Danke! Gut, dass wir eine Fragestunde haben! Warum ist die Autobahn A 270 im Vergleich zu allen andern Autobahnen in Bremen und umzu – ich gehe davon aus, Sie kennen alle Autobahnen – qualitativ in einem so schlechten Zustand, also im Vergleich zu den anderen Autobahnen, wenn Sie in Bremen herumfahren?
Herr Abgeordneter, die Autobahn befindet sich in einem Zustand, der einer Grundsanierung bedarf. Das ist bei den anderen Autobahnen nicht. Die ist jetzt dran. Wir haben das Problem, dass wir dazu Planungsmittel benötigen, die wir im Augenblick im Haushalt nicht zur Verfügung haben. Wir sind dabei, diese Planungsmittel aus dem Haushalt zu entnehmen – möglichst noch in diesem oder im nächsten Jahr –, und werden dann die Grundsanierung so planen, dass sie alsbald in Angriff genommen werden kann, damit auch die A 270 den Zustand wie die anderen Autobahnen hat.
Gerne! Wieso gibt es denn diese Qualitätsunterschiede zwischen den Autobahnen in Bremen und umzu und der A 270? Meine Frage: Gibt es keinen einheitlichen Qualitätsstandard für Autobahnen, der einzuhalten ist?
Es gibt einheitliche Qualitätsstandards. Das unterste Limit ist immer die Einhaltung der Verkehrssicherheit. Die Autobahnen sind aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt und grundsaniert worden, sodass sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten einen Zustand erreichen, der einer Grundsanierung bedarf. Deswegen gibt es immer Unterschiede.
Gut, dann werden wir mal etwas konkreter! In welchen Monaten des Jahres 2014, des angelaufenen Jahres, werden denn die aktuell schadhaften Stellen, von denen ich eben gesprochen habe, auf der ganzen Länge der A 270 ausgebessert? Nicht die Grundsanierung, die schadhaften Stellen, damit wir uns richtig verstehen!
Herr Holsten, wenn Schäden jetzt vorhanden sind, dann wird das im Zuge der Ausbesserung von Winterschäden in Ordnung gebracht. Das habe ich in meiner Antwort auch so vorgelesen. Dies wird beim laufenden Unterhalt erledigt.
Ja! Dann kommen wir mal auf die Auf- und Abfahrten der BAB 270 zu sprechen, die sich ebenfalls teilweise in einem sehr schlechten Zustand befinden. Was haben Sie vor, um die Auf- und Abfahrten entlang Burglesum, Vegesack und Blumenthal zu erneuern? Wann ist das vorgesehen?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Ich weiß, dass wir an der Auffahrt St. Magnus arbeiten. Aber die anderen Auffahrten habe ich zurzeit nicht im Kopf. Geht es auch da um eine Grundsanierung?
Vielleicht sollten Sie das in einem Vieraugengespräch – das wäre doch ganz gut – bei Kaffee und Kuchen erörtern!
Das kann ich Ihnen zusichern. Wenn Sie die Vermutung haben, dass wir den Zustand der A 270 nicht in Ordnung bringen, weil wir irgendwie jemanden in Bremen-Nord ärgern wollen: Das kann ich verneinen!
Herr Kollege Holsten, eine weitere Zusatzfrage? Bitte halten Sie sich an die Formalien! Eine weitere Zusatzfrage? Bitte konkret!
Nicht am Ende des Jahrzehnts! Wir bemühen uns, die Planung vorzuziehen, sodass wir damit bereits dieses Jahr oder nächstes Jahr beginnen können. Im Augenblick prüfen wir, welche Mittel wir im Haushalt zur Verfügung stellen können, damit wir, anders als in dem Bericht der Deputation angekündigt, nicht erst 2016 mit der Planung beginnen, sondern früher, sodass die Umsetzung auch früher beginnen kann.
Die siebte Anfrage, die sich auf die Polizeiarbeitszeitverordnung bezieht, wurde von der CDU-Fraktion inzwischen zurückgezogen.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Staatliche Fördergelder für Areva“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Jan Timke und Gruppe BÜRGER IN WUT.
Erstens: Hat der Windkraftanlagenhersteller Areva im Zusammenhang mit seiner Ansiedlung am Standort Bremerhaven Fördergelder des Landes Bremen oder der Stadt Bremerhaven, einschließlich städtischer Gesellschaften, erhalten, und, wenn ja, wie hoch waren diese Fördergelder? Bitte nach Land Bremen und Stadt Bremerhaven trennen!
Zweitens: Waren mit der Gewährung der Fördergelder aus Ziffer 1 Auflagen für Areva verbunden, und wenn ja, wie sahen diese Auflagen konkret aus, zum Beispiel Schaffung einer bestimmten Zahl von Arbeitsplätzen?
Drittens: Besteht aus Sicht des Senats juristisch die Möglichkeit, gewährte Fördergelder von Areva zurückzufordern, sollte das Unternehmen den Standort Bremerhaven ganz oder teilweise aufgeben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Firma Areva Wind wurden seit 2005 insgesamt 15 einzelbetriebliche Förderungen mit einem Volumen von insgesamt 8 112 334 Euro bewilligt, wovon bisher 7 159 663 Euro ausgezahlt worden sind. Zur Förderung wurden EU-, Bundes- und Landesmittel im Rahmen verschiedener Förderprogramme des Landes eingesetzt. Eine Beteiligung der Stadt Bremerhaven an diesen Förderungen hat nicht stattgefunden.
Zu Frage 2: Im Zuge der Ansiedlung des Unternehmens Areva Wind wurden drei Investitionsförderungen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms, LIP, vereinbart. Für diese Förderungen gelten feste und verbindliche Dauerarbeitsplatzziele. Im Detail besteht ein Arbeitsplatzziel von 500 Dauerarbeitsplätzen, das nicht unterschritten werden darf. Weitere Förderungen wurden im Rahmen des Programms
zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken, PFAU, beziehungsweise der FEI-Richtlinie, Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation, vorgenommen. Hierbei handelt es sich um FuE-Projektförderungen, für die der Antragsteller einen Umwelttechnik- und/oder Innovationsgehalt nachweisen muss.
Zu Frage 3: Grundsätzlich besteht in Bezug auf die beiden Investitionsförderungen im Rahmen des LIP die Möglichkeit einer Rückforderung, wenn das Unternehmen den Standort ganz oder teilweise aufgibt. Weiterhin wäre eine Rückforderung von zwei FuEMaßnahmen im Rahmen der FEI-Richtlinie möglich. Beide Vorhaben befinden sich in der Umsetzung beziehungsweise noch in der Zweckbindung. Für alle weiteren Vorhaben sind die Zweckbindungen abgelaufen, sodass keine Rückforderungen mehr möglich sind. – Soweit die Antwort des Senats!