Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Mohammadzadeh hat ja zu Recht darauf hingewiesen, dass es hier in unserem Land gelegentlich eine verbesserungsfähige und verbesserungsbedürftige Willkommenskultur gibt. Gelegentlich war mir in der Vergangenheit ein bisschen unklar, was damit eigentlich konkret gemeint ist.

Ich denke, dass das vorliegende Gesetz ein ganz wichtiger und sehr greifbarer Baustein dazu ist. Für die Menschen, die zu uns kommen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie hier ihrer Qualifikation entsprechende Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten, und zwar möglichst im ersten Arbeitsmarkt, wahrnehmen können, dass wir ihnen die Chance verschaffen, ihren eigenen Lebensunterhalt überhaupt bestreiten zu können. Das muss ein Kern moderner Integrationspolitik sein, und deshalb ist es ganz wichtig, dass wir hierfür heute einen wichtigen Baustein für die Voraussetzungen dazu schaffen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU)

Aber das vorliegende Gesetz ist auch ganz in unserem ureigensten Interesse: Wir brauchen die fachlichen Fertigkeiten und Kompetenzen der Menschen, die zu uns kommen. Gerade im hochqualifizierten Bereich benötigen wir nachwachsendes Potenzial. Wir können auch und gerade aus wirtschaftlichen Gründen, also aus ganz egoistischen Gründen, auf die Kreativität und die Fähigkeiten von Menschen aus anderen Teilen der Welt nicht verzichten, nein, meine Damen und Herren, wir profitieren geradezu davon. Deshalb ist das hintergründig wichtige Signal dieses Gesetzes: Ja, meine Damen und Herren, wir wollen euch, und wir brauchen euch. Das ist ein ganz wichtiges Signal für die Menschen, die zu uns kommen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, über Begriffe wie Einbezug und Ausbezug, die auf den ersten Blick ja ein bisschen sperrig sind, ist viel diskutiert worden. Ich will deutlich sagen, dass ich es gut finde, dass hier im Rahmen der Beratungen des Gesetzes das Prinzip der Subsidiarität gewahrt wurde und Sie die Kurve gekriegt haben, spezialgesetzliche Regelungen des Architekten- und des Ingenieurgesetzes in Kraft zu lassen. Es galt nach unserer Auffassung, pragmatisch das zu erhalten, was schon jetzt funktioniert. Dennoch ist es auch richtig, sich dieses nach einem nunmehr auf zwei Jahre verkürzten Zeitraum nochmals im Vergleich anzusehen und zu sehen, ob es mög

licherweise Verbesserungspotenzial gibt. Aber es ist eben auch wichtig, die an beruflicher Qualifikation Beteiligten – das sind nicht zuletzt die Kammern – in diesem Prozess mitzunehmen, zu beteiligen und sie nicht durch eine voreilige Entscheidung über diesen Sachverhalt außen vor zu lassen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Entsprechende Gesetzgebungsverfahren laufen gerade auch in allen anderen Bundesländern oder wurden dort vor Kurzem abgeschlossen. Es wäre sicher sinnvoll, auch dortige Erfahrungen in den Evaluationsprozess nach zwei Jahren einzubeziehen, denn auch die Art und Weise, wie wir dieses Anerkennungsverfahren nun praktisch gestalten, wird mit darüber entscheiden, wie attraktiv und wie konkurrenzfähig unser regionaler Arbeitsmarkt in der Zukunft ist. Das ist für uns eine ganz entscheidende Frage, meine Damen und Herren.

Deshalb eine Anmerkung zum Schluss: Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage der Gebühren. Hier wird die Angemessenheit für die Betroffenen sicher eine ganz wichtige Rolle spielen. Auch wird man die überregionalen Entwicklungen in anderen Bundesländern beobachten müssen, und deshalb ist es richtig, dieses flexibel auf dem Verordnungswege zu regeln.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes eine politische Querschnittsaufgabe ist und die Verteilung von Kosten, so sie neu sind, auch nach unserer Auffassung gemeinschaftlich vom Senat zu regeln ist. Wir halten es deshalb für richtig, auch den Kosten- und Gebührenaspekt in den Evaluationsprozess nach zwei Jahren einzubeziehen und diesen einer entsprechenden Betrachtung zu unterziehen.

Nach unserem intensiven und nunmehr in der Sache, glaube ich, einvernehmlichen Beratungsprozess, der hier sachgerecht und zutreffend auch als ein wirklich guter dargestellt worden ist, kommt es für uns heute darauf an, insbesondere die Chancen dieses Gesetzes zu betonen und dem Senat mit auf den Weg zu geben, für eine Umsetzung zu sorgen, die eine möglichst breite und häufige Inanspruchnahme gewährleistet. Wir werden deshalb diesem Gesetz heute gerne zustimmen!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Wesentliche in der Debatte ist schon genannt worden. Ich werde es deshalb kurz machen. Ich finde, hier ist ein sehr gutes Ergebnis erzielt worden, und schließlich

sind auch sehr viele Beratungsprozesse eingeflossen. Es ist ein wichtiger Schritt. Das können wir von unserer Seite auch nur noch einmal betonen.

Wir begrüßen auch, dass es bei der Einbeziehung der Architekten- und Ingenieurberufe aktuell zu einer pragmatischen Lösung gekommen ist, die den Anliegen erst einmal Rechnung trägt. Es gibt – auch das hat mein Vorredner schon angesprochen – trotzdem noch ein paar kleine Baustellen. Das ist die Frage der Gebühren. Es muss auch darauf geachtet werden, dass insbesondere aus sozialen Aspekten keine Hürden aufgebaut sind, die insofern für das Ganze misslich wären.

Das Zweite ist der Beratungsanspruch. Als wir letztes Mal darüber debattiert haben, habe ich schon darauf hingewiesen, dass dieser Beratungsanspruch ein wichtiges Element ist, das zusätzlich hineingekommen ist. Das ist ganz positiv hervorzuheben.

Insofern wünschen wir dem Gesetz gutes Gelingen. Wichtig ist auch die Tatsache, dass so ein Bericht sehr viel zeitnäher vorgelegt und nicht erst gewartet wird, bis das in die Umsetzung geht beziehungsweise abgeschlossen ist. Relativ frühzeitig sollte noch einmal geschaut werden, ob das alles klappt, wie wir uns das vorgestellt haben, und dass die Evaluation ziemlich zeitnah und nicht erst langfristig einsetzt. Das ist unser einziges Anliegen in dem Zusammenhang. Insofern möchte ich nur noch sagen, dass wir dem selbstverständlich zustimmen. – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Korol.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Bernhard hat es eben schon gesagt: Das Wesentliche ist gesagt. Sie haben es als Vorletzte gesagt. Ich als Letzter kann mich noch kürzer fassen.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!)

Ja, eineinhalb Minuten, vielleicht auch 90 Sekunden!

Das Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist überfällig. Frau Mohammadzadeh, Sie waren so frei und offen, von Ihrem Leben zu erzählen und uns zu veranschaulichen, worum es geht.

Wer sich in der bremischen Schullandschaft, gerade als ehemaliger Schulleiter, auskennt, der weiß, dass wir sehr viele Lehrerinnen und Lehrer in Bremen haben, die gute Arbeit leisten, aber für einen Appel und ein Ei arbeiten, weil Ihre ausländische Qualifikation hier noch nicht anerkannt werden konnte. Das wird nun vorbei sein. Darum gehen wir in die zweite Lesung. Prima!

Mein Problem habe ich eben skizziert. Ich will es genauer fassen: Auch ich wollte daran erinnern: Ist die Finanzierung des Rechtsanspruches – Seite sieben des Berichtes – gesichert? Das ist eine Frage an die Anwesenden hier, die kompetent genug sind, diese Frage zu beantworten, oder vielleicht jemanden aus dem Senat. Die zweite Frage lautet: Ist die Gebührenordnung – laut Seite elf des Berichtes – erarbeitet oder nicht? Auf diese beiden Fragen hätte ich gerne eine Antwort, wenn es geht.

Zum Schluss noch eine kleine Anmerkung: In Seite drei des beabsichtigten Gesetzeswerkes, Paragraf 4, Punkt 133, ist nach „in dem Umfang,“ vor „dem“ ein „in“ zu ersetzen. – Danke für die Aufmerksamkeit!

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich kann mich an dieser Stelle kurz halten, weil wir ja eine gemeinsame Auffassung zu diesem Gesetz haben. Ich muss Ihnen sagen, ich bin ausgesprochen froh, dass es uns jetzt gelungen ist, diesen Gesetzentwurf so vorzulegen. Ich bin ausgesprochen froh, dass die Beratungen, die dazu stattgefunden haben, solche Verbesserungen eingebracht haben, wie wir sie jetzt vorfinden, nämlich die Verkürzung der Evaluation, den Rechtsanspruch auf Beratung und dass wir zu der Fragestellung der Gebühren gesagt haben, wir müssen zeitnah vor allen Dingen zu einer Lösung kommen, die nicht sozial diskriminierend und sozial ausgrenzend ist. Insofern – kann ich sagen – bin ich sehr froh.

Ich bin vor allem auch noch über einen weiteren Punkt sehr froh, nämlich dass es uns im Lande Bremen auch gelungen ist, die Lehrer und Lehrerinnen einzubeziehen. Dazu haben sich nicht alle Bundesländer auf den Weg machen können. Aber wir haben es geschafft. Ich bin der Auffassung, dass wir genau das Problem, vor dem wir stehen, nämlich verstärkt Migrantinnen und Migranten für den Lehrerberuf zu finden und dafür zu werben, lösen können. Mit diesem Gesetz können wir noch viel stärker dafür arbeiten, dass wir auch Lehrkräfte mit Migrationshintergrund für uns gewinnen können. Insofern bin auch ich sehr froh und freue mich, dass wir jetzt heute hier zu einer Beschlussfassung kommen können. Mehr, glaube ich, brauche ich dazu nicht mehr zu sagen, weil die wesentlichen Dinge dazu bereits ausgeführt worden sind. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag des Senats, Drucksache 18/947, durch den Gesetzesantrag der staatlichen Deputation für Bildung, Drucksache 18/1223, erledigt ist, lasse ich jetzt über diesen Gesetzesantrag in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Drucksache 18/1223, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Enthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bremische Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht der staatlichen Deputation für Bildung, Drucksache 18/1223, Kenntnis.

Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung vermeiden

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 28. August 2013 (Drucksache 18/1042)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. Dezember 2013

(Neufassung der Drucksache 18/1123 vom 12. November 2013) (Drucksache 18/1213)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erste hat das Wort die Kollegin Aytas.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute nach jahrelangem Kampf der Fraueninitiativen zum Thema Vermeidung von sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Werbung einen Antrag auf den Weg bringen. Wie oft habe ich in der Vergangenheit, aber auch heute, immer wieder mit Menschen diskutieren müssen, was eigentlich sexistische und diskriminierende Werbung ist, wo diese anfängt und wie sie auf die Gesellschaft wirkt!

Es wäre naiv zu behaupten, dass sexistische Werbung, Medien und Produkte keinen Einfluss auf die Gesellschaft hätten, im Gegenteil, Werbung dringt mittels bewusster und unbewusster Wahrnehmung, Bilder und Vorstellungen in die Köpfe der Menschen ein. Sie ist fast überall anzutreffen, und gerade durch die Plakatierung im öffentlichen Raum und in den Me