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter zu übertragen. Sie rügten eine mangelnde Einbeziehung der Gewerkschaften im Vorfeld.
Die angehörten Vereins- und Gewerkschaftsvertreter sind der Auffassung, der Gesetzentwurf sei, soweit dieser von Beamten höherer Besoldungsgruppen sowie Richtern einen Sparbeitrag zur Sanierung des bremischen Haushalts verlange, verfassungswidrig und ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Das Gesetz wirke sich negativ auf die Motivation der Beschäftigten aus, erschwere die Gewinnung qualifizierten Personals und führe gar zu einer Abwande
Übereinstimmend gaben die Vereins- und Gewerkschaftsvertreter an, sich um die Zukunft des öffentlichen Dienstes in Bremen und die Qualität der Leistungserbringung zu sorgen. Das Gesetz bewirke eine langfristig wirkende Gehaltsbenachteiligung der Fachund Führungskräfte, die sich auch auf ihre Familien auswirke. Dies führe zu erheblichen und dauerhaften Verwerfungen in der Besoldungsstruktur und sei deshalb kein lediglich begrenzter, sondern eben ein unbegrenzter Sparbeitrag. Sie verwiesen zudem auf frühere Einschnitte bei der Besoldung der Beamten, die zu einem Kaufkraftverlust geführt hätten. Nur einen begrenzten Sparbeitrag habe das Bundesverfassungsgericht aber in der Vergangenheit als noch zulässig angesehen. Der Gesetzentwurf lasse eine Abwägung des verfassungsrechtlichen Gebots der amtsangemessenen Alimentation mit der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse vermissen. Es sei unzulässig, die Höhe der Besoldung ausschließlich von der Haushaltslage abhängig zu machen.
Die Vereins- und Gewerkschaftsvertreter sahen in der Differenzierung allein nach der Besoldungsgruppe eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte forderte daher die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Besoldungsanpassungsgesetzes.
Darüber hinaus wurden Klagen der Beamten und Richter für den Fall angekündigt, dass das Gesetz in der vorgelegten Fassung beschlossen werden sollte. Seitens des Senats erklärte der zuständige Staatsrat der Senatorin für Finanzen insoweit die Bereitschaft zum Abschluss einer Musterklagevereinbarung. Die Vertreterin des Senators für Justiz und Verfassung teilte ebenso wie ein Vertreter der Senatorin für Finanzen die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Sie verwiesen darauf, dass der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung einer amtsangemessenen Besoldung habe. Eine solche liege dann nicht mehr vor, wenn die Bezüge evident unzureichend seien, wobei es auf einen Vergleich mit der allgemeinen Einkommensentwicklung, hier der absoluten Höhe der Nettobezüge, ankomme.
Wann eine greifbare Abkopplung von den allgemeinen Einkommensverhältnissen vorliege, sei noch nicht geklärt. Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Festlegung der Höhe der Bezüge aber durchaus berücksichtigt werden. Die Vertreterin des Justizsenators wies auf mehrere Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zum Bundesverfassungsgericht hin, aus denen sich möglicherweise eine höchstrichterliche Klärung der amtsangemessenen Besoldung er
gebe. Eine Prognose über einen Erfolg einer Musterklage gegen das Bremische Besoldungsanpassungsgesetz wollte sie nicht geben.
Die Fraktion der CDU unterstützt die Positionen der angehörten Gewerkschaften beziehungsweise Interessenvertretungen und hält den Gesetzentwurf ebenfalls für verfassungswidrig. Sie sieht ihre Position – und das wurde auch in der Ausschusssitzung dargelegt – durch ein Gutachten von Herrn Professor Dr. Lichtenberg untermauert, der unter anderem das verfassungsrechtlich garantierte Alimentationsprinzip durch den Gesetzentwurf als verletzt ansieht. Nach seiner Auffassung werden durch das Gesetz bestimmte Besoldungsgruppen ohne sachlichen Grund von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt.
Die Fraktion DIE LINKE sprach sich ebenfalls für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Richter aus. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei zu befürchten, dass es nicht bei einem einmaligen Sparbeitrag bleibe.
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Sie gehen vielmehr davon aus, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagene abgestufte Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 durch den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung einer amtsangemessenen Alimentierung gedeckt und in Anbetracht der anstehenden Haushaltskonsolidierung als begrenzter Sparbeitrag von Empfängern höherer Bezüge auch erforderlich sei.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt nach Abschluss seiner Beratungen in seiner Sitzung am 14. Juni 2013 mehrheitlich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und DIE LINKE, den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/ 2014 in der Freien Hansestadt Bremen unverändert in zweiter Lesung zu beschließen. – Soweit der Bericht!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es eben gehört, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen, das vom Senat vorgeschlagene Gesetz in zweiter Lesung zu beschließen. So werden wir auch verfahren, und jetzt könnte ich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mich eigentlich wieder setzen, weil Sie ja wissen, wie wir uns entscheiden, aber ich bin es Ihnen, glaube ich, auch schuldig, noch einige Anmerkungen zu machen, und das will ich auch tun. Auch wir haben in den letzten Wochen viele Gespräche geführt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion – die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses hat darauf hingewiesen – fand eine Anhörung in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 14. Juni 2013 statt, in der Vereins- und Gewerkschaftsvertreter ihre Sicht der Dinge dargelegt haben. Ich möchte auf einige der Kritikpunkte noch einmal eingehen. Es ist der Vorwurf erhoben worden, das neue Gesetz sei verfassungswidrig. Demgegenüber wurde in der Stellungnahme des Senators für Justiz und Verfassung betont, dass es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung für den konkreten Fall der Staffelung und einer Nullrunde ab A 13 gebe und der Gesetzgeber insgesamt einen großen Spielraum habe. Dieser Argumentation schließen wir uns an, aber wir begrüßen ausdrücklich, dass es eine Musterklagevereinbarung geben wird – unterstützt auch von der Senatorin für Finanzen –, um diese Frage höchstrichterlich rechtlich klären zu lassen.
Es ist gut, und es ist richtig, dass wir dies klären lassen, weil wir Rechtsunklarheit insgesamt nicht gebrauchen können. Noch einmal wurde die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten angemahnt. Dazu möchte ich noch einmal betonen – ich habe das in der ersten Lesung auch schon getan –, dass die Personalkosten mehr als 28 Prozent des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen ausmachen. Das ist eine Summe, die von Sparbemühungen nicht ausgeklammert werden kann, zumal seit der Übernahme der Steuerung der Beamtenbesoldung durch die Länder seit dem Jahr 2006 der Stabilitätsrat nun auch auf diese direkt von uns beeinflussbaren Kosten schaut. Wir können uns diesem Druck nicht entziehen. Im Abwägungsprozess der vielfältigen finanzwirksamen Aufgaben halten wir den Vorschlag des Senats für zumutbar. Ich verzichte darauf, jetzt noch einmal aufzulisten, welche Aufgaben wir insgesamt in dieser Stadtgemeinde anzupacken und welche großen Lasten wir insgesamt zu schultern haben. In der Stadtbürgerschaft haben wir gestern ein wunderbares Beispiel dafür erlebt, welche Dinge wir zu schultern haben. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Staffelung der Besoldungsanpassung als sozial ungerecht angesehen wird. Wenn Sie sich an die Zahlen erinnern, die schon in der ersten Lesung genannt wurden und die wir uns heute als Antwort auf eine
Anfrage in der Fragestunde vielleicht auch noch anschauen können – wir werden die Antwort nachher ja mit Sicherheit auf die Tische gelegt bekommen –, ist klar, dass eine vollständige Übernahme des Tarifergebnisses nicht zur Debatte stehen konnte. Sie konnte nicht zur Debatte stehen, wenn man sich die Zahlen noch einmal vor Augen führt. Die Zahlen besagen, dass wir allein im Jahr 2013 20 Millionen Euro mehr und ab dem Jahr 2014 39 Millionen Euro mehr pro Jahr bezahlen müssen.
Wenn man sich die Steuerschätzung und selbst das gute Ergebnis des Zensus anschaut, das für uns zu mehr Geld führt, dann muss man sich vor Augen führen, dass 39 Millionen Euro mehr pro Jahr bedeuten, dass der Sicherheitsabstand, den wir insgesamt zur Höchstverschuldungsgrenze noch haben, im Jahr 2017 halbiert würde. Das halte ich nicht für angemessen.
Die Frage wäre nun gewesen, ob man nicht auch eine linear niedrigere Besoldungsanpassung hätte vornehmen können, aber dann für alle. Ich bezweifle allerdings, dass das sozial gerechter ist, denn eine Anpassung von 1,5 Prozent nutzt den hohen Gehältern viel und den niedrigen wenig.
Allerdings ist für uns alle eines klar: Der Eingriff, den wir jetzt mit der Staffelung machen, ist ein Eingriff in das Besoldungsgefüge und für uns nicht wiederholbar,
es sei denn, man will das gesamte Gefüge ändern, aber die Absicht, das Gefüge insgesamt anzutasten, sehe ich in diesem Hause bei keiner einzigen Fraktion!
Einen Punkt, das möchte ich ausdrücklich betonen, möchte ich nicht geringschätzen, aber er macht mich nachhaltig nachdenklich, es ist der Punkt der mangelnden Wertschätzung. Begründet wird er mit Einschnitten für die Beamten in den letzten Jahren, wie zum Beispiel der Wegfall des Weihnachts- und Urlausgeldes, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit – die ich im Übrigen für richtig gehalten habe –, die unzureichend bezahlten und geregelten Rufbereitschaften, die zeitverzögerte Übernahme von Tarifergebnissen und der bekannte Überstundenberg. Die Debatte über die freie Heilfürsorge hat in Wirklichkeit auch nicht geholfen.
Ich komme nicht umhin festzustellen, dass wir hier einen von uns so nicht gewollten Klimawandel ganz anderer Art beobachten dürfen. Ich sehe in den eben genannten Punkten Aufgaben für die Zukunft. Das ist zwar ein Thema, das durch die jetzige Debatte über die Besoldungsanpassung befördert wird, aber sie
muss unabhängig davon gesehen werden. Wir werden diese Fragen auch angehen müssen, und sie bedürfen einer Lösung.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir befinden uns selbstverständlich in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Dort kochen Emotionen hoch, dort kommt es zu Aktionen, die die einen gut und die anderen schlecht finden. Ich finde, man sollte aufpassen, wenn man nun in der Presse lesen darf, wir hätten hier einen „Dreifrontenkrieg“ und Menschen würden hier „eingekesselt“, nämlich das ist eine Sprache, die einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nicht gerecht wird. Ich bin dafür, dass alle Beteiligten verbal „abrüsten“, um bei der Ausdrucksweise zu bleiben.
Zum Abschluss möchte ich betonen, dass uns die Besoldungsanpassung, das sage ich ganz ehrlich und auch voller Überzeugung, nicht leichtfällt, aber wir sehen auch keinen anderen Weg. Von den Fraktionen, die unser Vorgehen kritisiert haben, ist uns auch kein anderer Weg aufgezeigt worden.
Das ist auch nicht ihre Pflicht, aber es ist keiner aufgezeigt worden! Wenn Sie uns, wie beim letzten Mal, anmahnen nachzudenken, dann hätte es uns das Nachdenken in diese Richtung erleichtert, wenn Sie uns gesagt hätten, wie wir den Ausgleich herbeiführen können.