Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meinem ersten Beitrag darauf hingewiesen – der Kollege Röwekamp hat das ja auch noch einmal getan –, wo der Unterschied zwischen Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und einer Enquetekommission liegt. Gerade wenn wir sagen, dass wir hier lösungsorientiert arbeiten, finde ich es durchaus überlegenswert, dass die Einsetzung einer Enquetekommission auch ein Minderheitenrecht ist, aber dann auch – deswegen habe ich den Vorschlag gemacht, das zu überweisen – dergestalt, dass die Enquetekommission selber mit Minderheitenrechten ausgestattet ist.
Ich möchte auf ein paar Argumente eingehen, die hier gefallen sind, was hier alles läuft und was hier alles nicht läuft. Sie haben eben gesagt, Herr Kollege Tschöpe: Wir haben unsere Ausschüsse, und dort können wir Sachverständige anhören. – Das stimmt,
aber es ist durchaus nicht so, dass die Opposition jederzeit sagen kann: Wir möchte diesen oder jenen Experten bzw. diese oder jene Expertin hören. – Das ist in einigen Ausschüssen gang und gäbe, zum Beispiel in den verfassungsändernden Ausschüssen, im VGO mit Sicherheit, kein Thema. Ich würde nie sagen, dass das nicht der Fall ist.
Nein, nein! Ich habe das ja gerade gesagt. Aber wir haben auch die Deputationen, und dort ist doch eher die Verwaltung diejenige, die bestimmt, welche Experten angehört werden. Faktisch habe ich erlebt, dass das schwierig war. Da ich mit meinem Vorschlagsrecht in der Minderheit war, wurde von der Regierungsmehrheit durchgestimmt. Das ist nun einmal so. Die Opposition kommt in der Frage, inwieweit wir externen Sachverstand holen, weil sie nicht über Mehrheiten verfügt, durchaus zu kurz. Es gibt, wie gesagt, Ausschüsse, in denen das völlig einvernehmlich und auch völlig selbstverständlich ist.
Ich finde es übrigens angemessen, dass, wenn wir die Landesverfassung ändern wollen, alle Fraktionen im Parlament das Recht haben, ihre zuständigen Experten oder die von ihnen gewünschten Experten einzuladen. Das passiert ja auch, keine Frage. Das ist aber auch völlig legitim. Aber wir können das als Opposition im Zweifelsfall nicht durchsetzen. Das ist das eine.
Das andere betrifft eine Frage, die hier auch schon angesprochen worden ist. Wir haben hier ja faktisch eine Große Koalition; auch mit verfassungsändernder Mehrheit. Zu der Aussage: „Wir behandeln die Opposition immer so, dass sie ihre Rechte wahrnehmen kann, auch wenn sie sie nicht hat.“, habe ich ein konkretes Beispiel dafür vor Augen, dass es nicht gelaufen ist. Als wir damals eine Bürgerschaftssitzung zum Fiskalpakt wollten, und zwar vor der betreffenden Sitzung des Bundesrats, hatten wir genau diese Auseinandersetzung. Von den Kollegen der CDU wurde mir mitgeteilt, dass es zu Zeiten der Großen Koalition üblich war, dass, wenn die Oppositionsfraktionen – zuletzt war es ja nur noch die grüne Fraktion – so etwas wollten, eine der Regierungsfraktionen dem zugestimmt hat. Aber das habe ich in den drei Jahren durchaus auch anders erlebt.
Von daher bin ich natürlich dafür, dass wir Minderheitenrechte stärken, vor allen Dingen, wenn wir eine Regierungsmehrheit haben, die verfassungsändernd ist, und das ist sie. Das heißt, Sie haben eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Ich finde, dies kann man doch nicht einfach so im Raum stehen lassen, sondern man muss doch auch einmal überlegen, wohin wir wollen.
Der grundlegende Unterschied zwischen Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen ist nun einmal, dass die Enquetekom
mission einen lösungsorientierten Ansatz verfolgt, wobei ich durchaus der Meinung bin, dass die Minderheitenrechte der Opposition in dem Sinne berücksichtigt werden können oder sollten, ob sie eine Enquetekommission einsetzen kann und ob sie die Minderheitenrechte in einem solchen Ausschuss auch wahrnehmen kann. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht ein bisschen wie Kraut und Rüben durcheinander, was Enquete und was Minderheitenrechte angeht. Frau Vogt, ich habe mich gemeldet, um ein bisschen für Aufklärung zu sorgen. Nach dem Deputationsgesetz hat ein Viertel der Deputationsmitglieder, ein Viertel der Ausschussmitglieder alle Minderheitenrechte in diesen Ausschüssen, auch Sachverständige einzuladen. Das kann auch die Verwaltung Ihnen nicht verwehren. Das Problem ist, dass Ihre Fraktion nicht ein Viertel der Mitglieder in einem Ausschuss stellt. Sie müssten sich dann schon mit der CDU zusammentun. Wenn Sie sich mit denen zusammentun, haben Sie jedes Minderheitenrecht der Welt. Erster Punkt!
Zweiter Punkt – zur Sondersitzung der Bürgerschaft, die nicht stattgefunden hat. Der Kollege Dr. Kuhn wies noch einmal darauf hin, wir haben per Gesetz einen Ausschuss dazu legitimiert, für uns tätig zu werden. Dieser Ausschuss hat getagt, und Sie waren nicht damit einverstanden, dass dieser dafür vorgesehene Ausschuss tagt, sondern Sie wollten, dass das Plenum mitmacht.
Dass wir das an dieser Stelle nicht gemacht haben, weil es seinen verfassungsmäßigen Weg gegangen ist – mein Gott, es ist manchmal so, dass es nicht nach dem Willen der Linksfraktion geht; unabhängig davon, ob es um Minderheitenrechte geht.
Dritter Punkt. Frau Vogt – das hat mich eigentlich eine Runde geärgert –, gucken Sie sich einmal die letzten drei Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse dieses Parlaments an. Über die davor will ich nicht reden. Sie sind erstens völlig einvernehmlich – mit allen, Regierung und Opposition –, mit einem klaren Untersuchungsauftrag eingesetzt worden. Sie sind nach meinem Eindruck – ich war in einem der drei – sehr intensiv geführt worden. Sie haben Ergebnisse gezeitigt. Gerade was Kindeswohl angeht, gelten die Empfehlungen – das war heute schon einmal Bestandteil der Debatte – weiter. Das, was wir im Zusammenhang mit den Kliniken diskutiert haben, hat
in der Diskussion darüber, ob wir eine Einheitsgesellschaft machen sollten oder nicht, eine Rolle gespielt. Diese Empfehlungsteile sind nicht etwas, was man einfach ignorieren kann. wird. Der letzte Untersuchungsausschuss ist uns allen, glaube ich, noch gut in Erinnerung.
und zu sagen: „Untersuchungsausschüsse, das ist irgendetwas, die setzen sich mit Verwaltungsakten auseinander,
(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Das habe ich überhaupt nicht gesagt, Herr Tschöpe! Ich habe gesagt, ein Untersuchungsaus- schuss ist dafür da!)
aber eine Enquetekommission, das ist sozusagen das, was wirklich untersuchen kann“, ist, glaube ich, eine Herabwürdigung der Tätigkeit aller Parlamentarier, die in Untersuchungsausschüssen gearbeitet haben.
Kollege Röwekamp, es ist ja ein bisschen Theaterdonner, wenn Sie sagen: „Mein Gott, da werden alle Vorlagen vom Senat geschrieben.“ Das stimmt ja nicht, ad 1. Ad 2: Wir können uns dann als selbstbewusstes Parlament auch einmal angucken, wer denn eigentlich was schreibt. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, Kollege Röwekamp, das nicht zu machen, weil ich glaube, die Diskussion, wie ein Parlament mit Enquetekommissionen und mit Minderheitenrechte umgeht, ist eigentlich eine Sache, die der Parteipolitik entzogen ist, wo das Parlament gemeinsam steht und sachliche Argumente austauscht. Sie haben das aber eben gemacht. Sie fragen: Mensch, wann ist denn eigentlich der letzte Gesetzesantrag gekommen? Ich kann mich an viele Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erinnern, ich kann mich aber nicht an einen einzigen Haushaltsantrag der CDU erinnern, der sagt: Wir wollen Politik anders gestalten.
Da, muss ich sagen, sind die LINKEN in diesem Parlament deutlich anders. Das ist nicht meine Meinung, aber sie spielen Parlamentarismus, sie leben Parlamentarismus so, wie es sein soll, sie zwingen uns dazu, indem sie Alternativen aufzeigen.
Sie machen hier, so sage ich einmal, ein bisschen parlamentarische Hütchenspielerei, und so läuft die Debatte auch gerade ab.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Tschöpe, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, ich nehme das einmal als ein Lob insgesamt für die gute Arbeit der rot-grünen Regierungskoalition.
Denn wenn die Frage, ob im Land Bremen, im Landtag eine Enquetekommission eingesetzt wird, das große Politikum ist, an dem man versucht, die rotgrüne Regierungsmehrheit zu stellen, dann scheint bei den restlichen Themen die Arbeit der rot-grünen Regierungskoalition ganz gut zu sein.
Es ist ganz einfach. Sie blasen ganz oft Dinge bis zur Unkenntlichkeit auf. Wenn das ein Luftballon wäre, wäre er schon geplatzt.
Sie können alle Anträge dieser Welt stellen, und wenn Sie das Stichwort „Minderheitenrechte“ nennen, ist das ein gutes Ding. Aber mich stört sehr, wie Sie das hier darstellen! Das ist doch vollkommen verzerrt. Wer soll das denn draußen nachvollziehen? Mal ganz im Ernst: Wer soll denn nachvollziehen, dass Sie daraus jetzt eine zentrale Demokratiefrage für das Land Bremen machen?
Ich sage noch einmal: Solche Dinge muss man am Anfang einer Wahlperiode miteinander besprechen. Die grüne Fraktion steht dazu, dass wir das sehr wohl besprechen können. Wir können uns sehr wohl vorstellen, für die neue Legislaturperiode zu sagen: Dann lasst uns, egal, wer da in der Opposition ist, das in Gottes Namen als Minderheitenrecht gestalten! Das Wohl und Wehe der Menschen in Bremen und Bremerhaven wird davon nicht abhängen,
zumal wir das, was wir in dieser Enquetekommission machen würden, auch in unseren Ausschüssen und auch in nicht ständigen Ausschüssen schon machen.
Das ist das, was die grüne Fraktion insgesamt und auch sehr geschlossen zu dieser Sache zu sagen hat. Nun können Sie das auch gerne in einer namentlichen Abstimmung abfragen. Dann werden Sie Ihre Antworten kriegen. – Vielen Dank!
Es ist beantragt worden, diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.