Protokoll der Sitzung vom 18.06.2014

Konsensliste

Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 13. Juni 2014

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Konsensliste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Konsensliste zu.

(Einstimmig)

Kooperationen der Verwaltung des Landes Bremen mit anderen Bundesländern

Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 11. Februar 2014 (Drucksache 18/1251)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 25. März 2014

(Drucksache 18/1328)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Frau Bürgermeisterin, ich gehe davon aus, dass wir darauf verzichten können, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausgangspunkt unserer Großen Anfrage zu Kooperationen Bremens mit anderen Bundesländern war die Erfahrung, dass bei allen Debatten der letzten Jahre über Verwaltungsmodernisierung Forderungen nach mehr Kooperationen Bremens mit anderen Bundesländern eine prominente Rolle gespielt haben, ich möchte stellvertretend Prüfungen des Rechnungshofs, Papiere der Handelskammer oder auch regelmäßige Äußerungen des Bundes der Steuerzahler nennen. Dabei geht es ihnen in der Regel vor allem um Einsparungen, aber auch um Verbesserungen durch höhere Effektivität und Bürgerfreundlichkeit. Wenn der Senat nun gegenwärtig eine weitere Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung in Angriff nimmt, dann macht es, glaube ich, Sinn, Bilanz zu ziehen, um dann auf gesicherter Grundlage über weitere Schritte nachzu-denken.

Eine Große Anfrage und eine große, ausführliche Antwort! Die Liste der Kooperationen Bremens ist beeindruckend, und ich empfehle allen Fachpolitikern meiner Fraktion die Lektüre auch im Detail. Dabei sind die Formen sehr vielfältig: Da gibt es gemeinsame Institutionen wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, fest vereinbarte Aufgabenerledigung durch das jeweils andere Bundesland, da gibt es gemeinsame Gesellschaften nicht nur mit Niedersachsen, sondern auch mit anderen Ländern, zum Beispiel Dataport, Kooperationen mit vielen Ländern und mit dem Bund, zum Beispiel in sehr vielen Formen auch im Kleinen bei der Polizei, und da gibt es feste Konsultationsverfahren zwischen den fünf Nordländern, etwa bei Änderungen des Beamtenrechts und darauf fußend – und das ist auch ein Ergebnis solcher Kooperationen – ein gemeinsames Auftreten der fünf Nordländer im Bund.

Wie gesagt, die Übersicht ist beeindruckend, aber falls damit der Eindruck erweckt werden sollte, das war es jetzt, dann möchte ich dem, meine Damen und Herren, widersprechen. Ich glaube nicht, dass wir in dieser Frage schon am Ende angekommen sind.

Ich weiß wohl, dass die Forderung nach weiteren Kooperationen im Spannungsverhältnis steht zum Schutz eines Kernbereichs der Staatlichkeit selbstständiger Länder. Deswegen muss ein Land natürlich einen eigenen Rechnungshof, einen eigenen Staatsgerichtshof und wegen der engen Anbindung an das Parlament auch einen Beauftragten für den Datenschutz und andere haben wie auch, wenn man ihn denn überhaupt will, einen eigenen Verfassungsschutz. In der Regel kommen auch die Verwaltungen nicht infrage, soweit sie kommunal sind. Hier stellt sich eher die Frage nach möglichen und notwendigen Kooperationen zwischen den Gemeinden Bremerhaven und Bremen und dem Land, aber das ist eine andere Diskussion. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass die Zeit reif ist für diese Diskussion, auch innerhalb des Landes Bremen. Dass da etwas

geht, obwohl man lange nicht gedacht hat, dass es so ist, zeigt der Zusammenschluss der beiden Kammern. Vielleicht ist es aber auch so, dass hier die Zeile aus dem alten Lied gilt „Die Enkel fechtens besser aus“, möglicherweise!

Weitere Handlungsmöglichkeiten des Landes im Sinne unserer Anfrage sehe ich in drei Bereichen. Es geht immer noch um einzelne Einrichtungen. Ich bin nicht überzeugt davon, dass jedes Land eine Landesmedienanstalt braucht, andere machen es schon anders. Der Landeswahlleiter bleibt Landeswahlleiter, aber die Statistik muss Bremen vielleicht nicht mehr allein für sich machen.

Zweitens gibt es den weiten Bereich der Kooperation im IT-Bereich, in dem wir schon erfolgreich sind für Verwaltungen, die zwar in Länderkompetenz sind, aber sehr weitgehend von bundesweitem Recht geregelt sind. Die Finanzverwaltungen müssen natürlich vor Ort sein und eigenständig bleiben, aber ihre Rechenzentren können gemeinsam betrieben werden und werden es auch schon. Die Frage ist: Muss dann jedes Land die High-Tech-Basis heutiger Geoinformationen für sich selbst allein aufbauen und dann auch pflegen, was sehr aufwendig ist?

Wenn Bremen eine zentrale Beschaffung sparsam und fair, wie wir das wollen, per E-Katalog für Bestellungen aufbaut, ist das technisch ziemlich aufwendig, aber auch in der Pflege, bei all den Gütesiegeln und den Diskussionen über faire Beschaffung: Kann man das nicht mit Niedersachsen oder anderen zusammen machen? Die Einkaufsentscheidung selbst bleibt ohnehin bei jeder Behörde und bei jeder Dienststelle vor Ort, es geht da nur um die technische und organisatorische Basis.

Drittens – hier geht es allerdings um richtig viel Geld, das wir dann ausgeben oder nicht – geht es uns um Kooperation im Sinne von realer Arbeitsteilung. Man muss und kann heute nicht mehr alles selbst machen, sondern es ist ja der Sinn moderner Gesellschaften, dass einer dies macht und jemand anders das andere. Ich spreche hier vor allen Dingen über die gemeinsame Krankenhausplanung. Hier ist die Antwort des Senats sehr knapp und lapidar, in dieser Hinsicht muss man jetzt allerdings auch dringend vorankommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Ich rede über die gemeinsame Wissenschaftsplanung. Auch darüber reden wir seit vielen Jahren, aber ich gestehe, in diesem Punkt enttäuscht mich der vorgelegte Wissenschaftsplan 2020 wieder ein wenig.

Wir müssten auch über Häfenkooperationen sprechen. Spätestens nach den Entscheidungen über die Elbe- und Weservertiefung wird das auf der politischen Tagesordnung stehen.

Ich ahne, dass die Zeit vorbei ist, deswegen werde ich über die politischen Schlussfolgerungen, die ich daraus ziehe, in einem zweiten Beitrag sprechen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage ist, wenn man eine Große Anfrage stellt, warum man sie eigentlich stellt und warum man einen solchen Rückblick auf 25 Jahre vornimmt. Ich meine, es ist völlig ungewöhnlich, dass wir in einer Großen Anfrage auf einen solch langen Zeitraum zurückblicken. Der Grund besteht darin, wenn wir von Kooperationen mit den Ländern reden, sind es meistens lange und schwere Prozesse, die manchmal in Staatsverträgen enden und eben ihre Zeit brauchen. Daher macht es Sinn, auch so weit zurückzublicken.

Ich will sagen, dass für uns bei der Analyse der Kooperationen mit anderen Bundesländern maßgeblich ist, wie wir öffentliche Leistungen, die wir heute hier erbringen, kostengünstiger und effizienter gestalten können. Das ist angesichts der Haushaltsnotlage des Landes notwendig. Es ist notwendig, diesen Prozess auch ständig weiterzuführen. Dabei geht es nicht darum, dass es im Ergebnis dann dazu führen kann, Aufgaben insgesamt zu verlagern, sondern es gibt weitere Methoden und Modelle der Zusammenarbeit, nämlich gemeinsame Einrichtungen zu schaffen oder bei dem, was der Kollege Dr. Kuhn eben Aufgabenverteilung nannte, zu einer Vernetzung der jeweiligen Wahrnehmung der Aufgaben zu kommen. Das sind, glaube ich, die Hebel, mit denen man auch insgesamt eine bessere Kostenstruktur und eine höhere Effizienz erreichen kann.

Wenn wir uns die Große Anfrage ansehen, dann hat der Senat, so denke ich, die meisten Bereiche, in denen eine solche Kooperation möglich ist, identifiziert. Die Themen sind alle schon einmal angegangen worden, und das hat zu Ergebnissen geführt. Ich will einfach ein paar nennen, die für uns heute durchaus schon selbstverständlich, aber eben das Ergebnis von Kooperationen zwischen den Ländern sind.

Ich nenne zum Beispiel die Futtermittelüberwachung, die Lebensmittelüberwachung, das ist auch in der im Augenblick noch unbefriedigenden Situation aber durchaus schon die Krankenhausplanung – nämlich als Thema identifiziert –, das ist die Tierseuchenkasse, die Milchquotenbörse, die Marktüberwachung, die gemeinsame Aus- und Fortbildung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, und das ist zum Beispiel auch die gemeinsame Beschaffung von Dienstwaffen, bei der tatsächlich ein erhebliches Einsparungspotenzial ausgemacht werden konnte. Man sieht, es ist ein ungeheuer breites Spektrum, in dem

man versuchen kann, weitere Kooperationen herbeizuführen.

Die Antwort des Senats macht deutlich, man ist an einigen Stellen zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Kooperation keinen Sinn machen würde oder das Kooperationsziel nicht weiter verfolgt werden kann. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, sie liegen zum einen in der eigenen Einschätzung, aber durchaus auch im Desinteresse anderer Länder. Ich glaube, dass man hier neuen Ansätzen folgen muss, und gerade, wenn man auf 25 Jahre zurückblickt und schon die Themenbereiche identifiziert hat, macht es Sinn, diese Dinge wieder neu anzugehen. Ich gehe davon aus, dass dies im Rahmen des Senatsauftrags zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung Bestandteil wird, die sich nicht nur auf die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Inneren der Kernverwaltung bezieht, sondern durchaus auch den Blick auf eine Kooperation der Stadtgemeinden, aber auch auf eine Kooperation mit anderen Ländern richten muss.

Dass es dabei im Übrigen – deshalb ist es auch lohnenswert, sich die Vorlage einmal anzusehen – auch um das ganz große Geld gehen kann, wird an einem Punkt deutlich, nämlich in der Frage der gemeinsamen Kreditaufnahme des Landes zum Beispiel mit dem Bund. Im Augenblick ist dies dadurch verhindert, dass der Rechnungshof des Bundes dort Bedenken angemeldet hat, ob das denn wirklich alles für den Bund so kostengünstig ist. Sie achten natürlich auch auf das Geld, das ist völlig klar. Es geht also nicht nur darum, dass man es in kleinen einzelnen Teilbereichen anschaut, sondern es geht tatsächlich auch um Dinge, bei denen massive Möglichkeiten für Haushaltseinsparungen bestehen.

Ich glaube, wir sind insgesamt in einem guten Prozess, aber wir sind nicht am Ende und können es auch nicht sein, sondern wir müssen die Anstrengungen fortsetzen, um eine Kooperation im Sinne einer Aufgabenteilung, gemeinsamer Einrichtungen und vielleicht auch in einigen Bereichen der Abgabe von Aufgaben an andere vorzunehmen, die wir heute hier vor Ort leisten. Daher glaube ich, der Senat befindet sich auf dem richtigen Weg, er sollte aber auf gar keinen Fall nachlassen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Bericht des Senats – sehr umfangreich, wie schon von meinen beiden Vorrednern angesprochen, rückblickend auf 25 Jahre – ist, finde ich, sehr ausführlich und bildet auch gut ab, was bisher geschehen ist, aber er bildet auch ab, was in Zukunft noch geschehen muss,

Herr Liess hat schon darauf hingewiesen. Ich glaube, wir werden weitere 25 Jahre daran arbeiten müssen.

Es ist für uns auch ganz wichtig, darauf hat der Kollege Dr. Kuhn schon hingewiesen, dass im Rahmen der Arbeitsteilung unnötige Doppelarbeit verhindert wird und damit auch Steuergelder, also Kosten, die Bremen aufwendet, möglichst eingespart werden können. Die erhöhte Effektivität, ohne dabei die Bürgernähe zu verlieren, ist aus unserer Sicht dabei natürlich eine hohe Anforderung.

Für die CDU ist es für ein solch kleines Bundesland wie Bremen, das auch noch mitten in Niedersachsen liegt, ein geradezu zwingendes Erfordernis, insbesondere mit Niedersachsen diese Kooperationen weiter zu verfolgen. Es gibt viele Beispiele – viele davon sind hier schon angeführt worden, ich will sie nicht wiederholen –, aus denen sich ergibt, wie sinnvoll das auch sein kann, ohne dabei die Eigenständigkeit Bremens infrage zu stellen oder, was an der Stelle ja durchaus auch von Bedeutung ist, die Konkurrenzlage, die zwischen den Bundesländern auf vielen Ebenen durchaus gegeben ist, ad absurdum zu führen. Das ist schon ein Balanceakt, der dort vollzogen werden muss, das ist auch für uns völlig klar.

Diese Kooperationen mit anderen Bundesländern dürfen aber nicht dazu führen, dass die Kooperationsbemühungen innerhalb unseres Landes zwischen den Ressorts und natürlich auch zwischen den beiden Städten deswegen außer Acht gelassen werden, Herr Dr. Kuhn hat zart darauf hingewiesen. Ich will das für die CDU-Fraktion ruhig ein bisschen verstärken, weil wir glauben, dass an der Stelle noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, und deswegen fordern wir in diesem Zusammenhang den Senat auf, die Bemühungen an der Stelle zwischen den Ressorts einerseits –

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Meinen Sie die Polizei vielleicht, Herr Hinners?)