Protokoll der Sitzung vom 19.06.2014

Wir sind allerdings auch in einer Situation, Frau Kollegin Häsler hat das vorhin begründet, dass sich die Studierenden durch den Bologna-Prozess, den wir hier heute Nachmittag noch einmal diskutieren, den verschärften Studienbedingungen stellen müssen, die Studiengänge haben sich verdichtet. Wir haben auch spezielle Bremer Probleme wie die Raumnot an der

Universität, die unter anderem dazu führt, dass es zu vermehrten Blockseminaren an den Wochenenden, an den Samstagen kommt, weil in der Woche Lehrveranstaltungen nicht mehr ordnungsgemäß oder ordentlich durchgeführt werden können. Das heißt, die Sichtweise der Studierenden ist ganz klar, sie stehen unter einem hohen Verdichtungsprozess, sie haben die Wochenenden zum Teil in ihr Studium mit einzubringen und benötigen auch den Sonntag, um ihr Studium sinnvoll begleiten zu können.

Das Problem hat Frau Häsler zu Recht benannt. Wir sagen an dieser Stelle, wir sind einverstanden mit der Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, weil auch wir denken, dass die Diskussion dorthin gehört. Wir erwarten aber auch – und das sage ich jetzt einmal an die Ausschussvorsitzenden Frau Schön gerichtet –, dass nicht nur die Leiterin der Staats- und Universitätsbibliothek angehört wird, sondern auch der Personalrat, denn ich glaube, die Beschäftigten müssen an dieser Stelle auch gehört werden. Nur dann kann man sich sinnvoll ein Bild davon machen, ob eine Ausweitung der Öffnungszeiten überhaupt realisierbar ist. Ich glaube, es würde uns auch gelingen, den Personalrat zu dieser Frage mit einzuladen. Danach sehen wir uns die Diskussion im Ausschuss an und werden dann als Fraktion entscheiden, wie wir weiter verfahren. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Sicht des Ressorts nur zwei, drei Bemerkungen: Ich finde es hervorragend, wenn wir zur Verbesserung der Situation der Studierenden eine Sonntagsöffnung für die Staats- und Universitätsbibliothek erreichen. Ich glaube, dass auch angesichts der großen zeitlichen Probleme, die mit dem Bachelorstudium verbunden sind, eine Zugänglichkeit der Bibliothek auch am Wochenende ermöglicht werden sollte. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dies auch mit der Personalvertretung abzustimmen, denn eine Entscheidung gegen die Personalvertretung ist in diesem Fall problematisch. Ich glaube aber, dass man mit dem Konzept, das jetzt von der Staats- und Universitätsbibliothek und der Universität erarbeitet wird, eine vernünftige Grundlage für die Diskussion mit der Personalvertretung hat. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1376 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, das ist eine Punktlandung. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr für eine Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung 12.58 Uhr)

Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft ist wieder eröffnet.

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und weiterer schulrechtlicher Gesetze

Mitteilung des Senats vom 3. Juni 2014 (Drucksache 18/1414) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Schulen in freier Trägerschaft stärken – Gesetz zur Änderung des „Privatschulgesetzes“ im Konsens neu vorlegen

Antrag der Fraktion der CDU vom 17. Juni 2014 (Drucksache 18/1436)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der umfassenden Schulreform im Jahr 2009 war für alle klar, auch das Privatschulgesetz muss novelliert und an die geänderte Struktur des staatlichen Schulrechts angepasst werden.

Die Änderung des Privatschulgesetzes bedeutet unter anderem, dass sich die Privatschulen künftig entscheiden müssen, welche Schulform sie abbilden, ob sie als Oberschule oder als Gymnasium arbeiten möchten. Diese Anpassung geschieht Schritt für Schritt beginnend mit der untersten Jahrgangsstufe. Die Schulen haben selbstverständlich eine entsprechende Übergangsfrist. Gleichzeitig wird die bisherige Praxis für neue Lehrkräfte an den Privatschulen im Hinblick auf die Lehrgenehmigung vereinfacht. Lehrerinnen und Lehrern, die das zweite Staatsexamen haben, müssen nicht mehr in die Einzelfallprüfung.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Inklusion. Gemäß Artikel 24 Absatz 2 a der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aus dem allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Deshalb haben wir im Schulgesetz den eindeutigen Auftrag formuliert, Schulen in Bremen zu inklusiven Schulen zu entwickeln, das gilt damit auch für die Privatschulen. Hier steht eine große Herausforderung an, denn Privatschulen können nach ihren eigenen Richtlinien über die Aufnahme oder eben Nichtaufnahme von Schülerinnen und Schüler entscheiden. Privatschulen müssen nicht jede Schülerin und jeden Schüler nehmen, das ist Kern der Privatschulautonomie. Nach dem vorliegenden Entwurf können Privatschulen zumindest keine Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen an einer privaten Oberschule ablehnen.

Weitere Herausforderungen bleiben auch nach der Novelle. Eine Frage wird sein, ob Privatschulen für Inklusionsschüler eigene Zentren für unterstützende Pädagogik einrichten oder ob sie sich Hilfe aus dem staatlichen Unterstützungssystem holen. An diesen Punkten werden wir auch nach der Novelle noch arbeiten müssen. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die Tobias-Schule als einziges privates Förderzentrum zu erwähnen, weder die Arbeit noch der Standort dieser Schule wird infrage gestellt.

Eine weitere grundlegende Änderung ist die Berechnung der staatlichen Zuschüsse. Das Bildungsressort hat mit Vertretern der LandesArbeitsGemeinschaft öffentlicher Schulen in Freier Trägerschaft im Lande Bremen lange diskutiert, verhandelt und auch die materiellen Bestimmungen weitgehend einvernehmlich geklärt. Das ist zumindest der Deputationsvorlage vom 28. März 2014 zu entnehmen.

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Das sehen die, glaube ich, ein bisschen anders!)

Die entscheidende Änderung ist, bevor wir ins Detail gehen, in Zukunft sind die Personalkosten im staatlichen Schulsystem die Bezugsgröße zur Berechnung der Zuschüsse für die Privatschulen. Dabei ist auch vorgesehen, das Gesamtvolumen dieser Zuschüsse um zwei Prozent zu kürzen. Das bedeutet konkret in Zahlen, zurzeit erhalten private Grundschulen jährlich 3 135 Euro pro Schüler. Dieser Satz bleibt gleich, das heißt, die Grundschulen erhalten auch nach der neuen Berechnung 3 135 Euro pro Schüler. Bisher haben die fünften und sechsten Jahrgangsstufen 3 673 Euro, die Sekundarschulen 3 487 Euro und die Walddorfschulen 3 817 Euro pro Schülerin und Schüler erhalten. Der neue Satz würde in der Schulform Oberschule 3 840 Euro pro Schüler betragen. Hier wird der Satz sogar erhöht.

Bisher haben die Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Gymnasien 3 997 Euro bekommen und die gymnasialen Oberstufen sogar 4 735 Euro pro Schüler. Dazu muss man wissen, die Ausgaben pro Schüler im staatlichen Schulsystem an Gymnasien, inklusive gymnasialer Oberstufe, betragen laut Statistischem Bundesamt aber lediglich 4 107 Euro. Das heißt, der Zuschuss für die privaten Gymnasien pro Kopf lag in der Vergangenheit mehr als 600 Euro über den der staatlichen Gymnasien. Mit dem neuen Satz von 3 820 Euro für die privaten Gymnasien inklusive Oberstufen findet nun eine entsprechende Anpassung und damit Reduzierung statt.

Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassend festhalten: Es gibt im Grundschulbereich keine Verschlechterung, der Zuschuss bleibt gleich. Es gibt an den privaten Oberschulen keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung. Nur an den Gymnasien, und zwar an den Oberstufen, findet eine Anpassung statt, da hier die Pro-Kopf-Ausgaben deutlich höher waren als im staatlichen Schulsystem. Auch die Tobias-Schule als einziges privates Förderzentrum bekommt genau den gleichen Zuschuss wie bisher.

(Beifall bei der SPD)

Die Zahlen zeigen, dass eine Versachlichung der Debatte angebracht ist. Daran ist mir sehr gelegen.

Ich möchte zum Schluss noch die eben skizierten Veränderungen gern in einen größeren Rahmen einordnen. Meine Damen und Herren, wir machen für alle Menschen in dieser Stadt Politik. Wir müssen deshalb auch das gesamte Schulsystem und alle Schüler im Blick haben. Die Privatschulen sind ein Teil dieses Schulsystems. Wenn wir über Bildung reden, dann reden wir auch immer über Startchancen. Die Herkulesaufgabe, vor der wir stehen, ist doch, gleiche Startchancen für alle Kinder zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben deshalb als rot-grüne Koalition trotz der extrem schwierigen Haushaltslage einen klaren Schwerpunkt für die Verbesserung der Bildung gesetzt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Bildungsbenachteiligung, soweit die Schule das überhaupt kann, kontinuierlich zu reduzieren. Lassen Sie uns daran gemeinsam weiterarbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. vom Bruch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit geradezu jahrelanger und wiederholter Verzögerung haben Sie uns nunmehr eine Novelle zum sogenannten Privatschulgesetz vorgelegt, die in unserem Bundesland eine kontroverse Debatte hervorgerufen hat. Um es hier gleich vorwegzusagen, für die Zeit, die ins Land gegangen ist, ist es ein verzagtes, kleinkariertes und geradezu beschämendes Ergebnis,

(Beifall bei der CDU)

und zwar in einem Politikstil, der sich gegen den Geist des Konsenses in der Bildungspolitik richtet, denn es ist ein ideologisches Ergebnis. Wir dagegen wollen keine Politik des Gegeneinanders, sondern eine Politik des Miteinanders auch und gerade in diesem wichtigen Bereich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen keine Politik von Ihnen zulasten von deutlich über 6 000 Schülern, von 22 Schulen und einer großen Zahl von Eltern und Lehrern, keine Politik gegen besonderes Engagement zugunsten unserer Kinder, keine Politik gegen pädagogische Qualität und Kreativität, keine Politik gegen schulische Wahlfreiheit, keine Politik gegen Innovation und Vielfalt, eine Dagegen-Politik eben, die nichts mit Fortschritt, Entwicklung oder Zukunftsorientierung zu tun hat, die ausschließlich eine Politik ist, die sich an staatlicher Allmacht und Uniformität orientiert. Unsere Alternative, meine Damen und Herren, ist bunt, statt grau.

(Beifall bei der CDU)