Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, bevor ich der Abgeordneten Frau Vogt das Wort erteile, begrüße ich eine Besuchergruppe der SPD – Mitglieder des Kulturzentrums und von Verbänden der Aleviten – und Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 b der Roland zu Bremen Oberschule. Seien Sie alle herzlich willkommen!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau genommen diskutieren wir hier gerade zwei Anfragen. Wir hatten auch eine Große Anfrage gestellt für die Stadtbürgerschaft, ziemlich zeitgleich mit der CDU, weil die CDU eine halbe Stunde früher war, haben wir kollegialerweise auf die Aussprache in der Stadtbür––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gerschaft verzichtet. Ich werde mich deswegen mit der Antwort auf beide Fragen hier beziehen.

Die Frage ist ja immer, was ist eigentlich Unterrichtsausfall, vor allem in der Definition von Behörde, Schule und in der tatsächlichen Realität. Um diese Frage dreht sich die ganze Diskussion und die Einschätzung der Situation an Bremens und Bremerhavens Schulen. In der Antwort des Senats auf beide Anfragen sind auch beide Pole benannt worden. Auf der einen Seite steht der ersatzlose Ausfall einer Unterrichtsstunde: Die Lehrkraft ist krank oder nimmt andere Aufgaben wahr und es gibt keine Vertretung, die Schüler gehen nach Hause, das ist der ersatzlose Unterrichtsausfall. An Oberschulen und Gymnasien fällt ungefähr eine Stunde pro Unterrichtswoche ersatzlos fällt; genauer genommen 3,7 Prozent von 25 Wochenstunden sind 0,9 Stunden. 73 Prozent von 33 Wochenstunden sind 1,2 Stunden, denn das ist das Stundenraster in diesen beiden Schulformen.

Auf der anderen Seite steht die fachlich qualifiziert vertretene Unterrichtsstunde: Die Mathematiklehrkraft ist krank oder anderweitig im Einsatz, zum Beispiel auf einer Klassenfahrt, und es gibt eine andere Mathematiklehrkraft, die in der betroffenen Klasse den Unterricht erteilt. Das ist eigentlich kein Unterrichtsausfall. Den Schülerinnen und Schülern fehlt kein Unterrichtsstoff, die Stunde findet normal statt, nur mit einer anderen Lehrkraft.

Zwischen diesen beiden Polen gibt es aber eine riesige Grauzone. Zu jeder ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunde pro Woche kommt eine weitere dazu, für die es gar keine Vertretung gibt. Die Schülerinnen und Schüler machen dann einfach allein irgendwelche Aufgaben oder werden von einer Lehrkraft, die in einer anderen Klasse unterrichtet, irgendwie mit beaufsichtigt. Das ist Unterrichtsausfall. Das ist eine Stunde, die den Schülerinnen und Schülern im Lehrplan fehlt, die ihnen für die nächste Klassenarbeit fehlt.

Dann gibt es noch einen Fall: Die Unterrichtsstunde wird zwar vertreten, aber fachfremd, das passiert häufig. In den Grundschulen ist das vielleicht nicht ganz so dramatisch, aber auch das ist in den anderen Schulformen Unterrichtsausfall, denn die Deutschlehrerin wird keine ausgefallene Mathematikstunde ersetzen, und der Englischlehrer wird den ausgefallenen Physikunterricht nicht durchführen können. Im Lehrplan und für die nächste Klassenarbeit fehlt den Schülerinnen und Schülern auch hier wieder diese Stunde.

Wie groß diese zweite Grauzone ist, kann der Senat nicht sagen. Er weiß es nicht, sie wird nämlich nicht erfasst. Das kann an Oberschulen und Gymnasien noch einmal eine weitere Wochenstunde sein, die dritte kann dann vielleicht auch nur noch eine halbe sein. Es ist ganz interessant: Die Grünen haben zu Zeiten der Großen Koalition genau dies auch nachgefragt, nämlich wie viele Stunden fachfremd vertreten werden, und auch keine Antwort bekommen.

Da hat sich auch offensichtlich nach sechs Jahren rotgrünem Senat in der Beantwortung dieser Anfrage durch die Behörde nicht viel geändert. Der echte Unterrichtsausfall, der nicht im Fach vertreten wird, liegt an Oberschulen und Gymnasien also keineswegs nur bei 3,7 Prozent, er liegt irgendwo zwischen sieben und neun Prozent. Das ist eine Menge und nach unserer Meinung auch eine Menge zu viel.

(Beifall bei der LINKEN und bei der CDU)

Das sind nämlich Stunden, die den Schülerinnen und Schülern fehlen, die auf ihre Schulleistungen durchschlagen. Das ist ein Zustand, der die Schulreform behindert und den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern gefährdet, und dies hört man auch genau von Schülern und Eltern ständig. Ich kann das aus meiner eigenen Erfahrung aus diesem Schuljahr tatsächlich bestätigen. Gymnasiale Oberstufen sind budgetiert, verwalten ihr Budget selbst. Da aber jetzt Unterricht in dem normalen Umfang, wie wir ihn auch durch die Beantwortung durch den Senat festgestellt haben, ausfällt, zusätzlich zu den anderen Problemen, die ich eben aufgezeigt habe, muss eine selbstbudgetierte Schule überlegen, wo sie den Unterrichtsausfall ersetzt. An den gymnasialen Oberstufen läuft es eben so, dass der Unterrichtsausfall in der E-Phase, also bei denjenigen, die eingangs in die Klasse kommen, ersetzt wird, und bei denjenigen, die das Abitur machen, in der Q2. In der Mitte, in der Q1, fällt der Unterricht dann wirklich ersatzlos aus, weil die Schulen keine Lehrkräfte haben, um in dieser Schulstufe den Unterricht zu ersetzen. Ich muss ganz ehrlich sagen, so oft wie in diesem Schuljahr habe ich meinen Sohn noch nie zu Hause gesehen. Ich finde das furchtbar, denn auch er muss nächstes Jahr Abitur machen, und ich frage mich langsam, ob er sich den Unterrichtsstoff selbst beibringen muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Frage ist also: Warum ist das so? Der Unterrichtsausfall ist an den Grundschulen sehr viel geringer als an den Oberschulen und Gymnasien. Man kann sagen, das ist gerechtfertigt, denn zu Beginn ist es ganz wichtig, dass kein Unterricht ausfällt. Der Grund dafür ist aber auch noch ein anderer: Die Grundschulen bekommen fünf Prozent ihres Stundenkontingents als Vertretungspauschale aufgeschlagen, weil die Lehrkräfte knapp sieben Prozent Abwesenheitstage haben, also verordnet durch Fortbildungen et cetera, kommt es dann einigermaßen hin. Oberschulen und Gymnasien hingegen bekommen nur drei Prozent ihres Stundenkontingents als Vertretungspauschale, das ist erheblich weniger als bei den Grundschulen. Ihre Lehrkräfte haben aber wesentlich mehr verordnete Abwesenheitstage, das sind

nämlich fast 13 Prozent. Das liegt vor allem an den sonstigen schulischen Aktivitäten, die den Lehrkräften während der Umsetzung diverser Schulreformen aufgebürdet worden sind, und sie haben keine Möglichkeit, diese anderen schulischen Aktivitäten, die Teil und Bestandteil von Schulreformen sind, zu verweigern und stattdessen Unterricht in ihren Klassen zu geben, sie müssen das auch erledigen. Wenn man mehr Abwesenheitstage hat, aber immer weniger Vertretungsstunden, dann gibt es natürlich in diesen beiden Schulformen auch erheblich mehr Unterrichtsausfall, das ist ein einfacher Dreisatz. Unterrichtsausfall ist keine Naturgewalt. Er fällt nicht vom Himmel, er ist vorhersehbar, und er ist an den Oberschulen und Gymnasien durch das geringe Vertretungsstundenkontingent auch quasi als ein Sparinstrument mit eingeplant. Unterrichtsausfall entsteht, weil man den Lehrkräften auf der einen Seite zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Schulreform gibt, die man nicht durch zusätzliche Stunden unterlegt, und auf der anderen Seite nicht genügend Vertretungsstunden einplant, das erleben wir immer wieder. Wir führen hier seit Jahren die Diskussion, dass die flexible Unterrichtsvertretung in einen originären Vertretungspool in der Behörde mit richtigen Lehrern überführt werden soll. Es waren einmal circa 30 Lehrer, jetzt sollen es ein paar mehr sein. Wir wissen aber auch, und das haben wir auch schon vor Jahren errechnet, dass das nicht ausreicht und dass die Summe in einem regulären Vertretungspool höher sein müsste. Dies ist hier oft genug diskutiert worden und wird ja in der Deputation auch eigentlich fachlich anerkannt, es wird aber in den Haushaltsbeschlüssen des Senats nicht umgesetzt.

(Beifall bei der LINKEN)

Unterrichtsaufall entsteht auch, weil man auf der einen Seite zu wenig Kooperationsstunden veranschlagt und auf der anderen Seite die stillen Reserven dann herauszieht, die zum Beispiel in den Oberstufenprofilen zum Teil noch vorhanden waren. Dann kracht es nämlich jedes Mal, wenn eine Lehrkraft krank wird oder anderweitig im Einsatz ist, dann muss irgendwie mit betreut oder mit beaufsichtigt werden, oder die Stunde fällt ganz aus. Das bedeutet in aller Härte, die Schülerinnen und Schüler bezahlen per Unterrichtsausfall in zwei Schulformen auch die Schulreform mit, weil nämlich die Fachstunden an ihren Schulformen nicht ausreichend erteilt werden. Dann müssen sie selbst zu Hause sehen, wie sie den Stoff nachlernen, und dann steigert sich genau das, was mit der Schulreform abgeschafft werden sollte, nämlich die Abhängigkeit des Schulerfolgs vom häuslichen Umfeld.

Besonders ärgerlich ist nach wie vor, dass auch Vertretungsstunden über den grauen Arbeitsmarkt abgewickelt werden. Im Vertretungspool in BremenStadt sind 35 Vollzeitstellen, dreimal so viel – 90

Vollzeitstellen –, werden von der Stadtteilschule e. V. eingekauft, 62 Vollzeitstellen davon nur für die flexible Unterrichtsvertretung. Das ist das Pflaster dafür, dass der Vertretungspool zu klein ist und dass die Schulen zu wenig Zusatzstunden als Vertretungsreserve bekommen. In Bremerhaven läuft das über die Schule für alle GmbHs oder über den Magistrat. Auch das bedeutet nichts anderes, als dass wir zu wenig reguläre Lehrkräfte an unseren Schulen haben, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der LINKEN)

Der Kampf gegen Unterrichtsausfall ist keine Prinzipienreiterei. Eltern und Schülerinnen und Schüler verbinden damit die dringende Sorge, dass Nachteile in der schulischen Laufbahn entstehen, dass das Elternhaus auffangen muss, was Schule nicht leisten kann. Wir brauchen hier mehr Verlässlichkeit, wir brauchen überhaupt die Einsicht, dass Stunden fachlich qualifiziert vertreten werden müssen. Mit Mitbeaufsichtigung und stiller Beschäftigung statt Fachstunden wird sich an der PISA-Lage nichts ändern, auf dieser Situation kann sich der Senat nicht ausruhen, meine Damen und Herren! – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schmidtke.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Dr. vom Bruch: Sie haben recht, die Schülerzahlen steigen. Seit gestern Abend sind unsere Kollegin und unser Kollege Güngör Eltern. Zumindest das bedeutet später eine Steigerung der Schülerzahl.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an die frisch gebackene Familie!

Herr Dr. vom Bruch, unter anderem ist mir eine Ihrer Ausführungen in Erinnerung geblieben, und dieser widerspreche ich: Ich möchte niemals, dass Schulsozialarbeiter zur Absicherung des Unterrichts herangezogen werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Habe ich ja auch nicht gesagt!)

Gut, dann ist das klar zwischen uns! Dann steige ich jetzt in das Thema ein.

Das Thema Unterrichtsausfall löst bei Schülerinnen und Schülern, zumindest bei den jüngeren, in der Regel großen Jubel aus. Sie freuen sich auf Freizeit, das Abhängen mit Freunden, Spielzeit und Spaß, das

ist ein kindgemäßes Verhalten. Ich kenne das von mir auch. Im Gegensatz dazu sind die Reaktionen der Eltern und auch der Lehrkräfte jedoch vor allem Sorge und auch Zorn. Eltern fürchten um die Zukunftschancen ihrer Kinder und um Einschränkungen bei deren zukünftiger Berufswahl bei verpassten Chancen im Schulabschluss. Eltern jüngerer Schülerinnen und Schüler stehen vor der Situation, ihrem Chef vermitteln zu müssen, dass jetzt ein Tag unbezahlter oder bezahlter Urlaub notwendig wird, um die Versorgung des Kindes zu gewährleisten; dies nicht immer zur Freude des Vorgesetzten und der Kolleginnen und Kollegen, die auch eigenen Planungen und zeitlichem Druck ausgesetzt sind. Auch das ist eine Auswirkung von Unterrichtsausfall, die wir nicht wirklich gut finden können. Lehrerinnen und Lehrer wissen um ihre Verpflichtung, den Lehrplan erfüllen zu müssen, um ihre Verantwortung, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler fit zu machen für die nächsthöhere Klasse, die nächste Schulstufe oder die Prüfung. Letztlich ist auch ihnen bewusst, dass der Ausgang einer Klausur oder ein Zeugnis immer auch als Spiegel ihrer eigenen Arbeit gesehen werden. Auch wenn die vor einiger Zeit initiierte Umfrage der CDU in Sachen Unterrichtsausfall nicht wirklich repräsentativ ist, so ist sie im Ergebnis als ein ernst zu nehmendes Signal zu sehen, als ein Signal, dass Eltern schulpflichtiger Kinder nicht mit Gleichgültigkeit auf Unterrichtsausfall reagieren, sondern mit Unmut bis hin zu scharfer Kritik, und das ist mehr als verständlich. Auch die Schulcheckaktion, die „Radio Bremen“ vor einiger Zeit durchführte, bestätigt diese Aussage. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns heute mit diesem Thema auseinandersetzen, denn es tröstet nun wirklich niemanden, dass wir hier nicht über ein bremenspezifisches Problem debattieren, sondern dass der Unterrichtsausfall bundesweit von Eltern kritisiert und problematisiert wird. Dazu steht die vom Ressort vorgelegte Statistik zunächst einmal im Widerspruch. Der Anteil ersatzlos ausgefallener Unterrichtsstunden liegt hier konstant bei 2,3 bis 2,4 Prozent, Bremen verzeichnet nach Ressortangaben Ausfälle in ähnlicher Größenordnung wie die anderen Bundesländer. Ins Auge fällt, dass in den Oberschulen und durchgängigen Gymnasien der Unterricht häufiger ersatzlos ausfällt als in den anderen Schularten. Mit 0,5 Prozent stehen die Grundschulen sehr gut da, auch die Berufsschule schneidet besser ab als die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Begründet liegt das in den unterschiedlichen Budgets – Frau Vogt wies soeben darauf hin –, die den Schularten für die kurzfristige flexible Unterrichtsversorgung zur Verfügung stehen. Bei den Grundschulen sind dies fünf Prozent des Lehrergrundbedarfs, bei den Oberschulen und durchgängigen Gymnasien drei

Prozent, während berufsbildende Schulen und die ihnen angegliederten Oberstufen ihren Vertretungsbedarf im Rahmen ihrer selbstverwalteten Personalbudgets finanzieren. In den weiterführenden Schulen finden außerdem mehr außerschulische Aktivitäten statt.

Zwei Einzelschulen ragen mit 9,9 Prozent und 9,5 Prozent Unterrichtsausfall besonders heraus. Das ist für uns vollkommen inakzeptabel. Wichtig ist, die Ursachen für diese Ausreißer herauszufinden und dann Hilfs- und Beratungsangebote bereitzuhaben. Nicht erklärbar ist, warum in den Regionen Nord und West weniger Unterricht ersatzlos ausfällt als in den Regionen Süd, Mitte, Östliche Vorstadt und Ost. Erklärungen, die mir hierzu einfallen, sind rein spekulativ und daher nicht zielführend. Fakt ist, dass wir es uns nicht leisten können, Schulen aufzugeben. Eltern zeigen uns mit ihrem Anwahlverhalten sehr genau, zu welcher Schule sie Vertrauen haben und welche Schule sie meiden. Darauf müssen wir reagieren, indem wir diese ungeliebten Schulen qualifizieren, und ein wichtiges Kriterium für Eltern ist verlässlicher Unterricht, das hören wir immer wieder. Der Anteil von nicht gemäß dem Stundenplan erteilten Unterrichtsstunden liegt im Schnitt viel höher, nämlich bei konstant acht Prozent. Auch hier stechen erneut die Oberschulen mit 10,3 Prozent heraus, wenn auch mit rückläufiger Tendenz. Die durchgängigen Gymnasien, bei denen der Anteil auf 8,8 Prozent angestiegen ist, schließen sich an. Auch hier ist wieder auffällig, dass sich der Bremer Süden negativ platziert, wo der Anteil der nicht nach Plan erteilten Unterrichtsstunden auf neun Prozent angestiegen sein soll. Im Gegensatz dazu ist in der Region Nord der Anteil auf 73 Prozent gesunken. Wenn ich unterstelle, dass diese Zahlen richtig sind, dann bleibt die Frage, woher diese regionalen Unterschiede rühren. Dieser Frage werden wir nachgehen müssen. Krankheit von Lehrkräften ist mit einer Quote an Fehlzeiten von 4,22 Prozent der häufigste Grund für Unterrichtsausfall, wobei interessanterweise Lehrkräfte im Vergleich zum übrigen öffentlichen Dienst die geringsten Fehltage aufweisen.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Mit der Feu- erwehr!)

Trotzdem ist die Wahrnehmung eine andere, und das ist eigentlich klar, denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer fehlt, dann hat das direkte Auswirkungen auf circa 30 Schülerinnen und Schüler, die entweder durch eine Kollegin oder einen Kollegen versorgt oder nach Hause geschickt werden. Damit werden, zumindest bei den Jüngeren und auch bei behinderten Schülerinnen und Schülern, die Eltern in die oft verzweifelte Lage versetzt, die Aufsicht/Versorgung ihres Kindes sicherstellen zu müssen, und das geht zum Nachteil ihrer Arbeitsqualität am Arbeitsplatz. Wenn dagegen ein anderer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst

erkrankt, dann bleiben entweder ein paar Akten liegen, oder die Kollegin oder der Kollege erledigt den einen oder anderen Vorgang vertretungsweise mit.

Der zweithäufigste Grund hat mit der Organisation von Schulen zu tun. Unterrichtsausfall wegen schulischer Aktivitäten wie zum Beispiel Klassenfahrten, Klausuren, Praktikumsbetreuung, Elternsprechtage oder innerschulische Veranstaltungen, diese Lücken in der Sicherung von Unterricht sind planbar und deshalb auch einfacher zu kompensieren. Die Senatorin hat vielsprechende Pläne entwickelt, durch deren Umsetzung wir uns eine Verbesserung für die Erfüllung der Vermeidung von Fehlstunden versprechen.

In beiden Stadtgemeinden gibt es Verfahren, sowohl bei kurz- als auch bei länger- beziehungsweise langfristigem Ausfall von Lehrkräften. Es können in Bremerhaven über den Magistrat beschäftigte Ersatzkräfte und in Bremen Vertretungslehrer über den Vertretungspool angefordert werden. Für die kommenden Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden von der Stadt Bremen eine Million Euro, das sind 20 Stellen, für den Ersatz von Vertretungslehrkräften zur Verfügung gestellt. Das Finanz- und das Bildungsressort streben gemeinsam die Rehabilitierung und Wiedereingliederung langzeiterkrankter Lehrkräfte an beziehungsweise deren Pensionierung, wenn das nicht infrage kommt.

Viele Bremer Lehrkräfte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und durch junge Lehrkräfte ersetzt. Diese werden bereits im Studium und im Vorbereitungsdienst auf die neuen Aufgaben und Anforderungen vorbereitet. Wir erwarten, dass durch die Absenkung des Durchschnittsalters eine Reduzierung der Quote der Fehlzeiten erfolgen wird.

Bei kurzfristigen Krankheitsausfällen wird der Unterricht grundsätzlich durch andere Lehrkräfte vertreten, nur im Ausnahmefall wird der Unterricht durch Freiarbeit und Wochenplanarbeit oder Förderpläne abgesichert. Bei erfahrenen Schülerinnen und Schülern, also jenseits der dritten Klasse, ist aus meiner Sicht diese Regelung zunächst einmal unproblematisch, da sich krankheitsbedingt kurzfristige Ausfälle niemals verhindern lassen werden. Diese Ausnahmesituation ist allerdings zeitlich sehr zu befristen, das heißt, sie kann insbesondere bei Grundschulkindern nicht über mehrere Tage praktiziert werden.

In der Regel gilt in Schulen die Absprache, dass ein spontan erkrankter Lehrer seine Krankmeldung im Sekretariat mit einem Hinweis verbindet, welche Übungen und Aufgaben der vertretende Kollege mit seinen Schülerinnen und Schülern erarbeiten soll, denn nicht immer sind Eintragungen im Klassenbuch der Schlüssel für einen sinnvollen Vertretungsunterricht. Ärgerlich bin ich allerdings darüber, wenn ich von Eltern erfahre, dass es an der Schule diese Regelung gibt, aber der eine oder andere Lehrer nach Belieben damit umgeht. Hier würde ich mir wünschen, dass auch diese Lehrerinnen und Lehrer sich ihrer Ver

antwortung ihren Schülern gegenüber bewusster wären oder Schulleitungen fordernder. Das sollen aber Gott sei Dank nur die Ausnahmen sein. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass die Umstellung der Schulstruktur hier in zweierlei Hinsicht Positives bewirken wird. Erstens ist das Lernen in heterogenen Gruppen ohnehin mehr als eigenaktiver und eigenverantwortlicher Prozess der Schülerinnen und Schüler zu sehen und das Lernangebot auf die individuellen Lernausgangs- und Bedürfnislagen der Schülerinnen und Schüler abzustellen. Zweitens bringt die Einführung von Jahrgangsteams in allen Oberschulen und auch einigen durchgängigen Gymnasien ganz neue Formen der Zusammenarbeit von Lehrkräften hervor, die unter anderem explizit auf eine effektivere Vertretungsorganisation abzielen. (Glocke)

Ja, ich muss noch einmal wiederkommen!

(Heiterkeit)

Führen Sie den Gedanken ruhig zu Ende, Frau Schmidtke!

Ich danke Ihnen! Krankheitsbedingte Ausfälle gibt es im Primarbereich und in den Gymnasien seltener als in den Förderzentren und in der Sekundarschule I. Mit der Umstellung der Schulstruktur sind zunächst einmal vor allem neue Aufgaben und neue Herausforderungen insbesondere an die Lehrkräfte in den Oberschulen verbunden. Diese werden zu Recht als höhere Belastung erlebt. Dennoch wissen wir – die Antwort des Senats weist auf entsprechende Studien hin –, dass das soziale Klima von zentraler Bedeutung für das Belastungsempfinden von Lehrkräften in ihrer jeweiligen Schule ist. Auch hier erwarte ich, dass die Schulreform mit all ihren Begleitmaßnahmen wie der Einrichtung von Jahrgangsteams mit entsprechenden Funktionsstellen, klassen- und fachbezogenen, und der Weiterentwicklung der multiprofessionellen Teamarbeit im Sinne eines guten sozialen Schulklimas wirken wird. interjection: (Glocke)

Das war nicht das Ende des Gedanken! Ich habe noch – –.

Ich glaube, Sie melden sich bitte doch noch einmal, jetzt haben Sie die Redezeit doch ziemlich überschritten! Damit, dass Sie den Gedanken zu Ende führen, meinte ich nicht, dass Sie die ganze Rede zu Ende führen!

Danke schön!