sondern er hat gesagt: Schauen wir einmal, dann sehen wir schon, meine Damen und Herren! Auf die Zusagen dieses Senats und dieser Koalition würde ich keinen Pfifferling geben!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in der Tat, wenn man sich anschaut, was in der Föderalismusreform im ersten Teil beschlossen worden ist, mittlerweile mit einer Situation zu tun, die für uns als Bundesland, ich würde schon fast sagen, katastrophal ist.
Wir haben 16 Länder, 16 unterschiedliche Übernahmeregelungen nach jeder Tarifrunde, von eins zu eins bis zu Nullrunden. Auch hier in Bremen haben wir es erlebt: Im Jahr 2007 wurde der Tarifabschluss um zwei Jahre verzögert übernommen, die Einmalzahlung wurde nicht gezahlt, im Jahr 2009 gab es sie zeitgleich, aber der Sockelbetrag wurde halbiert, im Jahr 2011 wurde gestaffelt und zeitverzögert angepasst! Wenn man sich die Entwicklung anschaut, die seit dieser Föderalismusreform eingetreten ist, dann stimmt das, was Herr Röwekamp eben gesagt hat: Die Beamten in Bremen liegen tatsächlich mit Brandenburg – aber das auch nur in einigen Besoldungsstufen – und Berlin ganz hinten.
Ich weiß nicht, ob Ihnen klar ist, was das bedeutet. Ich habe gestern Abend noch lange mit Personalräten und mit einigen Beschäftigten aus Schulen geredet. Wir haben es hier oft bemüht, das wissen wir, aber es ist tatsächlich so, dass sich viele gute Lehrerinnen und Lehrer, die ausgebildet worden sind, in den letzten Jahren aus mehreren Gründen nicht mehr für Bremen entschieden haben. Die Situation ist zu schwierig, die Kinder sind schwieriger, wir haben ständig das Problem gehabt, dass zu wenig Haushaltsmittel zur Verfügung standen und das Ganze sowieso dann noch damit verbunden ist, dass sie weniger Geld bekommen als die Kollegen in Niedersachsen. Es ist so, dass viele, die hier an der Universität Lehramt studieren, mittlerweile das Referendariat nicht in Bremen, sondern in Niedersachsen machen.
Ich finde, das Katastrophale daran ist, dass es zuerst bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst landet. Der Stellenabbau landet im öffentlichen Dienst, die finanziellen Einschnitte, denn die Streichung des Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes betrifft auch die Angestellten, und das liegt ja schon länger zurück. Die Arbeitsverdichtung betrifft den gesamten öffentlichen Dienst.
Insgesamt ist aber passiert, dass die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt erheblich eingeschränkt werden. Wenn man sich die Situation ansieht: Wir hatten hier vor einem Monat die Diskussion über den Bau einer neuen Feuerwache in Borgfeld, weil dort eine fehlt. Es waren Personalräte der Feuerwehr hier. Es ist wieder einmal abgelehnt worden, das war ihnen auch klar. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wir haben hier oft genug die Situation diskutiert, wie groß der Personalmangel bei der Feuerwehr ist, dass sie personell unterbesetzt ist, dass die Schutzziele nicht eingehalten werden und so weiter. Ich habe danach noch mit den Personalräten – ich sage es jetzt auch öffentlich – darüber gesprochen, ob wir darüber überhaupt einmal öffentlich reden. Wir haben dort in dem Café gesessen, und sie waren resigniert, sie waren frustriert, denn sie fragten sich, was hier noch alles passieren muss. Dann meinte einer dieser Personalräte: „Sorry, Kristina, ich kann doch den Leuten da draußen nicht sagen, dass, wenn wir mit sechs Leuten als erster Zug losfahren, weil zwei nicht da sind“ – bundesweit sind es zehn, das wissen wir –, „dass wir mit Angst zu diesen Einsätzen fahren, dass wir mit Angst in die Häuser hineingehen, weil wir keine Eigensicherung mehr haben! Das kann ich den Leuten doch nicht sagen.“ Ich habe geantwortet: „Doch, genau das müsst ihr den Leuten irgendwann einmal sagen, denn sonst wacht hier nämlich niemand auf!“
Das, was hier passiert, ist eine Situation, die die Lehrer unmittelbar bemerken, und die Schüler und die Eltern bemerken sie auch, wenn der Unterricht ausfällt. Die Leute müssen aufwachen und erkennen, dass die Situation für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst immer katastrophaler wird, sodass Dienstleistungen nur noch eingeschränkt erbracht werden. Ich bitte Sie umzusteuern, denn Sie wissen, dass die ganzen Beamten noch den Idealismus haben, die schlechten Bedingungen eben mit ihrem Idealismus wieder gut zu machen. Sie wissen, dass die Beschäftigten Überstunden machen, sie machen unbezahlte Überstunden. Das machen die Lehrer im Übrigen auch, das machen nicht nur die Polizeibeamten. Ich bitte Sie: Gehen Sie noch einmal in sich und überlegen, was Sie da beschließen wollen!
Es stimmt, was der Herr Kollege Röwekamp gesagt hat. Die meisten, mit denen ich gesprochen habe, sind im Moment nicht wegen der Besoldungsanpassung verärgert, sondern sie sind verärgert, weil die ganze Situation in den letzten Jahren hochgekocht ist und weil sie eben ganz viel freiwilliges Engagement an den Tag gelegt haben, damit alles läuft.
Ich denke einmal, Sie von der Regierung müssten sich ganz gut überlegen, wie Sie damit umgehen, denn Sie setzen hier wirklich sehr, sehr viel aufs Spiel. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen ist ein Haushaltsnotlageland und befindet sich auf Konso
lidierungskurs, und nur das ist der Grund, warum sich der Senat nach langem Abwägen und Alternativen prüfen dazu entschieden hat, Ihnen diese sozial gestaffelte Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte auf die Beamtinnen und Beamten so vorzuschlagen.
Diese nicht vollständige Übertragung leistet einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für unseren Versuch, Bremen aus der Schuldenspirale herauszubekommen, im Jahr 2020 keine weiteren Kredite aufzunehmen, um so am Ende – und das ist das Ziel und nicht ein Selbstzweck Schuldenbremse – dafür zu sorgen, dass Bremen ein handlungsfähiger Staat bleibt, in dem das Volk eine Regierung wählt, die auch etwas zu sagen hat und in dem wir auch in Zukunft handlungsfähig und ein guter Arbeitgeber für die Beschäftigten sein können.
Im Übrigen geht es auch um die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und – wenn ich vielleicht noch einmal daran erinnern darf – auch um die Pensionen, die in Zukunft von Bremen aus selbstverständlich bezahlt werden, darauf gibt es einen Rechtsanspruch, aber nur dann, wenn wir es schaffen, uns aus einer Spirale von immer weiterer Verschuldung herauszuarbeiten.
Ich will mich gern mit den Kritikpunkten, die genannt wurden, auseinandersetzen. Zunächst wurde gesagt, dass es sich um eine massive Ungleichbehandlung mit anderen Bundesländern handele und dass es dort immer weiter so gehe. In der Tat ist es so, dass Bremen sich bei fast allen Besoldungsgruppen im unteren Drittel befindet. Bei der Polizei ist es so, dass wir über Niedersachsen stehen, und wenn der 1. Juli dieses Jahres eingetreten ist, dann bleiben wir auch über Niedersachsen, es gibt also keine durchgängige Schlechterstellung.
Natürlich trägt dieser Tarifabschluss aber auch dazu bei, dass sich die Stellung Bremens in diesem Länderkonzert weiter verschlechtert, das ist unbestreitbar. Das ist die Ernte für die Grundgesetzänderung des Jahres 2006, als die Länder einmütig die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht haben wollten, weil man absichtlich wollte, dass bei diesem sehr hohen Ausgabenposten der Haushalte eine Gestaltungsmöglichkeit für die Länder, Regierungen und Parlamente besteht.
Es hat damals große politische Kontroversen darüber gegeben, auch hier in der Bremischen Bürgerschaft. Ich kann mich an meine Rede damals sehr gut erinnern. Ich habe damals massiv davor gewarnt, dass Bremen kein Interesse daran haben kann, diese Freiheit zu gewinnen, weil nämlich am Ende das passieren wird, was jetzt passiert, die Haushaltsnotlage. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist für die armen Länder kein Recht, sondern für sie ist es am Ende eine Pflicht. Insofern passiert dort etwas, das man aus gesamtstaatlichen Überlegungen heraus nicht gut finden kann, nämlich dass sich die Besoldung für die Beamtinnen
und Beamten auseinanderentwickelt. Für diejenigen, die knapp bei Kasse sind und wenig bezahlen können, ist es eine Pflicht, die Spielräume des Gesetzgebers zu nutzen, unter anderem für das, was wir jetzt tun. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Das Argument, dass es sich um ein Sonderopfer für die Beamtinnen und Beamten handelt, teile ich nicht. Wir haben als Haushaltsnotlageland an ganz vielen Punkten Dinge getan, die die Arbeitsbedingungen betreffen. Ich finde aber, dass wir uns auch nicht nur im Kernbereich des öffentlichen Dienstes befinden dürfen. Wenn wir zum Beispiel für die Bevölkerung Dienstleistungen reduziert haben, wenn wir die Grunderwerbsteuer erhöht haben oder die Citytax eigeführt haben oder wenn wir über Gebührenerhöhungen zu einem Einklang zwischen Aufkommen und Kosten kommen, dann sind das alles Dinge, die wir den Menschen in Bremen zumuten, voraussetzend, dass es hier einen Grundkonsens gibt, nämlich dass wir das tun, wozu wir uns den anderen Bundesländern und dem Bund gegenüber verpflichtet haben, nämlich unsere Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen, und zwar über Anstrengungen von allen über mehrere Jahre hinweg. Insofern teile ich nicht das Argument des Sonderopfers.
Wenn man sich noch einmal die Rankings ansieht, die hier schon bei der Beamtenbesoldung Thema gewesen sind, dann weise ich noch einmal darauf hin, dass man nur zu einem differenzierten Urteil kommen kann, wenn man sich die Lebenshaltungskosten in den Bundeländern ansieht. Da schneidet Bremen – darüber bin ich sehr froh –, sowohl im Hinblick auf die Wohnkosten als auch im Hinblick auf die Kosten der allgemeinen Lebenshaltung, im Großstädtevergleich immer noch sehr gut ab, und das gehört ganz eindeutig mit auf die Habenseite.
Als Weiteres möchte ich mich damit auseinandersetzen, dass hier die Meinung vertreten wird, dass die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf die Besoldungserhöhung gemäß der Abschlüsse der Traifgemeinschaft der Länder haben. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass das Rechtsverhältnis zu den Beamtinnen und Beamten ein anderes ist und dass sich aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums das Alimentationsprinzip herleitet. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, des Staates, die Beamtinnen und Beamten entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu bezahlen und die Bezahlung regelmäßig anzupassen.
Bei der Bemessung der Besoldung ist die Entwicklung der Tarife für den öffentlichen Dienst nur ein Gesichtspunkt unter vielen, vor allem wird einerseits der Bezug zur Besoldung, zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung hergestellt, andererseits eben ausdrücklich auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Lage der Staats
finanzen in den Blick genommen. Der Gesetzgeber kann also keinen Automatismus vornehmen oder sich damit retten, obwohl es in der Tat das Einfachste wäre, sondern er muss eine eigene Bewertung zur Frage vornehmen: Was beschließen wir im Senat zur Beamtenbesoldung, und was schlagen wir der Bremischen Bürgerschaft als Besoldungserhöhung vor? In diese eigene Bewertung des Senats müssen alle genannten Aspekte einbezogen werden, und da ist der Tarifabschluss für die Angestellten in der Tat ein wichtiger, aber nur einer.
Aus dem Alimentationsprinzip ergibt sich kein Anspruch der Beamten auf Besoldung in einer bestimmten Höhe und vor allem kein Anspruch darauf, dass ein Tarifabschluss im öffentlichen Dienst unverändert auf die Besoldung zu übertragen wäre.
Dem Gesetzgeber ist ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Wir sind deshalb überzeugt, dass das Gesetz, das wir Ihnen heute vorschlagen, verfassungsfest ist. Das Gesetz wurde einer verfassungsmäßigen Prüfung durch den Senator für Justiz unterzogen, wie er das bei Gesetzen immer macht. Jetzt liegen eine ganze Reihe von rechtlichen Stellungnahmen vor, die das in Zweifel ziehen. Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht verbindlich entscheiden, wer recht hat.
Wir fordern, Herr Röwekamp, auch niemanden auf zu klagen, weil wir der Auffassung sind, dass das vorgelegte Gesetz verfassungskonform ist. Wir haben nur im Zusammenhang mit dem Wunsch, möglichst da, wo es nur irgendwie geht, ordentlich zusammenzuarbeiten, uns darauf verständigt, dass eine Musterklage ausreicht und wir uns jetzt nicht mit einer großen Klageflut, die für beide Seiten Verdruss und Arbeit bedeutet, auseinandersetzen müssen.
Ich möchte gern noch einmal darauf hinweisen, dass die inhaltsgleiche Übertragung, die die CDU gern möchte, zu großen Mehrkosten führt. Herr Röwekamp hat gesagt: Sie finanzieren ja die Kosten für die Angestellten über Kredite, dann können Sie das bei den Beamten auch ruhig machen. Ich weise darauf hin, dass wir verpflichtet sind, die wenigen Spielräume, die Landeshaushaltsgesetzgeber haben, zu nutzen und dass die Notwendigkeit zur Kreditfinanzierung eines Teils der Erhöhung für die Angestellten sicherlich nicht automatisch das Problem einer weiteren Kreditfinanzierung für die Beamten nach sich ziehen kann.
Wenn wir diese Mehrkosten nicht kreditfinanzieren, sondern aus dem Haushalt finanzieren müssten, dann würde das in den nächsten Jahren zu einem Einstellungsstopp führen, und dann hätten wir die 700 Stellen, die das zusätzlich bedeutet, immer noch nicht erbracht. Deshalb hat die CDU, weil sie gar keinen Deckungsvorschlag machen kann und DIE LINKE es hier auch grundsätzlich ablehnt, es auch nicht möchte und sich damit nicht auseinandersetzen möchte, in welcher Haushaltslage wir uns befinden,
Ich bin einmal gespannt, wer von Ihnen bereit und in der Lage ist, das in Berlin zu vertreten, ich jedenfalls nicht und dieser Senat nicht! Das legt die Axt an die Wurzeln der Verabredungen, die wir mit dem Bund und den anderen Bundesländern getroffen haben, schwer genug ist es. Glauben Sie ja nicht, dass man dort begeistert davon ist, wie in Bremen auch von Ihrer Seite die Diskussion hier geführt wird!
Dann ist der nächste Ausweg, den die CDU vorschlägt, heute auch nur indirekt, man solle einfach aus der TdL austreten. Auch das könnte einen ja vor dem unbequemen und schmerzhaften Weg bewahren, den man hier jetzt leider zusammen gehen muss. Ich habe es auch in der öffentlichen Debatte zum Teil gehört und möchte deshalb kurz darauf eingehen und erklären, wie dort die Rechtslage ist.
Bremen ist zurzeit – wie fast alle Bundesländer außer Hessen – Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und zusätzlich für die TVöD-Beschäftigten über den KAV in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, VKA. Das ist aus Sicht des Senats auch gut so. Wenn man sich jetzt, dadurch, dass wir im Moment über die Beamtenbesoldung so viele Kontroversen haben, so stark auf die TdL stürzt, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Tarifergebnisse der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sehr ähnlich wie die der TdL waren. Das heißt, die Rettung kann sowieso nicht darin bestehen, dass man sich einfach nur aus der TdL absentiert, sondern man hat dann auch noch auf anderer Ebene eine Spaltung der Beschäftigten; an diejenigen, die in Bremen auch noch die kommunalen Aufgaben wahrnehmen, sind wir nämlich weiter tariflich gebunden.
Außerdem ist es so, wenn wir heute aus der TdL austreten würden – das könnten wir theoretisch –, würde der jetzt abgeschlossene Tarifvertrag gelten. Wir müssten also völlig unabhängig davon, ob wir gern in der TdL bleiben möchten, weiter bezahlen, und er gilt so lange, bis es uns gelungen ist, einen neuen Tarifvertrag zu verhandeln. Trotz des Austritts aus dem Verband hätten die Tarifbeschäftigten daher nach der geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Anspruch auf genau diese Tarifsteigerung. Infolgedessen würden dann die Beschäftigten durch ihren Arbeitsvertrag, den wir für alle mit Bezug auf die TV-L abschließen, an den jeweiligen Tarifergebnissen der TV-L teilhaben. Lediglich für neue Beschäftigte könnten wir beim Austritt aus dem TV-L ein Einsparpotenzial generieren, soweit die Personalräte dem zustimmen würden.
Insofern ist alles, was Sie den Menschen als Lockerungsübungen vorführen, damit man ihnen suggeriert, wir könnten es auch leichter haben, unsicher
und nicht zu realisieren. Das ist kein Weg, den der Senat, der die Verantwortung trägt, gehen kann. Man kann schon an der Tatsache sehen, dass Berlin in die TdL zurückgekehrt ist, dass der Austritt für ein Bundesland eher eine Belastung als eine Chance ist.
Ich kann den Ärger der Betroffenen über die Nullrunde verstehen. Es ist selbstverständlich richtig, wenn Menschen, die besondere Verantwortung übernehmen, auch und nicht nur ihre Motivation und ihr Engagement für ihre Arbeit daraus ziehen, wie sie bezahlt werden. Wir können es wegen der Haushaltslage jetzt nicht anders lösen, ich will hier aber sagen, dass wir uns darum bemühen, soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, für alle Beamtinnen und Beamten gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und auch zu schauen, wie wir an der rechtlichen Entwicklung in Deutschland weiter Anteil haben können. Wir werden jetzt als Nächstes den Eigenbetrag zur Beihilfe von 150 auf 100 Euro senken. Das ist eine Maßnahme, die wir machen, um – –.
Der Senat hat den Beschluss gefällt, dass wir es machen. Die gesetzlichen Regelungen können nicht unterjährig in Kraft treten, das heißt, wir werden eine Regelung zum 1. Januar 2014 anstreben. Außerdem haben wir auch ohne Federlesen die Tarifeinigung übernommen, dass jetzt alle Beamtinnen und Beamten in Zukunft 30 Tage Urlaub haben. Das ist auch ein Beitrag des Senats, wie wir hier miteinander zurechtkommen können.
Der Staat ist und bleibt, da können Sie so viel reden, wie Sie wollen, ein guter Arbeitgeber. Wir haben hier fortschrittliche Regelungen zur Altersteilzeit, und wir sind ein begehrter Arbeitgeber wegen ganz vieler Leistungen, die die Familiengerechtigkeit betreffen. Ich habe eine Situation vorgefunden, in der der Staat so gut wie nicht mehr ausgebildet hat. Das haben wir verändert, wir bilden kontinuierlich aus, um Nachwuchs zu generieren, und wir befördern auch weiter. Das sind all die Dinge, die neben aller Kritik, die ich nachvollziehen kann, aus unserer Sicht auf die Habenseite des Verhältnisses zwischen dem Senat, dem Arbeitgeber, dem Staat und den Beamtinnen und Beamten gehören.
Am 1. Juli 2013 werden mehr als 8 000 Beamtinnen und Beamte und weitere mehrere Tausend Pensionärinnen und Pensionäre, die nicht nur mit 0,25 Prozent Rentenerhöhung abgespeist werden, mehr Geld auf ihrem Konto haben. Dass das für viele nicht genug ist, dass viele sich darüber geärgert haben, ist in der Tat angekommen. Es ist nicht so, dass wir nicht
gewusst haben, dass wir dort in Schwierigkeiten kommen und uns der Kritik aussetzen, aber es ist trotzdem so, dass aus meiner Sicht der Senat dort der Haushaltslage auf der einen Seite Rechnung trägt und Ihnen auf der anderen Seite ein ausgewogenes Maß an Veränderungen vorschlägt.
Als Letztes möchte ich gern noch ein Wort in eigener Sache verlieren! Heute hat es in der Debatte erstaunlicherweise keine Rolle mehr gespielt, und ich habe auch schon überlegt, ob ich es lasse, aber ich will es lieber doch sagen. Ich habe verstanden, dass mein Satz über die Beamtenbesoldung hier in der letzten Debatte, in der ein Wort wie Kindergarten fiel, viele Menschen, vor allen Dingen Beschäftigte, in Bremen geärgert hat. Ich habe mit diesem Satz, wer ihn nachlesen möchte, weder einen einzelnen Menschen noch eine Gruppe gemeint, sondern wollte auf einen Zusammenhang hinweisen zwischen etwas, das ich konstruiere und fordere und dann, wenn ich es nicht bekomme, sage, dass dies gleichzusetzen sei mit fehlender Wertschätzung. Ich glaube, dass es nicht klug war, das so zu sagen. Es ist im Eifer des Gefechts mit mir durchgegangen, ich habe auch mehrfach gesagt, dass ich es bedauere. Jedenfalls ist es nicht so, dass ich irgendeinen Menschen oder irgendeine Gruppe damit kränken wollte, und wenn ich es getan habe, dann tut es mir leid.
Ich kann hier nur sagen, dass es ein nicht ganz breiter Grat ist, auf dem man in meiner Funktion geht, zwischen alle Argumente aufnehmen, zuhören, zum Teil sehr stark angegangen werden, einem großen Maß an Hass und Aggressivität ausgesetzt zu sein, trotzdem den Senatsbeschluss zu vertreten und so etwas wie Selbstachtung zu bewahren. Ich räume ein, dass mir das nicht immer gleich gut gelingt, aber ich sage auch, dass es schwer ist.