Protokoll der Sitzung vom 26.02.2014

(Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, ich bedanke mich bei Frau Quan- te-Brandt!)

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Böschen.

Ja! Frau Senatorin, Sie haben ausgeführt, welche schulergänzenden beziehungsweise schulersetzenden Maßnahmen sowohl in der Stadtgemeinde Bremen als auch in Bremerhaven umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei ja um schulpflichtige Jugendliche. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Ressourcen, die jetzt zusätzlich für die Beschulung dieser Gruppe hineingehen – dankenswerterweise 20 Lehrerinnenstellen –, sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven ankommen müssen?

Sie wissen, Frau Kollegin Böschen, dass sich die Maßnahmen, die 20 zusätzlichen Stellen, welche für die schulersetzenden Maßnahmen beschlossen worden sind, auf die Kommune, auf den kommunalen Haushalt, auf die Stadtgemeinde Bremen beziehen.

Frau Kollegin Böschen, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Entschuldigung, ja! Das heißt, Sie gehen davon aus, Frau Senatorin, dass das, was in der Stadt Bremen mit den 20 zusätzlichen Lehrerinnenstellen geleistet wurde, alleine von der Kommune Bremerhaven gestemmt werden muss, wenn es darum geht – so sage ich einmal –, eine ähnliche Ausstattung in diesem Bereich zu gewährleisten?

Bremerhaven hat an der Stelle eine Ausstattung, Bremerhaven hat bereits die ganzen Projekte, Bremerhaven hat schon jetzt diese ganzen Stellen vorgehalten, und auf diese Stellen hin sind die Mittelvereinbarungen zwischen Bremen und Bremerhaven durchgeführt worden.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Nein, danke!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Einnahmen durch Gewinnabschöpfung aus Straftaten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie haben sich die Einnahmen durch die Gewinnabschöpfung von 2011 bis heute entwickelt?

Zweitens: Welche konkreten Gründe liegen für den hohen Anstieg der Einnahmen in 2013 vor? Drittens: Wie viel Personal wird in welchem Ressort für die Gewinnabschöpfung vorgehalten, und wie hat sich die Anzahl des Personals entwickelt?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: In den vergangenen drei Jahren hat die Freie Hansestadt Bremen folgende Einnahmen aus Gewinnabschöpfung erzielt: 2011 206 094 Euro, 2012 207 460 Euro, 2013 646 600 Euro. Zu Frage 2: Die Ermittlungsbehörden haben ihre Bemühungen zur Gewinnabschöpfung im Jahre 2013 erheblich intensiviert. Alle Dezernenten der Staatsanwaltschaft legen hierzu die Verfahrensakten in den Fällen, in denen Vermögenswerte von mehr als 5 000 Euro vorläufig gesichert wurden, der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor. Der hohe Anstieg der Einnahmen in 2013 geht darüber hinaus auf einen Ermittlungskomplex zurück, in dem insgesamt 400 000 Euro vereinnahmt werden konnten. Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen waren in dem Zeitraum von 2011 bis heute zwischen 7 und 7,37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – in Stellenanteilen – und bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven durchgehend 1,5 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter mit der Vermögensabschöpfung betraut. Bei der Staatsanwaltschaft Bremen besteht in der Abteilung 3, Ermittlungsverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität, eine Sonderzuständigkeit für Maßnahmen der Gewinnabschöpfung in einem Umfang von 0,4 einer Staatsanwaltsstelle. In Kürze wird eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt in diesem Ermittlungsbereich zusätzlich eingesetzt werden. Neben den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind seit 2011 bis heute Rechtspflegerinnen beziehungsweise Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft für Vollstreckungstätigkeiten im Umfang von 0,36 Stellenanteilen sowie Servicekräfte im Umfang von etwa 0,2 Stellenanteilen im Bereich der Gewinnabschöpfung eingesetzt, seit 2011 unverändert. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja! Herr Staatsrat, gehen Sie oder der Senat davon aus, dass die beispielsweise in 2013 erzielten Einnahmen auch in Zukunft zu erzielen sind?

Ich habe den Leiter der Staatsanwaltschaft gebeten, ein Konzept zu entwi

ckeln, um die Gewinnabschöpfung zu erhöhen. Er hat mir versichert, dass angestrebt ist, weiterhin so hohe Einnahmen zu erzielen, und gesagt, das sei möglich. Ich habe versprochen, dass für den Fall, dass über 500 000 Euro eingebracht werden, eine Stelle zusätzlich zweckgebunden für Gewinnabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wird.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Ich habe Sie also richtig verstanden, dass aufgrund des Kriminalitätsvolumens die Gewinnabschöpfungsziele, die Sie eben formuliert haben, in Zukunft erreichbar sind?

Das hoffe ich sehr. Für den Fall, dass die Einnahmen wieder zurückgehen, muss man über die Stelle reden. Es ist ein Ziel gesetzt: Wir wollen die Gewinnabschöpfung erhöhen, jetzt auch durch eine Verstärkung der Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft. Bisher ist im Bereich der Polizei verstärkt worden. Jetzt wollen wir auch bei der Staatsanwaltschaft verstärken. Und das ist mit einem Konzept hinterlegt, das ich für plausibel halte. Ich hoffe, dass das erreichbar ist. Aber man muss jetzt die folgenden Jahre abwarten.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, Herr Präsident, eine noch! Welches Spezialwissen, Herr Professor Stauch, ist bei dem Personal erforderlich? Welche Qualitäten müssen zusätzlich zu dem normalen Wissen bei der Gewinnabschöpfung vorhanden sein?

Bei der Gewinnabschöpfung sind Spezialkenntnisse erforderlich, natürlich bezogen auf wirtschaftliche Vorgänge. Das ist deutlich, und das muss auch erarbeitet werden. Aber wir haben spezialisierte Kräfte in der Staatsanwaltschaft.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, danke!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die nächste Frage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne neue Gäste begrüßen, und zwar die Klassen S9b und G9 der Edith-Stein-Schule aus Bremerhaven und – das freut mich besonders – die Klassen 8a und 9b der Realschule am Berg aus Marklohe, Niedersachsen. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wann gibt es endlich ein Sanierungskonzept für die BAB 270?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Reiner Holsten, Wolfgang Jägers, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Holsten!

Danke schön, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Seit wann sind dem Senat die neuen und umfangreicheren Vorgaben des Bundes für die Planung bei Sanierungsmaßnahmen von Bundesautobahnen bekannt?

Zweitens: Hält es der Senat für zielführend, dass das Bauressort erst im Jahr 2016 mit den längst angekündigten Planungen für die Sanierung der BAB 270 beginnen will?

Drittens: Hält der Senat die Verkehrssicherheit durch den derzeitigen baulichen Zustand der BAB 270 für ausreichend?

Ich gehe davon aus, dass Herr Staatsrat Golasowski diese Frage beantwortet. – Bitte, Herr Staatsrat!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen für den Senat wie folgt:

Zu Frage 1: Die neue Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen wurde am 20.12.2010 durch das BMVBS eingeführt. Aus der Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen ergibt sich, dass die Schutz- und Leiteinrichtungen auf gesamter Streckenlänge in Bezug auf Art der Ausführung und Standort zu überarbeiten sind. Dies beinhaltet auch eine Verbreiterung des Mittelstreifens, um die Schutzeinrichtungen gemäß der Richtlinie zu erstellen. Im Weiteren sind als Folge der sich ändernden Schutz- und Leiteinrichtungen Eingriffe in die Nebenanlagen möglich, die wiederum Änderungen an den vorhandenen Entwässerungsanlagen zur Folge haben können. Erst im Zuge einer vertieften Betrachtung wurde im Laufe des letzten Jahres deutlich, dass derart umfassende Maßnahmen notwendig sind.

Zu den Fragen 2 und 3: Nach der Winterperiode 2012 bis 2013 wurde in Teilbereichen der A 270 die Deckschicht saniert. Aufgrund dieser Maßnahmen sind die Verkehrssicherheit und die uneingeschränkte Nutzung der A 270 zu der erforderlichen Grundsanierung gewährleistet. Gegebenenfalls sind weitere Deckschichtsanierungen im Rahmen der allgemeinen Straßenerhaltung erforderlich.

Für die Durchführung und Anmeldung der Bundesmittel für die Grundsanierung ist eine umfangreiche Planung erforderlich. Die Kosten der Planung werden derzeit ebenso geprüft wie die notwendige Finanzierung im laufenden Ressorthaushalt.

Herr Kollege Holsten, haben Sie eine Zusatzfrage?

Gerne! Herr Staatsrat, der aktuelle, teilweise schlechte Zustand der A 270 ist Ihnen bekannt?

Dazu müssen wir definieren, was „schlecht“ ist. Der Zustand ist verkehrssicher. Wenn er gut wäre, dann würden wir hier heute nicht über eine Grundsanierung sprechen. Die Grundsanierung ist erforderlich.

Herr Kollege Holsten, eine weitere Zusatzfrage?

Gerne! Ist die Fahrbahn mit den tiefen Löchern, den Absätzen und den langen Rissen, die jetzt aktuell festzustellen sind, Ihrer Meinung nach als verkehrssicher einzustufen?

Wenn es kein verkehrssicherer Zustand wäre, würden wir ihn sofort beseitigen. Unsere Straßenwächter haben das ständig im Auge, die Autobahnmeisterei auch. Mir sind im Augenblick keine Schäden an der A 270 bekannt, die die Verkehrssicherheit einschränken.

Herr Kollege Holsten, eine weitere Zusatzfrage?

Danke! Gut, dass wir eine Fragestunde haben! Warum ist die Autobahn A 270 im Vergleich zu allen andern Autobahnen in Bremen und umzu – ich gehe davon aus, Sie kennen alle Autobahnen – qualitativ in einem so schlechten Zustand, also im Vergleich zu den anderen Autobahnen, wenn Sie in Bremen herumfahren?