Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann unmittelbar an die Worte meines Vorredners anknüpfen und möchte gern auf sie und auf einige andere Punkte eingehen, die in diesen Tagen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nun wirklich die Emotionen im Lande hochkochen lassen! Die Ängste und Sorgen der Bevölkerung, der Menschen draußen vor Kriminalität und Feuer und die der Eltern vor einer schlechten Schulbildung für ihre Kinder sind wahrlich groß. Weil wir das immer berücksichtigen müssen, glaube ich, dass alle an diesem Konflikt Beteiligten ein sehr hohes Maß an Verantwortung tragen. Ich sage bewusst beide Seiten und knüpfe damit an die Worte meines Vorredners an. Beide Seiten tragen eine sehr große Verantwortung, weil es nicht nur eine Art Arbeitskampf ist – das ist ja bei Beamten immer anders als im Tarifbereich –, sondern auch eine Auseinandersetzung, die sehr öffentlich geführt wird. Öffentlich bedeutet ja auch, dass dieses Land nicht nur aus Politikerinnen und Politikern und Beamten besteht, sondern aus sehr vielen Menschen mit sehr vielen Sorgen und Nöten. Wenn wir uns in diesem Konflikt zu Wort melden, sollten wir das auch immer berücksichtigen.
Die Ängste und Nöte stellen einen sehr starken Hebel dar, und ich glaube, sowohl allen Mitgliedern des Senats als auch den Abgeordneten der Regierungsfraktionen ist das sehr bewusst. Leider ist dieser Hebel nicht an eine Druckmaschine angeschlossen. Wenn man ihn einfach betätigen könnte und unten käme das Geld heraus, dann könnte man das Problem einfach lösen. Wenn es so wäre, hätten wir das, glaube ich, schon längst getan. Wir sind an einem Diskussionspunkt angelangt, an dem wir sehr oft aus sehr vielen Gesprächen, die wir führen, entnehmen können, in sehr vielen E-Mails und Briefen lesen und Aufrufe hören, dass es um die Wertschätzung und gar nicht in erster Linie um das Geld geht. Das erklärt auch, dass sich viele Beamtinnen und Beamte beteiligen, die in den Genuss der insgesamt 5,6 Prozent mehr Gehalt in diesen beiden Jahren kommen. Ich stelle mir seit Wochen und Monaten die Frage, welche Gründe es außer der zwingenden Notwendigkeit aus unserer sehr hohen Verschuldungssituation und dem Versuch, diese in den nächsten Jahren abzubauen, plausiblerweise für die Mitglieder des Senats und die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, diesen Beschluss heute zu fällen, geben könnte, wenn es nicht die Haushaltslage dieses Landes ist. Es kommt mir wirklich keine einzige Idee, warum wir diesen Beschluss am Ende des Tages fassen sollten, wenn als Begründung nicht die Haushaltslage und die zukünftige Finanzierung der Gemeinwesen Bremen und Bremerhaven vorliegen würden.
Nun gibt es ja sehr weit verbreitete Urteile über das Wesen von Politikerinnen und Politikern. Es gibt ein Image in der Bevölkerung, das nicht alle teilen, aber, wenn man sich die entsprechenden Veröffentlichungen anschaut, doch sehr viele, und darauf möchte ich einmal einen sehr kurzen Moment Bezug nehmen. Dieses Image sieht so aus, dass Politikerinnen und Politiker immer auf die nächste Wahl schielen, ihr Fähnchen in den Wind hängen, Opportunisten sind und das tun, was bei der Bevölkerung am besten ankommt, damit sie beim nächsten Mal wiedergewählt werden. Das sagen viele, und das denken einige.
Wenn wir so wären, was in aller Welt würde uns dann bewegen, einen Beschluss zu fassen, der einen solchen Widerstand der Betroffenen hervorruft? Man kann ihn ja verstehen, weil es ja unmittelbar ihre Interessen berührt, und um einen solchen Interessenkonflikt geht es hier ja ganz offensichtlich. Was sollte uns kurz vor einer Bundestagswahl und zwei Jahre vor einer Bürgerschaftswahl dazu bewegen, wenn nicht die Zwänge, denen wir unterliegen und denen auch die Oppositionsfraktionen unterliegen würden, wären sie an unserer Stelle?
Wir unterliegen nämlich ganz fundamental den Zwängen zu sagen, wir wollen nicht am Ende des Tages in eine Situation kommen, in der die Verschuldung dieses Land überschwemmt – um einmal beim Thema zu bleiben –, sondern wir wollen frühzeitig auf die Bremse treten, um die Verschuldung in den nächsten Jahren noch einigermaßen in den Griff zu bekommen. Das ist und bleibt der einzige Grund,
der Sozialdemokratinnen, Sozialdemokraten und Grüne bewegen kann, diesen sehr schweren Schritt zu gehen. Es ist der einzige Schritt, und es ist bisher auch kein anderer genannt worden.
Wenn wir einmal unsere Verschuldung mit einem Auto vergleichen, das auf eine Mauer zufährt, die wir schon sehen, dann bedeutet das, dass wir jetzt auf die Bremse treten, um, wenn wir Glück und Geschick haben, im Jahr 2019 um Haaresbreite vor dieser Mauer zum Stehen zu kommen.
Jetzt sagen einige, es hat sowieso alles keinen Zweck, ihr fahrt im Jahr 2019/2020 frontal gegen die Mauer. Dagegen sprechen die tatsächlichen jährlichen Haushaltsdefizite: Noch im Jahr 2010 hatten wir ein jährliches Haushaltsdefizit im laufenden Haushalt von 1,21 Milliarden Euro in unserem Gemeinwesen mit 650 000 Einwohnern. Im Jahr 2015, so die jetzige Finanzplanung, die ja dem Beschluss heute zugrunde liegt, wird das Haushaltsdefizit noch 509 Millionen Euro betragen, also weniger als die Hälfte dessen, mit dem wir 2010 gestartet sind. Das ist die Antwort auf die Aussage, dass wir die Verschuldung immer nur vor uns her tragen, und am Ende wird das sowieso nichts. Das ist somit ein Argument,
das überhaupt nicht zählt. Es ist vielmehr der Versuch – und das kann man in diesen wenigen Jahren anhand der Reduzierung des Defizits von 1,21 Milliarden auf 509 Millionen Euro sehen –, die autofreie Hansestadt Bremen kurz vor der Mauer im Jahr 2020 zum Stehen zu bringen.
Lassen Sie mich auf die verfassungsrechtliche und auch auf die fiskalische Situation eingehen und damit auch auf das, was immer wieder diskutiert wird, auch in den anderen Bundesländern in unserer Bundesrepublik Deutschland! Es stimmt, es gibt eine Unsicherheit in puncto der verfassungsrechtlichen Lage, aber genauso wenig, wie es eine Sicherheit geben kann, dass das, was hier heute beschlossen werden soll, verfassungswidrig ist, gibt es eine Sicherheit, dass das in jedem Fall irgendwann in der Zukunft allen richterlichen Beurteilungen standhalten wird. Das ist korrekt beschrieben. Ich halte den Weg, eine Musterklage zu vereinbaren, der ja vielen erspart – also den Klageweg parallel zu gehen, er greift exemplarische Fälle in beiderseitigem Einvernehmen vor die Gerichte auf –, um dann zu einer endgültigen, hoffentlich letztinstanzlichen Bewertung zu kommen, für absolut richtig.
Es gab in anderen Bundesländern komplette Nullrunden. Man kann sich nun fragen, ob diese verfassungskonformer waren als die jetzt hier sozial gestaffelte Besoldungserhöhung. Es gab alle Arten von Einschränkungen bei der Übernahme von Tarifergebnissen auf die Beamten. Auch in diesen Bundesländern, das unterstelle ich den Kolleginnen und Kollegen, in den unterschiedlichen Zusammensetzungen der jeweiligen Landesregierung, war es jeweils die Haushaltslage in ihrem Bundesland. Ob es Haushaltsnotlageländer wie das Saarland waren oder auch Bundesländer, die nun freilich nicht als Haushaltsnotlageland gelten können wie Bayern und andere, es wurden solche Modelle schon umgesetzt.
Das heißt, wir nehmen diese Argumente sehr ernst, aber wie immer, wenn wir unterschiedliche Gutachten und unterschiedliche rechtliche Stellungnahmen und Bewertungen haben – und wir haben sie, das merken Sie ja in der Politik sehr oft –, kann nur das zuständige Gericht, kann nur die letzte Instanz entscheiden, wie die Bewertung einer solchen Verfassungsmäßigkeit dann auch richterlich und nicht gutachterlich, denn es ist ja noch einmal ein großer Unterschied zwischen einem Bundesverfassungsgericht und einem Gutachter, vorzunehmen ist.
Ich möchte zum Schluss einen ganz klaren Punkt machen in der Frage, wie wir mit dem Verfahren in Zukunft umgehen, und wie wir diese Dinge besprechen. Es ist sehr schwierig, hier zu einem Verfahren zu kommen, weil wir keine Tarifverhandlungen führen, weil wir es nicht mit Tarifpartnern, sondern mit einem anderen Status der Beschäftigten zu tun ha
ben. Gleichwohl bin ich der Meinung, dass wir unbedingt bei der nächsten Verhandlung der Übernahme von Tarifergebnissen auf Beamtinnen und Beamte einen neuen Weg einschlagen müssen.
Ich höre überall, wo ich dieses Ansinnen erwähne, dass es möglicherweise zum Scheitern verurteilt sei und man dabei nicht weiterkomme. Ich sage, das kann sein, aber wenn wir es nicht versucht haben, einen anderen Weg zu gehen – der Weg würde bedeuten, sich frühzeitig mit den Kolleginnen und Kollegen und ihren Vertreterinnen und Vertretern zusammenzusetzen –, dann werden wir nicht wissen, ob er zum Scheitern verurteilt ist. Deswegen bin ich dafür, diesen Weg bei den nächsten Verhandlungen auch tatsächlich einzuschlagen.
Ich glaube, dass es die Koalition unterstützt, den Weg zu gehen, sich weit im Vorfeld mit allen Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, egal, um welche Statusgruppen es sich handelt, wir haben ja eine ganze Reihe von Statusgruppen, zusammenzusetzen, die Finanzlage des Landes ausführlich zu erklären, sie gemeinsam zu besprechen – diese Vorgehensweise wäre ja analog zu der Übung, die wir aus Unternehmen kennen, wenn sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind –, und uns dann Vorschläge anzuhören, die ja jetzt auch schon immer gemacht werden. In vielen Gesprächen mit Gewerkschaftsvertretern ist gesagt worden, wir wären ja, wenn man uns in diesen Prozess einbezieht, auch tatsächlich bereit, über viele Dinge zu reden. Dieses Angebot, Gespräche zu führen, sollten wir annehmen, um dann zu schauen, ob wir nicht zu einer besseren, einvernehmlicheren Lösung als in dieser Runde kommen.
Für diese Runde werden wir als grüne Fraktion dem Gesetzentwurf, wie er uns heute in zweiter Lesung vorliegt, zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Liess, es ist fast genau ein Jahr her, dass wir hier einen Vorschlag gemacht haben, wie wir dafür sorgen können, dass Bremen die Einnahmesituation verbessert.
Wir wissen natürlich, dass das nur gegangen wäre, wenn Sie ähnlich wie beim Landesmindestlohngesetz eine Vorreiterrolle eingenommen hätten, um im Bund etwas zu bewirken. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, Sie haben das ja nicht einmal in Erwägung gezogen. Das hat natürlich auch Gründe, denn Sie haben die Vermögenssteuer zwar in Ihrem Wahlpro––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gramm stehen, aber wir wissen auch, dass es sehr große Widerstände in Ihrer Partei gibt, sie überhaupt einzuführen.
Das andere ist, in der Zeit zwischen den beiden Lesungen sind in den anderen Bundesländern Dinge passiert, die Sie zum Nachdenken hätten veranlassen müssen. Nachdem wir hier vor einem Monat leider ergebnislos beantragt hatten, dass die Tarifsteigerungen für Bremens Beamte übernommen werden, sind ein paar Veränderungen bei der Beamtenbesoldung eingetreten, die damals noch nicht so waren. Bremen steht nämlich mittlerweile ganz allein da.
In der Zeit seit der letzten Debatte hat sich weiter geklärt, wie die anderen Bundesländer verfahren,
und das Ergebnis ist eindeutig: Neun Bundesländer übernehmen den Tarifabschluss relativ weitgehend, fast alle zeitverzögert, viele mit einem Abschlag von 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage, und eines will den Beschluss im Jahr 2014 erst im Rahmen der Haushaltsberatungen fassen. Tatsache ist aber, dass neun Bundesländer angekündigt oder bereits beschlossen haben, den Tarifabschluss weitgehend auf die Beamten zu übertragen, das sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen,
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Mit einem Jahr Verzögerung in Nordrhein-Westfalen!)
Eines dieser neun Bundesländer hatte bis vor Kurzem noch geplant, Herr Dr. Güldner, Beamtinnen und Beamte ab einer bestimmten Besoldungsgruppe abzukoppeln, seit einer Woche ist dieses Vorhaben aufgegeben worden, der Abschluss wird übernommen. Dieses Bundesland ist Schleswig-Holstein. Drei Bundesländer übernehmen den Tarifabschluss verringert, Herr Dr. Güldner, sie zahlen in zwei Jahren statt 5,6 Prozent nur 4 oder 4,5 Prozent, das sind Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Ein Bundesland hat sich noch nicht entschieden, das ist Brandenburg,
hier gibt es noch keine Einigung zwischen der LINKEN, die eine vollständige Übernahme möchte, und der SPD, die eine reduzierte Übernahme möchte. Das sind zusammen 13 Bundesländer.
Es gibt dann nur noch Rheinland-Pfalz, das in beiden Jahren nur jeweils ein Prozent mehr zahlen will
Es gibt dann noch zwei Bundesländer, 2 von 16, die Beamtinnen und Beamten ab A 10 nur noch ein Prozent mehr zahlen wollen und ab A 13 eine vollständige Nullrunde verordnen, und das sind die beiden rot-grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen. Niemand, außer Nordrhein-Westfalen, macht das, was Bremen macht. Niemand!
Ganz nebenbei: Wir haben hier beim letztes Mal schon umfassend die Folgen diskutiert, die aus Ihrem Handeln entstehen, aber ich weise trotzdem noch einmal darauf hin! Wenn Sie sich dauernd mit Nordrhein-Westfalen vergleichen, dann müssen Sie auch beachten, dass die Besoldungsstruktur, die Aufstiegsmöglichkeiten und die Besoldungseingruppierungen in Nordrhein-Westfalen wesentlich besser sind als in Bremen. Ich kann noch einmal ein Beispiel erwähnen: Bei der Polizei ist es so, dass ein Dienstgruppenleiter oder ein Abschnittsleiter in Nordrhein-Westfalen in A 13 eingruppiert ist und in Bremen in A 11. Dieser Unterschied zieht sich durch den gesamten öffentlichen Dienst. Die Vergleiche mit Nordrhein-Westfalen hinken also eben auch an dieser Stelle!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das heißt, hier bekommt er eine Er- höhung, dort nicht!)
Das zeigt auch die Scheinheiligkeit der Argumentation, die hier vorgetragen wurde: Herr Bürgermeister Böhrnsen hat den Beamten vor zwei Monaten erklärt, dass Bremen sich nicht vorhalten lassen darf, dass bremische Beamte besser bezahlt werden als Beamte in anderen Bundesländern. Nun wüsste ich gern – und das wüssten die Beamtinnen und Beamten in Bremen wahrscheinlich auch sehr gern! –: Wo sind sie denn jetzt, wo sind die anderen Bundesländer, die ihren Beamtinnen und Beamten Nullrunden verordnen? Ich sehe sie nicht, es gibt sie nämlich nicht! Wie gesagt, das einzige Land, das das macht, ist Nordrhein-Westfalen, aber da ist die Besoldungsstruktur besser. Wenn Bremen seinen Beamtinnen und Beamten vor den Kopf schlägt, dann kann es sich dabei nicht mehr auf eine imaginäre Ländergemeinschaft herausreden, denn in den anderen Bundesländern gibt es keine Nullrunden. Das ist eine Entscheidung, die der rot-grüne Senat hier allein verantworten muss.
worden ist: Bremen sei ein Konsolidierungsland und ein Nehmerland im Finanzausgleich. Das ist ein sehr merkwürdiges Argument, denn der Finanzausgleich ist genauso wenig wie die Konsolidierungshilfe eine moralische Veranstaltung, es sind Ausgleichsmechanismen, die der unterschiedlichen Verteilung von Steuereinnahmen und festgestellten Notlagen Rechnung tragen. Es ist gerade der Sinn des Finanzausgleichs, gleiche Lebensbedingungen herzustellen, und daran schließt sich unseres Erachtens keine verordnete Bescheidenheit für eine Berufsgruppe an.