Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Die Berücksichtigung der Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres hatte die EU eingefordert, da es eine Altersdiskriminierung ist, wenn die Zeiten davor wegfallen. Das werden wir natürlich einbeziehen. Außerdem werden wir die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften so regeln, dass die Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können, damit keine Benachteiligung entsteht, das als kleine Zusammenfassung. Daneben gibt es aber noch eine Reihe anderer Detailregelungen.

Wir werden jetzt das Verfahren der Abstimmung so einleiten – das haben wir mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden so abgesprochen –, dass wir einen inhaltlichen Vorlauf mit ihnen durchführen werden, um richtig in die Diskussion eintreten zu können, damit sie sich nicht nur zu einem Senatsbeschluss verhalten können, sondern dass wir in einer Besprechungs- und Dialogsituation auch die Rückmeldung der Gewerkschaften bekommen. Dann kennen wir die konkreten Konflikte, die auf uns zukommen.

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Hinners!

Herr Staatsrat, die sogenannte Mütterrente soll ja Mitte des Jahres eingeführt werden, also für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren worden sind, und das gilt ja zunächst für Rentner. Plant der Senat eine Übernahme für die Versorgungsempfänger?

Wir sind dazu zurzeit im Abstimmungsverfahren mit den anderen Bundesländern und werden uns da im Kanon der anderen Bundesländer

bewegen. Deswegen kann ich hier jetzt noch keine Position des Senats nennen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Eingeschränkte Dienstfähigkeit bei der Polizei und Feuerwehr im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie hat sich die Anzahl der eingeschränkt dienstfähigen Mitarbeiter bei der Polizei und Feuerwehr im Land Bremen in den letzten vier Jahren entwickelt?

Welche Auswirkungen haben die eingeschränkt dienstfähigen Mitarbeiter auf die Arbeitsfähigkeit dieser Behörden, und welche Konsequenzen hat der Senat daraus für diese Behörden gezogen?

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für eingeschränkt dienstfähige Mitarbeiter in diesen Behörden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident. meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Anzahl der eingeschränkt dienstfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist seit Jahren im einstelligen Prozentanteil. Eine signifikante Veränderung ist nicht feststellbar.

Zu Frage 2: Grundsätzlich sind diese Ausfallzeiten im Rahmen der Personalfaktorberechnung berücksichtigt und beeinträchtigen im Regelfall die Einsatzbereitschaft von Polizei und Feuerwehr nicht.

Zu Frage 3: Sofern eine eingeschränkte Dienstfähigkeit nur temporär vorliegt, wird die betroffene Person an anderer Stelle bis zur Wiedererlangung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit verwendet. Sollte die eingeschränkte Dienstfähigkeit voraussichtlich von längerer Dauer oder gar dauerhaft sein, erfolgt eine Weiterverwendung in einem Arbeitsgebiet, in dem entsprechender Bedarf besteht. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie beabsichtigen ja in naher Zukunft, Verwaltungsangestellte als Ersatz für Polizeivollzugsbeamte einzustellen, wenn diese Polizeivollzugsbeamten auf sogenannten Verwaltungsposten ihren Dienst versehen. Nach meinen

Erfahrungen arbeiten dort überwiegend Beamte, die eingeschränkt dienstfähig sind. Wie wollen Sie diesen eingeschränkt dienstfähigen Beamten, wenn Sie sie dort herauslösen und durch Verwaltungsangestellte ersetzen, weiterhin eine Möglichkeit geben, Dienst zu verrichten?

Die Antwort ist relativ einfach: Wir haben circa 60 Positionen in der Polizei, die geeignet sind, dass Angestellte diese Funktion ausüben. Wir haben mit der Senatorin für Finanzen verabredet, dass wir zunächst einmal 20 Positionen umwandeln. Das ist also nur ein Bruchteil dessen, was wir machen. Es ist richtig, wir haben natürlich – das ist eine ganz normale Entwicklung – auch eingeschränkt dienstfähige Beamte. Sie werden vorwiegend im Bereich des Bürgerservices der Reviere eingesetzt. Bei den Kontaktbeamten ist es völlig klar, dass sie nicht im SEK weiterverwendet werden. Deswegen brauchen wir auch zukünftig Arbeitsplätze, auf denen man in der Regel im Tagesdienst arbeiten kann. Ich sage aber auch, wir müssen früher damit beginnen. Es macht keinen Sinn, dass die Kolleginnen und Kollegen bis zum Alter von 60 Jahren im Schichtdienst tätig sind und Streife fahren. Wir müssen eine Personalentwicklung voranbringen, die sehr deutlich macht, dass spätestens mit 50 Jahren mit diesen Tätigkeiten Schluss ist und dann der Wechsel von der Schutzpolizei in andere Bereiche erfolgen muss. Ich glaube, dadurch schaffen wir mehr Arbeitszufriedenheit, und wir vermeiden, dass die Zahl der eingeschränkt Dienstfähigen anwächst.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, gibt es in der Polizei oder im Bereich des Senators für Inneres Maßnahmen, um individuelle Rehabilitationsmaßnahmen für die eingeschränkt dienstfähigen Beamten durchzuführen, damit sie wieder die volle Dienstfähigkeit erreichen?

Ja! Ich glaube, das ist eine Debatte, die wahrscheinlich nur wir beide verstehen.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Herr Senator, un- terschätzen Sie nicht das Parlament!)

Ich sage das, weil ich viel herumkomme und auf vielen Beiratssitzungen bin, und immer steht jemand auf und sagt: In unserem Revier gibt es drei dienstunfähige Beamte.

(Abg. H i n n e r s (CDU): Eingeschränkt dienstfähige Beamte!)

Ja, aber ich sage es bewusst! Wir haben ja eine Regelung, die sogenannte PDV 300, die nur zwischen

tauglich und untauglich unterscheidet. In der Öffentlichkeit entsteht immer der Eindruck, dass dort lauter Rollstuhlfahrer arbeiten. Das Gegenteil ist der Fall, es sind Kollegen, die durchaus in der Lage sind, den Bürgerservice hervorragend zu organisieren. Herr Hinners, wenn Sie heute noch bei der Polizei wären, dann wären Sie sehr wahrscheinlich polizeidienstuntauglich, weil Sie eine Brille aufhaben, aber ich bin überzeugt davon, ich würde für Sie immer eine Tätigkeit bei der Polizei finden.

(Beifall – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir haben ja eine Anschlussverwendung gefun- den! – Heiterkeit – Abg. H i n n e r s [CDU]: Das hätten Sie wohl gern, Herr Senator!)

Ja, das würde mir sehr viel Spaß bereiten!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, können Sie ausschließen, dass wegen der Einstellung von Verwaltungsangestellten Polizeibeamte, die eingeschränkt dienstfähig sind, vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden müssen?

Es geht uns gar nicht um dieses Thema. Wir wollen einfach, dass in klassischen Verwaltungsbereichen, in denen nur aus der Not heraus Polizeibeamte eingesetzt werden, wirklich Verwaltungsangestellte genommen werden, die eine andere Laufbahn haben, die qualifiziert sind, und, wie gesagt, wir ersparen uns dann die teure, aufwendige Polizeiausbildung. Das ist der Hintergrund, aber wir wollen keine Arbeitsplätze für ältere Kollegen damit vernichten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Herzinfarktversorgung im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Brumma, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat

Erstens: Welche Gründe sind nach Ansicht des Senats ausschlaggebend für das gute Abschneiden des Landes Bremen im Ländervergleich des Herzberichts 2013?

Zweitens: Ist dem Senat bekannt, ob Krankenhäuser im Land Bremen herzchirurgische Eingriffe durchführen, obwohl sie über keine herzchirurgischen Abteilungen verfügen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Härtl.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Bewertungen der Herzinfarktversorgung stehen im Land Bremen unter dem Vorbehalt statistischer Schwankungen aufgrund insgesamt niedriger Fallzahlen. Die Gründe für das gute Abschneiden des Landes Bremen im Ländervergleich liegen mutmaßlich in den kurzen Wegen und einer langjährig praktizierten Verzahnung der zeitnahen präklinischen und stationären notfallmedizinischen Versorgung sowie in den guten Eintreffzeiten des jeweiligen Rettungsdienstes der beiden Stadtgemeinden bei den Patienten.

Patienten mit der häufigsten Form von akutem Herzinfarkt werden nach standardisierter Erstversorgung durch den Rettungsdienst der Stadtgemeinden innerhalb eines definierten Zeitfensters unter Nutzung von Telemedizin und telefonischer Hotline direkt in das Klinikum Links der Weser beziehungsweise das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide transportiert. Dort erfolgt unverzüglich eine akute kardiologische Diagnostik und gegebenenfalls interventionelle Wiedereröffnung verschlossener Blutgefäße mittels Herzkatheter. Die hierdurch erreichte Verkürzung des Zeitfensters zwischen Infarktereignis und Intervention leistet einen Beitrag zur Optimierung der Herzinfarktversorgung.

Zu Frage 2: Dem Senat sind keine Krankenhäuser im Land Bremen bekannt, in denen herzchirurgische Eingriffe durchgeführt werden, obwohl sie über keine herzchirurgischen Abteilungen verfügen. Die Herzchirurgie wird ausschließlich am Klinikum Links der Weser vorgehalten. Invasive nicht chirurgische Maßnahmen mittels Herzkatheter werden am Klinikum Links der Weser, am Roten Kreuz Krankenhaus sowie am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide durchgeführt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Brumma, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Laut Herzbericht sterben, wie wir gehört haben, immer weniger Menschen in Deutschland, aber es gibt immer noch einen Unterschied zwischen den Ost- und Westländern, in Sachsen-Anhalt sind es beispielsweise 106 Betroffene zu 100 000 Einwohnern, bei uns sind es 35 Fälle. Woran kann das aus Ihrer Sicht liegen?

Natürlich kann ich darüber nur Vermutungen anstellen, aber zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Durchschnittsalter der Bevölkerung in den Ostländern, insbesondere auch in SachsenAnhalt, höher ist als bei uns, also das Infarktrisiko deshalb schon höher liegt. Ich glaube aber auch, es liegt an der Versorgungsdichte, insbesondere der Versorgung mit Herzspezialisten. Ich kenne nun nicht die genaue Zahl für Sachsen-Anhalt, ich vermute aber

einmal, dass sie um ein vielfaches schlechter ist als in Bremen. Wir haben in Bremen auf etwa 20 000 Einwohner einen Herzspezialisten, der die Versorgung aufrechterhalten kann.

Herr Kollege Brumma, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?