Bitte, lassen Sie mich auch einmal ausreden! Ich habe erst einmal mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Informationspolitik gegenüber dem Bundestag, was die Exporte angeht, verbessert werden soll. Allerdings bleibt das ziemlich unkonkret. Wir dürfen erwarten, dass das Parlament in Zukunft früher informiert wird, die Entscheidung bleibt letztendlich allerdings doch bei der Bundesregierung und dem Bundessicherheitsrat. Das finde ich schade. Es soll auch bei den eher unverbindlichen politischen Grundsätzen aus dem Jahr 2000 bleiben.
Von daher finde ich diesen Antrag total richtig. Ich hoffe auch, dass er zumindest in der SPD-Bundestagsfraktion eingehend diskutiert wird. Ich habe aber angesichts der Vereinbarung tatsächlich Bedenken, ob das umgesetzt wird.
Leider ist es auch so, dass der Bundesrat, in dem es eine theoretische Möglichkeit für schärfere Exportrichtlinien gibt, in diesen Fragen leider kaum Möglichkeiten hat, etwas zu verbessern.
gen, dass wir uns durchsetzen. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass das in den nächsten vier Jahren umgesetzt wird, wäre es schön. Von daher werden wir dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Sie haben den Antrag gestellt, sich dafür einzusetzen, dass Überwachungssoftware zum Ausspähen persönlicher Daten unter das Kriegswaffenkontrollrecht gestellt wird. Wir halten das Anliegen, das Sie haben, für richtig, wir halten den Weg, den Sie beschreiten, für falsch. Sofern Sie begründen, dass Überwachungssoftware zur Unterdrückung demokratischer Proteste und zur Überwachung und Verfolgung von Oppositionellen eingesetzt werden, wie im Arabischen Frühling geschehen ist, haben Sie uns an Ihrer Seite.
Wir haben uns mit dem Antrag ausführlich beschäftigt und haben zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzungen sondiert. Das ist wesentlich, wenn man einen Antrag verabschieden will. Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz grenzt Kriegswaffen im Wesentlichen aus. ABC-Waffen, auf deren Herstellung Deutschland schon lange verzichtet hat, militärische Großgeräte, vollautomatische Waffen sowie Minen sind im Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst. Die Ausfuhr technologischer Geräte zur Störung von Telekommunikation sowie Technik zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs unterliegen grundsätzlich zunächst einmal nicht der Genehmigungspflicht. Wichtig ist dabei allerdings, dass man schon wissen muss, dass Programme bestimmte Verschlüsselungskomponenten enthalten, die in einer EUVerordnung oder EG-Verordnung schon geregelt sind, die detailliert beschrieben werden. Das sind Störungsausrüstungen für Mobilfunkdienste, es sind passive Lokalisolationssysteme, es ist Kryptotechnik. Herr Hamann, Sie haben es ja schon angesprochen. Die sind schon erfasst. Die Software, die jetzt ausgeführt werden soll, ist insofern schon kontrolliert.
Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion halten einen anderen Weg für richtig. Wir sagen, Ausfuhrkontrollen sollen verstärkt werden, die Außenwirtschaftsverordnung oder die europäischen Regelungen sollen verstärkt werden. Wir trennen hier ganz klar Kriegswaffenkontrollgesetz auf der einen Seite, Technologie im Überwachungssystem auf der anderen Seite. Wir erwarten, dass wir, wenn in dem Bereich weiter verhandelt wird, nicht das Kriegswaffenkontrollgesetz verändern – das wird uns auch nicht gelingen –, sondern wir erwarten, dass die Ausfuhrgenehmigungen in dem Bereich verstärkt werden. Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir zusammen beschreiten sollten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht des Senats ist das mit diesem Antrag verfolgte Ziel grundsätzlich positiv zu bewerten. Ich glaube, das geht in eine richtige Richtung. Wir haben es heute verstärkt mit Überwachungssoftware in vielfältiger Art zu tun, die auch zum Ausspähen persönlicher Daten zählen. Hier muss versucht werden, stärker kontrollierend, regulierend einzugreifen. Insofern ist das ein ganz wichtiges Ziel. Wir werden dort auch mit der Bundesregierung – im Besonderen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das solchen schärferen Regelungen bisher sehr ablehnend gegenüberstand – zu sprechen haben, und wir setzen darauf, dass mit der neuen Regierung dort auch gezielter gehandelt werden kann.
Es handelt sich bei dieser Überwachungssoftware sicherlich um Dual-Use-Güter. Einiges ist in der Tat bereits jetzt im Rahmen des Wassenaar-Agreements geregelt. Wir werden sehen, wie wir zusätzliche Verschärfungen der Ausfuhrkontrolle für Überwachungssoftware erreichen können. Das ist dann auch – da ist das Wassenaar-Abkommen ein ganz wichtiger Schritt – durch internationale Abkommen sicherzustellen. Wir können in Deutschland keinen Alleingang machen. Ich glaube, da finden sich entsprechende Ausführungen innerhalb der Koalitionsvereinbarung. Hier müssen verstärkt Aktivitäten unternommen werden.
Es ist zwar richtig, dass es von Bremen aus schwierig ist, dieses ins Kriegswaffenkontrollrecht einzuführen, gleichwohl, finde ich, ist es ein sinnvolles und richtiges Anliegen, dort Schritte zu unternehmen, und ich glaube, dass wir die Möglichkeiten dazu haben, über das Wirtschaftsministerium, auch über das Verteidigungsministerium, über andere Staaten aktiv zu werden. Der Senat wird in diese Richtung tätig werden, und insofern unterstützen wir diesen Antrag! – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1044 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU „Erfassung von SÄM-Delikten in der Polizeilichen Kriminalstatistik“ vom 11. Juni 2013, Drucksache 18/938, ist von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 46. Sitzung am 29. August 2013 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 18/ 1162 nun ihren den Bericht dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/938 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht der staatlichen Deputation für Inneres und Sport, Drucksache 18/1162, Kenntnis.
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 28. November 2013 (Drucksache 18/1178) 1. Lesung
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes, Drucksache 18/1178, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!