Protokoll der Sitzung vom 26.02.2014

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. T i m k e [BIW]: Nein, danke!)

Herr Staatsrat, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Erwerbslose ohne Berufsausbildung“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Bernhard!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Erwerbslose werden derzeit in der Arbeitsmarktstatistik für das Land Bremen als „ohne Berufsausbildung“ geführt, weil sie zwar eine Berufsausbildung oder akademische Ausbildung abgeschlossen haben, aber längere Zeit nicht entsprechend ihrer Ausbildung berufstätig waren?

Zweitens: Warum wird in den Arbeitsmarktberichten nicht zwischen „ohne Berufsausbildung“ und „längere Zeit ohne Berufsausübung“ differenziert?

Drittens: Welche Auswirkungen hat die Einstufung „ohne Berufsausbildung“ für die Betroffenen, zum Beispiel hinsichtlich der Vermittlung und der Möglichkeit, Arbeitsangebote abzulehnen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Unter dem statistischen Merkmal „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ werden keine Personen geführt, die über einen anerkannten abgeschlossenen Berufsabschluss mit einer Ausbildungs

dauer von mindestens zwei Jahren verfügen und längere Zeit nicht entsprechend ihrer Ausbildung berufstätig waren. Diese Personengruppe lässt sich grundsätzlich als Teilmenge der Personengruppen mit betrieblichem, schulischem oder akademischem Abschluss ausweisen.

Zu Frage 2: Unter dem statistischen Merkmal „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ gibt es keine Fälle mit einer abgeschlossenen, aber veralteten Berufsausbildung.

Zu Frage 3: Das statistische Merkmal „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ hat für die Betroffenen unmittelbar keine Auswirkungen. Das Fehlen einer abgeschlossenen Berufsausbildung beziehungsweise einer akademischen Ausbildung kann darauf hinweisen, dass der Erwerb beruflicher Qualifikationen Bestandteil einer individuellen arbeitsfördernden Problemlösungsstrategie sein könnte. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Bernhard, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja, ich habe eine Zusatzfrage! Das würde bedeuten, dass der längerfristige Einsatz nicht in der Berufsausübung, über die die Qualifikation eine Aussage gibt, nicht zu einer Deklassierung führt?

Das hat keine Nachteile. Das Problem ist eher, dass die Berufsentfremdung nicht erfasst wird. Das ist also das Problem. Aber das muss im Rahmen des Profilings der Arbeitslosen näher aufgeklärt werden.

Ich habe noch nachgefragt, wie viele Personen ungefähr als berufsentfremdet gelten können. Das ist zwar in der Statistik nicht ausgewiesen. Aber es gibt ungefähre Anhaltszahlen. Das ist eine Personengruppe in der Größenordnung von etwas mehr als 800.

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Ah ja, doch!)

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Nein, vielen Dank!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Bericht über die gemeinnützige Sozialwirtschaft im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Danke! Wir fragen den Senat:

Erstens: Plant der Senat, wie in anderen Bundesländern üblich, einen Bericht über die gemeinnützige Sozialwirtschaft im Land Bremen vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?

Zweitens: Welche Mängel bestehen bei der Sozialberichterstattung aus Sicht von Akteuren der gemeinnützigen Sozialwirtschaft?

Drittens: Hält der Senat die bisher vorliegenden Daten und Fakten über die gemeinnützige Sozialwirtschaft und ihre Entwicklung im Land Bremen für ausreichend?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Für das Land Bremen liegt mit dem Gutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbands unter dem Titel „Die Entwicklung der Sozialwirtschaft im Land Bremen“ aus dem Jahr 2008 ein entsprechender Bericht vor, der durch ein Positionspapier des Paritätischen unter der Überschrift „Sozial und wirtschaftlich – die Bedeutung der gemeinnützigen Sozialwirtschaft“ vom August 2013 aktualisiert worden ist. Beide Berichte unterstreichen die Bedeutung der Sozialwirtschaft als Zukunftsbranche mit mehr als 27 000 Beschäftigten im Land Bremen. Nur für wenige Bundesländer liegen entsprechende Berichte vor, die auch dort meist von den Wohlfahrtsverbänden erstellt werden. Der Senat plant daher bislang nicht, einen eigenen Bericht vorzulegen.

Zu Frage 2: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Bremen hält einen erneuten Bericht für erforderlich. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen wird dazu am 19. März 2014 mit dem Paritätischen ein Gespräch führen.

Zu Frage 3: Der Senat hält die bisherige Datenlage für ausreichend, um Aussagen über die Bedeutung dieses Wirtschaftssektors zu treffen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja! Wie hoch schätzen Sie ungefähr die Kosten für einen solchen Bericht?

Im Jahr 2008 hatte der Paritätische einen externen Gutachter beauftragt. Dazu müsste ich den Paritätischen, also in Person Herrn Wenzel und Herrn Luz, fragen, wie viel Geld man damals zur Beauftragung in die Hand genommen hat. Soweit mir bekannt ist, ist der Gutachter an einem

Forschungsinstitut tätig. Die Kosten variieren; das müsste man also sehen. Die Druckkosten können sich auf 5 000 Euro belaufen. Aber was man für einen externen Gutachter bezahlt, ist durchaus unterschiedlich. Ich kann allerdings beim Wohlfahrtsverband Fragen stellen, um das zu ergründen, und dann in der Deputation berichten.

Es sind ja verschiedene Erwartungen seitens der Wohlfahrtsverbände an die Politik formuliert worden. Das möchte ich gern im Gespräch erörtern. Aber auch der Paritätische selbst hat Erwartungen an die gemeinnützige Sozialwirtschaft geäußert. Dabei geht es um mehr Transparenz, und es geht auch um die Frage der Arbeitsverhältnisse in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Ich würde das gern grundsätzlich erörtern, um zu sehen, ob wir ein gemeinsames Interesse haben, zu bestimmten Sachverhalten zusammen Stellung zu beziehen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, eine noch! Ist Ihnen bekannt, warum Bundesländer wie Bayern und Thüringen einen solchen Bericht erstellt haben, also was sie dazu motiviert hat, das zu machen?

Ich denke, dass man sich die Landschaft angeschaut und das als interessant bewertet hat. Die Bundesländer hatten ja noch kein Druckerzeugnis der Wohlfahrtsverbände vorliegen. Ich meine, dass wir in Bremen auf eine gute Datenlage zurückgreifen können. Es ist eine ordentliche Arbeit, die der Paritätische dort vorgelegt hat. Ich denke, damit hat man eine Wissenslücke in Bayern geschlossen, die wir bei uns nicht so haben.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau G r ö n e r t [CDU]: Nein, danke!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Wann leuchtet Bremerhaven kreativ?“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Ralph Saxe, Frank Willmann, Dr. Maike Schaefer und Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Saxe!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie schätzt der Senat die Entwicklungspotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bremerhaven ein?

Zweitens: Wofür wurden und werden die von der Bürgerschaft für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt bereitgestellten 300 000 Euro (investive Mittel) für kreative Leuchtturmprojekte in Bremerhaven verwendet?

Drittens: Sind diese Mittel damit entsprechend der ursprünglichen Absicht verwendet worden?