Herr Röwekamp hat nach Paragraf 39 unserer Geschäftsordnung den Antrag auf Aussetzung des Beschlusses gestellt.
Paragraf 39 Absatz 1 lautet: „Wird bei der Beratung Aussetzung des Beschlusses beantragt, so kann die Präsidentin oder der Präsident die Aussprache vorerst auf diesen Antrag beschränken und darüber abstimmen lassen.“
Ich eröffne die Aussprache zu diesem von Herrn Röwekamp gestellten Antrag auf Aussetzung des Beschlusses.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Röwekamp, ich habe eben überlegt, welche Funktion eigentlich der Antrag auf Aussetzung hat. Was soll damit erreicht werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie danach ja ziemlich deutlich erklärt haben, wie die CDU-Fraktion sich verhalten wird? Die CDU-Fraktion wird sich gegen dieses Besoldungsgesetz verhalten und mit Nein stimmen. Also könnte doch das Aussetzen nur bedeuten, Sie haben die Hoffnung, dass all diejenigen, die sich bisher nicht auf die von Ihnen empfundene Wahrheit haben einschwören lassen, sich irgendwann Ihrer Auffassung anschließen.
Wir befinden uns in einer Geschäftsordnungsdebatte. Es gibt unterschiedliche Rechtsansichten darüber, ob das neue Gesetz verfassungsgemäß ist. Dieses Parlament hat in einem formalen Verfahren geprüft, wie es zu werten ist. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat dazu eine Anhörung durchgeführt und eine Empfehlung ausgesprochen, die die Bericht––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
erstatterin von der CDU hier vorgetragen hat. Deshalb sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, an dieser Stelle die Beschlussfassung über das Gesetz auszusetzen.
Die rechtliche Überprüfung können wir auch mit einer Aussetzung nicht leisten, denn dann werden diverse Gutachter bemüht, die uns ihre Meinungen sagen. Eine Klärung kann es nur vor Gericht geben. Deshalb sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, heute den Beschluss über das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen auszusetzen.
Ich sehe einen inhaltlichen Grund, warum wir den Beschluss über das Gesetz nicht aussetzen sollten. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich möchte den Beamten bis A 12 die Gehaltserhöhung nicht verwehren, die kommt, sondern ich möchte sie möglichst frühzeitig ins Werk setzen,
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das können Sie ja auch! – Abg. H i n n e r s [CDU]: Das können Sie ja auch! Sie können einen Ab- schlag zahlen!)
sodass sie möglichst schnell wirksam wird und nicht erst irgendwann im September. Wir lehnen den Antrag auf Aussetzung ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich gibt es einen guten Grund, die Beschlussfassung über das Gesetz auszusetzen, zumindest einen guten inhaltlichen Grund.
Wir wissen, dass ein gleichlautendes Gesetz in Nordrhein-Westfalen überprüft wird. Unabhängig davon, wie Sie beide diese Anhörung hier bewerten, ist es ja vielleicht auch möglich, dass NordrheinWestfalen zu einer anderen Erkenntnis kommt und dann einen anderen Weg geht. Es wird sich relativ schnell entscheiden – Herr Dr. Güldner hat es eben schon gesagt –, Nordrhein-Westfalen hat noch etwas mehr Zeit bis zur Sommerpause. Es wäre aber gut, wenn die Bürgerschaft sagte, sie warte einmal ab, wie sich Nordrhein-Westfalen im Endeffekt entscheide, um dann zu sehen, ob Nordrhein-Westfalen tatsächlich das Gesetz in der Form beschließt, wie Sie es heute vorhaben.
Auch ich habe zum Teil die Proteste der Beamtinnen und Beamten so begriffen, dass sie eher wieder zum Dialog bereit sind, weil nämlich genau der nicht stattgefunden hat. Der Senat hat ja, im Gegensatz zu einer normalen Auseinandersetzung unter Tarifpartnern, in diesem Fall nicht mit der Arbeitnehmersei––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
te diskutiert, bevor er verkündet hat, was er vorhat. Es gab ja keine Verhandlungen. Ich habe die Beamten auch durchaus so verstanden, dass sie diese Verhandlungen, ehrlich gesagt, auch gern führen würden.
Daher gibt es sehr wohl logische inhaltliche Gründe, die Beschlussfassung heute auszusetzen. Wenn Nordrhein-Westfalen sich anders entscheidet und Bremen als einziges Bundesland diesen Schritt macht, dann werden Sie das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst in der nächsten Zeit schwer kitten können.
Ich habe vorhin schon gesagt, ich glaube, dass damit sehr viel aufs Spiel gesetzt wird, weil viel auf Freiwilligkeit basiert. Daher stimmen wir dem Antrag der CDU zu. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag auf Aussetzung des Beschlusses über den Gesetzantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungsund Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen in zweiter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden.
Mit Ja haben 49 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 26 Abgeordnete gestimmt und eine Stimmenthaltung.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/973, Kenntnis.
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Strehl und Herr Staatsrat Lühr.