Internetplattformen wie Google, Facebook, Twitter und andere müssen, wenn ich sie frage, was sie eigentlich über mich wissen, gezwungen werden können, die Daten offenzulegen, und sie müssen mir in verständlicher und nicht in verklausulierter Form auf Seite 834 Absatz 2 AGB mitteilen, welche Daten sie über mich speichern. Das ist auch eine Voraussetzung der Selbstbestimmung über die eigenen Daten.
Selbstverständlich benötigen wir das Recht zu sagen: Ihr habt da Daten über mich gespeichert, die ihr gar nicht mehr braucht, bitte löscht sie! Das ist doch die Grundlage eines ganz normalen menschlichen Ver
Dann sind wir bei der Frage: Ist es eigentlich sinnvoll, dass wir das, was eigentlich ohnehin schon passiert – –. Wir haben bei Internetprovidern, bei Telefonanbietern, bei Internetplattformen wie Facebook, Twitter und Ähnlichen, bei Skype schon eine ungefragte Massendatenspeicherung.
Ich kann beispielweise Gespräche, die ich auf Skype, also über Chat geführt habe, von vor zwei Jahren immer noch wieder aufrufen, die haben sie gespeichert. Das finde ich teilweise ganz gut, habe ja auch nichts dagegen, weil darin ja nichts steht, was in irgendeiner Weise merkwürdig ist, aber ich kann selbst nicht sagen, löscht das bitte, das ist eine andere Geschichte!
Wer glaubt, dass wir davon so weit weg sind, der schaue sich einmal amerikanische Kriminalserien an! Das Coolste daran ist, es passiert ein Verbrechen, irgendjemand wird gefasst, und innerhalb von 0,2 Sekunden haben sie sämtliche Telefonanrufe, sämtliche Bankdaten, sämtliche Kreditkartenauszüge und wo er zum letzten Mal Geld abgehoben hat. Da wird suggeriert, dass der Fahndungserfolg, der ja in 45 Minuten gelingen muss, von solchen Formen der Überwachung abhängt. Das ist eine offene Werbung für eine Vorratsdatenspeicherung, das ist offene Werbung für die Einschränkung von Freiheit, und letztendlich ist es eine offene Werbung für den Bruch des Grundgesetzes, wenn man diesen Dingen zuschaut. Das finde ich eigentlich nicht in Ordnung, dagegen muss man vorgehen. (Beifall bei der LINKEN)
Zum Schluss ist die Frage, lassen sich eigentlich Vorratsdatenspeicherung oder anlasslose Massendatenspeicherung und der Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung vereinbaren? Da sage ich eher nein, wir können einer solchen Massendatenspeicherung, die wir dann zusätzlich einrichten, nicht zustimmen.
und die Ergebnisse aller Parteien zusammenzähle, die gegen Vorratsdatenspeicherung sind, sind es deutlich mehr Stimmen als für die Partei, die dafür ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
noch einmal gesondert auf die europäischen Diskussionen eingehen, weil ich sicher bin, dass dort ganz wesentliche Entscheidungen fallen werden, hoffentlich fallen werden, die nicht alles, aber vieles der Regelungen zugunsten des Datenschutzes, die jetzt eingefordert werden, auch tatsächlich bringen werden.
Ich möchte beginnen mit dem Vortrag der Datenschutzbeauftragten, Frau Dr. Sommer, im Europaausschuss. Sie kam vom 8. Europäischen Datenschutztag im Januar. Ihre zentrale Aussage war, dass für sie ein starkes europäisches Rechtsregime unerlässlich ist; dass für alle, die in Europa Geschäfte machen und hier Vereinbarungen treffen wollen, die Beachtung europäischen Rechts, auch der Grundrechte, Voraussetzung ist und deswegen die Verzögerungen, die jetzt eintreten bei der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung sehr, sehr bedauerlich sind. Sie hat dann in der Diskussion deutlich gemacht, dass die Datenschutzbeauftragten zunächst einmal in Deutschland auch Bedenken hatten, diese seien aber durch die Arbeit des Europäischen Parlaments vollständig ausgeräumt. Entscheidend ist die Überlegung, wir dürfen nicht weiter zulassen, dass ein Unternehmen sich seinen Unternehmenssitz danach aussuchen kann, wo der Datenschutz gerade am löchrigsten und am wenigsten gewährleistet ist.
Damit muss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Schluss gemacht werden, und dafür brauchen wir ein gemeinsames europäisches Regime, gemeinsame europäische Regelungen.
Die zentralen Bestimmungen, die nach dem Entwurf des Europaparlaments jetzt dort verankert werden sollen, sind – und Sie werden vieles von dem jetzt wiedererkennen, was hier aufgeworfen worden ist – das Recht auf das sogenannte Vergessen, also das Recht auf Löschung von Daten, eine Vorschrift, nach der die Weiterverwendung von Daten durch Dritte eine klare Erklärung, dass man einverstanden ist, also eine exklusive und ausdrückliche, klare Einverständniserklärung verlangt wird, sowie die Ausweitung des Begriffs personenbezogene Daten auch auf alle Verbindungsdaten. Ich weiß nicht, wer den Artikel gelesen hat über ein Experiment, dass man nur aus den Verbindungsdaten aus drei Monaten ein völlig klares Bild über die Person hat erstellen können. Man wusste nichts über die Person, nur die reinen Verbindungsdaten, und bekommt ein vollkommen klares Bild über die Person. Es ist also notwendig, dass das klarer definiert wird.
Deutliche Sanktionen bei Verstößen, ja, in der Tat, ich meine, wir haben heute früh darüber diskutiert, dass man versuchen sollte, möglichst ohne Verbote und ohne Strafen auszukommen, um Regelungen einzuführen und einzuhalten. Ich fürchte, das wird bei diesen internationalen Konzernen nicht ausreichen,
Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzes gegenüber privaten und staatlichen Stellen – und das ist ja auch die Erfahrung des letzten Jahres, dass diese scheinbare Trennung von privat und staatlich längst aufgehoben ist von denen, die da agieren –, das muss ein einheitliches Recht werden, und es ist bedauerlich, dass gerade die Bundesregierung, Herr Schäuble, sich dagegen nach wie vor sträubt.
Das Parlament hat seinen Standpunkt jetzt verabschiedet, nach dem Bericht des Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht mit sehr großer Mehrheit. Leider hat der Rat und leider, leider auch unter tatkräftiger Mithilfe der deutschen Regierung den Abschluss bisher verzögert, sodass es wohl bis zu den Wahlen nicht mehr zu einer Einigung kommen wird. Wir brauchen ein starkes Europäisches Parlament, das dieses Projekt nach der Wahl sehr schnell zu einem guten Ende bringen kann.
Zuletzt möchte ich noch drei Sätze sagen zu einem Vorschlag der Grünen, der leider keine Mehrheit gefunden hat, nämlich Edward Snowden Schutz zu geben, auch um vor dem Europäischen Parlament selbst, aber auch vor dem deutschen Parlament Auskunft geben zu können. Ich muss sagen, dass wir dafür keine Mehrheit im Europäischen Parlament gefunden haben gegen eine Mitte-Rechts-Koalition, das verstehe ich nicht, und ich finde, das ist wirklich eine Schande!
Edward Snowden hat ja keine militärischen Geheimnisse verraten an den Feind, er hat die millionenfache Verletzung von Bürgerrechten aufgedeckt, das ist es gewesen, was er getan hat!
Ich finde, es ist eine doppelte Schande, dass sich durch unsere Verweigerung, Snowden Schutz zu geben, ausgerechnet der Autokrat Putin als Verteidiger der Menschenrechte hat öffentlich aufspielen und darstellen können.
Über das völlige Versagen der Bundesregierung im vergangenen Jahr im NSA-Skandal ist schon gesprochen worden, offen gestanden kann ich noch nicht so recht erkennen, dass sich das gegenwärtig wirklich verändert. Auf ein No-Spy-Abkommen ist jetzt
schon einmal verzichtet worden, das hat man fallen lassen, von Kündigung des SWIFT-Abkommens ist gegenwärtig keine Rede, Herr Cameron kann auf der CeBIT die Ansprache halten, ohne dass ihm auch nur eine kritische Frage nach dem Agieren des britischen Geheimdienstes, der ja nur ein bisschen kleiner, aber keinen Deut besser ist, gestellt wurde.
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen sind ohne Datenschutz geplant, und ernsthaft überlegt man sich, das zu Ende zu verhandeln, ohne dabei eine klare Datenschutzregelung zu haben. So geht das gegenwärtig weiter, aber ich bin mir sicher, so werden wir das Grundrecht auf Schutz der Daten nicht einlösen können. Europa hätte die Instrumente dafür. Wenn überhaupt jemand, hätte Europa die Instrumente, wir müssen sie nur einsetzen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag hat ja eine sehr lange Geschichte, sie ist auch länger, als das Datum auf der Drucksache andeuten würde. Dieser Antrag hat auch insofern eine sehr lange Geschichte, als er ursprünglich ein sehr stark verbraucherpolitisch orientierter Antrag war und wir dann im Austausch zwischen SPD und Grünen auch ein Stück weit von den Ereignissen überholt wurden und dadurch jetzt auch dieser Aspekt der Überwachung durch staatliche Stellen hier so eine prominente Rolle bekommen hat. Das ist sicherlich auch angemessen, aber trotzdem möchte ich gern auch noch einmal dazu sprechen, was eigentlich der verbraucherpolitische Hintergrund des Themas Datenschutz ist.
Ich denke, es ist sehr deutlich geworden, dass Datenschutz für Verbraucherschutz immer wichtiger wird und sich beide Bereiche eigentlich heutzutage kaum noch trennen lassen. Daten werden in immer mehr Bereichen gesammelt, von immer mehr Stellen und auch – die meisten werden es wissen – von immer mehr Alltagsgegenständen. Wir können heute mit dem Fernseher, mit dem wir unsere Lieblingsserie schauen, ins Internet gehen, nebenbei können wir auf diesem Gerät auch unsere Einkäufe im Internet erledigen. Möglicherweise bedienen wir den Fernseher gar nicht mehr mit unserer Fernbedienung, sondern mit unserem Smartphone, auf dem wir dann eine App installiert haben, die uns beim Abnehmen hilft und wo wir gleich noch die Chips eintragen können, die wir während der Fernsehserie dann verzehren. Die sportlich Ambitionierten unter uns tragen dann ein paar Stunden später auch noch ein, wie weit sie
Rad gefahren sind, um die Kalorien der Chips wieder zu verbrauchen, also die ganze Palette persönlicher Daten, aus denen geschöpft werden kann, sowohl aus kommerziellem als auch aus staatlichem Interesse. All das sind keine Daten, die irgendwie erschlichen worden sind, sondern Daten, die wir überwiegend freiwillig von uns geben, bei denen sich aber die meisten Menschen nicht so richtig bewusst sind, was sie dadurch eigentlich bewirken. Hinzu kommt, oft besteht auch das Problem, dass nicht so richtig deutlich wird, welche Daten eigentlich abgegeben werden, wenn ein bestimmter Dienst in Anspruch genommen wird. Genau deswegen geht es beim Thema Datenschutz und Verbraucherpolitik nicht nur darum, Gesetzesverstöße zu identifizieren, sondern rechtliche Regeln auch so zu entwerfen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Autonomie über ihre Daten erlangen.
Was heißt das konkret? Daten sind – das hat mein Beispiel vorhin gezeigt – auch eine bestimmte Währung, sie sind von kommerziellem Interesse und quasi auch eine Zahlungsform. Ich möchte als Verbraucherin darüber entscheiden, ob ich bereit bin, den Datenpreis für die Inanspruchnahme eines bestimmten Dienstes zu zahlen. Dazu gehört beispielsweise, dass beim Herunterladen einer App aus dem Internet deutlich aufgeschlüsselt wird, wenn ich auf meinem Handy Minesweeper spielen möchte, dann möchte der Anbieter nicht nur Werbung einblenden, sondern er möchte gleichzeitig auch noch die Daten aus meinem Telefonbuch bekommen. Wenn ich das weiß, kann ich mich entscheiden, ob mir Minesweeper auf dem Handy das wert ist oder nicht, und dann habe ich die Möglichkeit, das abzulehnen. Im Moment ist es jedoch so, dass die meisten von uns, die sich irgendwann einmal etwas heruntergeladen haben, mit der Flut an Informationen überfordert sind. Es gibt hier kaum konkrete Regelungen, und die erforderliche Transparenz wird auch nicht eingehalten. Das ist ein Punkt, bei dem es mehr Klarheit geben muss. Genau das wollen wir mit mehr Datenautonomie erreichen. Genauso ist es, wenn ich im Internet etwas kaufen möchte. Natürlich muss ich dafür bestimmte personenbezogene Daten wie meine Adresse oder meine Bankdaten angeben, aber natürlich möchte ich auch nicht, dass meine Daten lange gespeichert werden, wenn ich beispielsweise einen Dienst oder einen Internetversandhandel nur einmal nutze. Warum auch? Wenn ich etwas im Laden einkaufe, stelle ich auch nur einmalig meine EC-Karte zur Verfügung, und dann sollen die Daten auch gelöscht werden. Genau das sind Punkte, die möglich sein müssen.
Kollege Dr. Kuhn hat vorhin deutlich gemacht, dass wir hier mit der Datenschutzgrundverordnung eine gute Voraussetzung hätten, genau an diesen Punkten anzuknüpfen. Das ist auch bitter nötig, die letzte Regelung zum Datenschutz auf europäischer Ebene stammt aus dem Jahr 1995. All die Möglichkeiten, die ich vorhin beschrieben habe, hat man damals für Fiktion gehalten. Daher ist eine Revision dort möglich.
Ich sage auch noch einmal ganz deutlich, warum es noch keine Selbstverständlichkeit ist, dass sich das durchsetzt – (Glocke)
ich komme zum Schluss! –, im Übrigen auch noch nicht in der Bundesregierung. Es steht zwar im Koalitionsvertrag, dass wir uns dafür einsetzen werden, die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, aber wer sich einmal anschaut, wie sich CDU/CSU beispielsweise noch Ende des Jahres 2012 dazu positioniert haben, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Inneres, Stephan Mayer, hat die Datenschutzgrundverordnung kritisch unter die Lupe genommen und gesagt: „Viele datenschutzrechtliche Fragestellungen werden ausschließlich aus Sicht des Verbrauchers abgehandelt und auch zu dessen Gunsten aufgelöst.“ Wir sagen dazu: Das ist doch super! Bei der CDU wird das kritisch gesehen, weil man Angst hat, dass damit die unternehmerische Freiheit bedroht wird.
Daher glaube ich, dass es richtig ist, diesen Antrag hier so zu beschließen und auch Druck zu machen und deutlich zu sagen, Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Datenautonomie, die Daten gibt man einmalig ab, und man überlässt sie nicht anderen auf Dauer. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich konnte gerade kaum an mich halten, als ich das hier gehört habe. Es wird hier ein Bild gezeichnet, als ob wir in einem datenschutzrechtlichen Steinzeitalter leben würden.