Protokoll der Sitzung vom 29.08.2013

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben, glaube ich, in ausreichendem Maße betont, dass Straftaten gegen ältere Menschen keine Kavaliersdelikte sind, sondern die Täter in der Regel die Wehrund Hilflosigkeit der Menschen in skrupelloser Art und Weise ausnutzen. Dabei geht es nicht nur um körperliche Gewalt, sondern auch ganz klar um sogenannte Lügengeschichten wie den Enkeltrick oder – Herr Hinners hat darauf hingewiesen – das Vorgehen mit falschen Ausweisen, der Vorspiegelung, man sei von den Stadtwerken oder der Sparkasse. Die Gutgläubigkeit der Menschen wird schamlos ausgenutzt, und sie wird ihnen auch zum Verhängnis. Deswegen ist es wichtig, dass es hierzu viele Initiativen gibt. Wenn Sie sich mit der Seniorenvertretung über diesen Bereich unterhalten, dann wird sie Ihnen sagen, sie spreche dieses Thema immer und immer wieder bei ihren Versammlungen an und arbeite mit ihren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren daran, dass es weiterhin präsent ist. Wenn Sie mit der Polizei sprechen, ist es ebenso. Dort gibt es einen hohen Anteil an Präventionsarbeit. Es gibt auch ein Beispiel aus Horn-Lehe, wo die Mitarbeiter des örtlichen Polizeireviers nach Altersklassen sortiert die älteren Menschen einfach einmal besucht hat. Sie haben sich mit einem Flyer vor die Tür gestellt und einen Hausbesuch gemacht. Herr Hinners hat aber vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass die Täter, mit denen wir es zu tun haben, nicht ganz so einfach zu fassen sind, weil man sie in der Regel am besten auf frischer Tat ertappen müsste, da sie nämlich nicht an den Wohnort gebunden sind, wie wir es zum Beispiel aus dem Bereich der Einbruchskriminalität kennen, in Teilen zumindest, sondern sich tatsächlich von Stadt zu Stadt begeben und deswegen für die örtliche Polizei schwer zu fassen sind. Aus dem Grund ist die von der CDU aufgeworfene Frage ganz interessant: Hilft eine Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik letztendlich, das Phänomen Kriminalität zu bekämpfen? Ich glaube, das müssen wir uns ergebnisoffen und auch zeitnah innerhalb der Befassung in der Innendeputation anschauen. Die Fragen sind: Welcher Aufwand steht dahinter, ergibt es einen Sinn, und findet nicht bereits jetzt auch zu dieser Frage ein Austausch der Polizeien der Länder untereinander und auch mit den Bundesbehörden statt? Dazu wird sicherlich der Vertreter des Senats noch einiges sagen. Für unsere Fraktion kann ich Ihnen zusagen, Herr Hinners, dass wir diesen Antrag ergebnisoffen und intensiv gern mit Ihnen in der Deputation beraten werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Münch.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hinners, es steht täglich etwas in den Medien über SÄM-Delikte. Wir wissen – das ist, glaube ich, die erste positive Botschaft –, in Bremen haben wir die Erkenntnisse über SÄM-Delikte. Wenn in dem Antrag steht, dass es an polizeilichen Daten mangele, dann gilt das nicht für Bremen. Darauf möchte ich gleich noch einmal eingehen.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Habe ich gesagt!)

Wir haben in Bremen im Rahmen der Polizeireform im Jahr 2005 nicht nur die Frage gestellt, was man besser machen kann, sondern auch, was auf uns zukommt und was der demografische Wandel an neuen Kriminalitätsformen bringt, die sich damals schon abzeichneten. Wir waren einer der Vorreiter, die damals schon angefangen haben, eine Spezialdienststelle zu gründen, um gerade diese Delikte aus einer Hand zu bearbeiten. Das ist ein zentrales Element, um die immer wieder neuen Begehungsformen schnell zu erkennen und sie sofort zu vermitteln. Genauso ein Element ist die Pressearbeit, viele andere Dinge, welche die Polizei mittlerweile tut, sind schon genannt worden. Es geht darum, in einem Netzwerk Präventionsarbeit zu leisten, nicht nur die älteren Menschen direkt anzusprechen, sondern auch andere, die helfen können, zum Beispiel Sparkassenmitarbeiter.

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Enkel!)

Die wissen dann, dass man hohe Summen eben nicht einfach so auszahlt, sondern nachfragt, wenn die ältere Dame kommt und von ihrem Enkel spricht. Nicht unbedingt die Enkel, aber die Kinder sind eine der wesentlichen Zielgruppen, über die man die älteren, meist alleinstehenden Menschen berät, sich nicht mit dem Vornamen im Telefonbuch einzutragen, sondern diesen zu streichen, weil er eines der wesentlichen Elemente ist, an Daten zu kommen, mit denen man zu Betrügereien ansetzen kann.

Natürlich steigt die Anzahl der Taten, sie steigt auch deshalb, weil wir sie immer besser erfassen, weil wir immer mehr ältere Menschen haben. Es steigen aber auch – und das ist für mich auch ein Erfolgsindikator für das, was wir in Bremen tun – sehr stark die Versuchszahlen. Das heißt, die Täter, die es in Bremen versuchen, werden in einem immer geringeren Umfang Erfolg haben. Das ist ein Ziel von Prävention. Wenn es um überregionale Kriminalität geht, kann man sie nicht nur in Bremen verhindern. Das ist selbstverständlich. Wir wollen aber, dass reisende Täter in Bremen möglichst wenig erfolgreich sind, das ist ei

ner der wesentlichen Ansätze. Wir wollen in der Prävention natürlich immer wieder nachschärfen, bei immer wieder neuen Tatbegehungsformen.

Es werden jetzt zwei Begriffe genannt, die man bei der Frage, ob wir weitere Daten brauchen, noch einmal klären muss: Straftaten gegen ältere Menschen, die in der PKS erfasst werden, sind solche, bei denen wir Opferdaten in der PKS erfassen. Das ist nur bei körperlichen oder seelischen Schäden und bei Verletzungen der Integrität der Person der Fall. Es ist nicht der Fall bei Betrugs- oder Diebstahlsdelikten, die ganz häufig Fälle von SÄM-Delikten sind, wie zum Beispiel der Betrug oder Trickdiebstahl in der Wohnung. Das heißt, dazu haben wir in der PKS keine Aussage.

Wir machen das in Bremen über unser Vorgangsbearbeitungssystem. Wir können das hier auswerten, und so wie wir in Bremen können das auch sieben weitere Länder, die das auch machen. Wir befinden uns nicht allein mit diesen im Austausch – zum Glück gehört unser Nachbarland auch dazu –, sondern es gibt natürlich auch einen Austausch in den Fachgremien über Strategien und über neue Begehungsformen und darüber, wie man sich darauf einstellt. Im Bund und in acht anderen Bundesländern kann man solche Auswertungen nicht durchführen. Wir haben in Deutschland kein vollständiges Bild der Kriminalität zum Nachteil älterer Menschen in der Begehungsform, die wir SÄM nennen. Es stellt sich die Frage, ob eine vollständige Auswertung der Opferdaten uns in der überregionalen, länderübergreifenden Strategieentwicklung voranbringt.

Wenn wir mit einem solchen Antrag antreten, müssen wir acht Länder und den Bund überzeugen, die PKS zu verändern, was letztendlich in allen Ländern Geld kostet. Mit diesem Antrag müssen wir sehr sorgfältig umgehen, wenn wir ihn denn stellen wollen, denn wir und auch sieben andere Länder können das schon, und wir können solche Strategien, wie wir sie in Bremen aufstellen, auch länderübergreifend austauschen. Insofern ist es, glaube ich, auch richtig, dass wir dieser Frage ganz in Ruhe nachgehen und sie in den Fachgremien diskutieren und nicht hier. So viel zu meiner Stellungnahme aus Sicht des Senats! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist hier die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport beantragt worden.

Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/938

zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 11. Juni 2013 (Drucksache 18/941) 1. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir verhandeln unter diesem Tagesordnungspunkt die Neuordnung der W-Besoldung. W steht hier für Wissenschaft.

Die Neuordnung aller entsprechenden Landesgesetze ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Fall Hessens entscheiden hat, dass den mit der WBesoldung vor elf Jahren eingeführten leistungsabhängigen Teil der Gehälter der, ich darf zitieren, „alimentative Charakter fehle“. Das aber schreibe das Grundgesetz für die Beamtenbesoldung vor. Bei der Umsetzung, bei der Neuorientierung auf die sogenannte W-Besoldung, bei dieser Systemumstellung seien Fehler gemacht worden, denn, so die Argumentation der Mehrheit der Richter, diese Leistungszulagen seien nicht für alle zugänglich und nicht „hinreichend verstetigt“.

Ich verstehe das so, dass die Richter dort eine feine Dialektik haben, Bezahlung nach Leistung ja, aber nur in sehr engen Grenzen. Jedenfalls sehr große Teile der Leistungsbezüge muss jeder Wissenschaftler verlässlich bekommen, mit Leistung oder eben ohne Leistung. Ich habe dort eher Sympathie für das Sondervotum des einen Richters, der das in sich eigentlich ein bisschen widersprüchlich findet. Ich finde, das ist, wie vor einigen Jahren im Angestelltentarif, die weitgehende Rücknahme des zaghaften Versuchs, auch im öffentlichen Dienst nicht allein nach formaler Qualifikation, nicht allein nach Alter oder auch nicht nur nach der angenommenen Erfahrung, nicht allein nach der Familiensituation, sondern ein klein wenig auch nach Leistung zu bezahlen.

Die Richter haben jetzt so entschieden und dabei auch gleich zwei Wege zur Änderung aufgezeigt, ent

weder eine pauschale Erhöhung der Grundgehälter, mit entsprechenden oder ohne entsprechende Kürzungen der Leistungszulagen, oder, wie sie sagen, eine Verstetigung der Leistungsbezüge.

Der Senat schlägt uns nun heute mit diesem Gesetz vor, in Bremen, wie auch in anderen Ländern, den zweiten Weg zu gehen, und zwar für die Besoldungsgruppe W 2 und aus Gründen des Gehaltsgefüges auch für die nächsthöhere Besoldungsgruppe W 3, einen Grundleistungsbezugsanspruch, das ist sozusagen die Zusammenfassung der Dialektik, in Höhe von 600 Euro monatlich zu schaffen, und zwar unbefristet, ruhegehaltsfähig und einklagbar. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wird in einigen Fällen zur Anhebung des Gesamtvolumens der Gehälter führen, deswegen rechnet der Senat mit rund 200 000 Euro Mehrkosten im Jahr.

Die Forderung des Hochschullehrerverbandes nach pauschaler effektiver Erhöhung aller Gehälter um 500 beziehungsweise 800 Euro ist nach unserer Meinung nicht notwendig, nicht sachgerecht und für Bremen nicht bezahlbar. Andere Anregungen der Verbände hat der Senat dagegen nach den Beratungen mit den Verbänden aufgenommen.

Alles in allem, finde ich, ist es eine solide und sachgerechte Umsetzung der Anforderungen aus Karlsruhe. Ich bitte Sie daher heute um Zustimmung, und wenn aus den Fraktionen der Wunsch bestehen sollte, dies im Haushaltsausschuss vertiefend zu beraten, dann sind wir auch gern mit der Überweisung einverstanden! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des Tages beschäftigen wir uns heute mit den Beschäftigten des Landes, Herr Kollege Dr. Kuhn hat soeben schon darauf hingewiesen, wir kümmern uns um eine Teilgruppe des öffentlichen Dienstes, nämlich um diejenigen, die in den Genuss der Besoldung nach W 2 und W 3 kommen. Grundlage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass, ich zitiere, ein „dienstaltersabhängiges Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 gegen das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation gemäß Grundgesetz verstößt“. Das bezieht sich auf Hessen.

Da die Umstrukturierungen im Bereich des öffentlichen Dienstes, was die Gehaltsstufen angeht, sich noch nicht so weit voneinander unterscheiden, hat dies Auswirkungen auf Bremen. Wir sind in gleicher Art und Weise betroffen, insofern hat der Senat völlig korrekt gehandelt und folgt nun den Vorgaben des ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Bundesverfassungsgerichts. Er wählt aus den beiden angebotenen Alternativen, entweder das Grundgehalt zu erhöhen oder eben die variablen Leistungsbeiträge zu erhöhen, die Alternative, die variablen Leistungsbeiträge gesichert und dauerhaft um 600 Euro zu erhöhen. Das heißt dann in unserem bürokratischen Deutsch, die Mindest- und Grundleistungsbezüge um 600 Euro zu erhöhen.

Der Senat kommt damit der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine Aufgabe gestellt, der Senat ist ihr nachgekommen und stellt sicher, dass dies nun auch für die Besoldung nach W 2 umgesetzt wird. Damit insgesamt aber im Gefüge des öffentlichen Dienstes, was ja in einer anderen Debatte immer eine große Rolle gespielt hat, auch weiterhin das Abstandsgebot gewahrt werden kann, bezieht er die Besoldung nach W 3 entsprechend mit ein.

Ich will mit einem Satz noch das ergänzen, was Herr Dr. Kuhn gesagt hat. Es geht jetzt nicht nur um die Besoldung nach W 2 und W 3, sondern auch die Beamten des Amtsanwaltsdienstes werden zukünftig in den Genuss der allgemeinen Stellenzulage kommen. Deshalb machen wir hier kein Gesetz zur Besoldung nach W 2, sondern es geht um eine Änderung dienstrechtlicher Vorschriften insgesamt, beinhaltet also einen Teilaspekt mehr. In der Gesamtsumme der Aufwendungen, die zusätzlich auf uns zukommen, ist das mit 12 000 Euro aber der weitaus kleinere Betrag in den schon genannten 200 000 Euro.

Meine Damen und Herren, für meine Fraktion kann ich erklären, wir finden, der Senat hat hier richtig, er hat zeitgerecht gehandelt, er kommt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach, und wir bitten um die Zustimmung zu diesem Gesetz! – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben schon viel dazu gesagt, weshalb die dienstrechtlichen Vorschriften geändert werden müssen. Insbesondere hat das Gericht geurteilt, gerade der Festbetrag sei zu niedrig und nicht amtsangemessen.

Nun hat Bremen einen Vorschlag gemacht, wie die W-Besoldung reformiert werden soll: Der Festbetrag bleibt unverändert, neu ist eben der Mindestbetrag von 600 Euro in der leistungsabhängigen Komponente. Nun könnte man sagen, gut, das ist schön, wir haben das Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt. Wir werden uns aber trotzdem enthalten, und zwar aus einem einzigen Grund, weil die leistungsabhängigen Be––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.