Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Das Konzept zur zukünftigen Arbeitsmarktpolitik des Landes befindet sich aktuell in der Entwurfsfassung in der ressortinternen Abstimmung. Dabei wird eine gemeinsame Planung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die das Land Bremen zwischen 2014 und 2020 erhält, und den Landesmitteln für Arbeitsmarktpolitik verfolgt. Diese gemeinsame Planung findet ihren Ausdruck im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm. Die Planung der

Landesmittel kann nicht isoliert vom Planungsprozess zum Europäischen Sozialfonds erfolgen.

Zu Frage 2: Nach Abschluss der hausinternen Abstimmungen ist noch für Dezember 2013 die Abstimmung mit anderen Ressorts und dem Magistrat Bremerhaven geplant. Die Befassung der staatlichen Deputation und des Senats – mit anschließender Bürgerschaftseinbindung – ist bis März 2014 geplant. Eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die Fachöffentlichkeit ist ebenfalls für diesen Zeitraum vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Landesmittel für Arbeitsmarktpolitik sind bis zum Beschluss des neuen Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms mit einem Sperrvermerk versehen. Vorgesehen ist ebenfalls, dass in Einzelfällen Projekte durch die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beschlossen werden können. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Bernhard, Sie haben eine Zusatzfrage?

Ja. – Das heißt, wir haben einen Haushalt beschlossen, der noch nicht auf einem klaren Landesarbeitsmarktkonzept beruht?

Es ist in dem Haushalt bereits vorgesehen, dass das Konzept gemeinsam entwickelt werden soll. Deshalb sind diese 4 Millionen Euro auch mit einem Sperrvermerk versehen. Das hängt davon ab, ob dieses Konzept dann auch abgesegnet wird.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Nein, vielen Dank!)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kuhn!

Herr Staatsrat, da es so ist, wie Sie sagen – das Landesprogramm für Arbeit ist eng mit dem Europäischen Sozialfonds verknüpft –, stelle ich die Frage: Wie ist der Stand der Verhandlungen? Wann ist insoweit mit einem Ergebnis zu rechnen?

Es gibt Verhandlungen mit dem Bund. Vorgesehen ist, dass die Verluste der Länder, die besonders viel verlieren würden – davon wäre auch Bremen betroffen –, aus Bundesmitteln zum Teil kompensiert werden. Wir haben über diese Frage kürzlich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz verhandelt. Die Einigung mit dem Bund ist noch nicht endgültig erfolgt. Es gibt noch Probleme mit den neuen Ländern; für Leipzig ist eine Sonderregelung beab

sichtigt, die noch nicht in trockenen Tüchern ist. Ich gehe davon aus, dass die Einigung mit dem Bund bevorsteht, aber die Regelung ist noch nicht verabschiedet. Der Bund will eigene Mittel zur Verfügung stellen, um die Verluste der Länder, die besonders betroffen sind, zu kompensieren.

Herr Kollege Dr. Kuhn, eine weitere Zusatzfrage?

Ja! – Können Sie guten Gewissens schon etwas zu dem zu erwartenden Volumen sagen, auch im Vergleich zu der vergangenen beziehungsweise jetzt ablaufenden Förderperiode?

Ich hoffe, dass das Volumen deutlich höher ist als das, das wir befürchtet haben. Wir haben befürchtet, 50 Prozent der Mittel zu verlieren. Das war auch Stand der Verhandlungen. Nach dem Vorschlag, den der Bund unterbreitet hat, würde das deutlich positiver aussehen. Ich wäre jedoch, wie gesagt, vorsichtig, weil das an der Einigung mit den neuen Ländern hängt. In einer Abstimmung hat sich ein Land dagegen ausgesprochen, fünf Länder haben sich der Stimme enthalten. Das muss im Ganzen noch ausverhandelt werden. Deswegen bin ich an dieser Stelle etwas vorsichtig, aber durchaus optimistisch gestimmt. Die Verhandlungen waren sehr hart, wir haben uns intensiv für die bremischen Interessen eingesetzt. Das ist auch eine Lösung, die auf diese interessenbezogene Aktion zurückzuführen ist.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, vielen Dank! Ich wünsche nur viel Glück!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebente Anfrage bezieht sich auf die kriminalpolizeiliche Bearbeitung von Wohnungseinbruchskriminalität. Die Anfrage ist von den Abgeordneten Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD unterschrieben.

Bitte, Herr Kollege Senkal!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Gibt es bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bei der jeweiligen Kriminalpolizei zeitliche Standards oder Richtlinien bezüglich der Aufnahme von Wohnungseinbrüchen?

Zweitens: Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, bei denen durch eine verspätete Spurensicherung Beweismittel verloren gingen?

Drittens: Erfolgt bei der Aufnahme von Wohnungseinbruchskriminalität neben der Aufnahme und Spurensicherung eine weitere Beratung der Geschädigten, sei es Präventionsberatung bezüglich der Sicherung der Wohnung oder eine psychosoziale Betreuung?

Diese Frage wird von Herrn Senator Mäurer beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: In Bremen und Bremerhaven erfolgt die Aufnahme von Wohnungseinbrüchen grundsätzlich durch die Schutzpolizei. Hierbei werden Einsätze anhand der zeitlichen Dringlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Bei hoher Dringlichkeit, zum Beispiel Täter vor Ort, gilt der Acht-MinutenStandard. Alle übrigen Einbruchsdiebstähle werden spätestens 60 Minuten nach Einsatzannahme vor Ort aufgenommen. Auf Wunsch des Geschädigten kann darüber hinaus ein bestimmter Zeitpunkt für die Anzeigenaufnahme abgesprochen werden. Die Polizei richtet ihre Prozesse an dem Ziel aus, eine Spurensuche je nach Priorität des Einzelfalles spätestens mit Ablauf des auf die Anzeige folgenden Tages zu gewährleisten. Dieses Ziel wird in circa 90 Prozent der Fälle erreicht.

Zu Frage 2: Eine Statistik zu Spurenverlusten aufgrund verspäteter Spurensuche wird nicht geführt. Bei der Disponierung der durch den Erkennungsdienst aufzusuchenden Tatorte hat der Wohnungseinbruch hohe Priorität. Tatorte mit hoher Spurenwahrscheinlichkeit beziehungsweise Tatorte, bei denen ein Spurenverlust drohen könnte, werden innerhalb dieser Priorisierung vorrangig aufgesucht, sodass ein Spurenverlust, wo immer möglich, vermieden wird.

Zu Frage 3: Durch die Kontaktpolizisten oder den jeweiligen Sachbearbeiter wird zeitnah eine Opfernachsorge samt Präventionsberatung betrieben. Die Geschädigten erhalten dabei erste Hinweise bezüglich effektiver Präventionsmöglichkeiten. Der Hinweis auf die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven ist dabei obligatorisch. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Senkal, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. S e n k a l [SPD]: Vielen Dank, nein!)

Herr Senator, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners!

Herr Senator, wird in den Fällen, in denen eine Spurensuche zeitnah nicht möglich ist, mit den Geschädigten Kontakt aufgenommen,

um eine entsprechende Mitteilung zu machen und eine Terminabsprache zu treffen?

Ja. Noch einmal: Es geht um zwei Dinge. Wenn 110 gewählt wird, kommt natürlich die Schutzpolizei, und wenn ein Täter vor Ort ist, sehr schnell. Hierbei geht es um die Frage, mit welcher Priorität was bearbeitet wird. Es ist in der Tat so, dass man in die Warteschleife kommen kann. Das wird aber auch kommuniziert; denn es ist nicht möglich, alles gleichzeitig aufzuarbeiten. Man muss auch sagen, dass die meisten Spuren nicht verloren gehen. Normalerweise hat man es im Erkennungsdienst mit Fingerabdrücken, Blutspuren und zurückgelassenen Werkzeugen zu tun. Das alles ist nach zwei, drei Stunden noch vorhanden, auch noch nach 24 Stunden. Deswegen ist es wichtig, immer zu schauen, dass nichts verloren geht, was nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, eine letzte noch. – Herr Senator, Sie haben gesagt, dass die Schutzpolizei für die Anzeigenaufnahme zuständig und damit als Erste am Tatort sei. Sind die Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei entsprechend ausgebildet, sodass Spuren, die durch Witterungseinflüsse vergänglich sein könnten, gesichert werden können?

Ja, das in der Tat ist der Fall, wobei man sagen muss: Die meisten Einbrecher werden von der Schutzpolizei am Tatort oder bei der anschließenden Fahndung angetroffen. Insofern leistet die Schutzpolizei schon einen großen Beitrag. Alles andere ist notwendig, um später, im Strafverfahren, den Tätern nachzuweisen, wo sie überall gewesen sind.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, danke!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Überfällige Novellierung des Privatschulgesetzes“. Die Anfrage ist von den Abgeordneten Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU unterschrieben.

Bitte, Herr Kollege Dr. vom Bruch!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Warum wurde den zuständigen Gremien noch immer kein Gesetzentwurf für die Novellierung des Privatschulgesetzes vorgelegt? Wann soll dies geschehen?

Welchen Sachstand haben die diesbezüglichen Gespräche mit den Beteiligten?

Welche Absichten verfolgt der Senat zur Gestaltung der Zuschussregelungen, und wie werden sich diese der Höhe nach absolut und relativ im Vergleich zum Durchschnitt der in den anderen Bundesländern geltenden Zuschüsse entwickeln?

Diese Frage wird von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt beantwortet.