Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

Auf dieser Grundlage hat der Bremer Senat dann bis zum Jahr 2003 – das wurde angesprochen mit dem runden Tisch, der von Herrn Kudella moderiert wurde, zum Bereich Waller Feldmark/Am Waller Fleet – diese breiten Debatten geführt, und ich glaube, wer dabei sein konnte, hat selbst miterleben können, wie um Möglichkeiten gerungen wurde, dass man es sozial verträglich gestaltet. Im Kern aber – und ich möchte noch einmal darauf kommen, weil das in dem Debattenbeitrag von der Kollegin Frau Bernhard nach meiner Auffassung nicht ganz richtig dargestellt worden ist – ging es immer um die Frage, ob es möglich ist, auch dort weiterhin zu wohnen. Dies wurde beantwortet, und ich glaube, es wird auch in der Antwort des Senats beantwortet, dass wir vor einer Grundsatzfrage stehen wie im Jahr 1993 vor dem Gericht: Dauerkleingartengebiet oder Wohnmöglichkeiten für alle? Das ist für mich auch noch einmal die deutliche Erkenntnis dessen, was hier in der Antwort des Senats steht. Hier können wir uns auch nicht herausreden, sondern wir müssen diese Frage beantworten.

Für mich bleibt es eine der wichtigen Aufgaben der Politik, im Bereich der Absicherung von Dauerkleingartengebieten dies auch zu realisieren. Ich weiß um die ganzen Fragestellungen, die es hierzu gibt, ob auch Möglichkeiten der Ausnahmeregelung bestehen, welche Auswirkung das auf das Baurecht hat und so weiter. Ich finde, dass vieles in der Grundlinie auch schlüssig dargestellt wird. Ich weiß, das wird teilweise unterschiedlich gesehen, auch in meiner eigenen Partei. Dies ist eine interessante Debatte und Diskussion, aber es ist richtig, Frau Kollegin Dr. Schaefer, wir befinden uns in einem Prozess, und wir haben uns selbst auferlegt, bis zum Ende des Jahres zu Ergebnissen zu kommen.

Ich möchte noch einmal zu der Kernfrage kommen, die die Kollegin Frau Bernhard hier thematisiert hat! Tut der Senat nichts – so haben Sie es gesagt –, sondern geht er einen Schritt zurück? So habe ich Sie in Ihrem Debattenbeitrag verstanden. Das empfinde ich nicht so, sondern ich erkenne, dass hier auch die rechtlichen und politischen Möglichkeiten dargestellt werden, die wir in diesen Gebieten haben, um Politik und Verwaltungshandeln zu gestalten. Die Frage der Wochenendgebiete, das möchte ich ausdrücklich vorwegnehmen, ist eine interessante Frage, und, liebe Frau Dr. Schaefer, Sie haben vollkommen recht, es ist immer die Frage, inwieweit auch die Vereinsmitglieder, das gehört nämlich dazu, alle dafür sind. Dort haben wir in den einzelnen Vereinen sehr differenziert die Bereitschaft, diesen Weg auch mitzugehen. Deshalb ist es notwendig, mit den Vereinen selbst zu sprechen und für Klarheit zu sorgen, ob wir in diesen Bereichen Möglichkeiten haben, so etwas umzusetzen. Das setzt nämlich voraus, dass alle Mitglieder in diesen Vereinen das realisieren, was an Möglichkeiten und Verbesserungen, aber auch an Auflagen, wie wir zum Beispiel mit der Entsorgung umgehen und auch ein großes Stück der Verantwortung übernehmen, umzusetzen ist.

(Glocke)

Ich komme im ersten Teil zum Schluss und möchte noch einmal die Frage an das Ressort, an den Staatsrat richten, der darauf gleich noch einmal eingehen wird. Ich gehe davon aus, das ist ja auch deutlich geworden, dass unser Beschluss im März, als wir gesagt haben, es gibt keine weiteren Abrissverfügungen, auch eingehalten worden ist, das empfinde und sehe ich so in der Antwort, und dazu bitte ich, nachher noch einmal persönlich Stellung zu nehmen!

Zum Schluss noch einmal die Punkte, die wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion sehen und als notwendig erachten! Erstens, wir erwarten, so ist es im Antrag formuliert worden, dass ein Konzept der Vermeidung von Härten vorgelegt wird. Wir haben hier einhellig und deutlich gesagt, dass das Vorgehen in dem besagten Fall zu verurteilen ist.

Zweitens, zu alternativen Lebens- und Wohnformen außerhalb von Kleingartengebieten bitten wir, ein Konzept vorzulegen, in welchem diese Möglichkeiten berücksichtigt werden, und dann wollen wir, das habe ich schon einmal angesprochen, nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden, sondern sehr zeitnah, das bedeutet bis zum Ende des Jahres, ein schlüssiges Konzept vorgelegt bekommen. In diesem Sinne, glaube ich, ist dies noch einmal eine interessante Fragestellung. Sie passt sich ein in diesen Prozess, aber wir sind nicht am Ende, sondern mitten in einer Dialogphase, und ich glaube, es gibt noch viele interessante Fragen zu bearbeiten. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja noch nicht so lange her, dass wir uns hier in diesem Haus mit diesem Thema beschäftigt haben. Es war im März, als gegen die Stimmen der CDU ein Antrag verabschiedet wurde, in dem ein Konzept zum Umgang mit strittigen Wohnnutzungen in Kleingartengebieten gefordert und ein Abrissstopp von bewohnten Behelfsheimen verhängt wurde. Die CDU ist auch heute noch der Meinung, dass der im Jahr 2002 als sogenannter Kudella-Beschluss gefundene Kompromiss im Umgang mit den Bewohnern der Kaisen-Häuser ein guter ist.

(Beifall bei der CDU)

Die sogenannte Auswohnberechtigung für Personen, die seit dem Jahr 1974 in den Häusern leben, steht fest, aber für uns ist klar, das dauerhafte Wohnen im Kleingartengebiet sollte auch weiterhin nicht möglich sein, denn es widerspricht dem Anliegen dieser Einrichtung. So stimmen wir vollkommen mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Gartenfreunde überein, wenn dieser sagt, ich zitiere: „Das Kleingartenwesen ist nicht für den sozialen Wohnungsbau zuständig.“ Der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der LINKEN können wir entnehmen, dass nach dem Beschluss vom 12. März 2013 kein Abriss von Behelfsheimen oder die Untersagung einer Wohnnutzung mehr stattgefunden hat. Dies kann nach Meinung der CDU aber kein Dauerzustand sein. Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben. Ich sehe es allerdings auch so, dort stimme ich mit Frau Dr. Schaefer überein, dass man schon längst hätte viel mehr machen können, um die unbewohnten und halb verfallenen Häuser endlich abzureißen und dort für Ordnung zu sorgen. In der Antwort des Senats wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Dienstanweisung 422 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr als schlüssiges Handlungssystem angesehen wird. Die Meinung,

dass eine Modifizierung des bestehenden Konzepts denkbar ist, ein geändertes Konzept aber auch auf eine absehbare Beendigung der Wohnnutzung ausgerichtet sein muss, teilen wir grundsätzlich bis auf die soeben genannten Ausnahmen.

Es wird in der Antwort des Senats deutlich darauf hingewiesen, es müsse ganz klar sein, dass im Bereich der kleingärtnerisch genutzten und beplanten Außengebiete und in den übrigen Außengebieten gleiches Recht gelten muss. Wäre dies nicht der Fall, käme es zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und könnte darüber hinaus zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führen.

(Beifall bei der CDU)

Ganz klar wird in der Antwort des Senats auch die Frage beantwortet, dass die Duldung unabhängig von ihrer Dauer nicht zum Bestandsschutz führt. Wir sind uns hier alle einig, die Arbeit des Kleingartenwesens ist richtig, gut und ein hohes Gut. Ich hatte als Kind das Glück, in einem Haus mit einem Garten aufzuwachsen, und ich konnte erleben, dass die Kartoffeln nicht im gelben Netz wachsen. Viele Familien, gerade mit Kindern, können sich aber kein Haus mit Garten leisten. Die Möglichkeit, einen Kleingarten zu nutzen, ist deshalb eine großartige Sache. Gerade die Arbeit der Kleingartenverbände, den Kindern die Flora näherzubringen, ist von unschätzbarem Wert.

Darüber hinaus sind Kleingartengebiete wichtige grüne Lungen für eine Stadt und für eine soziale Gemeinschaft, in denen sozialer Zusammenhalt und ehrenamtliches Engagement beispielhaft gelebt werden. Zusammenhalt und ehrenamtliches Engagement gibt es heute leider schon viel zu wenig in unserer Stadt. Wir als CDU sind deshalb der Meinung, dass es unerlässlich ist, bei allen Veränderungen im Zusammenhang mit dem Kleingartenwesen die Verbände miteinzubeziehen und ihre Erfahrungen, Meinungen und Wünsche voll zu berücksichtigen. Kleingärten müssen Kleingärten bleiben, eine dauerhafte Wohnnutzung ist mit der CDU auch in Zukunft nicht zu machen! (Beifall bei der CDU)

Ich hoffe, dass dies bei der Entwicklung des Konzepts, das uns am Ende des Jahres vorgelegt wird, umgesetzt wird. Warten wir also auf das Konzept und diskutieren dann in diesem Haus weiter! – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

zu Frage 8 noch eine Ergänzung bezüglich des Altersdurchschnitts bringen! Ich fand es sehr interessant, aber auch spannend, dass dort steht, trotz der weiter eindeutigen demografischen Entwicklung habe in letzter Zeit ein positiver Trend mit sinkendem Altersdurchschnitt eingesetzt. Kleingärten würden durch junge Familien und Familien mit Migrationshintergrund wegen des hohen Freizeitwerts oder im Interesse des eigenen Anbaus von Obst und Gemüse verstärkt nachgefragt. Das heißt, es gibt auch eine andere Entwicklung. Diese schlägt sich hier aktuell nicht nieder, aber ich finde, dass man das nicht komplett unterschlagen darf. Mir geht es nach wie vor nicht darum zu sagen, es sei eine Alternative zum sozialen Wohnungsmarkt oder es würde sonstige Probleme ausräumen und auffangen et cetera. Das ist Quatsch, das wäre unrealistisch. Mir geht es aber darum, dass man dort nicht mit puritanischer Bürokratie herangeht. Es geht hier um nichts anderes als um eine heterogene Nutzung dieser Kleingartengebiete.

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Aber prozentual sehr gering!)

Ich kann nicht begreifen, warum es zu Unordentlichkeiten führt, wenn dort tatsächlich Menschen wohnen. Ich verstehe es nicht! Ich möchte gern, dass darüber nachgedacht wird. Genau deshalb haben wir diese Fragen gestellt, weil es entsprechende Ausnahmeregelungen gibt, die einbezogen werden sollten. So wie ich die Antwort verstanden habe und es formuliert worden ist, ist das Ziel, Wohnen dort auszuschließen. Das ist letztendlich das, was dort steht. Ich finde, das ist zu kategorisch. Das ist der einzige Punkt, um den es geht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pohlmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Bernhard, Sie haben gesagt, es gehe dort um Unordentlichkeit, die Verwaltung stelle sich kleinkariert an, man müsse dort mit ein bisschen mehr Flexibilität herangehen. So habe ich Ihren Beitrag verstanden. Ich finde, das ist ein ganz entscheidender Punkt, denn das, was in harten Debatten gemeinsam erarbeitet wurde, ist vollkommen richtig. Ich erinnere mich daran, dass ich vor Ort dabei gewesen bin, auch Herr Thomsen von der PDS war damals am runden Tisch dabei und eine ehemalige Abgeordnete, die jetzt in Schwachhausen ihre Arbeit als Ortsamtsleiterin macht.

(Zuruf der Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE])

Ja, ich kenne mich sehr genau aus!

Über diese Fragen haben wir mit den Betroffenen intensiv diskutiert. Dort war die Frage, ob im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mehr Flexibilität für alle legal möglich ist, nicht nur für einige, sondern dann bitte für alle! Meine Erkenntnis aus diesen Debatten, aus der Antwort des Senats und aus dem, was man sich rechtlich aneignet – hier sitzen viele Juristen, und der Staatsrat ist ja auch anwesend –: Wir reden hier nicht über Buchsbäume, sondern über das Kleingartenwesen. Ich bitte, das noch einmal klar zu formulieren! Wir haben nicht die Möglichkeit einer großzügigen Flexibilität für einige, sondern die Kernfrage ist: Ist es ein Dauerkleingartengebiet oder ein Bebauungsgebiet für alle? Wenn wir es über einen Flächennutzungsplan und über Veränderungen von Bebauungsplänen als Bauland ausweisen, wer kann es sich dann noch leisten? Das ist die Frage. Das wird hochinteressant, Frau Bernhard, ich glaube, das müssen wir klären.

Ich gehe davon aus, dass dort auch die Regelungen im Baugesetzbuch ziemlich eindeutig sind, so wie es in der Antwort des Senats dargelegt worden ist. Unbestritten war auch das Ergebnis des runden Tisches unter der Leitung von Herrn Kudella im Jahr 2003, nämlich dass es sozialverträglich geregelt wird, Einzelfalllösungen geben und die Prüfung und Klärung von Einzelschicksalen gewährleistet sein müsse. Dafür müssen wir uns einsetzen.

Fast alle hier im Parlament haben gesagt, solch ein Vorgehen der Verwaltung wie gegenüber Herrn Geiger finden wir nicht gut, und darum bitten und fordern wir, dass sich dies nicht wiederholt. Ich stehe dazu, das ist richtig und notwendig. Auf der anderen Seite aber zu sagen, hier gäbe es eine kleinkarierte Verwaltung oder einen Senat, der sich nicht an die Übereinkunft hält, es ein bisschen menschlicher zu gestalten, ist inhaltlich nicht richtig.

Gestatten Sie mir noch einen Punkt! Die Antwort des Senats sagt auch aus, wir können nicht nur sagen, das sind die Kleingartengebiete, sondern es gibt auch unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Stadtgebieten. Ich habe einleitend begründet, warum wir so viele Kleingärten im Bremer Westen hatten und haben. Dies hat eine historische Bedeutung, eine historische Grundlage.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es ist vollkommen richtig, wir haben eine große Aufgabenstellung. Die Mitglieder unserer Partei, der SPD, wohnen zum Teil noch auf den Parzellen, also haben wir auch einen ganz unmittelbaren persönlichen Bezug zu diesen Bereichen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Unsere auch!)

Wir wissen somit, dass es dort an vielen Punkten auch richtige Probleme gibt, größere Bereiche der Parzellen weiter zu vermarkten. Es gibt Vereine, die über ein Drittel Leerstand haben. Das ist so. Wir müssen uns gemeinsam überlegen,

(Zuruf der Abg. Frau V o g t [DIE LINKE])

liebe Frau Vogt, wie es uns gelingen kann, dass das, was die Koalition als politische Zielsetzung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt hat, im Konsens, in der Zusammenarbeit mit den Vereinen und der Ortspolitik zu einer Neuorganisation und zu neuen Strukturen auch im Bereich des Bremer Westens führen kann, denn es ist einfach notwendig.

(Glocke)

Das ist ein Punkt – das vielleicht auch noch einmal als Hinweis an den Senat! –, der noch einmal aufgenommen werden sollte, weil wir insgesamt neben dieser Notwendigkeit, die wir formuliert haben, in der Realisierung wirklich noch Probleme haben, in diesem Bereich flächendeckend voranzukommen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Bernhard, ich bin schon ein bisschen erstaunt. Sie sagen – das kann ich so einfach nicht stehen und gelten lassen! –, das Ergebnis sei, der Senat wolle das Wohnen ausschließen, so lesen Sie es aus der Antwort. Ich kann das so nicht herauslesen. Wenn man das lesen will, weil man das irgendwie hören möchte, um dann zu sagen, der Senat ist dumm, dann ist es Ihr gutes Recht, aber es gibt bisher kein Ergebnis, das besagt, Wohnen ist ausgeschlossen. Das finde ich wichtig.

Sie haben dann von einem puritanischen Formalismus geredet. Ich finde, Beteiligungsprozesse sind nicht formalistisch oder puritanisch. Es gibt, wie gesagt, bisher auch noch kein Ergebnis, weil dieser Beteiligungsprozess erst einmal durchgeführt werden muss, aber es gibt rechtliche Grundlagen, und darauf verweist auch die Antwort des Senats.

Herr Pohlmann ist auch noch einmal auf die Landesbauordnung und das Bundeskleingartengesetz eingegangen. Man kann doch nicht so tun, als ob man in einem rechtsfreien Raum lebt, alles ignorieren und am Ende eine Lösung finden, die einem gerade genehm ist. Nein, Beteiligungsprozesse bedeuten, dass rechtliche Grundlagen beachtet und die Interessengruppen befragt werden müssen, und dann

sucht man im Konsens eine Lösung. Das ist für mich wichtig, und das ist das, was Herr Pohlmann, glaube ich, mit Flexibilität gemeint hat.

Es gibt Dinge, die beachtet werden müssen. Ich habe auf die hygienischen Verhältnisse und die Sicherheitsaspekte hingewiesen. Das sind wichtige Punkte, die man auch in diesem Kontext beachten muss. Sie nehmen das Ergebnis, das es noch nicht gibt, einfach schon vorweg. Das empfinde ich als ein sehr komisches Politikverständnis, das muss ich ehrlich sagen. Lassen Sie uns doch erst einmal diesen ganzen Prozess beenden und dann die Lösung hier diskutieren! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur einen einzigen Satz! Hier steht: „Um bauordnungsrechtlich handlungsfähig zu bleiben, muss jedoch auch ein geändertes Konzept auf eine absehbare Beendigung der Wohnnutzung ausgerichtet sein.“ Wie soll ich das denn anders interpretieren, als dass Wohnen perspektivisch nicht mehr erlaubt wird? Das ist für mich der Inhalt dieses Satzes aus der Antwort auf die Frage 15, Seite 8. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN – Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber es ist nicht die Antwort auf einen Beteili- gungsprozess!)