Wir haben dieses Thema hier nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung, und es liegt uns, davon gehe ich aus, grundsätzlich allen am Herzen. Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV und den begleitenden Änderungen des Sozialgesetzbuches ist es so, dass für Hartz-IV-Empfängerinnen respektive Geringverdienerinnen, die ergänzende Leistungen beziehen, diese Verhütungsmittel nicht mehr bezahlt werden. Ich rede hier von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, das muss man der Vollständigkeit halber sagen.
Es ist so, dass der Gesundheitsbedarf im Hartz-IVSatz 16,50 Euro ausmacht, da kann man sich sehr leicht ausrechnen, dass das dafür nicht ausreicht. Wir wissen aus Berichten von Untersuchungen von Pro Familia und auch von allen bisherigen Anhörungen zu diesem Thema, was das bedeutet. Es gibt das Risiko ungewollter Schwangerschaft mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht. Das heißt, diese Personengruppe wird in ihren reproduktiven Rechten beschnitten, und das ist etwas, was wir nicht akzeptieren können.
Dieser zutiefst unsoziale Zustand dauert jetzt acht Jahre an, und einige Kommunen haben durchaus ihre Konsequenzen gezogen, das heißt, sie übernehmen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
In den Darstellungen des Senats und auch in der Regierungskoalition wurde immer wieder der Eindruck erweckt, es würde an den Krankenkassen und am Bund liegen, dass das hier nicht bezahlt werden kann beziehungsweise diese Akteure sich aus der Verantwortung gestohlen hätten. Dieses Argument ist nicht ganz richtig, denn vor dem Jahr 2004 haben die Kommunen diese verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel übernommen. Die Sozialsenatorin hat inzwischen auch einen Vorstoß unternommen, zumindest für eine kleine Personengruppe ein solches Angebot vorzuhalten. Das ist insofern ein richtiger Schritt, und das möchte ich auch durchaus honorieren.
Jetzt ist es aber auf der anderen Seite so, dass es selbstverständlich nicht ausreicht. Wenn wir uns mit Blick auf andere Kommunen einmal vor Augen halten, was dort möglich ist, muss ich sagen, dass beispielsweise Essen eine Stadt ist, die auch nicht gerade in Reichtum schwimmt, aber durchaus die Möglichkeit wahrgenommen hat, dass zu bezahlen. Das waren jährlich 30 000 Euro, die dort aufgewendet wurden. Für Bremen und Bremerhaven liegen angeblich keine Zahlen vor. Die interessante Frage ist: Was würde es kosten? Bremerhaven hat einen Etat von 6 500 Euro für die 20- bis 27-Jährigen eingerichtet.
Das am weitesten gehende Modell gibt es in Berlin, das ist im Übrigen eine rot-rote Errungenschaft, die dort aktuell nach wie vor vorhanden ist. Berlin übernimmt die Kosten der Verhütung für Geringverdienende ab dem 21. Lebensjahr, also nicht nur für die Hartz-IV-Empfängerinnen, sondern für Geringverdienende. Es ist durchaus ein deutlich größerer Personenkreis. Das wird dort über die Gesundheitsämter geregelt und relativ unbürokratisch umgesetzt. Berlin hat das im Jahr 2009 2,5 Millionen Euro gekostet. Wenn wir das auf Bremen herunterrechnen, dann sind das in etwa 400 000 Euro. Ich bin zwar der Meinung, dass es in der Praxis deutlich weniger wäre, aber gerade das zeigt, dass die Antwort des Senats, der hier angibt, für uns in Bremen würde das 1,8 Millionen Euro ausmachen, eine Schockzahl nennt, die nicht mit der Realität übereinstimmt. Ich finde das an der Stelle unseriös, und ich finde, wir sollten darüber nachdenken, wie wir anfangen, solch einen Fonds auf die Beine zu stellen, und uns nicht von vornherein mit einer überzogenen Zahl davon quasi distanzieren, das überhaupt nur anzufangen.
Warum machen wir das nicht wenigstens wie in Bremerhaven? Diese Frage muss man sich doch stellen, und Bremerhaven ist nun nicht unbedingt eine Stadt, die ebenfalls in Geld schwimmt, das kann man nicht behaupten. Wenn es irgendwann gelingt, dass der Bund hier einspringt, ist es wunderbar, aber wir könn
ten auf der Ebene einer freiwilligen Leistung durchaus damit beginnen, so etwas umzusetzen. Wir haben schon lange Jahre dafür gekämpft, und ich meine nicht nur meine Fraktion, ich meine auch den Arbeitskreis, den es gegeben hat, schon unter Frau Rosenkötter, ich meine Pro Familia, ich meine die Frauenärzte und viele kirchliche Einrichtungen, die sich engagiert haben. Ich bin der Meinung, dass ungewollte Schwangerschaften oder diese Idiotie, dass Schwangerschaftsabbrüche bezahlt werden, aber die Verhütungsmittel nicht, ein Ende haben müssen.
Ich möchte auch hinzufügen, dass es durchaus gut wäre, auch über verschreibungspflichtige Verhütungsmittel hinaus zum Beispiel Kondome et cetera überhaupt einmal in die Überlegungen einzubeziehen, nachdem es nun wirklich nicht immer nur die Frauen sein sollten, die dafür zu sorgen haben, wie verhütet wird. Das ist faktisch in keiner Kommune der Fall, das möchte ich durchaus einräumen, aber mir geht es darum, dass wir uns gerade in Bremen diesen sozialen Folgekosten und dem, was wir eigentlich den Frauen damit aufbürden, widmen. Man kann das wirklich als eklatante Einschränkung von Selbstbestimmungsrechten sehen und sollte dem ein Ende setzen und auf jeden Fall damit anfangen, dies umzusetzen und entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vom Sozialressort gefundene Lösung für Frauen, die von Transferleistungen leben und Verhütungsmittel brauchen, ist sicherlich nicht perfekt, aber sie ist nachvollziehbar und für das Sozialressort auch gerade noch finanzierbar. In zwei Jahren, Anfang des Jahres 2016, wird man sehen, wie viele der berechtigten Frauen das Angebot überhaupt in Anspruch nehmen, und vielleicht ist dann eine Umstrukturierung oder sogar eine Ausweitung des Angebots auch sinnvoll und machbar.
Es wird zwar von einigen Zeitgenossen immer wieder einmal behauptet, dass das Problem durch eine Erhöhung der jetzt 16,50 Euro für Gesundheitsbedarfe in den Hartz-IV-Leistungen gelöst werden würde, aber von diesem Ansatz bin ich überhaupt nicht überzeugt. Erstens gäbe es keine Garantie dafür, dass die Erhöhung dann auch wirklich für Verhütungsmittel ausgegeben würde, und zweitens wäre das bestimmt auch ungerecht, denn es ist ja nicht so, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter Verhütungsmittel brauchen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und die, die sie nicht brauchen, hätten dann einen finanziellen Vorteil, was natürlich auch für die meisten Männer gelten würde.
Außerdem würde sich sofort die Frage stellen, von welchen Kosten denn für eine Verhütung überhaupt ausgegangen werden sollte. Es gibt sehr verschiedene Verhütungsmethoden, die bei den Kosten sehr auseinandergehen, und darüber hinaus gibt es auch sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Bedarfe von Frauen. Es gäbe aber höchstwahrscheinlich auch sofort neue Diskussionen über weitere Bedarfe, die je nach Geschlecht und auch Lebensumständen zu rechtfertigen wären. Somit finde ich es gut und richtig, dass eine Kostenübernahme nur auf Antrag geschieht. Dieser Antrag sollte dann aber natürlich möglichst unkompliziert abgewickelt werden. Der nötige Arztkontakt, bei dem für jede Frau die für sie beste Methode dann herausgefunden wird, ist somit garantiert. Schließlich ist das auch eine solide Ausgangsbasis dafür, dass sich die Stadt mit öffentlichen Mitteln engagiert.
Die Senatorin hat jüngst ein Angebot für Frauen vorgelegt, deren Lebenssituation eine Hilfestellung in der Verhütung ungewollter Schwangerschaften am erforderlichsten macht. Manche reden deshalb inzwischen von Diskriminierung, einige von der Bevorzugung bestimmter Frauen, die doch aber am Ende das gleiche Geld wie andere zur Verfügung hätten, und wieder andere reden von einer bewussten Regulierung und sogar Unterdrückung des Kinderbekommens von Frauen aus sehr schwierigen Lebensumständen, wie Drogenabhängigkeit, Wohnungslosigkeit oder Frauen mit psychischen und geistigen Behinderungen.
Was wäre denn die Alternative? Da eine Finanzierung von Verhütungsmitteln für alle Frauen, die von Transferleistungen leben, wegen der hohen Kosten von geschätzten 1,8 Millionen Euro jährlich für Bremen nicht finanzierbar ist, sollte man dann auch das lassen, was jetzt als machbar vorgeschlagen wurde. Das wäre dann wohl im Sinne einiger selbsternannter Kämpfer für das Gute wieder gerecht, denn dann würde niemand mehr bevorzugt oder diskriminiert oder, wie sogar behauptet wurde, gar willentlich und selektiv aus der Reproduktion ausgeschlossen. Bremen würde dann auch noch die circa 85 000 Euro sparen, die für die Jahre 2014 und 2015 als Kostenübernahme vorgesehen sind. Kann das aber ein ernsthaftes Anliegen sein?
Auf Bundesebene ist auch die mögliche Übernahme von Ausgaben für Verhütungsmittel Thema. Bisher müssen Transferleistungsbezieherinnen zwar das Verhütungsmittel, aber nicht den Schwangerschaftsabbruch bezahlen. Solch ein Abbruch wird aber häufig nur nötig, weil viele Frauen die Pille aus finanziellen Gründen zwischendurch absetzen. Da ist es absehbar, dass das nicht immer gut gehen kann, und eine Abtreibung scheint dann für die Frauen der einzige Weg zu sein. In meinen Augen ist aber jede Ab
treibung eine zu viel, und Frauen sollten möglichst gar nicht erst in eine solch schwierige Situation kommen. (Beifall bei der CDU)
Die Abbrüche selbst und auch die nicht seltenen psychischen Spätfolgen verursachen auf jeden Fall Kosten, die sich durch ein Übernahmemodell für Verhütungsmittel, ähnlich wie jetzt für Frauen bis 20 Jahre im Transferleistungsbezug, stark reduzieren ließen. Bis es aber neue Konzepte auf Bundesebene gibt, bin ich der Überzeugung, dass die gefundene Bremer Lösung für die nächsten zwei Jahre auf jeden Fall ein machbares Modell und auch ein Gewinn ist. – Danke! (Beifall bei der CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung sind ein Menschenrecht, und wenn für Frauen die Verhütung vom Einkommen abhängig ist, dann ist dieses Recht eingeschränkt.
Für Frauen bis zum Ende des zwanzigsten Lebensjahrs übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel. Seit dem Jahr 2004 gibt es für Frauen ab dem 21. Lebensjahr, selbst wenn sie bedürftig sind, keine Kostenübernahme mehr für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. In der Theorie sind die Kosten dafür im Regelsatz von Hartz IV enthalten. Bei der Ermittlung des Regelsatzes sind auch die Ausgaben für Gesundheitspflege berücksichtigt worden. Darin ist alles enthalten, was nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt ist, also auch verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Es wird aber schnell deutlich, dass hier der Ansatz der Pauschalierung an seine Grenzen stößt. Verhütung ist eben keine Frage der Abwägung mit anderen Ausgaben des täglichen Lebens, es ist eine Frage der eigenen Familienplanung, und es ist vor allen Dingen eine Frage der selbstbestimmten Sexualität.
Die Einführung der Antibabypille war Anfang der Sechzigerjahre insbesondere für die Frauen ein Meilenstein. Sie konnten sexuell aktiv sein, ohne ständig die Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft zu haben. Damit konnten die Frauen die Fäden ihres Lebens und ihrer Familienplanung selbst in die Hand nehmen. Diese Errungenschaft darf nicht durch materielle Zwänge für einige Frauen wieder verlo––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ren gehen. Die jetzige Gesetzeslage in Deutschland führt aber zu absurden Ergebnissen. Es gibt inzwischen immer mehr Frauen mit wenig Geld, die aus Kostengründen auf Verhütungsmittel verzichten müssen.
So berichten zum Beispiel Vertreterinnen von Pro Familia, es sei ganz typisch, dass Frauen Geld für ihre Pillenpackung zurücklegen, aber dann das Kind in der Schule plötzlich ein Buch braucht oder einen Ausflug bezahlen muss. Dann wird die Verhütung zurückgestellt, die Frauen verhüten nicht, werden vielleicht auch ungewollt schwanger, und dann bleibt ihnen nur noch die Pille danach oder die Abtreibung als letzte Mittel. Das Absurde daran ist, dass die Kosten für die notwendigen Abtreibungen, die natürlich höher als die Kosten für Verhütungsmittel liegen, von den Krankenkassen übernommen werden. Das wollen und können wir den Frauen nicht ernsthaft zumuten.
Es ist deshalb an der Zeit, im Sozialgesetzbuch die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist der konsequente und richtige Weg dafür. Notfalls müsste aber zumindest die Voraussetzung dafür geschaffen werden, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel als Antragsleistung für die HartzIV-Empfängerinnen zu erstatten. Als Land und Kommune können wir nur als Reparaturbetrieb versuchen, die schwerwiegendsten Folgen der gesetzlichen Regelungen zu korrigieren. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und auch die angespannte Haushaltslage Bremens setzen uns dabei enge Grenzen.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Erfolg, wenn wir in Bremen ab dem Jahr 2014 wenigstens für Frauen in besonders schweren Lebenslagen, beispielsweise für wohnungslose Frauen, aber auch für Frauen, die eine Drogensubstitution erhalten, ein Angebot machen können. Ab dem Jahr 2015 soll der Kreis der einzubeziehenden Frauen – so haben wir es auch in der Sozialdeputation schon beschlossen – erweitert werden. Im Vergleich zum Status quo ist das ein deutlicher Fortschritt, zumal wir in Bremen, anders als in Bremerhaven, auch keine Deckelung vorgenommen haben.
Es ärgert mich enorm, wenn hier aus dem Kreis der Fraktion DIE LINKE der Vorwurf eines diskriminierenden Zugangs erhoben wird, denn die Berücksichtigung von Frauen, die sich in besonders schwierigen Lebenslagen befinden und auch am dringendsten eine Hilfe brauchen, ist für mich ein Grundprinzip des Sozialstaats und keine Diskriminierung.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen: Hier geht es um ein Angebot für einen Zugang zur kostenfreien Verhütung. Wer darin eine Verpflichtung zur Verhütung sieht, hat hier etwas gründlich missverstanden. Es geht gerade um Selbstbestimmung der Betroffenen.
Wir können stolz darauf sein, dass wir einen Einstieg gefunden haben in die Übernahme der Kosten für die Verhütungsmittel für Frauen in besonders schwierigen Lebenslagen. Gemeinsam müssen wir nun nach Möglichkeiten suchen, Schritt für Schritt den Personenkreis zu erweitern, der davon profitiert. Eine wirkliche Lösung des Problems kann aber nur eine gesetzliche Regelung durch den Bund sein, und die Kosten der Verhütungsmittel gehören in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier eine große Einigkeit bei zwei Aspekten, nämlich erstens, dass Verhütung ein Menschenrecht ist, das allen zusteht und nicht abhängig vom Einkommen sein kann.
Zweitens, es ist ein Unding, dass Schwangerschaftsabbrüche finanziert werden, die Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft allerdings nicht!
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Situation dazu geführt hat – das sagen uns zumindest die damit befassten Stellen –, deutlich mehr ungewollte Schwangerschaften zu verzeichnen als vor der Gesetzesänderung, und das ist nicht akzeptabel.
Wir haben hier bereits in der Bürgerschaft – im Dezember 2011 war es, glaube ich – gemeinsam einen Antrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich eben genau dieses Themas annehmen soll, die eruieren soll, welche Möglichkeiten wir hier in Bremen vor dem Hintergrund unserer knappen Kassen haben, um den Frauen, die über ein kleines oder über ein kaum gesichertes Einkommen verfügen, trotzdem den Zugang zu Verhütungsmitteln zu eröffnen. Ich sage ganz deutlich, das, was jetzt vorliegt, ist noch nicht das, was ich mir gewünscht habe. Ich finde auch, dass das Ganze ein bisschen schneller hätte erfolgen müssen, denn vom Ende des Jahres 2011 bis ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bremerhaven hat in diesem Zusammenhang im Jahr 2011 den Beschluss gefasst, ein Budget für eine Gruppe zur Verfügung zu stellen, nämlich die Gruppe der 20- bis 27-Jährigen, um ihnen den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Beauftragt mit der Umsetzung war Pro Familia. Der Bericht von Pro Familia über die Abfrage nach Verhütungsmitteln macht deutlich, dass insgesamt 52 Frauen davon Gebrauch gemacht haben und hier aufgrund ihrer Voraussetzungen tatsächlich kostenlos Verhütungsmittel erhalten konnten. Auch die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, wo Hinweise und Beratung gegeben wurden, hat gut geklappt. Insgesamt hat das Ganze 6 500 Euro gekostet. Das war aber nicht der Deckel, der auf dem Budget war, das möchte ich hier noch einmal ganz ausdrücklich sagen.
Es wird aus meiner Sicht deutlich, dass die Zahl, um wie viele Frauen es tatsächlich in diesem Zusammenhang geht, deutlich überschätzt wird. Ich hatte die Möglichkeit, mit Hannover Kontakt aufzunehmen, wo ebenfalls kostenlose Verhütungsmittel für HartzIV-Empfängerinnen und Asylbewerberinnen zur Verfügung gestellt werden. Es gibt eine Liste, was die niedersächsischen Kommunen im Jahr 2012 dafür ausgegeben haben. Ich finde es bemerkenswert, ich kann es mir nicht erklären, dass die Stadt Hannover insgesamt 23 160 Euro für kostenlose Verhütungsmittel ausgegeben hat. Das ist eine Summe, von der ich finde, dass sie auch Bremen tragen könnte.
Ich kann mir nicht erklären, warum die Summe dort so klein ist. Es ist durchaus offensiv beworben worden, darauf hingewiesen worden, und ich finde es in Ordnung, dass wir jetzt einen Vorschlag haben, eine bestimmte Personengruppe mit kostenlosen Verhütungsmitteln auszustatten. Das ist richtig.