Ich kann hier nur sagen, dass es ein nicht ganz breiter Grat ist, auf dem man in meiner Funktion geht, zwischen alle Argumente aufnehmen, zuhören, zum Teil sehr stark angegangen werden, einem großen Maß an Hass und Aggressivität ausgesetzt zu sein, trotzdem den Senatsbeschluss zu vertreten und so etwas wie Selbstachtung zu bewahren. Ich räume ein, dass mir das nicht immer gleich gut gelingt, aber ich sage auch, dass es schwer ist.
Ich wünsche mir sehr, dass wir nach dieser Debatte über das Beamtengesetz mit den Interessenvertretungen und Beschäftigten wieder zu einem gemeinsamen Kontakt kommen, in dem wir die zukünftigen Aufgaben, die vor Bremen liegen – nicht, die einen müssen es machen, die anderen müssen es nur ertragen –, ja nur für die Zukunft Bremens lösen werden, wenn wir zu einem gemeinsamen Miteinander als Beschäftigte und Arbeitgeber finden. Wir müssen die Punkte finden, an denen wir den öffentlichen Dienst besser, leistungsfähiger und effizienter machen können.
Unabhängig davon, wer hier regiert, es gibt nur die Möglichkeit der Kapitulation mit einem riesigen Schaden für unser Bundesland oder ein beherztes Anpacken der Herausforderungen, die vor uns liegen, und dort gibt es noch ganz viele Möglichkeiten und Potenzial. All jenen aus meinem Hause und auch aus der Öffentlichkeit, die uns unterstützt haben, sage
ich von hier aus ganz herzlichen Dank! Es gibt auch ganz viele zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Es gibt sowohl im öffentlichen Dienst als auch in den städtischen Gesellschaften Bremens und Bremerhavens Menschen, die die Entscheidung des Senats nachvollziehen können und sie richtig finden.
Das heißt nicht, dass wir uns nicht der Kritik stellen müssen, aber es heißt für alle, die sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätten, dass sie sich auch auf diejenigen zubewegen müssen, wenn wir uns zusammen aufeinander zubewegen, die am Ende fanden, dass es ein ordentliches Abwägen des Senats in dieser Frage gegeben hat. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausführungen der Finanzsenatorin machen es aus meiner Sicht erforderlich, an drei Stellen noch einmal eine abweichende Auffassung der CDU-Fraktion deutlich zu machen.
Erstens, ja, es stimmt, es war ein länder- und parteiübergreifender Konsens zu sagen, in der Frage der Beamtenrechte und Beamtenbesoldung wollen wir in Zukunft als Länder selbst zuständig sein, aber sehr geehrte Frau Senatorin Linnert, der von Ihnen vermittelte Eindruck, deswegen müssten wir jetzt sozusagen eine niedrigere Tarifanpassung für die Beamtengruppe im öffentlichen Dienst übernehmen, lässt sich daraus natürlich nicht herleiten. Es zwingt Sie niemand, sich nach unten zu orientieren und die niedrigste Besoldung Deutschlands in Bremen zu wählen, sondern es ist allein Ihre eigene Entscheidung und Verantwortung, es so zu tun. Das hat mit Verantwortung des Bundes und der Föderalismusreform im Übrigen überhaupt nichts zu tun.
Zweitens, weil ich nicht ausschließen kann, dass irgendein Gericht noch einmal diese Debatte nachliest, deswegen will ich es an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich sagen, ja, Sie haben einige Kriterien im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Besoldungsanpassung hier vorgetragen. Sicherlich ist dem Gesetzgeber ein Ermessensspielraum eingeräumt, das muss auch so sein, aber dieser Ermessensspielraum ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch wiederum eingeengt, und zwar ist ein ganz entscheidendes Kriterium nicht der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst, das ist klar, sondern die allgemeine Lohn- und Einkommensentwicklung in Deutschland. Nach der bisherigen Recht
sprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das der ganz entscheidende Maßstab, um zu ermitteln, wie sich die Gehälter in Deutschland eigentlich insgesamt entwickelt haben. Dafür ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst natürlich ein ganz maßgeblicher Anteil und Faktor.
Davon kann man abweichen, das ist völlig klar. Sicherlich ist es möglich, aber ehrlicherweise werden Sie keine Stütze in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden, nicht nur in der Höhe davon abweichen zu können, sondern differenziert zu sagen, die einen bekommen alles, und die anderen bekommen nichts. Dafür gibt es in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht einen einzigen Nachweis. Es ist möglich, die Besoldung zeitversetzt oder niedriger als den Tarifabschluss festzulegen, aber es hat bisher noch keine einzige Entscheidung gegeben, die besagt, jawohl, man kann auch differenzieren und sagen, die einen bekommen alles, und die anderen bekommen nichts. Dafür gibt es keine rechtliche Stütze.
Das hat im Übrigen auch der Senator für Justiz und Verfassung in der Haushalts- und Finanzausschusssitzung ausdrücklich eingeräumt. Es ist eine Prognoseentscheidung, die eine derzeitige Einschätzung des Senators für Justiz und Verfassung ist, die auch im Widerspruch zu dem steht, was der Wissenschaftliche Dienst in Schleswig-Holstein, was Professor Dr. Battis, Professor Dr. Lichtenberg und viele andere renommierte, auch von den Gewerkschaften beauftragte Gutachter gesagt haben. Das heißt, es ist möglich abzuweichen, aber diese Differenzierung, die Sie als soziale Staffelung bezeichnen, ist nicht möglich!
Im Übrigen ist die Haushaltsnotlage auch ein Kriterium, wie Sie sagen, aber auch dort sind sich die Verfassungsrechtler einig, wenn die Haushaltsnotlage die Begründung dafür ist, Gehälter nur niedriger anzupassen, dann muss es flächendeckend geschehen. Man kann nicht nach Beschäftigungsgruppen unterscheiden und sagen, den einen gebe ich etwas, weil sie im TVöD, TV-L oder Marburger Bund sind, und den anderen gebe ich nichts. Dafür finden Sie in der Rechtsprechung auch keinen einzigen gewichtigen Anlass, dass es so ist.
Deswegen finde ich die Auseinandersetzung des Senats mit den sehr fachkundig vorgetragenen juristischen Bedenken gegen diese Besoldungsanpassung oberflächlich und unzureichend. So geht ein Senat, ein Verfassungsgeber wie die Bremische Bürgerschaft mit verfassungsrechtlichen Bedenken eigentlich nicht um. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen.
Ich weiß nicht, ob es stimmt, dass der Bürgermeister gesagt haben soll, im Nachhinein hält er das, was Sie heute hier beschließen sollen, für einen politischen Fehler. Ich kann nicht beurteilen, ob er es gesagt hat
oder nicht. Fest steht für mich, es ist ein politischer Fehler, weil das, was Sie heute vorhaben, im Verhältnis zu dem, was Sie erreichen, einen nicht messbaren und dauerhaften Schaden der Motivationslage, der Einsatzbereitschaft und der Funktionalität des öffentlichen Dienstes erzeugt. Sie richten einen Schaden an, ohne einen dauerhaften Nutzen für das Wohl unseres Landes zu haben.
Deswegen sieht unsere Geschäftsordnung vor, dass wir in bestimmten Abstimmungen namentlich abstimmen. Das gibt Ihnen als einzelnen Abgeordneten, jedem für sich, die Gelegenheit, die hier in den letzten vier Wochen öffentlich diskutierten und vorgetragenen Argumente noch einmal sorgsam abzuwägen. Ich kann sagen, dass die Mitglieder der CDUBürgerschaftsfraktion das getan haben, und deswegen werden wir in namentlicher Abstimmung, die ich hiermit beantrage, gleich alle diese Besoldungsanpassungen ablehnen.
Darüber hinaus beantrage ich gemäß Paragraf 39 unserer Geschäftsordnung, dass wir die Beratung über dieses Gesetz aussetzen. Dafür gibt es aus meiner Sicht zwei ganz wesentliche Gründe. Der erste Grund ist, wir haben unterschiedliche Wahrnehmungen der Anhörung zum inhaltsgleichen Gesetz in NordrheinWestfalen. Herr Dr. Güldner musste heute Morgen telefonieren, um eine Einschätzung zu bekommen.
Herr Dr. Güldner, fest steht, der Landtag von Nordrhein-Westfalen, auf den Sie sich immer noch beziehen, befindet sich noch im Anhörungsverfahren!
Im Übrigen würde es vielleicht der Bremischen Bürgerschaft auch gut tun, die ernsthaften verfassungsrechtlichen Fragen noch einmal in Ruhe zu erörtern. Ich bin jedenfalls dafür, dass wir uns nicht einfach darüber hinwegsetzen und auch die juristischen Bedenken nicht einfach auf das Klageverfahren schieben. Das genügt meinem Anspruch als Abgeordneter nicht. Ich will wissen, ob das, was ich hier beschließe, verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist. Dazu will ich mir eine Meinung bilden können, und deswegen glaube ich, dass wir Zeit brauchen, um eine inhaltsgleiche Anhörung wie in Nordrhein-Westfalen noch einmal für uns als Bremer Parlament durchzuführen.
Wenn ich zur Geschäftsordnung rede, darf ich gemäß Paragraf 41 der Geschäftsordnung ein bisschen überziehen!
Der zweite Grund zu dem Aussetzungsantrag, den ich kurz anführen will, ist: Wer auf der Personalversammlung der Polizei gestern war, hat sowohl vom Personalratsvorsitzenden der Polizei als auch vom stellvertretenden Personalratsvorsitzenden der Lehrerinnen und Lehrer die deutliche Bereitschaft gehört, mit dem Senat über die Frage der Ausgestaltung der Anpassung noch einmal ins Gespräch zu kommen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten haben dem Senat das Angebot gemacht, über Art und Umfang der Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten noch einmal zu reden.
Ich finde, in Anbetracht der derzeitigen Eskalation sollten wir als Abgeordnete keinen Versuch unterlassen, der einen Beitrag dazu leisten kann, dass wieder Frieden in diese Auseinandersetzung einkehrt. Das wird ein schwieriger Weg, aber ich halte ihn nicht für ausgeschlossen. Wenn wir heute beschließen, ist es eine weitere Stufe der Eskalation.
Die Mitglieder der CDU-Bürgerschaftsfraktion und ich haben an dieser Eskalation kein Interesse. Ich beantrage die Aussetzung der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Röwekamp, Sie sind ja hier im Hause und draußen im Land dafür bekannt, dass Sie kein Interesse an Eskalationen haben! Insofern weiß jeder, wie er es aufzunehmen hat.
Ich möchte auch einige Anmerkungen machen, und auch in dem Sinne, wie Sie es gesagt haben. Man kann ja diese Debatten hinterher immer wieder nachlesen, und dann ist es wichtig – manchmal gibt es ja auch Situationen, in denen ganz genau geschaut wird –, was gesagt worden ist und was nicht. Deswegen wiederhole ich das, was ich vorhin gesagt habe, was Sie bewusst falsch interpretiert haben, was wir aber immer gesagt und wiederholt haben.
Die Art der sozialen Staffelung, wie sie im Moment vorgesehen ist, bis A 9 oder A 10, dann A 11 und A 12 ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
und ab A 13 zu unterscheiden, lässt sich so nicht wiederholen. Das habe ich immer gesagt, und das haben wir in der Koalition immer gesagt, und das ist auch genauso gemeint!
Das heißt, dass wir im Jahr 2015 eine neue Runde haben, Herr Hinners, wie in den letzten Jahren und wie in der Zukunft auch. Das heißt es!
(Abg. H i n n e r s [CDU]: Das heißt, dass es gar nichts gibt! – Abg. K n ä p p e r [CDU]: Weil kein Geld mehr da ist!)
Es ist so, wie in Bayern vor zwei Jahren, genau, Herr Hinners, dort gab es für alle gar nichts, eine Nullrunde für alle!
Dass wir die schlechtesten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst in ganz Deutschland hätten, ist einfach die Unwahrheit! Wir haben eine Differenzierung nach unterschiedlichen Bereichen und Punkten. Nur wenn man sehr, sehr viel von dem weglässt, was wir auch teilweise gemeinsam und auch persönlich gemeinsam in der Vergangenheit hier schon für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erreicht haben, dann kann man zu diesem Schluss kommen. Wir liegen in einigen Bereichen im Mittelfeld, wir liegen in einigen Bereichen im unteren Drittel. Im Übrigen würde das unserer Situation als Bundesland mit der mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland entsprechen.
Bei der kompletten Abschaffung des mittleren Dienstes und der Beschränkung auf den höheren und gehobenen Dienst bei der Polizei waren wir Vorreiter in Deutschland. Inzwischen haben einige nachgezogen. Einige Bundesländer haben diesen Schritt noch nicht gemacht, sie haben immer noch den mittleren Dienst. Es ist natürlich ein großer Unterschied, ob man im mittleren Dienst in der Polizeilaufbahn beginnt oder ob man nur noch den gehobenen und höheren Dienst hat. Insofern kommen Sie hier damit nicht durch, wenn Sie sagen, wir stünden in allen Punkten am unteren Ende.
An dem letzten Punkt, den ich genannt habe, waren Sie ja selbst beteiligt – Sie damals in der Regierung, wir in der Opposition –, und wir sind uns bis heute einig, dass er richtig war. Ich weise bis heute alle Versuche zurück, es umzukehren und zu sagen, mit dem mittleren Dienst bei der Polizei wäre die ganze Veranstaltung deutlich billiger. Ich sage, nein, das haben wir, diese drei Fraktionen, gemeinsam damals entschieden, und dabei bleiben wir auch. Es ist eine Errungenschaft, die Sie im Nachhinein, obwohl Sie sie selbst damals mit betrieben haben, auch nicht schlechtreden können. Das kann so nicht sein!
ren. Der Präsident hat sich gewünscht, dass wir es so machen, deswegen lasse ich den letzten Punkt weg.
Ich glaube, dass eine Opposition auch relativ kurzsichtig ist, wenn sie glaubt, dass diese Eskalation im Gegensatz zu ihrer Beteuerung letztendlich auch auf ihren Mühlen landet. Sie müssen immer auch bedenken – und Sie haben hier über viele Jahre und Wahlperioden regiert –, dass Sie auch wieder in der gleichen Rolle sein könnten. Ich hatte nicht das Gefühl, dass Sie dies heute bei Ihrer Rede berücksichtigt haben. – Vielen Dank!