Nun hat Bremen einen Vorschlag gemacht, wie die W-Besoldung reformiert werden soll: Der Festbetrag bleibt unverändert, neu ist eben der Mindestbetrag von 600 Euro in der leistungsabhängigen Komponente. Nun könnte man sagen, gut, das ist schön, wir haben das Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt. Wir werden uns aber trotzdem enthalten, und zwar aus einem einzigen Grund, weil die leistungsabhängigen Be––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
züge leider nicht in die Pensionsberechnungen einfließen. Das ist in der Anhörung auch kritisiert worden.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Es ist vom Gericht übernommen wor- den! Sie ist ruhegehaltsfähig!)
Ist übernommen worden? In Ordnung! Dann tut es mir leid! Dann ist es gut, dann hatte ich es falsch in Erinnerung, dann können wir auch zustimmen, ich mache es kurz!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zu debattierende Anpassung der Professorenbesoldung erweckt ein wenig den Eindruck eines Déjà-vu-Erlebnisses, denn die Angemessenheit der Bezüge im öffentlichen Dienst ist ja kein neues Thema, auch wenn ich bezweifle, dass es ein Lieblingsthema von Rot-Grün wird.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Besoldung für Professoren der Stufen W 2 und W 3 im Land Hessen gegen das amtsangemessene Alimentationsprinzip verstößt, hat sich auch für Bremen Handlungsbedarf angekündigt. Ich gebe zu, dass dem Senat damit keine leichte Aufgabe gestellt wurde. Was ist schon amtsangemessen? Allein über diese Frage könnten wir vermutlich eine ganze Weile philosophieren.
Nun kann man Professoren natürlich nicht unbedingt zu den Geringverdienern unserer Gesellschaft zählen, vermutlich auch ein Grund, warum es nur wenige öffentliche Debatten zu diesem Thema gibt. Bedenkt man aber den hohen Arbeitseinsatz von Professoren sowie die vielfältigen Aufgabenbereiche und Verpflichtungen, zum Beispiel im Hinblick auf Veröffentlichungen, und macht man sich zudem auch noch bewusst, dass viele Professoren ihren Ruf nicht selten erst mit Mitte 30 oder später bekommen, so erscheint die Problematik noch einmal in einem ganz anderen Licht.
Wenn ich mit Hochschulvertretern rede, wird mir fast jedes Mal gesagt, dass die Gewinnung von neuem Personal immer schwieriger wird. An der Hochschule für Künste hat man mir erst kürzlich erklärt, wenn man einen Musikprofessor anwerben möchte, sagt man in Bremen: „Komm zu uns, und wir kaufen dir ein teures Klavier!“ Wissen Sie, was die Antwort von Spitzenkräften darauf ist? „Legt noch ein Konzerthaus darauf, dann ist es ein Deal!“
Gehälter, aber auch Ausstattung und Sonderzulagen gefährden schon jetzt unsere Wettbewerbsfähigkeit massiv. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsge
richts zum hessischen Gesetz selbstständig zum Anlass genommen hat, die W-Besoldung zu überprüfen. Leider, und jetzt ist es leider nicht wie eben bei der LINKEN, bin ich mit dem Ergebnis hingegen nicht so ganz glücklich und kann dem Entwurf daher auch nicht zustimmen.
Wie die beteiligten Verbände, allen voran der Hochschulverband, empfinde ich es als grundlegend falsch, einzig an den Leistungszahlungen anzusetzen. Ein Sinn der W-Besoldung war es doch, Leistungsanreize zu geben. Indem Sie aber jetzt allen Professoren eine pauschale Leistungszulage geben, wird dieser Gedanke komplett zunichtegemacht. Das ist aber auch gar nicht das, was mich am meisten ärgert. Ihr Vorhaben, das der Hochschulverband im Übrigen als „professorenfeindlich“ tituliert, würde bei bereits bestehenden Leistungszulagen kompensatorische Wirkungen entfalten, und nur diejenigen ohne jedwede Leistungszulage bekämen die volle Erhöhung. Für Parteien, die sich die soziale Gerechtigkeit auf die Fahnen schreiben, halte ich das, mit Verlaub, für ungerecht.
Andererseits sind eher Besserverdienende vielleicht auch einfach nicht mit Ihrer Ideologie vereinbar. Wer weiß?
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber ich dachte, dass das ein Ver- fassungsgerichtsurteil ist!)
Der Gesetzentwurf löst die Probleme in meinen Augen nicht, sondern schafft nur neue. Bei der Professorenschaft wird er zu einem weiteren Vertrauensverlust führen, denn was für einen Wert haben einmal getroffene Vereinbarungen wie Leistungszulagen dann noch?
Dass Bremen für Spitzenwissenschaftler durch diese Besoldung noch attraktiver wird, glaube ich auch nicht so recht. Wir lehnen den Entwurf deshalb auch ab! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hessen, im Übrigen ein seit längerer Zeit CDU-regiertes Bundesland, hat sich einer ganz bestimmten Auffassung angeschlossen, was das Alimentationsprinzip bedeutet, und zwar hat man sich dort mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums auseinandergesetzt,
und diese gelten offensichtlich in allen Bundesländern unabhängig davon, wer sie jeweils regiert. Es ist so, dass der Dienstherr verpflichtet ist, einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, und das wird mit dem besonderen Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zum Staat begründet. Der Staat ist verpflichtet, eine angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten zu ermöglichen.
Ich habe verstanden, dass die CDU dagegen stimmen wird, aber wir setzen hier ein Urteil um, wie alle anderen Bundesländer im Übrigen auch. Die Alternative, die Sie sich wünschen, gibt es nicht, außer man sagt, dass Bremen weit über das hinaus, was im Bundesdurchschnitt üblich ist, bei der Professorenbesoldung zulegt. Das wäre vielleicht aus der Sicht der Professorinnen und Professoren wünschenswert, das können wir uns aber nicht leisten.
Im Übrigen haben wir auch Stellungnahmen aus den anderen Bundesländern eingeholt. Dort gibt es keine Bedenken gegen den Weg, den Bremen geht, im Gegenteil, er wird bundesweit so gegangen werden. Die einzige Kritik haben wir aus SchleswigHolstein erfahren. Dort sagt man, dass wegen dieser 600 Euro, die in Bremen zusätzlich dem Grundgehalt zugeschlagen werden, eine Auseinanderentwicklung zugunsten Bremens erfolgt, und das stößt dort, wo ein Betrag von 396,75 Euro zugeschlagen wird, auf Kritik.
Man kann über dieses Urteil viele Spekulationen anstellen, und die ungelöste Frage, wie man eigentlich in das bestehende Beamtenrecht Leistungskomponenten bekommt, ist nach wie vor ungelöst. Das Urteil hilft uns dabei nicht, sondern macht es eher schwer. Ich bedauere das ausdrücklich, aber wir haben vor dem Hintergrund dieses Urteils keinen anderen Weg gesehen, als Ihnen diesen Vorschlag zu machen.
Wenn Sie sich in der Senatsvorlage noch einmal anschauen, welche Stellungnahmen eingegangen sind: Wir sind auf die Stellungnahme des Beamtenbundes ausdrücklich eingegangen und haben diese Bezüge für ruhegehaltsfähig erklärt. Das ist, finde ich, auch vor dem Hintergrund, dass wir hier ein armes Bundesland sind, ein ordentliches Umgehen des Senats mit den Einwänden, die vorgetragen wurden. Das machen, glaube ich, auch nicht alle Bundesländer so, trotzdem finde ich es richtig. Es zeigt auch, dass der Senat durchaus in der Lage ist, das Anhörungsverfahren, das stattfindet, wenn wir das Beamtengesetz ändern, ernst zu nehmen und die Bedenken oder die Vorschläge, die dort kommen, aufzunehmen.
Dies ist heute die erste Lesung. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung! Ich persönlich glaube, dass das Beamtenrecht viel reformbedürftiger ist, als wir hier mit diesem Vorschlag, der auf das Gerichtsurteil reagiert, Rechnung tragen können. Das ist allerdings eine Sache, die sicherlich nicht von Bremen allein gelöst werden kann.
Im Prinzip gehe ich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern davon aus, dass sie unabhängig von Leistungsprämien motiviert sind. Das trifft auch auf viele zu, trotzdem wäre es manchmal sehr schön, wenn wir mehr Möglichkeiten hätten, den Menschen, die befristet bereit sind, große Anstrengungen auf sich zu nehmen, ein bisschen mehr Geld zu bezahlen. Das ist hier jetzt weiter eingeschränkt, aber, wie gesagt, vielen Dank, wir werden das hier so machen müssen – Sie sehen das im Wesentlichen auch so –, weil die Gerichte uns vorschreiben, das Beamtenrecht so auszulegen! – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 18/941, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 19 Petitionen L 18/222, L 18/226, L 18/237, L 18/247, L 18/249 vom 12. Juni 2013 (Drucksache 18/953)
Gemäß Paragraf 12 Absatz 3 des Petitionsgesetzes verlangen die CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE eine Aussprache über die eben genannten Petitionen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In aller Regel sind wir uns sehr einig im Petitionsausschuss. Im Hinblick auf die Beamtenbesoldung war das nicht ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der Fall, hier gibt es eine große Differenz zwischen Rot-Grün und der CDU. Vertrauen ist ein hohes Gut, vielleicht das höchste, das wir als Politiker haben können oder das uns entgegengebracht wird. Sie haben, wenn ich mir diese Debatte vergegenwärtige, die auch schon einige Zeit zurückliegt, Vertrauen Ihrer eigenen Beamten verspielt.
Matthias Claudius hat sehr schön gesagt, ich zitiere: „Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.“ Diese Ehre wird Ihnen von Ihren eigenen Beamten, jedenfalls in den Diskussionen, die wir im Petitionsausschuss geführt haben, nicht mehr zuteil.
Wir haben im Petitionsausschuss die Petenten angehört, darunter waren Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Lehrer und Professoren. Sie haben uns unisono mit ihren eigenen Argumenten vorgetragen, dass sie das Vertrauen in diesen Staat, ihren Arbeitgeber, das Land Bremen, verloren haben und dass sie so wenige Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren. Von 47 000 Beschäftigten im gesamten öffentlichen Bereich in Bremen sind 4 000 Beschäftigte ohne eine Anpassung ihrer Gehälter an die Tariferhöhungen geblieben, das sind ungefähr 10 Prozent. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun!
ja, ich kann mich ja nicht mit fremden Federn schmücken, und Sie wissen ja auch, wie das mit den Plagiaten ist, deshalb sage ich lieber, woher ich meinen Text nehme! –: „Ist es eigentlich gerecht, dass der leitende Arzt an einem städtischen Klinikum mit einem Einkommen von über 8 000 Euro 4,6 Prozent mehr Gehalt in zwei Jahren öffentlich finanziert bekommt, und dem jungen Gymnasiallehrer in Besoldungsgruppe A 13 mit einem Einkommen von monatlich 3 200 Euro, der weniger als die Hälfte des Arztes verdient, wollen Sie sagen, er bekommt nichts? Ist das, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Sozialdemokraten, Ihr Ausdruck der Wertschätzung für seine Arbeit?“ (Beifall bei der CDU)