Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Es fehlen berufsbegleitende Teilzeitkurse mit Bewerbungstraining, Konfliktbewältigung und Mathematik im Beruf für Männer und Frauen. Angebote in Deutsch für Arbeitnehmer, Mathematik und politische Bildung könnten ebenfalls erweitert werden. Wie das allerdings mit dem reduzierten Lehrerbestand tatsächlich bewältigt werden soll, ist zweifelhaft.

Höhere Schulabschlüsse wie den Realschulabschluss oder das Abitur kann man in der JVA Bremen nicht machen. Im Frauenvollzug sieht es noch schlechter aus, das haben wir im Rechtsausschuss bereits angesprochen. Die berufliche Bildung wurde ebenfalls zurückgefahren. Früher, als es die JVA im Blockland noch gab, gab es auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu machen. Frau Vogt hat zu Recht angeführt, dass in anderen Justizvollzugsanstalten durchaus Berufsausbildungen angeboten werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die durchschnittliche Inhaftierungszeit acht Jahre beträgt, das war einmal die höchste Zeit, die man in Bremen einsitzen konnte, das ist durch die Aufkündigung der Vollzugsgemeinschaft aber inzwischen anders.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss!

Es ist jedenfalls so, wenn man eine Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt anbietet, dass man den Gefangenen die Möglichkeit geben muss, wenn sie sie in der JVA nicht abschließen können, sie dann zumin

dest im Weiteren durch ein entsprechendes Übergangsmanagement abschließen können. Ich könnte noch beliebig viele weitere viele Beispiele nennen, ich kenne noch viele davon,

(Glocke)

leider klingelt die Glocke. Deswegen kann ich nur sagen, es ist noch viel zu verbessern. Es kann nicht sein, dass letzten Endes Zeit- und Personalmangel das Leben und Lernen in der JVA bestimmen, es muss dafür gesorgt werden, dass die Gefangenen ausreichende Bildungsmöglichkeiten bekommen. Das, was jetzt angeboten wird, ist weit entfernt von dem, was ausreicht. (Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie wir alle sicher richtig festgestellt haben, stellt Bildung einen ganz erheblichen Teil für den Erfolg im Leben dar. Die Bildungssituation in der JVA ist natürlich nicht zu vernachlässigen, das ist völlig klar, und ich sehe auch nicht, dass sie hier in einem Maße vernachlässigt wird, wie einige der Vorredner es gerade vorgetragen haben. Ich finde, es ist hervorzuheben, dass dort nicht nur die schulische Bildung stattfindet, sondern auch sehr stark auf handwerkliche Fähigkeiten gesetzt wird, die dort erlernt werden können. Man muss auch schauen, um wen es hier geht und wer die Adressaten innerhalb der JVA sind. Dort ist zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen sowie Insassen mit langen und mit kurzen Strafen. Daran ist zu messen, ob Angebote bestehen und ob sie genutzt werden können. Wenn es um die Durchführung einer Ausbildung geht, können diese Angebote unter Umständen natürlich nicht vollständig genutzt werden. Wie Frau Piontkowski gerade sagte, sitzt im Durchschnitt glücklicherweise niemand dort für acht Jahre ein. Deshalb ist es etwas schwierig anzunehmen, dass jeder, der dort einsitzt, eine vollständige schulische oder berufliche Ausbildung durchführen können wird. Es ist aber wichtig, dass dort Grundsteine gelegt werden, sofern diese nicht vorhanden sind, denn das große Manko vieler ist, und dabei handelt es sich nicht nur um Jugendliche, dass es schon an Grundqualifikationen wie Pünktlichkeit, der Ausdauer, etwas durchzuhalten oder sich selbst eine Tagesstruktur zu erstellen und auch diese einzuhalten, scheitert. Deshalb finde ich es wichtig, dass neben den schulischen Qualifikationen auch an diesen Punkten angesetzt wird bis hin zu fertigen Abschlüssen, die erworben werden können. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Wichtig ist, dass die Bedarfe gedeckt werden. Es stellt sich hier die Frage, um welche Bedarfe es im Rahmen der Bildung geht. Da geht es darum, auf die Zeit danach vorbereitet zu werden. Insofern halte ich es auch für sehr wichtig, dass das Angebot in enger Kooperation mit Externen stattfindet, etwa mit dem Verein Hoppenbank e. V., dem Übergangsmanagement und zum Beispiel der Handwerkskammer, was den Erwerb handwerklicher Fähigkeiten angeht. Personen, die das machen, bekommen entweder ein Zertifikat oder zumindest eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Wenn ich mir die Tabelle zu der Großen Anfrage ansehe, dann ist es so, dass durchaus auch einige Ausbildungsabschlüsse erworben wurden, eben unter der Prämisse, dass es die Menschen, die dort einsitzen, nicht leicht haben, überhaupt Zugang zur Bildung zu finden und das von A bis Z auch so durchzuführen. Mit Blick auf die erworbenen Abschlüsse ist auch immer daran zu denken, dass diese Qualifikation, die dort begonnen wird, natürlich auch „draußen“ fortgesetzt wird, das ist ein großer Teil der Resozialisierungsleistung. Ich halte es also nicht für schlecht, wenn im Rahmen von Lockerungen ermöglicht, wird schulische Ausbildungen entweder zu beginnen oder fortzusetzen, im Gegenteil, es ist eher von Vorteil, dass dort eine enge Verzahnung stattfindet. Zur Deckung des Bedarfs! Wenn ich mir die Bedarfe ansehe, ist Personal natürlich dringend erforderlich. Ich muss sagen – eingangs hatte ich ja erwähnt, es sei insbesondere auch zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden –, ich halte es auch für ein Manko, dass es für Frauen keine Angebote gibt. Es gibt zum Beispiel Kurse zum Umgang mit dem PC oder Ähnliches, was auch für Frauen angeboten werden könnte. Das sind Kurse, in die man sofort einsteigen kann, und ich denke, dass man das auch diesem Teil der Einsitzenden ermöglichen sollte.

(Beifall bei der SPD)

Ausreichende Fortbildung für diejenigen, die sich um die Bildung der Gefangenen kümmern, ist vorhanden. Schade finde ich allerdings auch, dass die Supervisionsmöglichkeit nicht darauf erstreckt werden kann, weil sie an anderer Stelle vorrangig zu leisten ist. Trotzdem meine ich, dass gerade auf die Schwierigkeiten der Einsitzenden, was die Grundqualifikationen betrifft, eingegangen werden sollte. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu qualifizieren. Insofern halte ich es für eine gute Antwort zu einer guten Situation, die durchaus verbesserungsbedürftig ist und von der ich meine, dass kein Personal mehr eingespart werden dürfte. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Arbeit ist nach meiner festen Überzeugung der Schlüssel zu einer gelungenen Resozialisierung, die Frage nach den Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist aber auf das Engste mit der Bildung und Ausbildung der Menschen verbunden. Darum ist die Bildung und Qualifikation von Strafgefangenen eine zentrale Aufgabe des Justizvollzugs. Das gilt insbesondere für Jugendliche. Diese Aufgabe nehmen wir in Bremen sehr ernst. Wir sind gerade im Verfahren, eine weitere Lehrerstelle in der JVA zu besetzen. Mit 5,3 Vollzeitstellen haben wir den höchsten Stand an Lehrerstellen seit dem Jahr 2006 erreicht, und das bei deutlich zurückgegangenen Gefangenenzahlen, nämlich bei insgesamt 200 Gefangenen weniger, Frau Piontkowski, das muss man dann auch einmal zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schwerfällt.

(Zuruf der Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU])

Wir müssen bei dem Thema Bildung und Ausbildung in der JVA aber auch Realismus walten lassen. Es gibt zwei Faktoren, die uns in unseren Möglichkeiten limitieren: Zum einen ist dies die Kleinheit des bremischen Vollzugs, zum anderen der Blick auf die tatsächliche Gefangenenklientel, die wir in der JVA vorfinden. In unserem Frauenvollzug und in unserem Jugendvollzug sitzen nun einmal so wenige Insassinnen und Insassen ein, dass bestimmte Angebote, wie zum Beispiel berufliche Ausbildung oder höhere Bildungsabschlüsse, aufgrund zu geringer Gruppengrößen nicht dargestellt werden können,

(Zuruf der Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU])

aber das ist der Preis, den wir dafür zahlen, dass wir beide Vollzugsarten trotz ihrer Kleinheit in Bremen behalten wollen und nicht an größere Anstalten in Niedersachsen abgeben. Wir müssen natürlich darauf reagieren und bremische Antworten auf diese Einschränkungen finden, und das machen wir auch, soweit die Gefangenen dafür geeignet sind.

Ich finde, Frau Abgeordnete, weil Sie immer so gern dazwischenrufen, zu der Frage der Eignung könnten Sie dann bei Gelegenheit auch einmal ein Wort verlieren, denn ich habe bei der gebotenen Zurückhaltung an dieser Stelle den Eindruck, dass sich die paradiesischen Zustände, die Sie von der hohen Bereitschaft, Bildungsabschlüsse im Gefängnis zu erwerben, aufgezeigt haben, nicht wirklich mit der Realität in der Justizvollzugsanstalt decken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, gerade junge Insassen sind heute so ausgesprochen bildungsfern ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und kommen mit multiplen Problemlagen in den Vollzug, dass wir sie nicht einfach für eine Berufsausbildung oder ein Abitur vorsehen können. Im vergangenen Jahr hatten beispielsweise von 96 Insassen im Jugendvollzug 72 gar keinen für eine Berufsausbildung qualifizierenden Schulabschluss. Die Wahrheit ist, dass wir bei vielen Gefangenen – und das ist bereits erwähnt worden – erst einmal mit tagesstrukturierenden Maßnahmen und ganz niedrigschwelligen Hilfsangeboten die Fähigkeit, überhaupt an Bildungsangeboten teilzunehmen, herstellen müssen.

Bildung ist wichtig, und die JVA kümmert sich intensiv darum, aber wir dürfen uns auch keinen Illusionen hingeben. Das ist zum Teil ein ganz hartes Geschäft, bei dem wir für kleine Erfolge ganz gewaltige Anstrengungen unternehmen müssen, aber wir sind gewillt, diese Anstrengungen weiterhin zu unternehmen, denn wenn es uns gelingt, den Insassen eine Chance auf ein straffreies Leben nach dem Vollzug zu eröffnen, ist es das wert, für den einzelnen Strafgefangenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1006, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

Bremer Bestattungsrecht novellieren und individuelle Bestattungsformen ermöglichen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 12. Juni 2013 (Drucksache 18/950)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Lohse.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss sagen, ich habe mich sehr auf diese heutige Debatte gefreut, denn wir debattieren heute ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt. Wir debattieren heute über die Novellierung des Bremer Bestattungsrechts. Dem vorausgegangen sind sehr viele Gespräche mit Angehörigen, aber auch mit Bestattern, die uns auf das Thema hingewiesen haben, wie schwierig es manchmal ist, dem letzten Willen eines Angehörigen zu folgen. Das wollen wir heute ändern.

Meine Damen und Herren, immer mehr Menschen machen sich zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie sie später bestattet werden wollen, und das ist gut so. Sterben und Tod gehören zum Leben, und es ist gut, dass dieses Thema in Deutschland immer mehr aus der Tabuzone herauskommt und man sich damit auseinandersetzt. Hier in Bremen haben wir eine Messe mit dem Namen „Leben und Tod“, ich finde das hervorragend, das transportiert das Thema in unsere Gesellschaft. Andere Kulturen gehen viel offener, viel natürlicher mit dem Themenkomplex Tod um, und das wünsche ich mir auch für uns.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ziel unseres Antrags ist, das Bestattungsrecht so zu ändern, dass faktisch der Friedhofszwang für Urnen aufgehoben wird und zukünftig individuelle Bestattungsorte für die Urnen beziehungswiese für die Asche der Verstorbenen ermöglicht werden, denn so individuell wie das Leben sind die Wünsche für Bestattungen, für Trauerfeiern, für die Sarg- und Urnengestaltung oder für den gewünschten Ort der Bestattung.

Viele Menschen, und das muss man zur Kenntnis nehmen, können sich heute nicht mehr vorstellen, auf einem konventionellen Friedhof zwischen Eisbegonien und Thujabäumchen bestattet zu werden, an einem Ort, mit dem sie vielleicht zu Lebzeiten auch keine Verbindung hatten, den sie nie zuvor besucht haben und zu dem sie keinerlei Bezug haben. Oftmals wohnen die Angehörigen weit weg, in anderen Städten, und das Grab wird dann womöglich selten besucht.

Im Unterschied zu vielen anderen Ländern – ich könnte jetzt eine Bandbreite von europäischen oder anderen Ländern weltweit aufzählen, doch ich möchte jetzt einmal die Schweiz und die Niederlande nennen – besteht in Deutschland sowohl für die Erdbestattung als auch für die Urnenbestattung der sogenannte Friedhofszwang. Dieser schreibt vor, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes auch für Urnen nicht zulässig ist, außer bei Seebestattungen. Der Friedhofszwang basiert im Wesentlichen auf einer Fortschreibung des Feuerbestattungsgesetzes von 1934. Meine Damen und Herren, wir leben jetzt im 21. Jahrhundert, und ich finde, die Zeit ist reif, hier etwas zu ändern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wie laufen Bestattungen in Deutschland ab? Die Asche gehört nach der Kremation nicht mehr den Angehörigen, sie gehört dem Staat, und dieser entscheidet, wie damit verfahren werden soll. Wer heute in Deutschland außerhalb von Friedhöfen bestattet werden möchte – ich spreche immer von der Asche und den Urnen –, der muss den Umweg über das Aus

land nehmen, das heißt, der Verstorbene wird zur Einäscherung in das europäische Ausland gebracht, und die Urne muss heimlich im Kofferraum nach Deutschland zurückgeschmuggelt werden. Das ist würdelos für den Verstorbenen und für die Hinterbliebenen, die heimlich eine illegale Handlung begehen, um den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen.

Meine Damen und Herren, die Zeit ist reif, endlich das zu legalisieren, was ohnehin schon in diesem Graubereich praktiziert wird, und das zu ermöglichen, was weltweit schon problemlos praktiziert wird, nämlich die Urnenbestattung außerhalb von Friedhöfen zu ermöglichen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wollen gern – und das haben die meisten Angehörigen als Wunsch formuliert – das Ausstreuen von Asche an besonderen Orten erlauben. Natürlich kommt dafür auch für uns nicht willkürlich jeder Ort infrage, denn die Würde und die Pietät des Verstorbenen, aber auch der Hinterbliebenen muss dabei gewährleistet werden.

Wichtig für alle unsere Forderungen ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten dokumentiert haben muss, wenn er außerhalb eines Friedhofs bestattet werden möchte. Wir wollen, dass in Bremen Orte definiert werden, an denen das Ausstreuen der Asche möglich ist, denn das, was auf See möglich ist, muss auch an Land möglich sein. Natürlich wollen wir auch, dass analog zu den Friedwäldern in Bremen Bestattungswälder eingerichtet werden, denn bisher müssen die Bremer in das niedersächsische Umland ausweichen.

Ich führe jetzt noch einmal Folgendes etwas näher aus, weil es in dem Zusammenhang immer so herausgehoben wird, obwohl es am Ende gar nicht für so viele Menschen in Betracht kommt – jeder hat die englischen Filme vor Augen, in denen die Urne auf dem Kaminsims steht, und deswegen möchte ich darauf noch einmal expliziert eingehen –: Wir möchten es Angehörigen der Verstorbenen ermöglichen, die Urne mit nach Hause zu nehmen, allerdings erst einmal für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren, wenn sie zugleich eine Grabstelle für eine Urne reserviert und finanziert haben. Wir sind damit vielen Bedenkenträgern, gerade auch den Kirchen, entgegengekommen, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass es einen seelsorgerischen Aspekt gibt, dass man nämlich auch Abschied nehmen und einen Trauerprozess durchlaufen können muss. Sie haben auch ihre Bedenken geäußert, was mit der Urne passiert, wenn der nächste Angehörige auch stirbt, der die Urne zu Hause aufbewahrt, und ob sie womöglich in den Müll kommt. Damit das nicht passiert, haben wir überlegt, den Zeitraum, in dem eine Urnengrabstätte vorgehalten werden muss, zunächst einmal auf zwei Jahre begrenzen.

Eines ist mir wichtig: Unsere Novelle schafft ein zusätzliches Angebot. Wir wollen keine Friedhöfe und

auch keine konventionelle Bestattung ersetzen oder abschaffen, im Gegenteil. Wir wollen auch, dass die Friedhöfe attraktiver gestaltet werden, dass die Angebote für Beerdigungen an Freitagen und Samstagen ausgedehnt werden, um es Familien zu ermöglichen, gemeinsam zu trauern, aber wir wollen auch den Menschen eine individuelle Bestattung und einen individuellen Bestattungsort ermöglichen, wenn sie es wünschen. Uns ist wichtig, dass in Bremen endlich ein eigener muslimischer Friedhof eingerichtet wird, und wir wollen das Thema Sozialbestattungen angehen.

(Glocke)

Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident!

Mit der Aufhebung des Friedhofszwangs in Bremen sind wir deutschlandweit Vorreiter, die Diskussion findet zurzeit bundesweit statt. Natürlich bedeuten Änderungen auch erst einmal Verunsicherungen, es gab Kritik von der Kirche, von einigen Friedhofsgärtnern und auch von einigen, ich sage einmal, eher konservativen Bestattern, aber wir haben deutschlandweit eine sehr großes positives Feedback auf unsere Initiative bekommen. Angehörige, aber auch Bestatter haben erleichtert festgestellt, dass sie jetzt mit dieser Novelle eine Rechtssicherheit bekommen, und haben unser Anliegen unterstützt. Lassen Sie uns gemeinsam – mit Respekt gegenüber der Würde der Verstorbenen – diese Novelle verabschieden, das Bestattungsrecht liberalisieren und endlich dieses Gesetz aus dem Jahr 1934 abschaffen, die Zeit dafür ist reif!

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Trauer ist individuell, und jeder Mensch muss seinen eigenen Weg finden, um mit dem Verlust eines geliebten Menschen leben zu können. So individuell das Leben ist, so individuell soll auch die Bestattung möglich sein, und daher bitte ich Sie: Unterstützen Sie diesen Antrag! – Herzlichen Dank!