Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „Entschlossen gegen K.-o.-Tropfen handeln“, so lautet die Überschrift des Antrags. Ich finde, wir haben in der letzten Zeit immer etwas entschlossenere Überschriften bei unseren Anträgen, aber trotzdem ist es ein ernsthaftes Thema, das wir heute hier behandeln. Ich glaube, wir sind uns alle einig darin, dass diesem nach unserem Eindruck immer häufiger auftretenden Einsatz der K.-o.-Tropfen irgendwie der Riegel vorgeschoben werden muss.
Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass dies aber leider nicht so einfach ist, weil Teile davon nach dem Betäubungsmittelgesetz sowieso nicht frei verkäuflich sind, andererseits – ich habe es gerade noch einmal kurz recherchiert – kann man in der Tat unter dem Suchbegriff „K.-o.-Tropfen selbst mischen“ oder Ähnliches im Internet nachschauen, und man findet dort tatsächlich Anweisungen dazu, BaumarktK.-o.-Tropfen und Ähnliches. Das ist schon sehr erschreckend, wie ich finde.
Die Schwierigkeit ist auch klar, es gibt eine extrem schwierige Nachweisbarkeit der Tropfen. Der oft bei den Opfern einsetzende Filmriss, wie es mein Vorredner genannt hat – der Gedächtnisverlust, die Amnesie –, ist auch ein Problem bei der Sache, und wenn man dann feststellt, dass man die Tropfen nach acht oder teilweise auch nach zwölf Stunden selbst im Urin nicht mehr nachweisen kann, zeigt sich, wie groß eigentlich das Problem ist.
Daher finde ich es sehr gut, dass der vorliegende Antrag sich auch und besonders mit der Sensibilisierung von Personengruppen beschäftigt, die dann mit den Opfern zu tun haben, dass also behandelnde Ärzte, Schwestern und Pfleger auch dafür sensibilisiert sind, wenn sie Menschen irgendwo auffinden, die möglicherweise Verletzungen aufweisen oder so etwas wie einen Filmriss haben, dies nicht allzu schnell auf selbstverschuldeten Alkohol- oder Drogenmissbrauch zurückzuführen, sondern auch die Möglichkeit zu erwägen, dass es sich bei den Personen auch um Opfer handeln könnte, denen K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Ich finde, es ist ein richtiger und guter Ansatz, dort anzusetzen, das ist auch ein Teil von Prävention.
Auch der Hinweis in dem Antrag, dass man versuchen muss, diese Frage in die verschiedenen Ebenen der Jugendarbeit hineinzutragen und zu versuchen, hier eine Vernetzung zu erreichen, ist die richtige Art und Weise, dafür zu sensibilisieren und auch Prävention zu betreiben. Ich glaube – wie soll ich sagen? –, so hilflos das vielleicht auch ist, das ist wohl schon die einzige Möglichkeit, dass wir durch die Sensibilisierung von Menschen, die mit Opfern umgehen, auch einen gewissen Schutz aufbauen. Natürlich wäre es leichter, entschlossen gegen K.-o.-Tropfen zu handeln, wenn die Menschen sie einfach nicht nehmen würden, aber das ist eben nicht so einfach,
(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Die nehmen die ja auch nicht! Die werden denen ja verabreicht!)
wenn das hinterrücks passiert und sie davon gar nichts wissen. Daher ist das äußerst schwierig, und ich will nur für DIE LINKE sagen, wir finden, das ist ein guter Antrag, und wir werden ihm zustimmen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Einsatz von sogenannten Date Rape Drugs, sogenannten Vergewaltigungsdrogen, nimmt international, aber auch in Bremen zu, davor warnt sogar die UNO in ihrem Drogenreport.
Das Vergewaltigungsdelikt ist ein sogenanntes Offizialdelikt und wird nach Paragraf 179 Strafgesetzbuch bestraft. Der Staat hat hier ein öffentliches Interesse an der Verfolgung. Vergewaltigung unter Einsatz dieser Drogen ist sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen und wird zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Gefängnis bestraft. Das ist gut so!
Meine Damen und Herren, in 90 Prozent der Fälle sind die Täter gute Bekannte, Nachbarn oder Kollegen. Mittlerweile setzen die Täter eine Vielzahl von Stoffen ein, einige davon unterliegen keiner internationalen oder nationalen Kontrolle, wie zum Beispiel dem Betäubungsmittelgesetz. Das sind die Substanzen – meine Vorredner haben es schon gesagt – GHB oder GBL, das sind sogenannte Partydrogen, sie sind unter dem Namen Liquid Ecstasy bekannt. GHB unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, und GBL wird als Lösungsmittel vertrieben und unterliegt nicht dem Gesetz, wird als Nagellackentferner und Reiniger häu
fig genutzt. Beide sind geruchs-, farb- und geschmacklose Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen enthemmend wirken, in großen Mengen betäubend, und sie können als Überdosis natürlich tödlich sein, aber auch Medikamente wie Psychopharmaka und Schlafmittel werden als K.-o.-Mittel eingesetzt.
Wie wir gerade auch gehört haben, über das Ausmaß der Vorfälle wissen Experten so viel wie die Opfer selbst, sehr wenig, denn sie wissen ja nicht, was sie erlebt haben. Die Statistiken geben bisher alle noch nicht viel her, es gibt auch keine Dunkelzifferstudien, insoweit ist es ein dichter Nebel. Anhand der Menge der Betroffenen, die sich inzwischen bundesweit melden, wird aber davon ausgegangen, dass die Fallzahlen deutlich zugenommen haben, auch hier in Bremen. Zwar sind die K.-o.-Tropfen keine Neuheit, neu ist aber ihr Einsatzgebiet. Früher begingen die Täter mit K.-o.-Tropfen Raubüberfälle, heute ist es vor allem sexuelle Gewalt, und auch beim Organraub werden sie teilweise eingesetzt.
Meine Damen und Herren, wir wollen entschlossen handeln. Wir haben es in dem Antrag formuliert, wir wollen auf Bundesebene den Zugang zu GHBhaltigen Medikamenten erschweren, vor allem gegen den Internethandel wollen wir vorgehen. Im Produktionsprozess muss, wenn es nur irgendwie möglich ist, auf GBL verzichtet werden. Wir brauchen unbedingt ein ressortübergreifendes und vernetztes System von internen Maßnahmen. Wir haben ja einige aufgeführt, erstens eine verstärkte Aufklärung, da sind wir uns ja alle einig. Hier in Bremen haben wir die anonyme Spurensicherung. Das ist auch ein gutes Instrument, und auch die Aufklärungsarbeit des Notrufs für vergewaltigte Frauen ist eine gute Einrichtung, die im Kampf gegen K.-o.-Tropfen wegweisend ist, er wird ja auch aus unserem Haushalt immer mitfinanziert.
Dann muss das Thema K.-o.-Tropfen in den Ausbildungsplänen von Polizistinnen und Polizisten Standard werden, auch im Gesundheitswesen müssen die Mitarbeiter damit konfrontiert werden, die Beweissicherung ist nochmals zu überprüfen und auch zu optimieren, auch ist zu gewährleisten, dass besonders in den Schulen kontinuierlich über den Missbrauch und die Gefahren von K.-o.-Tropfen informiert wird. Neben den Aktivitäten auf Bundesebene ist dies ein Versuch, hier auf Landesebene des Problems Herr zu werden.
Wichtig ist aber auch – ein kleines Beispiel –, dass die Besucher von Diskotheken und Gaststätten immer darauf achten, ihre Getränke nicht unbeobachtet offen auf dem Tisch stehen zu lassen, wenn sie einmal ihren Platz verlassen. Solche Dinge in der Prävention sind auch notwendig. Für das ganze Paket bitten wir um Ihre Zustimmung, und auch dem Antrag stimmen
wir zu! Wir hoffen, dass das ein Schritt ist, die Problematik der K.-o.-Tropfen zu bekämpfen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! K.-o.-Mittel sind nur die Spitze des Eisbergs, wenn wir von sexueller Gewalt sprechen. Bekannt werden nur wenige Fälle, die sind allerdings spektakulär, das haben wir jüngst auch in Bremen gesehen. Das Leben der Opfer wird von heute auf morgen verändert.
Während meiner beruflichen Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Bremen hatte ich diverse Male mit dem Verdacht auf K.-o.-Mittel-Vergabe zu tun. Da haben dann die Opfer berichtet, sie sind am Morgen aufgewacht und hatten das Gefühl, vergewaltigt worden zu sein. Sie schildern einen Kontrollverlust über den eigenen Körper, fühlen sich wie in Watte gepackt, wussten letzten Endes aber gar nicht mehr, was konkret überhaupt passiert ist. Sie berichten lediglich davon, dass sie von flüchtigen Bekannten ein Getränk serviert bekommen haben, viele Leute um dieses Getränk herumstanden und dann auf einmal die Erinnerung aussetzt, und genau da fangen dann auch die Probleme an, denn wenn sich die Opfer tatsächlich schon einmal durchgerungen haben, eine Strafanzeige zu erstatten – und das ist häufig schwierig genug! –, erwartet sie nicht selten der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Das Problem: Die Tat konnte nicht konkret nachgewiesen werden, weil die Erinnerung viel zu unkonkret und undifferenziert ist. Das allerdings ist erforderlich, wenn eine Anklage erhoben werden soll, denn sonst ist kein hinreichender Tatverdacht vorhanden.
Der Notruf für vergewaltigte Frauen hatte im Jahr 2012 13 Fälle mit wahrscheinlichem GHB-Einfluss gezählt, die Fälle des Nachweises von K.-o.-Mitteln dürften im einstelligen Bereich liegen. Was bleibt, sind traumatisierte Opfer sowie Täter, die ungeschoren davonkommen.
Damit es gar nicht so weit kommt, ist es völlig richtig, das Augenmerk auf Prävention zu richten. Die beste Möglichkeit, Straftaten zu verhindern, ist, wenn solche Mittel gar nicht erst in die Hand potenzieller Täter kommen. Wenn ich dann aber im Internet recherchiere – da werde ich jetzt auch einmal etwas konkreter – und auf der Internetseite „k-o-tropfenkaufen.biz“ frei für jedermann K.-o.-Mittel der unterschiedlichsten Art angeboten werden, dann wird mir dabei ganz schwummerig, im wahrsten Sinne des Wortes! Da heißt es nämlich, das ist jetzt ein Zitat:
„Im Schnitt werden 0,2 bis 0,4 Milliliter für eine sechsstündige Betäubung benötigt. Die farb- und geschmacklose Substanz wird nicht wahrgenommen, die Wirkung (Schläfrigkeit, komatöser Schlaf) tritt innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein. Innerhalb von 12 Stunden wird GHB im Körper bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Die Erinnerung an die Zeit unter Drogeneinfluss ist meist nur lückenhaft“, und dann geht es weiter: „Der konkrete Nachweis derartiger Vorfälle ist aufgrund des schnellen Abbaus schwierig.“ „K.-o.-Tropfen kaufen leicht gemacht“, heißt es dort. Der Anbieter verweist darauf, dass im Internetshop die Käufer ganz bequem und vor allem sicher alle bekannten K.-o.-Tropfen ohne Zollrisiko bestellen können. Schnelle, zuverlässige und diskrete Lieferung wird zugesagt, zweimal 5 Milliliter gibt es da für 79 Euro. Meine Damen und Herren, das kommt wirklich einer Anleitung zu Straftaten gleich, und damit muss es auch ein Ende haben!
Die Beschränkung des Zugangs zu GHB und GBL, zum Beispiel für Privatpersonen, greift aber meines Erachtens zu kurz, es geht um die unterschiedlichsten Arten von Drogen und von Medikamenten. Deshalb sind auch solche Methoden wie die Anwendung von Teststreifen, mit dem Getränke auf eine bestimmte Anzahl von Substanzen getestet werden, letzten Endes zu kurz gedacht, weil sie nicht das ganze Spektrum erfassen können. Viele Fälle beginnen auch damit, dass ein übermäßiger Genuss von Alkohol zu verzeichnen ist und dann noch andere Drogen oder auch K.-o.-Mittel hinzukommen. Auch da müssen wir ansetzen, da helfen Statistiken über K.-o.-Tropfen nur begrenzt, auch wegen der schlechten Nachweisbarkeit.
Sie fordern darüber hinaus in Ihrem Antrag Aufklärung und Vernetzung. Das gibt es, es ist bereits angesprochen worden, in Bremen eigentlich schon ganz gut. Das kann natürlich immer noch besser werden. Der Notruf für vergewaltigte Frauen leistet hervorragende Arbeit, das sollte man auch einmal herausstellen.
Es sind hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen, die Vorträge an Schulen halten, eine Wanderausstellung anbieten und damit 3 500 Schülerinnen und Schüler erreicht haben, 40 000 Flyer in Gaststätten und Diskotheken verteilt haben.
Es werden darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Das kann man natürlich alles noch intensivieren, indem man weitere Fortbildungsveranstaltungen anbietet. Allerdings sind solche Sachen, auch das müssen Sie wissen, personalintensiv, und
ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, dass wir hier eine Haushaltsdebatte hatten, in der es darum ging, dass dem Notruf die Mittel um 10 000 Euro gekürzt wurden. Wenn man einerseits verlangt, dass der Notruf und ähnliche Organisationen eine Arbeit machen, um Aufklärung zu leisten, aber auf der anderen Seite die Mittel kürzt, dann ist das irgendwo eine Quadratur des Kreises. Das kann es nicht sein!
(Beifall bei der CDU und bei der SPD – Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Insgesamt 150 000 Euro mehr im Haushalt, Frau Piontkowski!)
Eine Vernetzung von Institutionen in Bremen gibt es bereits auch. Wir haben den Arbeitskreis Bremer Modell, an dem ich selbst einmal beteiligt war. In diesem Arbeitskreis Bremer Modell sitzen Polizei, Justiz, Opferhilfeeinrichtungen, Nebenklagevertreterinnen und auch Vertreterinnen aus dem medizinischen Bereich zusammen, und genau in diesem Arbeitskreis ist auch die Kampagne gegen K.-o.-Mittel entstanden. Wenn wir hier weiterarbeiten, sollten wir auch an bestehende Strukturen anknüpfen.
Eine weitere wichtige Sache ist die anonyme Spurensicherung. Seit März 2012 ist diese sehr gut angelaufen. Bereits nach einem halben Jahr gab es 10 bis 15 Fälle, die dort gemeldet wurden. Dort können sich Opfer melden. Auf diese Weise können Opfer von Sexualstraftaten erst einmal schnell und unbürokratisch Beweise sichern, die sonst nämlich für die konkrete Anklageerhebung oder Verurteilung fehlen. Wenn man Beweise zu spät sichert, dann sind sie eben weg. Hier können sie rechtzeitig die Beweise sichern lassen, sie können sich untersuchen lassen, und das Untersuchungsmaterial wird zehn Jahre lang aufbewahrt.
Soweit Straftaten dann angezeigt werden, sind wir in Bremen auch ganz gut aufgestellt, jedenfalls was Polizei und Justiz betrifft. Es gibt bei der Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat „Gewalt gegen Frauen“, in dem speziell geschulte Staatsanwältinnen sitzen, und bei der Polizei gibt es das K 32, das hervorragende Arbeit leistet.
Die von Ihnen angesprochenen Fortbildungen werden nun wirklich schon gemacht. Sie sind regelmäßig in den Lehrplänen der Hochschule für Öffentliche Verwaltung enthalten, ich arbeite da selbst, daher weiß ich das auch. Ich bin mit meinen Studenten auch zum Beispiel beim Notruf für vergewaltigte Frauen gewesen, dort wird genau darüber informiert. Gleichwohl kann alles immer noch besser werden, deswegen will ich auch sagen – meine Zeit ist leider wieder zu Ende! –, dass wir Ihrem Antrag zustimmen, weil wir die Tendenz sehr wichtig finden. Man sollte an bestehende Strukturen anknüpfen. Man kann immer
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema K.-o.-Tropfen ist nicht neu, und wir werden damit immer konfrontiert, wenn wir in der Zeitung lesen müssen, dass Verbrechen begangen werden, bei denen dem Opfer vorher K.-o.-Tropfen verabreicht worden sind. Im Jahr 2009 haben wir Grünen unter dem Titel „Bessere Aufklärung über Gefahren von K.-o.Tropfen“ eine Kleine Anfrage hier an den Senat gerichtet und haben abgefragt, welche Aktivitäten, Präventionsangebote es in Bremen gibt. Meine Vorrednerin hat gerade aufgelistet, was es hier alles gibt, das wurde dort auch erwähnt. Wir haben in Bremen vielfältige Angebote und Informationen. Auch ich möchte besonders den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen erwähnen, der seit Jahren diese Mädchen und Frauen berät, aber die Mitarbeiter beraten nicht nur, sondern machen auch Fortbildungen bei der Polizei, in der Schule und bei Ärztinnen und Ärzten. Sie sind ein wichtiges Glied in der Präventionskette, und deshalb war es auch richtig, dass wir bei den letzten Haushaltsberatungen die Mittel wieder erhöht haben.
Ich möchte auch noch einmal auf die Kampagne aufmerksam machen, die im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde. Dort gab es einen Wettbewerb, der sich mit E-Cards, die in Diskotheken und Gaststätten ausgelegt wurden, und mit Plakaten besonders an junge Menschen richtet. Daher müssen wir bei diesen Präventionsangeboten nicht bei null anfangen, sie sind schon da, sie müssen sozusagen nur noch einmal wieder aufgelegt und ins Leben gerufen werden. Ich hatte sie vor Kurzem sogar auch noch in Gaststätten gefunden und habe einige mitgebracht. Für mich und für uns ist die Prävention ein ganz wichtiger Teil dieses Themas, ein wichtiger Teil, bei dem wir hier gerade auch in Bremen angreifen können, abgesehen von der Problematik auf der Bundesebene, die wir ja auch im Blick haben. Eine breite Aufklärung und Sensibilisierung aller Berufsgruppen muss dauerhaft erfolgen, das wissen wir auch, weil es da immer einen Wechsel gibt, und uns ist daran gelegen, dass diese Präventionskette dauerhaft bleibt und auch immer wieder dementsprechend tätig wird.
Waren es vor Jahren noch junge Mädchen und Frauen, die Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sind, sind es inzwischen auch Männer – mein Kollege hat es erwähnt –, aber auch ältere Menschen, denen K.-o.-Tropfen verabreicht werden und die dann oft beraubt werden. Der Senat hat im Jahr 2009 auf unsere Anfrage geantwortet, sofern sich ein Trend zunehmender Gefährdungen aufzeigt, werden präventive Bemühungen entsprechend verstärkt. Deshalb haben wir diese Anfrage eingereicht, weil wir gesagt haben, dass jetzt der Zeitpunkt ist, um die Prävention noch einmal wieder ein bisschen zu verstärken.
Wie ich eben schon gesagt habe, Voraussetzung für Prävention ist, dass sie kontinuierlich und dauerhaft erfolgt, und besonders wichtig ist das Wissen um die Wirkung und das Wissen darum, überhaupt in Betracht zu ziehen, dass K.-o.-Tropfen verabreicht werden können. Mein Kollege hat deutlich gesagt, wie kurz das Zeitfenster der Beweissicherung ist. Darum geht es uns besonders, besonders auch vor dem Hintergrund, dass die Opfer, denen K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, jahrelang traumatisiert sind. K.-o.-Tropfen, das wissen wir, machen Menschen bewusstlos, willenlos, hilflos und handlungsunfähig. Ihnen fehlt oft die Erinnerung an das Geschehene, und das löst ihr Trauma aus. Dann machen sie sich oft auch noch Selbstvorwürfe, und sie schämen sich, darüber zu sprechen.
Deshalb finden wir es wichtig, diese Präventionskette noch einmal anzuschauen – mein Kollege hat es gesagt, wir möchten gern einen Bericht darüber haben –, und dass etliche Dinge, die wir ja auch schon haben, wieder aufgelegt werden können, wir müssen da nicht bei null anfangen, die Beweissicherung wurde auch schon erwähnt. Wie gesagt, vieles ist vorhanden. Wo wir gegebenenfalls etwas optimieren können, soll uns dieser Bericht auch noch einmal zeigen, und dann können wir erneut darüber sprechen. – Vielen Dank!