Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

worden ist: Bremen sei ein Konsolidierungsland und ein Nehmerland im Finanzausgleich. Das ist ein sehr merkwürdiges Argument, denn der Finanzausgleich ist genauso wenig wie die Konsolidierungshilfe eine moralische Veranstaltung, es sind Ausgleichsmechanismen, die der unterschiedlichen Verteilung von Steuereinnahmen und festgestellten Notlagen Rechnung tragen. Es ist gerade der Sinn des Finanzausgleichs, gleiche Lebensbedingungen herzustellen, und daran schließt sich unseres Erachtens keine verordnete Bescheidenheit für eine Berufsgruppe an.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wäre genauso – um das einmal ganz klar zu sagen –, wenn zwei Leute zusammenleben und unterschiedliche Einkommen haben, zum Beispiel weil der eine oder die andere das Kind betreut oder der eine einen besser bezahlten Job hat, und dann der andere sich weniger Essen aus dem Kühlschrank nehmen dürfte, das ist unsinnig, das gibt es nicht. Genau das ist die Argumentation, die Sie hier vorgetragen haben, und die ist in sich falsch.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem muss man hier sagen, dass es nicht um die eigenen Essensportionen geht, sondern um die anderer Leute, nämlich die der Beamtinnen und Beamten. Das ist eine Vorstellung, werte Kolleginnen und Kollegen, die ich außerordentlich gefährlich finde, denn sie steht in völligem Gegensatz zum Sinn und Zweck von Ausgleichsbeziehungen in einem Bundesstaat. Es ist eine Moralisierung der Politik, die falsch ist, denn es ist eine Moralisierung auf Kosten anderer, und deswegen finde ich sie unmoralisch. Ich finde sie auch gefährlich, denn wir alle wissen, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist. Mit der gleichen Argumentation können Sie hier auch den Notlagentarif oder einen rigorosen Kahlschlag fordern.

Ich habe es schon einmal gesagt, wir reden hier bei den Aufgaben, die Bremens Beamtinnen und Beamte überwiegend übernehmen, von grundgesetzlich geschützten Aufgaben eines Staates, und diejenigen, die diese Aufgaben erfüllen und ausüben, haben ein Recht auf angemessene Bezahlung. Das gilt für Angestellte, Beschäftigte freier Träger und Beamte unseres Erachtens gleichermaßen.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Wesentlichen geht es darum – und das ist das dritte und eigentliche Argument, das vorgebracht wird –, bei den Beamten zu kürzen, damit der Sanierungspfad eingehalten wird. Ich kann da nur feststellen, es waren nicht die Beamtinnen und Beamten, die in der Föderalismuskommission gesagt haben, ja, Bremen kann bis zum Jahr 2020 eine Milliarde Euro bei den Ausgaben kürzen, das war der Senat. Ich wüss

te an dieser Stelle gern: Hat der Senat die Beamtinnen und Beamten damals gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass sie von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden? Das kann ich mir nicht vorstellen!

Ich weiß nicht, um auf Sie zurückzukommen, Herr Dr. Güldner, wie dieser Sanierungspfad eingehalten werden kann und wie lange das gut geht. Das weiß niemand genau. Wir können anhand der Einnahmenund Ausgabenentwicklung kalkulieren und wissen, wie eng es ist. Das ist uns, glaube ich, allen hier bewusst, das haben wir hier auch schon häufig genug diskutiert.

Ich weiß auch nicht, was nach der Bundestagswahl passiert, ob sich beispielsweise die Einnahmesituation der Länder und Kommunen dann verbessert. Es gibt ja drei Fraktionen hier im Hause, die das zumindest in ihren Wahlprogrammen stehen haben. Ich bezweifele allerdings, dass es im Bund zu einer Konstellation kommt, die die Bundesländer und die Kommunen finanziell besser ausstattet, aber man weiß es nicht. Ich weiß es auch nicht.

Ich weiß aber, dass die Beamtinnen und Beamten in Bremen und Bremerhaven sich fragen: Warum sind wir jetzt auf einmal so schnell an der Reihe, obwohl wir zu einem großen Teil die Menschen sind, die dieses Bundesland Bremen als Staat überhaupt darstellen? Sie sind diejenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit dieses Bundesland darstellen und die gesetzlich geschützten Aufgaben übernehmen. Sie haben seit Jahr und Tag eine Situation der Arbeitsverdichtung, der unbezahlten Überstunden, der vielen unbezahlten Sonderarbeiten und Bereitschaftszeiten, und sie bemühen sich, unter immer engeren Arbeitsbedingungen das Ganze zusammenzuhalten, und das, ohne dass sie irgendjemand aus dem Senat gefragt hätte, das machen sie freiwillig.

Das ist genau die Situation, die wir hier auch schon vor einem Monat diskutiert haben. Es gibt einen Grund, warum der Senat den Einstieg in die dauerhafte Tarifabkopplung vollzieht, und das ist ein ganz banaler: Er kann es, und er macht es deswegen, weil er glaubt, man kann es ja machen, es kostet nichts. Meine Damen und Herren von der Senatsbank, da liegen Sie falsch!

Wir haben hier schon vor einem Monat darauf aufmerksam gemacht, wie gefährlich es ist, wenn Sie so viel Porzellan zerschlagen, dass der Idealismus und das Engagement der Beamten nicht mehr in freiwilligen Leistungen endet. Sie sind darauf angewiesen, weil wir in keinen Bereichen des öffentlichen Dienstes ausreichend Personal haben. Sie sind auf die freiwilligen Leistungen angewiesen!

(Beifall bei der LINKEN)

Die Aktionen der letzten Tage, aber vor allem auch die Stimmung, die Ihnen nicht entgangen sein kann,

machen klar, dass es Sie eine Menge kostet. Das können Sie gar nicht bezahlen, wenn Sie sich diese Extraleistungen, die aus gutem Willen, aus Identifikation und Engagement geleistet werden, plötzlich dazukaufen müssten. Das wird Bremen als Haushaltsnotlageland mit Sicherheit nicht stemmen können. Sie können es ja versuchen, aber ich sage Ihnen, selbst wenn Sie das machen, geht es nicht, denn Sie können Motivation nicht kaufen, wenn sie erst einmal zerstört ist.

Das haben die anderen Bundesländer gemerkt, die es sich noch einmal anders überlegt haben. Das hat Schleswig-Holstein gemerkt, das jetzt doch noch das Ruder herumgerissen hat. Das hat Baden-Württemberg gemerkt, das auch erst mit dem Gedanken gespielt hat, doch noch etwas von den Beamten herunterzunehmen, und es hat diese Idee schnell wieder aufgegeben.

Alle hatten unterschätzt, dass die Nichtübernahme des Tarifs einen Nerv trifft, alle hatten unterschätzt, wie angespannt die Lage bundesweit in den Ländern und Kommunen bei Beamtinnen und Beamten ist, wie hoch die Belastung ist, wie schwierig die Arbeitssituation und wie stark der Personalabbau der letzten beiden Jahrzehnte die Identifikation ausgehöhlt und das Gefühl aufgebaut hat, sie seien hier doch eigentlich die Blöden. Das werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, auch im Jahr 2015 nicht einfach ungeschehen machen können, auch wenn Sie jetzt vereinzelt sagen, im Jahr 2015 machen wir das nicht noch einmal.

Das wird nicht helfen, die Abkopplung bleibt, und sie verschwindet nicht. Es verschwindet auch nicht das Gefühl: Sie machen das, weil sie es mit uns ja machen können. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verfassung und unsere Geschäftsordnung sehen aus guten Gründen vor, dass wir uns zwischen der ersten und der zweiten Lesung Zeit nehmen; Zeit nehmen, um unsere eigenen Auffassungen zu überprüfen, Zeit nehmen, um gegnerische, gegenteilige Auffassungen anzuhören und zu bewerten und um vielleicht Fehler, die wir in der ersten Lesung eines Gesetzes gemacht haben, in der zweiten Lesung zu korrigieren. Seit der letzten Lesung hier im Parlament in den vergangenen vier Wochen hat es eine Vielzahl von Argumenten gegeben. Ich will aus meiner Sicht nur vier kurz herausgreifen.

Das erste Argument ist, es werden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz vorgebracht. Die verfassungsrechtlichen Bedenken

ergeben sich daraus, dass Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation haben. Das, was sich so antiquiert anhört, ist in Wahrheit nichts anderes als eine Gegenleistung für Zumutungen, die nur Beamtinnen und Beamte zu tragen haben. Beamtinnen und Beamte können nicht mit ihrem Arbeitgeber über die Verhältnisse ihres Arbeitsplatzes verhandeln. Sie können nicht über die Höhe ihrer Vergütung, sie können nicht über die Dauer ihrer Arbeitszeit, ja, sie können nicht einmal über den Ort ihres Arbeitsplatzes in der öffentlichen Verwaltung mit den gleichen rechtlichen Möglichkeiten vorgehen, wie jeder andere Arbeitnehmer es in Deutschland kann.

(Abg. H a m a n n [SPD]: Sie können nichts!)

Sie sind darüber hinaus noch besonderen Belastungen ausgesetzt. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass wir die Aufgaben, die wir beispielsweise den Feuerwehrbeamtinnen und -beamten oder den Polizeibeamtinnen und -beamten übertragen, durch Angestellte wahrnehmen lassen mit all den Folgen, auch arbeitsrechtlicher Natur, die sich daraus ergeben. Weil wir den Beamtinnen und Beamten bestimmte arbeitsrechtliche Möglichkeiten nehmen, haben sie im Gegenzug einen Anspruch darauf, dass sich ihr Dienstherr als Arbeitgeber ihnen gegenüber eben nicht willkürlich verhält, sondern dass er eine Amtsangemessenheit in den Rahmenbedingungen der Beschäftigten garantiert.

Deswegen nehme ich sehr ernst, was zahlreiche Verfassungsrechtler in der letzten Tagen zu der Frage geäußert haben, ob die in Nordrhein-Westfalen und Bremen vorgesehene gestaffelte Übernahme der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auf Beamte mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation vereinbar ist.

Es ist ja nicht nur der von der Bremer CDU-Fraktion beauftragte Arbeitsrechtler Professor Dr. Lichtenberg, der zu einem eindeutigen Ergebnis kommt. Es sind nicht nur die betroffenen Richter und Staatsanwälte, die in den vergangenen vier Wochen mehrfach darauf hingewiesen haben, dass sie dieses Gesetz nicht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten. Es ist ja auch so, dass gestern in der Anhörung des Personalausschusses des Landtags NordrheinWestfalen 20 von 21 Experten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den von Ihnen favorisierten Vorschlag unterbreitet haben.

Meine Damen und Herren, diese Sachlage macht doch mehr erforderlich als das, was die Vertreter der Koalition eben gesagt haben, nach dem Motto: Wir wissen auch nicht, ob das hält, aber wir unterstützen unsere Beschäftigten dabei, gegen uns zu klagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Absage an die Verantwortung für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

(Beifall bei der CDU)

Ich will das an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen: Herr Senator Mäurer, Sie waren gestern nicht auf der Personalversammlung der Polizei, weil Sie lieber mit Ihren Senatskollegen frühstücken wollten.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Ist das flach!)

Ich kann Ihnen nur sagen, das, was dort von den Betroffenen vorgebracht worden ist, ist in jeder Hinsicht ernst zu nehmen. Ich fände es gut, wenn diese vier Wochen auch von den Mitgliedern des Senats genutzt worden wären, um für ihre eigenen Überzeugungen bei den Betroffenen zu kämpfen und dafür zu werben, aber unentschuldigt zu fehlen, angefangen beim Bürgermeister bis hin zur Finanzsenatorin, und sich diesem Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu verweigern, finde ich, ist nicht die angemessene Antwort auf die berechtigten Sorgen und Nöte der Beamtinnen und Beamten. (Beifall bei der CDU)

Sie haben stattdessen Ihren Staatsrat geschickt, und der Staatsrat hat gestern in der Personalversammlung gesagt: Also, zu den Inhalten will ich mich gar nicht so sehr äußern, aber am Ende ist es die Entscheidung der Abgeordneten, ob sie die Besoldungsanpassung so beschließen oder nicht. Deswegen, gerade auch im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen Fragen, ist mein Appell insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion: Prüfen Sie diese Argumente sorgsam, und kommen Sie für sich selbst zu einer Entscheidung, die Sie mit Ihrem Anspruch auf rechtliche Sicherheit und Verfassungsgemäßheit, aber insbesondere auch mit der Tradition Ihrer Partei, mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit vereinbaren können! Verstecken Sie sich nicht hinter dem Senat und hinter Ihrer Fraktionsdisziplin, treffen Sie jeder für sich eine eigene, selbstbewusste Entscheidung, ob Sie das für richtig und gerecht halten, was hier Gegenstand der Debatte ist, oder eben nicht, aber haben Sie den Mut, es selbst zu entscheiden!

(Beifall bei der CDU und bei der LINKEN)

Damit bin ich beim zweiten Aspekt, der vermeintlichen sozialen Staffelung! Dazu habe ich in der letzten Debatte bereits etwas gesagt, Sie erinnern sich, der Chefarzt mit 8 000 Euro bekommt 400 Euro mehr, und die junge Gymnasiallehrerin mit 3 200 Euro bekommt nichts. Diese Debatte ist aber natürlich noch weitergegangen. Jetzt nehmen Sie einmal eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin, die vielleicht nur ein Bruttoeinkommen von 2 000 Euro hat. Soll sie es als sozial gerecht empfinden, eine Gehaltserhöhung von null Prozent zu bekommen, während der Chefarzt 20 Prozent ihres Gehalts mehr mit der Begründung bekommt, wir hätten kein Geld? Können Sie sie nicht verste

hen, wenn sie fragt, warum für ihn 400 Euro da sind und für sie keine 100 Euro? Ist es das, was Sie unter sozialer Gerechtigkeit in unserem Land verstehen? Meinen Sie das, wenn sie sagen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Ich sage für die CDU-Fraktion: Nein, das ist ungerecht, das ist eine Ungleichbehandlung, und sie ist durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen, (Anhaltender Beifall bei der CDU)

insbesondere nicht, wenn man Sozialdemokrat ist!

(Beifall bei der CDU und bei der LINKEN)

Der dritte Grund und der dritte Aspekt der Debatte, der in diesem Zusammenhang eine Rolle gespielt hat, ist die Motivation und die Auswirkung. Ich will noch einmal ausdrücklich sagen, aus den vielen Gesprächen, die ich in den letzten vier Wochen geführt habe, habe ich nicht so sehr den Eindruck gewonnen, dass es bei den Betroffenen in der Frage, wie auf die Beschlüsse des Senats reagiert wird, so sehr um die Frage der Höhe geht, wie sich ihr eigenes Gehalt entwickelt, sondern sie stellen ganz oft die Frage: Wie geht mein Arbeitgeber eigentlich mit mir um? Ich bin begeistert, Herr Dr. Güldner, wenn Sie jetzt sagen: Ja, vielleicht müssen wir das Verfahren beim nächsten Mal anders machen und vorher mit ihnen reden. Ja, genau! Ich möchte daran erinnern, dass wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion, als wir die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund verhandelt haben, den Senat an einer Stelle aufgefordert haben, mit den Beschäftigten über die künftige Tarifentwicklung zu reden, das ist jetzt vier Jahre her. In diesen vier Jahren haben Sie – weder Rot-Grün noch der Senat – nicht mit den Beschäftigten darüber gesprochen, dass der Weg der Konsolidierung unseres Bundeslandes schwer werden wird und Zumutungen enthalten wird. Dass Sie ausgerechnet jetzt darauf kommen zu sagen, um die Seelen zu beschwichtigen, nächstes Mal reden wir vorher mit euch, das macht es ja nicht besser, dass Sie in diesem Fall über die Köpfe einseitig in despektierlicher Weise über die Betroffenen entschieden haben und auch nicht bereit sind, Ihre Argumente auch nur eine Minute lang miteinander abzuwägen und zu hinterfragen, ob das eigentlich richtig oder falsch ist! Ja, Sie müssen in Zukunft mit ihnen reden, aber das heißt doch nicht, dass Sie es jetzt durchziehen können! Auch jetzt müssen Sie mit den Beschäftigten reden und müssen versuchen, für Ihren Kurs zu werben, aber Sie können ihn doch nicht in dieser Art und Weise verordnen, wie Sie es getan haben,

(Beifall bei der CDU und bei der LINKEN)

insbesondere dann, wenn man weiß, dass wir mehr als 1,5 Milliarden Euro für unsere öffentlich Beschäftigten im Jahr ausgeben, mehr als 1,5 Milliarden Euro!

Die Antwort des Senats auf unsere Frage, was es eigentlich in diesem Jahr kosten würde, wenn wir den Tarifabschluss nicht nur für die bisher Betroffenen, sondern für alle Besoldungsgruppen wirkungsgleich ein halbes Jahr versetzt übernehmen würden, ist: Mehrkosten in diesem Jahr von 8,5 Millionen Euro. Erinnern Sie sich noch, was wir gestern beraten haben? Wir haben gestern beraten, dass wir an unseren städtischen Klinikverbund GeNo noch einmal 50 Millionen Euro Verlustabdeckung für die nächsten Jahre überweisen, 50 Millionen Euro, von denen nach derselben Vorlage 45 Millionen Euro allein dadurch entstehen, dass das Personal im städtischen Klinikverbund GeNo besser bezahlt wird als im Durchschnitt aller deutschen Länder!

Niemand in Deutschland bezahlt seine Beamtinnen und Beamten so schlecht wie Bremen. Sie wollen sagen, wir subventionieren den Klinikverbund, zahlen überhöhte Gehälter und sagen hinterher den eigenen Beschäftigten: Es tut uns leid, für euch reicht es leider nicht mehr. Meine Damen und Herren, das hat mit sozialer Verantwortung, ehrlich gesagt, nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun! – Vielen Dank!

(Anhaltender Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von hinten nach vorn! GeNo: Habe ich gestern auf meinen Ohren gesessen? Habe ich es nicht hören wollen? Habe ich es seit gestern verdrängt? Haben Sie gestern vorgeschlagen, die Gehälter der Beschäftigten, die bei uns im Gesundheitswesen an unseren kommunalen Kliniken arbeiten, abzusenken?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ja! Der Se- nat übrigens auch! – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Reden Sie einmal zum Thema!)

Ja, das haben Sie gestern vorgeschlagen!

Sie schlagen also vor, Gehälter nicht nur sozial gestaffelt nicht zu erhöhen, sondern Sie schlagen heute hier vor – und wir wissen ja, dass es bei Pflegekräften nicht gerade um die am besten bezahlten Kräfte in diesem Land geht –, die Gehälter zu verringern. Woher Sie dann die Verve nehmen, so massiv an gleicher Stelle gegen den Vorschlag vorzugehen, die Besoldung sozial gestaffelt zu erhöhen, und wie Sie das für sich logisch finden, bleibt mir komplett schleierhaft, sehr geehrter Herr Röwekamp!