Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Diese Frage wird von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es gab intensive, offene und sehr konstruktive Gespräche mit den Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft öffentlicher Schulen in freier Trägerschaft im Lande Bremen e. V. über die Novellierung des Privatschulgesetzes. Die materiellen Bestimmungen sind auf Arbeitsebene weitgehend einvernehmlich geklärt. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat die Gelegenheit wahrgenommen, ihre Vorstellungen zur Novelle zu formulieren und zu erläutern.

Wie bereits in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU vom 4. Juni 2013 „Staatliche Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft“ dargestellt, soll mit der Gesetzesnovelle eine Neuregelung der Finanzhilfen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Auflage einer zweiprozentigen Kürzung der Zuschüsse vollzogen werden. Es ist beabsichtigt, den Gremien den Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetz zum Schuljahresbeginn 2014/2015 in Kraft treten kann.

Zu Frage 2: Es wurde in den oben angegebenen Gesprächen auch eine grundsätzliche Verständigung über die Eckwerte der Neuregelung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft erzielt. Sie soll sich künftig an den vom Statistischen Bundesamt berechneten Personalausgaben der entsprechenden öffentlichen Schulen pro Schülerin und Schüler orientieren und damit deren Entwicklung nachvollziehen.

Zu Frage 3: Die Berechnung der Sätze für die Regelfinanzhilfe der Schulen in freier Trägerschaft ist in jedem Land von den gesetzgebenden Körperschaften unterschiedlich festgelegt worden. Neben den jeweiligen Berechnungsformen für die Zuschüsse sind auch die abweichenden Voraussetzungen für die Gewährung, eine eventuelle Verwendungsprüfung und auch die Gewährung von sonstigen Arten der Finanzhilfe höchst unterschiedlich.

Der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU vom 4. Juni 2013 „Staatliche Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft“ wurde bereits die vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz erstellte Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland beigefügt. Auf diese auf entsprechenden aktuellen Angaben der Länder beruhende Übersicht wird verwiesen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Dr. vom Bruch, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja, bitte! – Frau Senatorin, im Februar dieses Jahres haben Sie in einer Berichterstattung für die Deputation gesagt, Sie strebten an, von der Bürgerschaft noch in diesem Jahr eine entsprechende Novellierung beschließen zu lassen. Nun ist das Jahr fast zu Ende, und keinerlei Gremien sind je damit befasst worden. Können Sie mir sagen, woran diese offensichtlich sehr lange Bearbeitungszeit liegt?

Mein Eindruck ist, dass es sich, wie in der Anfrage schon formuliert, um einen sehr konstruktiven, offenen Dialog gehandelt hat. Dieser braucht Zeit; diese haben wir uns genommen, damit wir zu einer vernünftigen gemeinsamen Lösung kommen. Die Gespräche sind sehr einvernehmlich verlaufen. Dafür haben wir uns lieber Zeit eingeräumt, damit wir dann, wenn wir den Entwurf vorlegen, das Gesetzesverfahren zügig und ohne große Reibereien einleiten können.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Ja; denn das war, ehrlich gesagt, keine Antwort auf meine Frage.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Doch! – Senatorin P r o f e s s o r D r. Q u a n t e - B r a n d t: Doch!)

Frau Senatorin, Sie sprechen immer von einvernehmlichen Gesprächen. Wenn man mit der Landesarbeitsgemeinschaft spricht, ist man sich nicht ganz so sicher, dass sie in jeder Phase so einvernehmlich verlaufen sind. Woran liegt es eigentlich, dass die Landesarbeitsgemeinschaft seit nunmehr einem halben Jahr auch auf schriftliche Anfragen, die offensichtlich gestellt worden sind, aus Ihrem Hause nichts mehr gehört hat?

Wir haben den Eindruck, dass die Gespräche konstruktiv und einvernehmlich sind. Wir werden, sobald dies sinnvoll und geboten ist, mit der Landesarbeitsgemeinschaft die nächsten Gespräche führen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Frau Senatorin, vielleicht können Sie uns darlegen, woran es denn hakt. Ich habe das immer noch nicht ganz verstanden. Bereits Ihre Vorgängerin hatte mir für den Herbst des vergangenen Jahres eine Novellierung, die Vorlage eines Entwurfs, angekündigt. Im Februar ist die so

eben schon zitierte Antwort gegeben worden, und nun liegt immer noch nichts vor. Können Sie mir sagen, in welchen inhaltlichen Punkten Sie tatsächlich noch Beratungs- beziehungsweise Abstimmungsbedarf haben? Ich habe das aus Ihren Antworten nach wie vor nicht genau heraushören können.

Sie wissen doch: Es geht um Geld, es geht um Absenkungen, es geht um nicht immer einfache Fragen. Unser Interesse ist, diese vernünftig und in Ruhe zu klären, und dabei sind wir. Ich glaube, ich habe das in der Antwort schon relativ deutlich gemacht. Unser Eindruck ist ein anderer als der Ihre. Wir haben den Eindruck, dass wir mit der LAG auf einem guten Weg sind. Wir haben von der LAG keine Rückmeldung erhalten, dass sie mit dem Diskussionsprozess nicht zufrieden ist. Insofern kann ich jetzt nichts weiter sagen. Wir sind aus meiner Sicht, wie ich gesagt habe, in fast allen Punkten auf der Zielgeraden und haben eine geeinigte Auffassung zu der Novellierung des Privatschulgesetzes.

Herr Kollege Dr. vom Bruch, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, bitte! – Frau Senatorin, ich bleibe noch einmal dabei. Dieser Prozess läuft schon seit Monaten, wenn nicht seit Jahren. Sind Sie eigentlich bei einem solchen Prozess mit einer solchen Bearbeitungszeit in Ihrem Hause zufrieden? Entspricht das Ihrem Anspruch an eine zügige, auch konsequente Verfolgung eines solchen Projekts?

Mein Anspruch ist es, ein gutes Ergebnis zu erzielen, und wenn ein gutes Ergebnis Zeit benötigt, dann muss ich sie dafür aufwenden.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, Herr Präsident! – Eine konkretisierte Nachfrage: Was ist jetzt eigentlich Ihr Ziel? Wann wollen Sie mit der Landesarbeitsgemeinschaft – die übrigens seit einem halben Jahr nichts mehr von Ihnen gehört hat – diesbezüglich nochmals in einen Dialog treten? Wann wollen Sie sich persönlich mit den Gremien diesbezüglich unterhalten? Wann wollen Sie entsprechende Vorlagen haben? Was ist Ihr persönliches Ziel, außer der allgemeinen Aussage, es in dieser Legislaturperiode noch irgendwie hinzubekommen?

Ich habe in der Antwort, die Ihnen ja vorliegt, nicht von der Legislaturperiode gesprochen, sondern gesagt, dass

zum nächsten Schuljahr 2014/2015 ein novelliertes Gesetz wirksam sein wird und dass danach gehandelt werden wird. Insofern ist doch das Zeitfenster relativ klar.

(Abg. S e n k a l [SPD]: So habe ich sie auch verstanden!)

Ich habe es vorgelesen. Ich kann den Satz gern noch einmal zitieren; vielleicht hilft das. Ich habe gesagt: „Es ist beabsichtigt, den Gremien den Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetz zum Schuljahresbeginn 2014/2015 in Kraft treten kann.“ Das habe ich zu Frage 1 vorgetragen. Daran sind wir interessiert, und das werden wir auch erreichen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Nein, danke!)

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Güngör. – Bitte, Herr Kollege!

Frau Senatorin, ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Zuschussmodalitäten gibt. Könnte es sein, dass dieser Prozess deshalb so komplex und die Zeit im Beratungsprozess auch nötig ist?

Auch das ist ein Grund, der solche Beratungsprozesse verlängert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Eine noch! – Gibt es eigentlich eine gesetzliche Verpflichtung, mit der Landesarbeitsgemeinschaft öffentlicher Schulen in freier Trägerschaft über die Novellierung des Privatschulgesetzes diese intensiven und konstruktiven Gespräche zu führen?

Es entspricht unserem Selbstverständnis, diese Gespräche zu führen und sie auch so zu führen, dass wir eine geeinte Position finden, die alle zufriedenstellt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Entscheidung über IT-Einsatz an Bremer Schulen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Rohmeyer, Dr. vom Bruch, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Welche Formen der Kooperation hat es im Land Bremen in den letzten drei Jahren zwischen Lehrkräften und Unternehmen der IT-Branche gegeben, und wie bewertet der Senat diese gegebenenfalls aus rechtlicher Sicht?

Wie gestaltet sich der Entscheidungsprozess über die Anschaffung von Hard- und Software an Schulen in Bremen und Bremerhaven?

Welche Etats stehen den Schulen im Land Bremen für die Anschaffung von Hard- und Software zur Verfügung?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen gehören zum Grundgerüst der gesellschaftlichen Verankerung der schulischen Aufgabenerledigung. Dies gilt auch für Unternehmen der ITBranche. Die Aktivitäten einzelner Lehrkräfte müssen dabei selbstverständlich mit dem Schulprogramm und den schulischen Gremien abgestimmt und im Einklang sein. Losgelöste Einzelaktivitäten sind nicht zielführend. Soweit sich aus Kooperationen Leistungsaustauschbeziehungen entwickeln, sind dabei selbstverständlich alle haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadtgemeinden und alle vertrags- und vergaberechtlichen Vorgaben der einschlägigen Gesetze zu beachten. Schulen sind Teil der Haushalte beider Stadtgemeinden. Zusammenfassende Informationen zu den Kooperationen einzelner Schulen werden nicht erfasst.

Zu den Fragen 2 und 3: In Bremen werden IT-Ausstattungsanträge der Schulen von den zuständigen Stellen bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft bewertet und gegebenenfalls im Rahmen der zentralen IT-Beschaffung für Schulen umgesetzt. Ergänzende schulindividuelle Beschaffungen sind nicht möglich. Die Schulen erhalten zur eigenwirtschaftlichen Verwendung Haushaltsbudgets für die notwendigen Lern- und Lehrmittel. Es ist zulässig und erwünscht, im Rahmen dieser Budgets eigene Schwerpunkte zu setzen und hieraus auch ergänzende Beschaffungen im IT-Bereich vorzunehmen. Davon machen die Schulen in unterschiedlichem Umfang Gebrauch.

In Bremerhaven trifft die Stadtbildstelle in Absprache mit den Schulleitungen und den Medienbeauftragten der Schulen Entscheidungen über die Anschaffung neuer Hard- und Software für Bremerhavener Schulen. Sie werden für allgemeinbildende Schulen aus dem Haushalt der schulischen Dienste – Stadtbildstelle – finanziert. Schulindividuelle Software zahlt – in Absprache mit der Stadtbildstelle –

die jeweilige Schule aus ihrem allgemeinen Etat. Die beruflichen Schulen haben einen eigenen Etat für Hard- und Software, aus dem sie selbstständig beschaffen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Rohmeyer, haben Sie eine Zusatzfrage?