Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Frau Senatorin, ich war sehr erstaunt, als ich von Ihnen eben hörte, wir hätten ein gutes Ergebnis in den naturwissenschaftlichen Fächern erzielt. Können Sie uns erläutern, worin das Gute liegt? Ich habe wahrgenommen, dass wir – außer in einem einzigen Fach – überall den letzten Platz, nämlich Platz 16, belegt haben. Worin liegt dann nach Ihrer Auffassung das Gute?

Sie haben völlig recht; an der Stelle habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt. Wir sind in drei Bereichen auf Platz 16. Im Kompetenzbereich „Erkenntnisgewinnung“ – Physik – auf Platz 14. Das möchten wir verändern. Ich habe es auf das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen bezogen. Diesbezüglich muss man feststellen, dass sich unsere Mädchen in den Naturwissenschaften im Verhältnis zu den Jungen sehr gut entwickeln und ein sehr gutes Niveau erreicht haben. Diese Erkenntnis – dass sie besser sind als die Jungen – ist in den Köpfen der Mädchen leider noch

nicht ausreichend angekommen. Das müssen wir ihnen viel deutlicher als bisher „zurückspiegeln“.

Herr Dr. vom Bruch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Nein, danke! Mit der Korrektur bin ich einverstan- den!)

Herr Kollege Öztürk, bitte!

Sie haben angesprochen, dass Mädchen in manchen Bereichen weniger Selbstbewusstsein haben als Jungen. Wir haben in Bremen bereits einige Programme aufgelegt, die die Förderung psychosozialer Ressourcen zum Ziel haben, zum Beispiel das Programm „Design your life“. Wie beurteilen Sie die Ausbaufähigkeit dieser Programme?

Diese Frage würde ich gern mitnehmen, um mich damit zu beschäftigen, damit ich Ihnen eine sachgerechte Antwort geben kann.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Ergebnisse des IQBLändervergleichs für Schülerinnen/Schüler mit und ohne Migrationshintergrund. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Tuncel!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie sind die Ergebnisse des IQB-Ländervergleichs für das Bundesland Bremen, wenn nach Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund differenziert wird?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Anmerkung im IQB-Bericht, die nach Migrationshintergrund differenzierten Werte stünden für Bremen, Berlin und das Saarland „aufgrund eines erheblichen Anteils fehlender Daten unter Vorbehalt“?

Drittens: Welche weiteren Erkenntnisse hat der Senat zu der in den IQB-Daten angelegten Schlussfolgerung, dass das Bundesland Bremen für Schülerinnen/Schüler ohne Migrationshintergrund ein überdurchschnittliches Ranking erreicht, aber von allen Bundesländern den größten Kompetenzunterschied zwischen Schülerinnen/Schülern mit und ohne Migrationshintergrund aufweist?

Auch diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. QuanteBrandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Ein verlässlicher Vergleich der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund ist auf der Grundlage der Daten des IQB-Ländervergleichs für das Land Bremen nicht möglich. Die Rücklaufquote der Fragebögen über den sozialen Hintergrund ist in Bremen – ähnlich wie in Berlin und dem Saarland – mit etwa 50 Prozent sehr gering. Die Schülerinnen und Schüler sollten dabei als Hinweis auf einen möglichen Migrationshintergrund zum Beispiel Angaben zum Geburtsort ihrer Eltern machen.

Eine wissenschaftlich haltbare Aussage über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund ist deshalb weder für das Land Bremen noch im Vergleich der bremischen Ergebnisse mit den übrigen Bundesländern möglich. Die Abgabe des Fragebogens war im Land Bremen bislang aus datenschutzrechtlichen Überlegungen an das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten gebunden. Mit der Datenschutzbeauftragten sind Gespräche aufgenommen worden mit der Zielsetzung, das Bearbeiten des Schülerfragebogens für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig der Einwilligung der Eltern für verbindlich zu erklären. Für die Durchführung des nächsten Ländervergleiches im Frühjahr 2015 wird eine entsprechende Regelung angestrebt.

Zu Frage 2: Der in der Frage zitierte Vorbehalt bei der Verwendung der Daten macht den seriösen Umgang mit statistischen Daten durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen deutlich. Die Validität und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Analyse zur Kompetenz von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund in den untersuchten Fächern sind für Bremen, Berlin und das Saarland nicht gewährleistet.

Zu Frage 3: Wie bereits in den vorgehenden Antworten betont, kann der Senat für das Land Bremen aus der IQB-Studie keine verlässlichen Erkenntnisse über die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationsgrund beziehungsweise über den Unterschied zwischen den beiden Gruppen erhalten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Tuncel, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Tu n c e l [DIE LINKE]: Nein, danke!)

Frau Senatorin, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die nächste Frage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 e und 10 f der Sankt-Johannis-Schule.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf das Seniorenmodul für ältere behinderte Menschen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wann wird der Senat den im März 2013 für nach der Sommerpause angekündigten schriftlichen Bericht zum Seniorenmodul für ältere behinderte Menschen vorlegen?

Bis wann wird der Senat die ebenfalls im März 2013 für nach der Sommerpause angekündigte Evaluation des Seniorenmoduls unter Beteiligung der Träger der Einrichtungen Vertretern der Betroffenen und der Ressorts vorlegen?

Plant der Senat, im Doppelhaushalt 2014/2015 Kürzungen im Bereich des Seniorenmoduls vorzunehmen? Wenn ja, warum?

Diese Frage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, liebe Frau Abgeordnete Grönert! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Der schriftliche Bericht und die angekündigte Evaluation des Seniorenmoduls stehen in engem thematischem Zusammenhang zu dem Fachtag vom 30. Oktober 2013 mit dem Thema „Chancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen“. Der Senat strebt an, der Sozialdeputation im ersten Quartal 2014 den schriftlichen Bericht zur Evaluation des Seniorenmoduls und die Auswertung des Fachtages vorzulegen.

Zu Frage 3: Ausgehend von den Mitteln, die in 2012 und 2013 für das Seniorenmodul genutzt wurden, sind für 2014 und 2015 ausreichend hohe Anschläge gebildet worden, um die notwendige Finanzierung in vollem Umfang abzusichern. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja, gerne! – Inwieweit sehen Sie den Fachtag, der im „Quadrat“ war, damit in einem Zusammenhang?

Die Veranstaltung, die wir durchgeführt haben, hat eine hohe Resonanz gefun

den; wir hatten 160 Besucherinnen und Besucher. Die Ergebnisse werden jetzt ausgewertet und dokumentiert. Die Einladung für die Januar-Deputation habe ich soeben unterschrieben. Dort haben wir das Thema vorgesehen, Frau Grönert. Wir werden uns also in der Sitzung der Landesdeputation umfassend mit dem Seniorenmodul befassen und die unterschiedlichen Positionen auswerten.

Frau Kollegin Grönert, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau G r ö n e r t [CDU]: Nein, danke!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Konzept zur Landesarbeitsmarktpolitik“. Die Anfrage ist von den Abgebordneten Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE unterschrieben.

Bitte, Frau Kollegin Bernhard!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: In welchem Zustand befindet sich das Konzept zur künftigen Arbeitsmarktpolitik des Landes, das der Senat im April 2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen angekündigt hat und an dessen Vorlage bis Ende 2013 die Zurverfügungstellung der zusätzlichen 4 Millionen Euro Landesmittel gebunden ist?

Zweitens: Wie wird der Senat bei dieser für Bremen und Bremerhaven zentralen Konzeption die Einbindung der Deputationen, der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft vor der endgültigen Beschlussfassung gewährleisten?

Drittens: Was passiert mit den im Haushaltsentwurf eingestellten zusätzlichen 4 Millionen Euro Landesmitteln für Arbeitsmarktpolitik, wenn am 31. Dezember 2013 kein beschlossenes Konzept zur künftigen Arbeitsmarktpolitik des Landes existiert?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.