Ich möchte einmal für die SPD-Fraktion sagen, das ist auch noch die politische Diskussion, die ganz konkret geführt wird.
Unbestritten, weil ich Herrn Dr. vom Bruch sehe, wir haben die ganzen Fragen bezüglich des Büroparks Oberneuland zu beantworten. Dieser wird uns hier auch noch weiter begleiten, aber auch auf dieser Ebene wird der rot-grüne Senat mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen weiterarbeiten, und wir werden ihn auch umsetzen, da können Sie ganz sicher sein. Wir werden ihn ganz konsequent umsetzen.
Der nächste Punkt, die GEWOBA! Ich glaube – das ist auch noch einmal in der Antwort des Senats und bei der Berichterstattung in der Deputation dargelegt worden –, dass die GEWOBA eine entscheidende Rolle spielt, aber auch die Stäwog in Bremerhaven. Mit diesen beiden Unternehmen, insbesondere mit der GEWOBA, befinden wir uns in einer intensiven Diskussion – ich erinnere nur an die Aktuelle Stunde zur Grohner Düne oder an die gestrige Debatte –, wie wir es mit dieser Aktiengesellschaft, bei der die Stadt ja keine unwesentliche Rolle spielt, schaffen, in bestimmten Bereichen den Wohnungsbestand zu erhöhen. Das ist eine inhaltliche Debatte, die noch nicht ausgetragen ist, auch nicht in den politischen Gremien, aber ich bin der Auffassung, auch hierüber müssen wir nachdenken. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir in diesen Bereichen vorankommen.
Jetzt möchte ich, Herr Senator Dr. Lohse, nicht wieder mit Franz Müntefering anfangen, aber es ist natürlich so, wenn man die Regierung stellt und dafür stehen will, dann muss man nicht nur tolle Forderungen entwickeln und sie propagandistisch darstellen – auch das ist richtig und gut –, sondern wir müssen sie in der Praxis umsetzen, und auch die Ergebnisse im Bereich der Wohnungsbaupolitik zeigen, dass wir hier erfolgreich sind.
Das sind die Bereiche, in denen wir uns auch konzeptionell weiterentwickeln müssen. Ich möchte das Thema auf eine sachliche Ebene zurückzuführen, da viele der Kolleginnen und Kollegen fragen: Was sind Belegungsbindungen? Ich möchte es, wie es auch die Kollegin Bernhard getan hat, am Beispiel Hamburgs darstellen.
In Hamburg sieht es so aus: Der Wert von einmaligen Belegungsrechten mit einer Mietpreisbindung für höchstens 10 Jahre erfordert nach dem Hamburger Modell einen Zuschuss in Höhe von 15 000 Euro pro Wohnung. Beim Erwerb von langfristigen Belegungsrechten mit einer Förderlaufzeit von 20 Jahren beträgt der Zuschuss 25 000 Euro pro Wohnung. Beim Kauf von nur 100 Belegungseinheiten wäre nach diesem Modell – umgerechnet auf Bremen – ein Betrag
zwischen 1,5 beziehungsweise 2,5 Millionen Euro fällig. Man muss sagen, dass ein Bremer Modell natürlich mit den haushaltspolitischen Rahmenbedingungen korrespondieren muss, denn das ist eine Menge Geld.
Jetzt kann man nach der „Katastrophentheorie“ der LINKEN sagen, alles verelendet, bitte schön, jetzt nehmen wir einmal Geld auf, und der Sicherheitsabstand interessiert uns auch nicht. Ich sage einmal, der Sicherheitsabstand, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ist von Ihnen bestimmt schon fünf- bis sechsmal ausgegeben worden, aber das ist nicht unsere Politik. Ich möchte jetzt in aller Klarheit sagen, das sind die Summen, über die wir hier reden. Deshalb finde ich auch die Antwort der Deputation für Bau richtig, in der ausgeführt wird, dass wir das mit dem Wohnraumförderungsprogramm und den anderen zukunftsorientierten Wegen in der Wohnungsbaupolitik fortführen.
Es ist unbestritten, es ist in vielen Bereichen auch wichtig, und es wäre auch nachdenkenswert, es in bestimmten Bereichen zu machen, aber ich sage es auch in aller Deutlichkeit, wir müssen sehen, ob wir die Finanzmittel haben und wo wir sie am effektivsten einsetzen. Deshalb werden wir den Antrag der LINKEN aus den sowohl in den Deputationen als auch hier in der Bürgerschaft genannten Gründen ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, weil meine Vorredner schon viel gesagt haben. In der Bürgerschaftswoche im Januar stand das Thema Wohnungsbedarf in Bremen auf der Tagesordnung. Es ging um die Präzisierung des tatsächlichen Bedarfs, und wir waren uns alle einig, dass der soziale Wohnungsbau dabei ein wichtiger Aspekt ist. Warten wir aber doch erst einmal die neue GEWOS-Prognose ab.
Bei der neuen Prognose ist mir die regionale Betrachtung ganz wichtig. Aus meiner Sicht muss dieser Betrachtung eine größere Bedeutung beigemessen werden, denn nicht jeder Stadtteil hat die gleichen Probleme. Es gibt Stadtteile, in denen der Anteil der Sozialwohnungen bereits heute ausgesprochen hoch ist, während andere Stadtteile kaum sozialen Wohnungsbestand vorweisen können. Der Neubau ist jedoch auch nicht immer die beste und einzige Lösung. In Bremen-Nord könnte durch Sanierung Wohnraum geschaffen werden. Ausschließlich auf Neubau zu setzen, halte ich für falsch!
schaffen. Natürlich müssen wir genau darauf achten, dass in Bremen zum Beispiel genug Wohnraum für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Rentner, Flüchtlinge und Studenten vorhanden ist. Heute Morgen hatten wir nun gerade die Debatte zu den Studentenwohnungen, und ich denke, wir sind heute Morgen mit dem Antrag, dem wir auch zugestimmt haben, einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. (Beifall bei der CDU)
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es aber nicht erforderlich, für die Belegungsbindung jetzt ein weiteres Programm aufzulegen. Der Bausenator hat mit seinem Wohnraumförderungsprogramm bereits ein System geschaffen, das Sozialwohnraum stark fördern soll. Nun ein weiteres Programm aufzulegen, um Sozialwohnungen zu fördern, macht keinen Sinn. Mir missfällt bei der ganzen Diskussion, dass die Wohnungspolitik in Bremen einseitig auf den Bau von Sozialwohnungen beschränkt ist. Aus meiner Sicht wird zu wenig für junge Familien getan. In der Wohnungsbaupolitik der rot-grünen Regierung kommen sie in Bremen viel zu kurz. Wir fordern daher, dass endlich auch ein Förderprogramm für junge Familien aufgelegt wird,
damit der Weg ins niedersächsische Umland nicht so leicht fällt. Wir möchten nicht, dass die jungen Familien weiterhin nach Niedersachsen abwandern. Die Wohnungsbaukonzeption hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 14 000 neue Wohnungen zu schaffen. Das muss dringend eingehalten werden. Es müssen daher unbedingt langfristige Lösungskonzepte gefunden werden, wie in Bremen für alle Gesellschaftsgruppen Wohnraum geschaffen werden kann. Wir lehnen den Antrag der LINKEN ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Erstens, wir haben den Antrag im Februar 2013 gestellt, Kollege Pohlmann meinte, wir hätten da auf die weitere Förderung noch nicht hingewiesen. Das hätte ich, ehrlich gesagt, im Februar 2013 für ein bisschen verfrüht gehalten.
Heute Morgen, das ist eine ganz andere Frage! Heute Morgen ist das letztendlich in dem Zusammenhang kein Thema gewesen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es hat doch niemand etwas gegen das Wohnbauförderungsprogramm gesagt. Ich weiß gar nicht, warum ich das in jeder Debatte wiederholen muss, dass das ein richtiges Programm ist. Das ist nicht strittig. Mich ärgert die Tatsache, dass wir dem Faktor Zeit eigentlich wenig Aufmerksamkeit zollen. Wohnbauförderungsprogramme für Neubauten sind eine sehr schwerfällige Angelegenheit. Bedarfe entwickeln sich langfristig, solch ein Wohnbauförderungsprogramm entwickelt sich noch langfristiger. Wenn ich bedenke, wann diese Wohnungen überhaupt bezugsfertig hergestellt sind, wann überhaupt einmal ein Ziegel auf dem anderen steht, das dauert. Wir haben aber aktuell die Misere, und diese Tatsache wird in dem Zusammenhang völlig ignoriert.
Meinetwegen müssen wir kein Programm auflegen. Es ist wunderbar festgestellt worden, wir können Belegungsbindungen durchführen, ohne ein Programm aufzulegen. Man kann es einfach tun, wir könnten es machen, wir tun es aber nicht. Ich finde, 1,5 Millionen Euro, bei allem Respekt, sind eine überschaubare Geldsumme. Wir haben darüber nachgedacht, ein Sondervermögen Wohnungen einzurichten. Auch da gibt es letztendlich einen Gegenwert, sodass es auch eine interessante Überlegung wäre. Es ist nicht so, dass wir dieses Geld in den Orkus werfen, denn wir bekommen etwas dafür. Ich finde schon, dass man diese Zusammenhänge deutlich machen muss. Zu warten, bis wir die Bedarfe ausgerechnet haben, und die milde Hoffnung zu haben, dass es vielleicht die Leute, die diese Wohnungen brauchen, dann nicht mehr gibt, dass der Bedarf inzwischen vielleicht kleiner geworden oder am besten gleich verschwunden ist, ist eine trügerische Hoffnung, die da aufzukeimen droht.
Ich möchte noch einmal sagen, ich habe nichts gegen Förderprogramme für junge Familien. Das finde ich keine schlechte Idee, auch sie haben nicht unermesslich viel Geld, um eine Immobilie zu finanzieren. Gerade aber in diesem bezahlbaren Segment haben wir an allen Ecken und Enden zu wenig. Die Problematik mit den Obdachlosen und auch mit den Flüchtlingen wird nicht kleiner, ganz im Gegenteil.
Ich plädiere noch einmal dafür zu überlegen, ob das nicht als Perspektive geht. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass wir einfach einmal blindwütig Belegungsbindungen aufkaufen, sondern ich dachte schon, dass man das mit einigermaßen Sachverstand und Reflektion tut, den Sozialwohnraum entsprechend anpasst und diese Stadtteile auch jeweils untersucht werden. Sie sind nicht gleich, wir haben nicht überall die gleichen Bedarfe. Lüssum, Kattenturm, Hemelingen und Tenever sind nicht identisch. Insofern sollte man sich auch einmal überlegen – und dazu gibt es
auch ein Bauressort –, in welchen dieser Stadtteile es Sinn und in welchen es weniger Sinn machen würde. Dann kann man letztendlich auch diese Vorschläge entwickeln.
Es einfach abzulehnen ist eine interessante Entwicklung, wenn ich mir anschaue, wie unser Bürgermeister damit umgegangen ist. Am Anfang war das noch eine gute Idee, und gegen Ende des Jahres 2013 wurde die Idee wieder verworfen. Da frage ich mich doch: Was ist inzwischen passiert, und warum gibt es diese Möglichkeit nicht mehr? Zu sagen, wir verfolgen keine fünfzigprozentige, keine zwanzigprozentige, keine hundertprozentige Überlegung, sondern null ist im Moment die Ansage, ist, finde ich, unverantwortlich. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Bernhard, Sie haben eben angemahnt, wir mögen mit Sachverstand und Reflektion an diese Fragen herangehen. Genau das haben wir versucht, und wir sagen Ihnen gleich noch einmal, zu welchen Ergebnissen wir gekommen sind. Vielleicht können Sie meinen Ausführungen dann auch mit Sachverstand und Reflektion folgen.
Es ist richtig, dass der Vorschlag zum Ankauf von Belegungsbindungen im Bündnis für Wohnen gemacht worden ist. Es ist auch richtig, dass der Bürgermeister zugesagt hat, dass wir das prüfen. Wir haben das geprüft und sind zu einem Ergebnis gekommen. Dieses Ergebnis haben wir der Deputation vorgetragen. Das kann einem gefallen oder nicht, man sollte sich aber zumindest inhaltlich ernsthaft damit auseinandersetzen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Instrumente, nämlich die, die wir anwenden, wirksamer sind und dass auch die Reichweite unserer Mittel da sehr viel größer ist. Das ist für uns als Haushaltsnotlageland ein ganz entscheidender Faktor.
Ich will versuchen, das jetzt noch einmal zu erklären! Wir haben das Wohnraumförderprogramm, das wissen Sie alle, und wir haben die Förderkonditionen für den Neubau von Wohnungen verbessert. Wir haben die Förderbeträge pro Wohnung von 35 000 Euro auf 60 000 Euro erhöht, allerdings sind das Darlehensvolumen je Wohneinheit, das heißt, das sind Gelder, die zurückfließen. Es sind keine 15 000 Euro oder 25 000 Euro für zehn Jahre, die dann nicht zurückfließen, sondern es ist ein zinsvergünstigte zurückzuzahlendes Darlehen.
Die Wohnung, die dort gebaut wird, steht dann 30, 50 oder 75 Jahre, das heißt, wir haben sehr viel mehr davon, obwohl wir wesentlich weniger Geld aufgewendet haben. Das ist meiner Meinung nach ein ganz entscheidender Faktor.
Wir haben dann – ich glaube im Mai 2013 – die Förderrichtlinie verabschiedet und 700 Förderkontingente für einen Zweijahreszeitraum ausgelobt, von denen heute schon 650 Förderkontingente gebunden sind. Das heißt, das Programm geht voran, und auch darüber haben wir schon in der Deputationssitzung im März berichtet. Im Übrigen erarbeiten wir, das haben wir heute Morgen erörtert, ein neues, verlängertes Wohnraumförderprogramm, das den Bau von weiteren Wohnungen unterstützen soll, und dabei wollen wir auch neue Anspruchsgruppen, wie beispielsweise die Studierenden, berücksichtigen.
Jetzt zum Auslaufen der Belegungsbindungen! Es ist ja richtig, dass die Bindungen der Wohnungen auslaufen, die in den Sechziger- oder Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts gebaut worden sind. Es wäre eine völlige Illusion zu glauben, dass man gegen die Zahl auslaufender Belegungsbindungen arbeiten kann, aber es ist auch nicht so, dass mit dem Auslaufen der Belegungsbindung sofort Engpässe auf dem Wohnungsmarkt verstärkt werden. Die Wohnungen sind noch vorhanden, und sie befinden sich überwiegend auch noch im erschwinglichen Segment, auch wenn in Einzelfällen die Mieten gestiegen sind. Wir werden – das habe ich heute Morgen bereits gesagt und wiederhole es jetzt noch einmal – mit der Kappungsgrenze, die wir einführen werden, gegensteuern, damit die Mieten dort nicht explodieren. Allein durch die Zahl der auslaufenden Bindungen verringert sich aber nicht das Angebot auf dem Wohnungsmarkt, das bitte ich doch zu berücksichtigen.
Zusätzlich zum Neubau – wir sind da keineswegs tatenlos –, erwerben wir durch mittelbare Belegungen mehr Belegrechte als die 700 Förderkontingente, die wir in dem Zweijahreszeitraum haben. Je nachdem, um welche Bauvorhaben es sich handelt, werden die Sozialwohnungen an Ort und Stelle realisiert. In bestimmten Fällen – da gibt es Spielräume, nach denen auch meine Verwaltung schauen kann, welche Instrumente die geeignetsten sind – kann das an anderer Stelle durch mittelbare Belegung erfolgen. Wir bekommen mehr Sozialwohnungen zurück als die Wohnungen, die nicht im Neubau realisiert werden, das heißt, die Zahl vergrößert sich noch einmal. Insgesamt binden wir damit mehr Wohnungen, als wir tatsächlich fördern, und das ist ein positiver Effekt.
Wenn wir stattdessen Belegungsbindungen direkt ankaufen würden, dann müsste man den Wohnungsbaugesellschaften die fünfstelligen Beträge bezahlen, die der Abgeordnete Pohlmann aus anderen Städten genannt hat. Wir erachten das nicht für sinnvoll, weil es für uns verlorenes Geld ist, für das wir relativ wenig zurückbekommen. Deswegen machen wir das nicht.
Über die Schaffung der Sozialwohnungen und die mittelbare Belegung hinaus verhandeln wir in Wohnungsnotstandsfällen unter der Führung des Sozialressorts mit Wohnungsunternehmen, damit diese Fälle
befriedigt werden und Wohnraum geschaffen werden kann. Das funktioniert schon jetzt sehr gut mit der GEWOBA, inzwischen auch mit der BREBAU, und es laufen Verhandlungen mit weiteren Wohnungsbaugesellschaften. Wir haben ihnen vor einigen Monaten ein Commitment, eine Hildesheimer Erklärung, entlockt, und wir füllen es mit Leben, das heißt, auch für die Wohnungsnotstandsfälle finden wir Lösungen.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass wir mit dem neuen Wohnraumförderprogramm, mit der Aktivierung des Wohnungsneubaus und der Weiterentwicklung des Bestandes auf einem guten Weg sind. Sachverstand und Reflektion haben uns dazu geführt, dass die Auflage eines Programms zum Ankauf von Belegungsbindungen nicht zielführend und deswegen keine Option ist. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/771 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!