Aus meiner Sicht ist eine Wohnung ohne Wasser faktisch nicht bewohnbar. Kollege Gottschalk hat das anhand seines Selbstversuches eben eindrucksvoll belegt. Man stelle sich einmal in diesem Sommer mit den heißen Temperaturen vor. Der Abgeordnete Rohmeyer sprach mich im Sommer auf einen Einzelfall an, in dem wir dann auch tätig geworden sind, in dem bei Temperaturen von über 30 Grad eine Zwangsabschaltung gedroht hat. Das hält kein Mensch lange aus; das ist nicht zumutbar. Es ist richtig, dass wir bei diesem Thema vorankommen!
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Zwangssperren zu vermeiden. Ich sage es einmal bewusst etwas flapsig: Es ist Nebenkostenabzocke, wenn ein Vermieter das Geld der Mieter nicht an die swb weiterleitet. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass gegen diese Nebenkostenabzocke rechtlich vorgegangen werden kann.
Auch das muss bei den Gesprächen mit der swb ein Thema sein. Das werden wir gemeinsam mit dem Jobcenter auch thematisieren.
Herr Röwekamp schaut mich an. Als Anwalt fällt ihm vielleicht ein, was man gegen solche Vermieter machen kann. Wir werden rechtlich prüfen, ob wir weitere Regelungen dafür brauchen.
In diesen Fällen gibt es auch Wiederholungstäter. In Bremerhaven hat es Immobilienbesitzer gegeben, die das Geld wirklich generalstabsmäßig von ihren Mietern genommen und es nicht weitergeleitet haben, sodass der Strom und schließlich auch das Wasser abgestellt wurden. Das muss verhindert werden; das ist rechtlich absolut nicht zulässig. – Danke für diesen Antrag!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1031 – Neufassung der Drucksache 18/977 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Zuerst lasse ich über die Ziffern 1 und 4 des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.
Wer den Ziffern 1 und 4 des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1067 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den Ziffern 2 und 3 des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1067 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über den regionalen Buchhandel. Beim Einzelhandel gehört es heutzutage immer dazu, auch gleich über globale Märkte zu sprechen; denn die Kulturen haben sich, auch die Kulturwirtschaft hat sich globalisiert, die Märkte lassen sich mit neuen Konsum- und Einkaufsmöglichkeiten per Internet nicht mehr entlang von Staatengrenzen und nicht mehr allein durch nationale Gesetzgebung regulieren oder schützen. Wir bemerken das beim Urheberrecht genauso wie beim Datenschutz. Beides betrifft besonders auch die Kreativwirtschaft. Man kann eine neue Bundesregierung nicht deutlich genug auffordern, sich endlich auf Reformen einzulassen, sie anzugehen und zügig umzusetzen.
Die Branchen brauchen in Deutschland und in Europa Rechtssicherheit, und wie es dieser Tage oft scheint, könnte solche Rechtssicherheit und könnten europäische Standards ein lukratives Alleinstellungsmerkmal sein. Für uns Grüne sind aber auch Errungenschaften wie die Buchpreisbindung und die Mehr
wertsteuerermäßigung für kreative Leistungen und für kreative Produkte wichtig und schützenswert. Diese Instrumente tragen der Doppelnatur von Kultur und Medien als Wirtschafts- und Kulturgüter Rechnung, wie sie auch in der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt festgeschrieben ist.
Global gesehen, ist der deutschsprachige Raum für Kultur- und Medienprodukte ein eher kleiner Markt. Wenn man ihn mit dem internationalen englischsprachigen Markt vergleicht, kann man nicht unbedingt von gleichen Wettbewerbs- und Marktbedingungen sprechen. Deshalb ist für uns völlig klar, dass Medien und Kultur von der Handelsliberalisierung, die die EU gerade mit den USA verhandelt, ausgenommen bleiben müssen.
Das dient der kulturellen Produktion und Wirtschaft in ihrer Vielfalt und Breite und in ihrer Innovationskraft, das dient auch den Autoren, Verlagen und Buchund Medienhändlern vor Ort. Die amtierende Bundesregierung hat sich für diese Ausnahme im Freihandelsabkommen mit den USA explizit nicht einsetzen wollen. Wir hoffen sehr, dass sich eine neue Bundesregierung ganz klar und eindeutig und unmissverständlich der Haltung Frankreichs anschließt, der sich inzwischen auch das EU-Parlament und der Bremer Senat angeschlossen haben. Hinter der FDP will sich die CDU, glaube ich, in Zukunft nicht mehr verstecken.
Dem lokalen Buch- und Medienhandel vor Ort hilft natürlich auch und vor allem, dass er lokal frequentiert und genutzt wird, dass wir alle dort unsere Bücher und Medien kaufen.
Der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema konnten wir entnehmen, dass das Land Bremen und unsere beiden Kommunen als Einkäufer von Büchern und anderen Medien mit gutem, ich glaube, man kann sagen, sehr gutem, Beispiel vorangehen und wo immer das möglich ist, lokale Buchhandlungen für ihre Literaturbestellungen nutzen.
Es gibt allerdings eine gewisse Unschärfe in den Zahlen der Kitas und der Schulen, die viel Material selbst einkaufen. Weil die Kleine Anfrage in den Ferien gestellt wurde, waren diese Zahlen schwer festzustellen, aber ein Trend lässt sich erkennen: Insbesondere bei den Schulen hat sich der Einkauf im Direktgeschäft der überregionalen Verlage in den letzten fünf Jahren zulasten des lokalen Buchhandels von 6 auf 14 Prozent deutlich mehr als verdoppelt, und dies aufgrund der Buchpreisbindung wohl oft sogar ohne allzu große finanzielle Ersparnis.
Meine Damen und Herren, wir appellieren an die Bildungssenatorin und an die Schulen, dass sie bitte noch einmal genau hinschauen mögen, was in Zukunft vielleicht doch wieder direkt vor Ort bestellt werden kann, ohne dass es die Schulen mehr kostet.