Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

verlassen haben. Das ist ein gesellschaftliches Thema. Aber wir müssen eine Gesellschaft sein, die das akzeptiert, die die Menschen nicht ausschließt, sondern die offen ist, eine inklusive Gesellschaft für das Leben und Leben lassen oder das Lieben und auch Lieben lassen – so wie das eben hier diskutiert worden ist. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, ich habe nun keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Mir ist aber gerade vom Plenardienst mitgeteilt worden, dass die Ziffer 2 – darin steht „unabhängig, bis zum Jahresende 2013“ – noch geändert werden sollte.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: 2012!)

Das ist in Ziffer 2: Jahresende 2013. Soll das in „Jahresende 2014“ oder in „bis Mitte des Jahres“ geändert werden?

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: 30. Juni 2014!)

30. Juni 2014. – Ist das Einverständnis aller Fraktionen? Dann fügen wir das so ein, und es ist dann Bestandteil der Abstimmung. Ja? Senat auch?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Der muss den Auftrag ja so nehmen, wie wir ihn er- teilen!)

Gut, meine Damen und Herren, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Hier ist namentliche Abstimmung beantragt worden.

Wer zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/1063, seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu Wort melden.

Ich rufe jetzt die Namen auf.

(Es folgt der Namensauf.)

Ich unterbreche die Sitzung für wenige Sekunden.

(Unterbrechung der Sitzung 10.52 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 10.53 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben gestimmt 73, mit Nein 0, Stimmenthaltungen 0. Somit steht das Ergebnis fest. Es ist einstimmig.

(Beifall)

Schaffung und Förderung von barrierefreiem Wohnraum in Bremen

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 24. September 2013 (Drucksache 18/1064)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2013

(Drucksache 18/1105)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Golasowski.

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage hier in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert. Bitte, Frau Kollegin Grönert, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! So, jetzt muss ich weitermachen!

Ich möchte das Ergebnis dieser Debatte – also nicht der letzten, sondern dieser – vorwegnehmen und gleich am Anfang auf den Punkt bringen!

Wir haben mit Blick auf die demografische Entwicklung und, verbunden mit dem gemeinsamen Wunsch, Menschen in Zukunft möglichst ambulant und nicht stationär zu betreuen oder zu pflegen, viel zu wenig barrierefreien und vor allen Dingen rollstuhlgerechten Wohnraum in Bremen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, der nach meinem Eindruck auch von allen Akteuren gesehen wird.

Die meisten Menschen – ob nun arm oder reich – möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben oder mit einer Behinderung trotzdem einrichtungsunabhängig wohnen können. Ist es da nicht mehr als bedauerlich, wenn sie nur wegen fehlender Barrierefreiheit in eine stationäre Einrichtung wechseln müssen? Die stationäre Pflege ist außerdem jährlich circa 7 200 Euro teurer als die ambulante, und die Zahl der Pflegbedürftigen in Deutschland wird in 20 Jah

ren um gut 50 Prozent steigen. Wir sollten den Wohnungsmarkt in diesem Bereich gut aufstellen, denn das wird sich sogar finanziell dadurch bezahlt machen, dass wir dann an anderen Stellen Kosten einsparen.

Nun fehlt es in Bremen nicht an Bekenntnissen zum barrierefreien und auch nicht zum rollstuhlgerechten Wohnungsbau. In der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage heißt es: Die Bereitstellung solcher Wohnungen wird vom Senat als wichtiges Handlungsfeld gesehen. – Aber dann weiter: Es wird untersucht werden – –. Und: Es sind noch weitere Verabredungen zu treffen, um den Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen zu decken. – Besonders wird vom Senat hervorgehoben, dass unser Landesbehindertenbeauftragter am Bündnis für Wohnen beteiligt war. Trotzdem sagte dieser mit Blick auf den Senat, dass im gerade neu aufgelegten Programm für sozialen Wohnungsbau das Interesse von Menschen im Rollstuhl vergessen wurde, rollstuhlgerechtes Bauen werde nämlich nicht gefördert. Das passt nach meinem Eindruck irgendwie nicht zusammen.

(Beifall bei der CDU)

Leider wird in Bremen nur die Anzahl der rollstuhlgerechten Wohnungen im sozialen Wohnungsbau erfasst. In 2010 sollen es in Bremen-Stadt noch 26 gewesen sein. Inzwischen sind aber viele Bindungen für sozial geförderte Wohnungen ausgelaufen. Sind heute überhaupt noch die zehn von den damals 26 Wohnungen im Bestand?

Für 2012/2013 gibt es dann die Ansage, dass 47 neue sozial geförderte und rollstuhlgerechte Wohnungen im Land Bremen entstehen werden. Das klingt echt gut. Aber ich war doch sehr enttäuscht, als ich hörte, dass alleine 30 von diesen Wohnungen mit und für das Seniorenwohnen eines bekannten Trägers, also einer Einrichtung, gebaut werden. Dann wären von den neuen 47 nur noch 17 Wohnungen frei verfügbar. Und das ist in meinen Augen ein Witz. Es stellt sich auch die Frage, wie viele von den 17 denn schon über weitere Träger vergeben sind und wie viele am Ende noch auf dem Wohnungsmarkt für Rollstuhlnutzer – vielleicht sogar mit Familie – frei zu mieten wären.

So hätten wir mit den restlichen aus 2011 vielleicht noch 15 bis 25 geförderte Wohnungen, die von Rollstuhlfahrern angemietet werden könnten, wenn sie denn frei wären. Frei ist aber keine dieser Wohnungen. Außerdem sind fast alle davon an Menschen, die nicht im Rollstuhl sitzen, vermietet.

Auch auf der Internetseite für Menschen, die eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung suchen, gibt es zurzeit keine einzige freie rollstuhlgerechte Wohnung.

Das ist die Situation in Bremen, meine Damen und Herren: ein absolut trauriger Notstand!

(Beifall bei der CDU)

Nur wer viel Geld hat, hat noch Chancen, auf dem Wohnungsmarkt etwas zu finden – oder zumindest eben gute Chancen –, oder die Chance, seine Wohnung umbauen zu lassen.

Interessant ist auch ein Blick auf die Bedeutung von „barrierearm“, „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“. So kann „barrierearm“ nach Bremischer Landesbauordnung bedeuten, dass trotzdem bis zu acht Stufen zu einer Wohnung führen, und in einer in Bremen als rollstuhlgerecht beworbenen Wohnung kann ein Rollstuhlfahrer oft nicht einmal selbst sein Fenster öffnen, auf seinen Balkon gelangen oder einfach nur ebenerdig duschen.

In fast allen anderen Bundesländern ist die neue DIN 18040 schon für den Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen eingeführt, damit ein Rollstuhlfahrer eben auch auf seinen Balkon kann oder selbst entscheiden kann, wann er duschen oder lüften möchte. Da sind wir in Bremen noch lange nicht so weit.

Rollstuhlgerechtes Bauen ist hier bisher weder vorgeschrieben noch genau definiert, noch wird es gefördert. Leider wird erst nach der Novellierung der Bremischen Landesbauordnung entschieden, welche Bestimmungen der DIN 18040 in Bremen übernommen werden und ob es eine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen ähnlich wie in Niedersachsen geben wird. Bis dahin wird nichts von dem, was in Bremen an Baugenehmigungen auf den Weg gebracht wird, eine Verbesserung der Situation bringen.

Nun ist meine Zeit um, obwohl es noch einige Punkte gäbe. Ich schließe mit dem Satz, den unser Präsident, Herr Weber, am 3. Dezember im Bremer Behindertenparlament gesagt hat: „Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie behindern will, sucht Begründungen.“ (Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Schmidtke, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Grönert, Ihre Äußerung von eben erinnerte mich an die Diskussion darüber, ob ein Glas halb voll oder halb leer ist. Ich vermute – weil meine Erfahrung sagt, dass wir die gleiche Senatsvorlage zur Grundlage nehmen –, dass das auch heute so gewesen ist. Aber ich suche nach Ähnlichkeiten.

Ich erzähle Ihnen einmal, wie ich die gelesen habe! Also: Das Recht auf eine Wohnung steht jedem Menschen gleichermaßen zu. Nicht so selbstverständlich ist derzeit leider noch die bedarfsdeckende Umsetzung dieses Rechtes für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.