Erstens: Wie schützen sich Polizeibeamte bei offensichtlicher Überzahl gewaltbereiter Personen selbst und erhalten die öffentliche Sicherheit aufrecht?
Zweitens: Welchem Milieu beziehungsweise welchen Gruppierungen werden im Land Bremen gewaltbereite Personen zugeordnet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der richtige Umgang mit gewaltbereiten Personen beziehungsweise Gruppen ist fester Bestandteil sowohl der polizeilichen Aus- und Fortbildung als auch regelmäßiger Einsatztrainings. Die Polizeibeamten handeln in jedem Einzelfall auf der Grundlage einer Beurteilung der konkreten Lage insbesondere aus taktischer, rechtlicher und psychologischer Sicht.
Zu Frage 2: Die Ursachen von Gewalt sind vielschichtig. Gewaltbereite Personen lassen sich daher nicht schematisch bestimmten Milieus oder Gruppen zuordnen.
Zu Frage 3: Der Senat sieht vor allem in der Umsetzung integrierter Handlungskonzepte, wie zum Beispiel „Stopp der Jugendgewalt“, geeignete Ansätze, die Gewaltbereitschaft im Land Bremen erfolgreich zu minimieren. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja. – Wie ich Ihrer Antwort entnehme, die Sie gerade auf Frage 2 gegeben haben, bestehen hier keine gewaltbereiten Gruppierungen. Heißt das, auch bei den Fußballfans im WerderStadion sind keine gewaltbereiten Personen vorhanden?
Ich habe gesagt: Wir haben ganz komplexe Zusammenhänge. Es ist ein Unterschied, ob Gewalt am Morgen an der Discomeile mit Betrunkenen passiert, ob es zur Auseinandersetzung am Rande von Fußballspielen kommt oder ob Polizeibeamte zum Beispiel von Autonomen im Schanzenviertel angegriffen werden. Völlig unterschiedliche Sachverhalte, auf die man völlig unterschiedlich reagieren muss. Das habe ich gesagt! Man kann nicht erwarten, dass man auf die Frage, wie man in all diesen Situationen reagiert, in einer Fragestunde eine Antwort bekommt.
Ja. – Herr Senator, der Paragraf 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, also wenn sich Menschen gegen die Vollstreckung von Gesetzen zur Wehr setzen, ist 2011 novelliert worden. Der Strafrahmen wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Es ist für den einfachen Fall aber keine Mindeststrafe eingeführt worden. Sind auch Sie der Meinung, dass das so bestehen bleiben muss?
Ich bin der Auffassung, dass wir mit der letzten Reform einen ausreichenden rechtlichen Handlungsrahmen geschaffen haben. Ich sehe auch keine Probleme in der rechtlichen Begleitung.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Teilnahme Bremens am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Sülmez Dogan, Frau Dr. Kirsten Kappert-Gon
ther, Dr. Hermann Kuhn, Frau Dr. Maike Schaefer, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass Bremen sich an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm beteiligt, für das die EU ab dem Schuljahr 2014/2015 Deutschland 19,7 Millionen Euro zur Verfügung stellt und an dem bereits acht Bundesländer teilnehmen?
Zweitens: Welche finanziellen Mittel müsste Bremen vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Reduzierung des Eigenanteils an den Kosten von bisher 50 Prozent auf 25 Prozent aufbringen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms ab dem Schuljahr 2014/2015 regelt sich nach gemeinschaftlichen Vorschriften und dem Schulobstgesetz des Bundes. Das Programm ist eine Maßnahme im Rahmen eines EU-Garantiefonds für die Landwirtschaft, dessen Abwicklung über einen zwischen Niedersachsen und Bremen bestehenden Staatsvertrag abgedeckt ist.
Die Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms im Land Bremen müsste aufgrund des Staatsvertrages in Zusammenarbeit mit Niedersachsen erfolgen. Niedersachsen hat entschieden, erstmals teilzunehmen und das Programm zum kommenden Schuljahr umzusetzen.
Es besteht Interesse, dass sich das Land Bremen am Schulobstprogramm beteiligt. Hierzu soll zunächst eine einjährige Erprobungsphase durchgeführt werden. Allerdings entstehen dem Land hierdurch Kosten, deren Finanzierung zurzeit noch geprüft wird.
Zu Frage 2: Die EU stellt für das EU-Schulobstund -gemüseprogramm voraussichtlich 19,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der für Bremen zur Verfügung stehende Anteil an der EU-Gemeinschaftsbeihilfe beträgt rund 141 000 Euro – das entspricht einem EU-Anteil von 75 Prozent –, sodass Bremen einen Landesanteil am Schulobstprogramm in Höhe von rund 47 000 Euro – gleich 25 Prozent – leisten muss. Zusätzlich entstehen gemäß Staatsvertrag Kosten in Höhe von 15 000 Euro pro Haushaltsjahr für den Verwaltungsaufwand.
Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 62 000 Euro pro Schuljahr. Zusätzlich entstehen Kosten für die flankierenden Maßnahmen zur Umsetzung des Pro
gramms in den Schulen, deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten insgesamt 100 000 Euro nicht übersteigen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die vierte Anfrage betrifft den Stand der Umsetzung bei den schulersetzenden Maßnahmen durch die ReBUZen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Sülmez Dogan, Björn Fecker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Auf welchem Stand befinden sich die konkreten Planungen bei der Umsetzung der Einführung von schulersetzenden Maßnahmen entsprechend Paragraf 55 Abs. 4 BremSchulG für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung durch die Regionalen Beratungsund Unterstützungszentren in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Ab welchem Zeitpunkt können Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven von der Fachaufsicht zur Erfüllung ihrer Schulpflicht einem ReBUZ zeitlich befristet zugewiesen werden?
Drittens: In welchem Umfang sind die zusätzlichen 20 Lehrerstellen, die für die Umsetzung zusätzlich im Haushalt 2014 in den Personalhaushalt eingestellt wurden, bereits besetzt, beziehungsweise wann werden diese Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeit aufnehmen können?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die städtische Deputation für Bildung hat in der Sitzung am 22. August 2013 ein Konzept zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf soziale und emotionale Entwicklung in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen. Für die Umsetzung dieses Konzepts ha
ben zwischen Oktober 2013 und Januar 2014 drei Fachgespräche stattgefunden, an denen jeweils über 20 Praktikerinnen aus den Bereichen Schule, ReBUZ, Soziales und Gesundheitsamt teilnahmen. Bis März wird das praktische Umsetzungskonzept für die Stadtgemeinde Bremen vorgelegt. Dieses Konzept geht von schulergänzenden und schulersetzenden Maßnahmen in den Stammschulen und von schulersetzenden Maßnahmen räumlich außerhalb der Stammschule durch das eingestellte Personal der ReBUZ aus. In Bremerhaven hat der Ausschuss für Schule und Kultur der Stadtverordnetenversammlung 2011 die sogenannte „Umsetzung des Entwicklungsplans Inklusion für Bremerhaven“ beschlossen. Darin wird festgelegt, dass das damals bestehende Förderzentrum für sozial-emotionale Entwicklung als schulersetzende Maßnahme integraler Bestandteil des ReBUZ Bremerhaven wurde. Es hat im April 2012 seine Arbeit aufgenommen. Im Grundschulbereich gibt es als schulersetzende Maßnahmen unter dem Dach ReBUZ Bremerhaven die sogenannte Tagesschule an zwei Grundschulstandorten. Dort werden jeweils bis zu acht Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Jahre lang beschult. Im Bereich der Sekundarstufe I finden die schulersetzenden Maßnahmen des ReBUZ Bremerhaven in der Werkstattschule statt. Zu Frage 2: Die schulergänzenden Maßnahmen in den Stammschulen sollen in Bremen ab Mai 2014 beginnen. Die schulersetzenden Maßnahmen außerhalb der Stammschulen im ReBUZ sollen in Bremen zum Schuljahresbeginn 2014/15 beginnen. Schülerinnen und Schüler können in Einzelfällen aber bereits jetzt dem ReBUZ zur Erfüllung der Schulpflicht zugewiesen werden. In Bremerhaven ist die Tagesschule für das ReBUZ für diese Schülerinnen zuständig. Mit der Tagesschule hält das ReBUZ Bremerhaven eine schulersetzende Maßnahme für Schülerinnen im Grundschulbereich bereits vor. Für Schülerinnen ab der Jahrgangsstufe 5 sind in Bremerhaven nach dem oben genannten Beschluss des Ausschusses für Schule und Kultur der Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen bei der Werkstattschule – praktisch als Auftragnehmer des ReBUZ – geschaffen worden. Dabei handelt es sich um die Maßnahme „ZeitRaum“, Jahrgangsstufe 5 bis 8, und die Maßnahme „Nach8“, ab Jahrgangsstufe 9. Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremen werden zurzeit zehn Stellen Sozialpädagogik besetzt, und die Stelleninhaberinnen nehmen zum Mai 2014 ihre Arbeit in den schulergänzenden Maßnahmen auf. Die zehn Stellen Sonderpädagogik werden aufgrund der unzureichenden Bewerberinnenlage erst zum Schuljahresbeginn 2014/15 besetzt werden können. – Soweit die Antwort des Senats!