ja, ich kann mich ja nicht mit fremden Federn schmücken, und Sie wissen ja auch, wie das mit den Plagiaten ist, deshalb sage ich lieber, woher ich meinen Text nehme! –: „Ist es eigentlich gerecht, dass der leitende Arzt an einem städtischen Klinikum mit einem Einkommen von über 8 000 Euro 4,6 Prozent mehr Gehalt in zwei Jahren öffentlich finanziert bekommt, und dem jungen Gymnasiallehrer in Besoldungsgruppe A 13 mit einem Einkommen von monatlich 3 200 Euro, der weniger als die Hälfte des Arztes verdient, wollen Sie sagen, er bekommt nichts? Ist das, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Sozialdemokraten, Ihr Ausdruck der Wertschätzung für seine Arbeit?“ (Beifall bei der CDU)
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ist das noch Röwekamp, oder ist das schon Motschmann? – Zuruf des Abg. R ö w e k a m p [CDU])
(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen] – Abg. K n ä p p e r [CDU]: Das würde ich nicht sa- gen, Herr Dr. Kuhn, das ist sehr traurig! – Unruhe)
Ich kann ja verstehen, dass die rot-grüne Koalition betroffen und auch getroffen ist von dieser erneuten Debatte, aber, Herr Dr. Kuhn, ich hätte mich gefreut, und es wäre gut gewesen, wenn Sie an der Sitzung des Petitionsausschusses teilgenommen hätten, denn da hätten Sie die direkte Konfrontation und das Gespräch mit denjenigen gehabt, die davon betroffen sind.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die hatten wir auch! Wie oft ha- ben wir uns getroffen?)
(Beifall bei der CDU – Abg. S c h m i d t - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie wa- ren doch im Petitionsausschuss dabei! Wir haben uns doch auch da mit denen ausein- andergesetzt!)
Im Petitionsausschuss haben wir – das habe ich gerade gesagt – im direkten Gespräch mit den verschiedenen Verbänden und Berufsgruppen, die betroffen sind, nämlich Lehrer, Staatsanwälte und Richter, all denen, auf deren Loyalität Sie angewiesen sind – –. Genau diese Leistungsträger in Bremen und Bremerhaven trifft es, und das lehnen wir als CDU jedenfalls klar ab.
Meine Redezeit ist zu Ende, aber ich habe auch alles gesagt, was ich Ihnen gern noch einmal sagen wollte. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie brauchen keine Angst haben, ich will die Debatten, die wir hier mehrfach geführt haben, nicht wiederholen. Es hat aber einen Grund, warum wir gesagt haben, dass wir diese Petitionen nicht einfach so zur Abstimmung geben möchten, den will ich Ihnen noch einmal erläutern: Die verschiedenen Petitionen zum Beamtenrecht, die sich alle für eine vollständige Übertragung des Tarifergebnisses für Beamtinnen und Beamte aussprechen, hatten genau genommen 3 596, also fast 3 600 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Das sind sehr viele Unterzeichnerinnen und Unterzeichner für öffentliche Petitionen. Es sind, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, die am dritthäufigsten unterzeichneten öffentlichen Petitionen seit der Einführung dieses Instruments, nach der Petition zur Waffensteuer, die von einer Lobby gesteuert war, und der Petition zur Tierhaltung auf Jahrmärkten. Sie liegen, bezogen auf die Zahl der Unterzeichner, auf jeden Fall weit vor den Petitionen zum Erhalt des Rat&Tat-Zentrums und der Schulsozialarbeiterinnern und Schulsozialarbeiter.
Der Petitionsausschuss hat in Bremen drei Möglichkeiten, mit Petitionen umzugehen und sie abzuschließen. Er kann sie zurückweisen als nicht abhilfefähig oder sachlich erledigt, er kann sie den Fraktionen zur Kenntnis geben, und er kann sie, wenn er sie für besonders wichtig hält, dem Senat zur Kenntnis geben. Genau das hätten wir in diesem Fall für geboten gehalten. Wenn sich 3 500 Petenten Sorgen machen, wie das Land Bremen in Zukunft einen handlungsfähigen öffentlichen Apparat aufrechterhalten will, dann muss das unserer Meinung nach auf den Tisch des Senats, denn die Argumente, die vorgebracht worden sind – das haben wir hier schon diskutiert –, sind absolut zutreffend.
Erstens: Ja, es gibt den Reallohnverlust ab der Besoldungsgruppe A 11, ja, die Nichtübernahme des Tarifabschlusses wirkt nicht einmalig, sondern dauerhaft, weil sie eine Abkopplung von der Tarifentwicklung in den anderen Bundesländern bewirkt und sich auf die Pensionen auswirkt, und ja, es wird teilweise schwierig werden, in Zukunft qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen, weil dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Die Besoldung in Bremen erfolgte jetzt in diesem Punkt nach der Kassenlage, und ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns hier auch einig,
es gibt keinen sachlichen Grund dafür, die bremischen Beamtinnen und Beamten schlechterzustellen. Das hat vielfältige negative Folgen und wird gemacht, weil man bei den Beamten die Kürzungen ansetzen kann. Ich bin der Meinung, dass eine Besoldung nach Kassenlage nicht hinnehmbar ist, und der Konflikt ist, dass es genauso wenig hinnehmbar ist – das habe ich hier im Übrigen auch schon einmal gesagt – wie eine Ausstattung der Schulen oder eine Behandlung der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern nach Kassenlage. Es gibt nämlich eine Grenze, meine Damen und Herren, ab der man die Erfüllung der Aufgaben eines Bundeslandes nicht beliebig reduzieren kann. Es gibt keine öffentliche Daseinsvorsorge für öffentliche Bildung, Sicherheit und Verwaltung ohne den öffentlichen Dienst und ohne Beamte. Deshalb ärgert mich an dieser Stelle, dass der mit Mehrheit verabschiedete Bericht des Petitionsausschusses den Eindruck vermittelt, das sei völlig normal und das generelle Prinzip.
Ich sage noch einmal zum Schluss, wir hätten uns gewünscht, dass dieser Bericht des Ausschusses hier nicht so stehen bliebe, und deshalb lehnen wir diesen Bericht ab. Das Mindeste, was der Senat und die Fraktionen eigentlich hätten machen können, ist, ein klares Signal zu setzen, dass es in der nächsten Tarifrunde nicht wieder so laufen wird und eine Übernahme des Abschlusses ohne Wenn und Aber gibt. Ich glaube, deswegen wäre es durchaus richtig gewesen, diese Petition auch dem Senat vorzulegen
und nicht allein mit Mehrheit zunächst im Ausschuss und dann auch hier zu beschließen. – Ich danke Ihnen! (Beifall bei der LINKEN)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich lese in dem Bericht des Petitionsausschusses, dass beschlossen worden ist, die Petitionen und die Stellungnahmen unmittelbar nach der Beratung im Petitionsausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Das ist geschehen, und das ist doch völlig sachgerecht! Diese Petitionen, die im Inhalt von vielen mitgetragen worden sind, haben wir genauso wie die Briefe und E-Mails, die Äußerungen auf den Personalversammlungen, die Demonstrationen hier vor dem Haus und die vielen per
Ich finde es übrigens auch gut, dass wir Staatsdiener/Beamte haben, die in einem demokratischen Staatswesen leben, in dem sie in großer Zahl klar ihre Meinung sagen, die auch durchaus laut zu hören ist.
(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Und was folgt daraus? Sie waren doch von vorn- herein dagegen!)
Ich finde in diesen Protesten überhaupt nichts für uns irgendwie Ehrenrühriges, im Gegenteil, ich finde es gut, dass wir in einem Staatswesen leben, in dem es unterschiedliche Meinungen gibt und auch jene, die von einem Arbeitgeber abhängig sind, in der Lage sind, sie frei zu äußern.
Wir haben uns in zwei großen Debatten in der Bürgerschaft und in einer ausführlichen Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss mit den Argumenten auseinandergesetzt. Sie können doch nicht behaupten, wir wären nicht auf sie eingegangen! In zahlreichen persönlichen Gesprächen und Versammlungen haben wir mit Vertretern gesprochen.
Dass Sie immer noch nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind, verstehe ich. Ich will aber nur sagen, der Vorwurf, wir hätten uns damit nicht auseinandergesetzt – –.
(Abg. Frau M o t s c h m a n n [CDU]: Ich habe gesagt, wir haben nicht vorher mit de- nen geredet, sondern hinterher!)
Wir haben unzählige Gespräche vor der ersten Lesung und zwischen der ersten und zweiten Lesung geführt, sodass ich die Stunden, die wir damit verbracht haben, gar nicht zählen kann! Das ist solch ein Unsinn, den Sie hier verbreiten!
Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Es ist doch ganz klar, dass die Argumente der Petenten auch in die weiteren Verfahren eingehen werden. Jetzt sind die Gesetze beschlossen. Jedem Betroffenen und den Verbänden bietet sich die Möglichkeit zu klagen, das ist auch angekündigt worden. Der Senat hat angeboten, dafür ein Verfahren zu wählen, damit das möglichst sinnvoll für beide Seiten, und zwar so, dass die Dinge schnell geklärt werden – –.
Nun ja, man sieht es an Hessen, Klagen passieren! Es gehört zum Rechtsstaat, dass jemand klagen kann. Die Tatsache, dass jemand klagt, ist doch kein Beweis dafür, dass der Beklagte Unrecht hat. Das muss ich Ihnen doch nicht erklären, oder?