Ich will Ihnen aber gern noch einmal die Einwände und unsere Argumente darlegen, wenn es heute notwendig ist. Die Beamtenbesoldung ist seit dem Jahr 2006 Ländersache. Gerade letzte Woche hat der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes erklärt, dass in dieser Hinsicht ganz offensichtlich die Föderalismusreform gescheitert ist, weil er feststellt, dass es eine Auseinanderentwicklung der Beamtenbesoldung gibt. Das gilt nicht nur für Bremen im Vergleich zu Bayern, sondern das gilt für eine breite Palette von Bundesländern. Bremen ist nirgendwo an letzter Stelle, in keinem Besoldungsbereich, allerdings im mittleren und unteren Drittel. Da frage ich einmal: Wie soll es bei einem Haushaltsnotlageland anders sein? Dafür muss ich mich auch nicht genieren, das ist so, und das werden wir auch nicht ändern.
Wir haben die Möglichkeit, uns zu entscheiden, und da stellt das Gericht in dem Urteil, über das wir soeben gesprochen haben, ausdrücklich fest, dass die Länder einen erheblichen Bemessungsspielraum in der Umsetzung der angemessenen Alimentation haben und dass dieser Grundsatz nur, wenn es zu einem spürbaren und evidenten Auseinanderdriften kommt, verletzt ist. Da wird man sich die Klagen und Urteile ansehen müssen, wer da gewinnt. Ich glaube, das Verfahren ist komplett offen. Wie gesagt, eine Klage allein sagt nicht, dass ich im Unrecht bin, verehrte Kollegen! Deswegen haben wir einen Spielraum, den wir nutzen. Wir sind überzeugt davon, dass bei uns die angemessene Alimentation dieser Gehaltsgruppen nicht verletzt wird. Davon bin ich überzeugt, besonders wenn man beachtet, wo sie angesiedelt sind und was sie heute verdienen. Im Vergleich ist es nicht so, dass es unangemessen ist.
Die Vergleichsmaßstäbe! Erstens, zu den anderen Ländern habe ich schon etwas gesagt, das entwickelt sich langsam auseinander, aber da sind wir nicht allein.
Im Vergleich zu den Gruppen untereinander, glaube ich, können wir klar sagen, dass die Abstände zwischen den Gehaltsgruppen immer noch in angemessener Weise erhalten bleiben.
Der dritte Punkt ist der Vergleich mit den Angestellten. In Berlin ruft die GEW die angestellten Lehrer gerade mit der Begründung, dass die ungeheuerliche und eklatante Schlechterstellung der angestellten Lehrer endlich beendet werden müsse, zum Streik auf. Das heißt doch im Umkehrschluss, dass nicht behauptet werden kann, durch die zweijährige Pause bei den Gehaltserhöhungen komme es jetzt zu einer unverantwortlichen Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Angestellten. Das ist nicht der Fall! Es ist in keinem Fall so, dass die Angemessenheit dieser Besoldung wirklich verletzt wird.
Die letzte Bemerkung zu der Besoldung nach Kassenlage! Das hört sich ja schön an. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil genau dazu gesagt: Selbstverständlich sind die Länder und der Bund berechtigt, auch die Lage der öffentlichen Haushalte in Betracht zu ziehen, das ist doch selbstverständlich. Wir drucken das Geld doch nicht! Wie sollte es denn anders sein, als dass wir auch unsere eigenen Möglichkeiten als ein Argument und einen Faktor einbringen.
Das ist auch von der Rechtsprechung und im Übrigen auch vom gesunden Menschenverstand gedeckt. Wir haben dies in zwei Lesungen beschlossen, wir haben uns damit weitestgehend auseinandergesetzt.
Der letzte Schritt der Klage steht bevor. Ich bin gespannt! Wir haben die Rechte der Beschäftigten wahrgenommen, wir haben sie gehört, wir sind bei unserer Meinung geblieben. Auch das ist Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Grünkohl heißt es: Wenn er mehrfach aufgewärmt wird, schmeckt er umso besser. Bei dieser Debatte kommt mir das nicht so vor!
Ich verstehe die Argumentation von Frau Vogt, angesichts der großen Anzahl der Unterzeichner zu sagen, dass man ihr auch im Parlament Rechnung zu tragen hat und darüber debattieren muss. Das zu tun, finde ich völlig in Ordnung und auch angemessen. Ich finde das, was Frau Motschmann hier gemacht hat, etwas fragwürdig. Gut, Frau Motschmann, wir sind im Wahlkampf, dass Sie versuchen, Ihre Klientel zu bedienen, ist in Ordnung, das würden wir vielleicht in ähnlicher Weise auch tun, wenn wir in Ihrer Situation wären, das ist alles in Ordnung. Ich finde aber, Sie hätten in Ihrem Redebeitrag noch einmal darauf eingehen müssen, was Sie eigentlich auch im Bericht des Petitionsausschusses geschrieben haben, nämlich auf die tatsächlichen Einwände der Petenten. Sie haben sich dem aber entzogen und sind gleich zur Bewertung gekommen. Das kann man tun, ich halte es aber nicht für das richtige Verfahren.
Sieht man sich noch einmal an, was in dem Bericht des Petitionsausschusses steht, in dem noch einmal vorgetragen wird, welche Sorgen, Nöte und Einwände die Petenten gehabt haben, dann steht darin unter anderem: Der Senat wälzt die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Sanierungshaushalts einseitig auf die Gruppe der Richter und Beamten ab. Das ist – entschuldigen Sie bitte! – wirklich absurd!
Ich habe in den Debatten, die wir mehrfach geführt haben, darauf hingewiesen, dass wir hier eine sehr große Gruppe haben, die mit weitaus größerem Recht behaupten könnte, die ihnen vom Staat zugewiesenen Aufgaben sollten wahrgenommen werden, ohne dass sie einen wie auch immer gearteten Ausgleich hinsichtlich der Personalsteigerung erhalten hätten. Das ist der gesamte Bereich der Zuwendungsempfänger.
Daher stimmt schon das Wort „einseitig“ überhaupt nicht. Führt man dann auch noch an, dass es keinen sachlichen Grund gäbe und Geld kein sachlicher Grund sei, dann weiß ich nicht, warum wir Haushaltsberatungen machen. Es geht darum, das Geld, das wir haben, für politische Schwerpunkte einzusetzen. Wir haben als rot-grüne Koalition und für uns Sozialdemokraten auch deutlich gesagt, dass wir diesen Weg, den wir dieses Mal gegangen sind, auf dem wir auch in das Gefüge eingegriffen haben, nur einmal machen können und nicht wieder. Dem können Sie auch entnehmen, dass wir nicht so ganz glücklich damit sind.
Wo ist denn aber die Alternative? Wollen Sie denn stattdessen vorschlagen, dass wir eben ein paar Brücken weniger sanieren und die Investitionsquote reduzieren? Das kann ich mir bei der CDU nicht vorstellen. Wo soll es denn aber sein? Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass wir in einem Haushaltsnotlageland leben. Wenn Sie sich noch einmal die Antwort auf Ihre Anfrage in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft vor ein paar Sitzungen anschauen! Wie teuer wäre es eigentlich gewesen, wenn wir das alles übernommen hätten? Es wären hohe zweistellige Beträge gewesen. Man kann natürlich sagen, es wird Vertrauen verspielt, man kann sagen, es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, das kann man alles behaupten, aber dann muss man auch sagen, welche Mittel man hat, diese soziale Gerechtigkeit herzustellen, und ob es für den Kreis der 4 000 Beschäftigten, der zu der Spitzengruppe des öffentlichen Dienstes gehört, nicht zumutbar ist, ihm tatsächlich etwas abzuverlangen.
Ich bestreite ja überhaupt nicht, dass es tatsächlich ein Verlust ist. Es ist ein Verlust, auch ein dauerhafter Verlust, und wir verlangen ihnen etwas ab, in der Tat. Ich glaube aber, dass dies, gemessen daran, welche Anzahl an Betroffenen es in den unteren Gehaltsgruppen gibt und was dort an Geld verdient wird, zu rechtfertigen ist.
Ich will jetzt die gesamte Debatte nicht noch einmal führen, das macht auch keinen Sinn. Ich will noch einmal betonen, wir haben uns mit dieser Entscheidung zur Besoldung schwer getan. Ich sage es ganz deutlich, wir haben uns sehr schwergetan, aber wir haben auch keine Alternative gesehen. Meine Damen und Herren, an unserer Haltung hat sich nichts geändert, wir werden daher der Empfehlung des Petitionsausschusses beitreten, und das ist bezogen auf das Verfahren im Grunde schon erfolgt, das Verfahren ist nämlich eingehalten worden. Das einzig Positive an der heutigen Debatte ist, finde ich, dass wir dem Thema ein Stück weit Wertschätzung entgegenbringen, indem wir es noch einmal aufgegriffen haben.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Zuerst lasse ich über die Petitionen L 18/222, L 18/226, L 18/237, L 18/247 und L 18/249 abstimmen. Wer der Behandlung der soeben genannten Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Ich lasse jetzt über die Petition L 18/226, Thema Unterrichtsversorgung, abstimmen. Wer der Behandlung der Petition L 18/226 in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir dieses Haus durch diesen wunderschönen gläsernen Eingang betreten und in das wunderschöne Foyer kommen, werden wir in der Regel sehr nett begrüßt und in diesem Haus aufgenommen. Es ist die Visitenkarte für Gäste und für uns, die die Bremische Bürgerschaft betreten. Nun ist eine Mitarbeiterin dieses Hauses heute zum letzten Mal hier und verrichtet ihren Dienst, Frau Wohlgemuth!
Frau Wohlgemuth hat über viele Jahre ihren Dienst hier im Aufsichtsdienst verrichtet. Ganz herzlichen Dank dafür! Ihre Nachfolgerin – wir haben bereits im Vorstand entschieden, wer es ist – ist Frau Walter. Sie werden auch weiter freundlich in diesem Hause empfangen. – Herzlichen Dank an alle!