Sie schlagen also vor, Gehälter nicht nur sozial gestaffelt nicht zu erhöhen, sondern Sie schlagen heute hier vor – und wir wissen ja, dass es bei Pflegekräften nicht gerade um die am besten bezahlten Kräfte in diesem Land geht –, die Gehälter zu verringern. Woher Sie dann die Verve nehmen, so massiv an gleicher Stelle gegen den Vorschlag vorzugehen, die Besoldung sozial gestaffelt zu erhöhen, und wie Sie das für sich logisch finden, bleibt mir komplett schleierhaft, sehr geehrter Herr Röwekamp!
Sie wissen ganz genau, dass Ihr Chefarzt-Beispiel auf beiden Beinen hinkt. Der Marburger Bund führt Tarifverhandlungen, die bundesweit verbindlich sind, das wissen Sie. Die Verhandlungen werden nicht vom Bremer Senat, von der SPD oder von den Grünen geführt, sondern es sind bundesweite Tarifverhandlungen, die, wenn man im Marburger Bund organisiert ist, selbstverständlich auch übertragen werden, das ist doch das Wesen des Tarifvertrags und von Tarifverhandlungen. Sie sind aber nicht ins Benehmen gestellt, und in dieser Debatte sind sie als Vergleich untauglich.
Wenn wir nun eine Situation haben, in der die Beamtenbesoldung nicht mehr bundesweit einheitlich festgelegt wird – und wir Grünen waren damals dagegen, es bundesweit so zu machen, ich glaube, Sie waren dafür, dass die Länder dies einzeln entscheiden müssen, wir waren dagegen –, dann müssen die Länder eben je nach ihrer Finanz- und Haushaltskraft selbst entscheiden. Daraus wird doch ein Schuh, sehr geehrter Herr Röwekamp! Wenn es bundesweit einheitlich geblieben wäre, dann würden wir in Bremen doch gar nicht über das Thema reden.
Ich hatte mir schon gedacht, dass Sie das Beispiel Nordrhein-Westfalen und die dortige Anhörung bringen. Deswegen habe ich heute Morgen länger mit meinem Kollegen Reiner Priggen, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag, telefoniert. Es ist keineswegs so, dass sich 20 von 21 Experten oder gar Verfassungsrechtler dort so geäußert hätten, sondern es war ein Verfassungsrechtler darunter, die anderen waren Vertreter des Landkreistages, der Kommunen, der Verbände, der Interessenvertreter und so weiter. Richtig ist, dass sie es alle, bis auf einen, abgelehnt haben – das ist ja in unserem Haushalts- und Finanzausschuss am Freitag auch so gewesen –, aber falsch ist, dass dort Verfassungsrechtler zusammengesessen hätten und dass von 21 Verfassungsrechtlern 20 der Meinung gewesen seien, das Gesetz sei verfassungswidrig.
Natürlich haben Sie das versucht! Vertreterinnen und Vertreter der Interessen haben dort – und zwar völlig legitim und aus gutem Grund – gesagt, dass sie damit nicht einverstanden sind, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das so macht. Das ist die Wahrheit zu dieser Anhörung gestern.
Was ist überhaupt mit den anderen Ländern? Rheinland-Pfalz praktiziert eine Lösung – und ich habe mich oft gefragt, ob dieses rheinland-pfälzische Beispiel vielleicht ein Wink für uns gewesen wäre –, die Folgendermaßen aussieht: Ein Prozent für alle! Welches ist der Unterschied zwischen dem Bremer Modell und dem Modell von Rheinland-Pfalz? Die oberen Besoldungsgruppen ab A 13 bekommen ein Prozent mehr als bei uns, in Bremen sind sie ausgenommen. Die
Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 bekommen ein Prozent, genau wie hier, aber alle Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 bekommen nicht 2,65 Prozent in diesem Jahr und 2,95 Prozent im nächsten Jahr, sondern jeweils auch nur ein Prozent. Die andere Seite des Modells aus Rheinland-Pfalz ist also, dass die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen sehr viel schlechter dastehen. Da lassen wir uns von Ihnen doch nicht vorwerfen, dass unsere Staffelung sozial ungerecht sei, wenn die unteren Besoldungsgruppen bei uns bessergestellt werden.
Das ist doch ein wesentlicher Grund gewesen, es so zu machen. Warum in aller Welt sollten wir es denn sonst so machen? Wir haben, in der Tat sehr schmerzlich gerade dort, wo es sich um Führungskräfte und Beschäftigte mit viel Verantwortung handelt, in der Tat einen sehr schwierigen Vorschlag für den Bereich der Führungskräfte gemacht, weil sie sich überdurchschnittlich einsetzen, weil sie überdurchschnittlich viel Verantwortung tragen, dass sie quasi einen sozialen Beitrag für die Beschäftigten leisten, die beispielsweise in der JVA mit A 6 oder A 7 besoldet werden. Sie als Jurist und ehemaliger Innensenator wissen, glaube ich, gut, wie viel das ist!
(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Das ist eine Umverteilung! – Abg. H i n n e r s [CDU]: Gerechtigkeit!)
Das ist dann – genau, Herr Dr. vom Bruch! – eine Umverteilung, aber nicht von unten nach oben, so, wie Sie sie gern hätten, sondern umgekehrt, sehr geehrter Herr Dr. vom Bruch!
Letzter Punkt, Herr Röwekamp, und den verstehe ich überhaupt nicht mehr! Sie waren selbst als Bürgermeister und Innensenator an vielen dieser Entscheidungen beteiligt, und das ist noch gar nicht so lange her. Sie selbst waren an einer sozial gestaffelten Einschränkung des Weihnachtsgeldes beteiligt. Für diejenigen, die oben sind, ganz weg, in der Mitte so einigermaßen, und die unteren Besoldungsgruppen bekommen das Weihnachtsgeld. Das haben Sie mit beschlossen, genau das gleiche System, die gleiche Logik und die gleiche soziale Staffelung.
Im Übrigen waren Sie, wenn Sie sagen, es blute stellenmäßig alles aus, an einem massiven Abbau von Stellen und Ausbildungsplätzen bei der Polizei beteiligt, und auch davon hat man bei Ihnen heute nicht unbedingt etwas gehört.
Ich glaube, es ist allen Abgeordneten der Koalition über die Maßen bewusst, wie schwer, wie angreifbar diese Entscheidung und wie die Reaktion der Betroffenen ist. Ich glaube, dass dies nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Wenn es einen Ausweg geben würde und er finanziell darstellbar gewesen wäre, wäre er von diesem Senat und von diesen Fraktionen gegangen worden.
Im Übrigen, der Unterschied zwischen einmaligen Investitionen im Gesundheitsbereich und dauerhaft auf die gesamte Lebenszeit zu bezahlenden Besoldungs- und Versorgungserhöhungen ist Ihnen auch bekannt. Das eine sind auf das ganze Leben gerechnet viele Millionen Euro, das andere ist eine einmalige Investition. Auch darüber haben wir hier schon oft gesprochen.
Aus diesem Grund sind wir am Ende des Tages zu dem Schluss gekommen, dass wir heute gerade aus der sozialen Verantwortung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst heraus, die wenig verdienen, und aus Gründen der Haushaltsnotlage diese sozial gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses beschließen wollen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, Herr Dr. Güldner, dass ich noch einmal Ihren Ausführungen widersprechen muss. Es gibt zwei unterschiedliche Erklärungen für das, was Sie hier gesagt haben. Bisher habe ich gedacht, als Rechtsanwalt stünde ich immer im Verdacht, die rechtlichen Verhältnisse und die tatsächlichen Verhältnisse irgendwie zu verdrehen. Wenn es aber jemand geschafft hat, die rechtlichen und die tatsächlichen Verhältnisse hier in Bremen zu verdrehen, dann waren es Sie in Ihrer Debatte.
Sie versuchen, teilweise mit Erfolg, öffentlich zu verkaufen, dass es sich bei dem, was Sie machen, um eine soziale Staffelung handele, bei der starke Schultern mehr trügen als schwache Schultern. Nein, Herr Dr. Güldner, das wäre nur dann richtig, wenn Sie nur isoliert auf die Beamtinnen und Beamten schauten! Meine Damen und Herren von der Koalition, wo war denn eigentlich diese soziale Staffelung, als Sie be
schlossen haben, das Tarifergebnis für alle übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eins zu eins zu übernehmen, als Sie beschlossen haben, dass die angestellte Lehrerin, die den gleichen Unterricht erteilt wie die beamtete Lehrerin, 5,65 Prozent mehr Gehalt bekommt und die andere nicht?
Herr Dr. Güldner, Sie staffeln nicht nach Einkommensgrößen, denn sonst dürfte die Teilzeitbeschäftigte mit 2 000 Euro ja auch nicht mit null Prozent Einkommenserhöhung nach Hause gehen. Sie staffeln im öffentlichen Dienst nicht sozial, sondern nach Beschäftigungsgruppen. Sie staffeln im öffentlichen Dienst nicht nach der Einkommenshöhe, sondern nach dem Beschäftigungsstatus. Das ist es, was Sie hier als soziale Staffelung verkaufen. Von 40 000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 4 000 auszunehmen, ist keine Differenzierung zwischen starken und schwachen Schultern, sondern es ist die Staffelung danach, dass Sie auf der einen Seite mit Willkür handeln können und auf der anderen Seite Tarifverträge aushandeln müssen. Das ist nicht sozial gestaffelt, Herr Dr. Güldner!
Im Übrigen sind Sie auf die vielen Argumente, die von den Betroffenen in den letzten Wochen geäußert worden sind, mit keinem Wort eingegangen. Das überrascht auch nicht nach Ihrem Verhalten im Haushalts- und Finanzausschuss. Zu Recht beklagen diejenigen, die dort gewesen sind, dass sie über zwei Stunden lang ihre differenzierten Auffassungen und Einwendungen gegen das Gesetz vortragen konnten und die Koalition dann innerhalb von fünf Minuten erklärt hat, sie bliebe dabei. Ist das eigentlich der von Ihnen ernst gemeinte Dialog, die Auseinandersetzung mit fremden Argumenten? Nein, das ist das Durchziehen eines politisch auch in Ihren eigenen Reihen hoch umstrittenen Gesetzesvorhabens auf Gedeih und Verderb und ohne Rücksicht auf Verluste! So handelt man aber nicht politisch verantwortlich, Herr Dr. Güldner!
Ich habe gesagt, dass wir in den letzten vier Wochen viele Argumente gehört haben, aber ich habe nur Argumente gehört, die gegen das Gesetz sprechen. Ich habe weder von den Sozialdemokraten noch von Ihnen irgendwelche Gründe gehört, die für dieses Gesetz sprechen. Sie sagen erstens, Sie entscheiden es so wie in Nordrhein-Westfalen. Die Wahrheit ist – und ich gehe davon aus, dass Sie die E-Mails der Betroffenen genauso gelesen haben wie ich und gesehen haben, dass es einen darunter gibt, der einmal alle Effekte der Besoldung in eine Tabelle eingepflegt
hat –, in Nordrhein-Westfalen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld, in Bremen gibt es beides nicht mehr.
Wenn Sie dieses Gesetz so verabschieden, wird kein anderer Beamter in Deutschland in den Besoldungsgruppen bis A 12 so schlecht bezahlt werden wie in Bremen, auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Wir werden die am schlechtesten bezahlten Lehrerinnen und Lehrer und die am schlechtesten bezahlten Polizeibeamten im gehobenen und höheren Dienst haben!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Woanders gibt es auch den mittle- ren Dienst, Herr Senator a. D.!)
Wir werden am schlechtesten in Deutschland bezahlen, und gleichzeitig haben wir die höchsten Anforderungen im Hinblick auf die Arbeitsverdichtung, die Leistungsbereitschaft und die freiwilligen Leistungen. Wie bekommen Sie dies eigentlich in Ihrem Kopf zusammen, Herr Dr. Güldner? Das kann man nur so erklären: Dem Einfachen ist alles einfach!
Ich habe als zweites Argument unsere Haushaltsnotlage gehört. Ja, es stimmt, wenn man wie die CDUFraktion sagt, wir wollen diesen Tarifabschluss, den Sie dem überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zukommen lassen, wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, dann kostet das Geld. Dieses Geld haben wir nicht auf dem Sparbuch liegen, sondern es muss kreditfinanziert werden, aber, Herr Dr. Güldner, wo ist eigentlich der Unterschied?
Die Tariferhöhung, die mit dem Marburger Bund für die städtischen Kliniken vereinbart worden ist, müssen Sie durch die gestern vom Senat beschlossenen Eigenkapitalstärkungsmaßnahmen, also Verlustausgleichszahlungen an die Kliniken, kreditfinanzieren. Die Tariferhöhung für die übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von über 20 Millionen Euro müssen Sie kreditfinanzieren. Wie wollen Sie eigentlich den Beamtinnen und Beamten erklären, dass Sie alle Gehaltserhöhungen in diesem Jahr, die in öffentlichen Haushalten stattfinden, über Kredite finanzieren, aber weil Sie deren Besoldungsanpassung auch über Kredite finanzieren müssten, bekommen sie sie nicht? Das ist doch ein Akt staatlicher Willkür, den man mit Haushaltspolitik allein nicht mehr erklären kann!
Wenn Sie sagen, Sie haben nicht genug Geld für Tariferhöhungen, dann setzen Sie es doch bitte auf alle Beschäftigten um und nicht nur auf einen kleinen Teil, dann sagen Sie doch, Sie müssen überall
sozial staffeln – darüber könnte man ja vielleicht sogar noch einmal reden – und überall zeitversetzt übertragen. Tun Sie doch nicht so und spielen Sie die Beschäftigten nicht gegeneinander aus, indem Sie sagen, für die einen nehmen wir Kredite auf, aber für die anderen tun wir es nicht! Das ist doch ehrlicherweise nicht Ihr Anspruch an die Wahrnehmung eines Mandats mit der Verantwortung hier im Parlament. Ich kann für mich nicht akzeptieren, dass man sagt, bei den einen ist eine Kreditaufnahme in Ordnung, aber bei den anderen nicht. So funktioniert es leider nicht, Herr Dr. Güldner!
Deswegen bleibe ich dabei, und ich glaube Ihnen auch nicht, dass Sie es nur einmal machen, denn dagegen sprechen ja schon die Tatsachen!
Wir haben in diesem Jahr Steuermehreinnahmen in einer Höhe, die fast wieder das Niveau des Jahres 2008 erreicht haben. Woher kommen diese Steuermehreinnahmen eigentlich? Es gibt sie, weil es überall in der Wirtschaft in Deutschland zu Tariferhöhungen gekommen ist. Wir als Land Bremen profitieren davon, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gehälter erhöhen. Ist es da nicht eigentlich unbillig, denjenigen, die den Staat organisieren, der diese Einnahmen hat, diese Gehaltserhöhung, die alle anderen in Deutschland bekommen, zu verweigern?
Das Geld ist in diesem Jahr vorhanden, wir haben die Spielräume, wir müssen sie kreditfinanzieren, wie die anderen Gehaltsanpassungen im Übrigen auch. Ich sage aber, wer die Verantwortung für 40 000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hat und bereit ist, für diese hohe Leistungsbereitschaft im Jahr 1,5 Milliarden Euro auszugeben, der muss sich doch ernsthaft die Frage stellen, ob er die gut motivierte Truppe, die weit über ihre Pflichten hinaus arbeitet, in der Fläche dadurch frustrieren und demotivieren möchte, dass er ihr in diesem Jahr 8,5 Millionen Euro Gehaltsanpassung nicht gibt.
Ich glaube Ihnen auch deswegen nicht, dass Sie das nur einmal machen, weil wir in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 noch viel geringere Spielräume für solche Maßnahmen haben als heute. Deswegen hat der Senat in seiner Antwort auf unsere Anfrage in der Fragestunde heute auch nicht gesagt, dass er das nie wieder macht,
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Diese Art der sozialen Staffelung, das haben Sie ja gehört!)
sondern er hat gesagt: Schauen wir einmal, dann sehen wir schon, meine Damen und Herren! Auf die Zusagen dieses Senats und dieser Koalition würde ich keinen Pfifferling geben!