Sich für andere einzusetzen, für die Rechte der abhängig Beschäftigten zu kämpfen, bedeutete für den Sozialdemokraten Claus Dittbrenner nicht nur Funktion und Job, sondern eine Herzensangelegenheit. Das bewies er als stellvertretender Personalratsvorsitzender der Universität Bremen ebenso wie als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im Unterbezirk Ost der Sozialdemokratischen Partei. Hier zeigte es sich, dass er es ernst meinte, wenn er auf die Menschen zuging und sich wirklich interessierte, ein Kümmerer eben.
Ein Drittel seines Lebens verbrachte Claus Dittbrenner als Parlamentarier. 20 Jahre war er Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, das ist eine seltene Leistung. Acht Jahre lang führte er die Fraktion der SPD. Er engagierte sich in zahlreichen Ausschüssen und Deputationen und der Parlamentarischen Kontrollkommission. Schließlich hatte er vier Jahre lang das Amt des Vizepräsidenten der Bremischen Bürgerschaft inne. Politik bedeutet die große Chance des Gestaltens und des Veränderns; sie erfordert allerdings auch viel Kärrnerarbeit. Das wusste Claus Dittbrenner, und das schätzte er. Er blieb Parlamentarier mit Herz und Seele, einer, der sich in Bremen und bei den Leuten auskannte und das Beste daraus machen wollte.
fangen. Mit charmantem Lächeln und dem Ausdruck, dass da einer blieb, was er war: der liebenswerte, fröhliche Kumpel, menschennah, bodenständig und solidarisch.
Für das, was Claus Dittbrenner für die Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen getan und erreicht hat, ist ihm die Bremische Bürgerschaft zu tiefem Dank verpflichtet. In diesem Sinne denken wir an Claus Dittbrenner, der uns unvergessen bleiben wird.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die neunte Anfrage wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Barrierefreie Geldautomaten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.
Zu welchen Ergebnissen ist der Senat bei der Überprüfung der gesetzlichen und gesellschaftlichen Instrumente zur Beschleunigung des Einsatzes barrierefreier Geldautomaten im Land Bremen gekommen?
Welche Möglichkeiten bietet der Abschluss einer Zielvereinbarung mit einzelnen Banken, wie sie in Rheinland-Pfalz geschlossen wurde?
Ab wann wird der Senat geeignete Maßnahmen umsetzen, die zu einer Erhöhung des Anteils barrierefreier Geldautomaten führen?
Zu Frage 1: Der Sparkassenverband RheinlandPfalz hat mit den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz eine Zielvereinbarung zu barrierefreien Dienstleistungen geschlossen. Sie umfasst sowohl die Gebäude, Eingänge, baulichen Anlagen als auch die Geldausgabe- und Serviceautomaten. Abgegrenzt ist allerdings auch unverhältnismäßiger Mehraufwand aufgrund technischer Schwierigkeiten. Grundsätzlich sollen Informationen für mindestens zwei der drei Sinne „Hören“, „Sehen“, „Tasten“ zugänglich gemacht werden. Die Zielvereinbarung ist auf den Beitritt möglichst
aller rheinland-pfälzischen Sparkassen angelegt. Die Vereinbarungspartner haben für die Zusammenarbeit eine Expertengruppe gebildet.
Die ausführlichere Darstellung verdeutlicht, dass die Zielvereinbarung durchaus als gutes Beispiel für das Land Bremen herangezogen werden kann. Sie verdeutlicht auch, dass die Zielvereinbarung als gesellschaftliches Instrument Bedeutung erlangt. Gesetzliche Regelungen haben unter anderem die rechtliche Legitimität zu berücksichtigen, die hier insbesondere das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schützt. In Rheinland-Pfalz wurde die Zielvereinbarung wegen noch vorhandener technischer Schwierigkeiten bei der Sprachein- und -ausgabe für Menschen mit Behinderungen noch nicht umgesetzt. Die Möglichkeit zur Schaffung einer rechtlichen Verpflichtung in der Landesbauordnung wird geprüft.
Zu Fragen 2 und 3: Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ist allen Menschen mit Behinderung ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das schließt auch die Barrierefreiheit von Geldautomaten ein.
Der Senat will dieses Ziel für den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention in Bremen einbringen. Der Aktionsplan soll im Sommer 2014 als Entwurf vorliegen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wir haben dieses Thema im Rahmen einer Großen Anfrage der Koalitionsparteien debattiert. Bei Ihren Ausführungen darüber, an welche Dinge gedacht wird, nämlich Hören, Sehen, Tasten – glaube ich, war das –, fehlt mir die Einlassung, die wir in der Debatte derzeit angebracht haben, nämlich die Erreichbarkeit insbesondere für Rollstuhlfahrer. Die wurde derzeit von uns angezweifelt, das heißt, die Erfahrungsberichte, die uns vorlagen, besagten, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, die Geräte gar nicht erreichen können. Wird bei der Senatsvorlage auch daran gedacht?
Ja, daran wird auch gedacht, Frau Schmidtke. Im Selbstversuch habe ich heute Morgen meinen Staatsrat gefragt, ob er erreichbare Geldausgabegeräte für Rollstuhlfahrer kennt. Er sagt, es gibt wenige. Das Problem der Höhe eines Geldautomaten erachten wir als schnell lösbar. Das wesentliche Problem ist im Augenblick, dass ein Computer, der Geheimzahlen und Summen laut vorliest,
im Augenblick noch nicht ausgereift ist. Ein Touchscreen für Menschen mit Sehbehinderung, wenn die sozusagen sicher an ihr Geld kämen, wäre für uns ein großer Durchbruch. In Rheinland-Pfalz wurde versucht, Kopfhörer an die Geldautomaten zu hängen. Die sind immer wieder demoliert und demontiert worden. Also, wir suchen da noch nach der ausgereiften technischen Lösung, werden das aber in Bremen gern über die Änderung der Landesbauordnung auf den Weg bringen. Ich finde, es muss erreichbare Geldautomaten für Menschen mit Beeinträchtigungen, also auch insbesondere für Rollstuhlfahrer, geben.
Eben noch eine Ergänzung! Würden die erreichbaren, das heißt die geeigneten Geldgeräte in einen entsprechenden Flyer aufgenommen werden, der ausgelegt und für Menschen mit Beeinträchtigungen aufgemacht wird?
Das wäre unser Ziel, und ich würde mir wünschen, dass nicht nur die Bremer Sparkasse an so einer Zielvereinbarung teilnimmt, sondern dass wir auch die anderen Geldinstitute, die in Bremen Leistungen anbieten, Sparda-Bank, Volksbank, Bremische Landesbank, in eine solche Regelung einbeziehen.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Säuglingssterblichkeit im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Ahrens!
Wir fragen den Senat: Erstens: Hat der Senat eine Arbeitsgruppe zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit im Land Bremen eingesetzt, wie es der Gesundheitssenator in der Bürgerschaftsdebatte am 24. Januar 2013 angekündigt hat? Zweitens: Zu welchen Ergebnissen ist der Senat bei der ebenfalls angekündigten intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema Säuglingssterblichkeit gekommen? Drittens: Welche der angekündigten sektorübergreifenden und zwischen den Ressorts koordinierten Maßnahmen sind dazu bisher umgesetzt worden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: In einer Arbeitsgruppe wurden die Daten der Jahre 2003 bis 2012 analysiert, um gegebenenfalls systematische Zusammenhänge aufdecken zu können. Die Säuglingssterblichkeit ist im Land Bremen etwas höher als im Bundesdurchschnitt und unterliegt aufgrund von kleinen Fallzahlen deutlichen Schwankungen. Vor diesem Hintergrund ist es auch schwierig, konkrete Ursachen auf fundierter Basis zu ermitteln.
Angesichts der geschilderten Problematik bei der Interpretation der Daten ist es in Bremen neben statistischen Analysen vor allem sinnvoll, jeden Einzelfall genau zu betrachten. Dies erfolgt über sogenannte Todesfallkonferenzen mit Beteiligung der Bremer Kinderkliniken. Dabei werden die Kinder vorgestellt, die im ersten Lebensjahr in Bremer Kliniken verstorben sind. Hierbei wird jeder Einzelfall intensiv und kritisch beraten. Es ergeben sich bislang keine Anhaltspunkte für Auffälligkeiten bei den Standards der Versorgungsqualität.
Zu Frage 3: Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt beziehungsweise ausgebaut, die zu einer Senkung der Säuglingssterblichkeit beitragen sollen:
Erstens, eine ressortübergreifende „Kinderschutzgruppe“ der Bremer Kinderkliniken widmet sich der Erarbeitung und Anwendung von fachlichen und organisatorischen Standards. Zweitens, die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen wird derzeit konzeptionell wie auch personell ausgeweitet. Drittens, das Projekt „TippTapp – Gesund ins Leben“ erweitert derzeit kontinuierlich seine Angebote auf weitere Stadtteile.
Viertens, die „Stillempfehlungen des Landes Bremen“ sind bereits in einer zweiten Auflage in 2012 erschienen.
Fünftens, im Rahmen des Bremer Einladungsmodells „Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen für Kinder“ erhalten alle Mütter und Väter im Land Bremen Einladungsschreiben vom Bremer Gesundheitsamt für anstehende U-Untersuchungen ihrer Kinder. Ein Rückmelde- und Trackingsystem stellt sicher, dass möglichst alle Empfänger erreicht werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn ich die Debatte vom 24. Januar Revue passieren lasse, haben Sie in Ihrer Rede schon ganz deutlich systematische Zusammenhänge aufgeführt. Insofern verwundert mich jetzt, dass die Arbeitsgruppe diese systematischen Zusammenhänge, die Sie ja am 24. Januar gesehen und uns allen mitgeteilt haben, nicht mehr sehen. Wie kam es zu diesen neuen Erkenntnissen?
Die liegt mir auch vor. Ich habe sie hier auch dabei. Die können wir gern einmal gemeinsam durchgehen. Ich habe dort auf allgemein geltende Erkenntnisse, was die Zusammenhangsfrage, die nicht nur Bremen, sondern das Thema insgesamt betreffen, überall, egal an welchem Ort, abgehoben. Dabei geht es vor allem um den Zusammenhang von Armut und Säuglingssterblichkeit, also sozialer Lage und Säuglingssterblichkeit, und dann natürlich noch um weitere Aspekte, die damit nur bedingt oder auch gar nicht zu tun haben, wie zum Beispiel die Frage plötzlicher Kindstod oder die Frage der Gewaltanwendung gegenüber Kleinkindern oder Säuglingen. Es gibt also im Hinblick auf das, was ich Anfang des letzten Jahres an Zusammenhangsfragen erwähnt habe, keine Änderungen der Sichtweise.
Sie haben eben gerade das Thema Kinderarmut angesprochen. Sehen Sie also doch einen systematischen Zusammenhang zwischen Säuglingssterblichkeit und Kinderarmut, die hier in Bremen mit 35 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 18,9 Prozent liegt?
Ja. Das ist keine persönliche Einschätzung, sondern gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Der Zusammenhang zwischen sozialer Lage, also vor allem Armut, und der Wahrscheinlichkeit einer höheren Sterberate sowohl bei Säuglingen und Kindern wie bei Erwachsenen, ist gesichert, ist gegeben. Also insoweit ist es keine Meinungsfrage, sondern eine wissenschaftliche Tatsache.
Wenn Sie sagen, dass es eine gesicherte wissenschaftliche Tatsache ist – ich weiß, es ist auch eine gesicherte wissenschaftliche Tatsache, dass minderjährige, besonders junge Mütter, aus diversen Gründen, die wir auch in Bremen haben, die ich hier nicht näher erläutern will, auch eine höhere Säuglingssterblichkeit haben –, warum hat dann Ihre Arbeitsgruppe diese systematischen Zusammenhänge nicht erkannt, wie Sie eben gerade in der Antwort auf Frage eins genannt haben? Sie haben in Frage drei diverse Punkte aufgeführt, die wir auch vorher schon hatten. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe war ja geplant, um diese Probleme noch systematischer zu bearbeiten und über Einzelmaßnahmen hinaus einen Gesamtplan zu erstellen. Wird dessen Erstellung noch erfolgen?