Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Ich finde das Artikelgesetz so nicht in Ordnung,

dessen Wirkung erkennt sowieso kaum jemand, der es sich hier angeschaut hat, weil im Hintergrund wesentlich komplexere Verhältnisse stehen, als man bei der ersten Lektüre auf Anhieb erfassen kann. So, meine Damen und Herren, kann man nach unserer Auffassung nicht mit seriöser Rücklagenauflösung umgehen!

Als Haushaltspolitiker und auch als Mitglied im

Rechnungsprüfungsausschuss muss ich von Ihnen, Herr Dr. Kuhn, erwarten können, dass Hinweise und Bedenken – ja, sogar klare Rügen! – des Landes rechnungshofs vom Finanzressort ernst genommen und auch abgearbeitet werden! Wenn die Finanz verwaltung beabsichtigt, im Jahr 2014, das jetzt bekanntlich auch schon zur Hälfte vorbei ist, eine neue, langfristige Versorgungsprognose zu erstel len, die unter anderem auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die aktuell jetzt notwendigen Versorgungsanpassungen berücksichtigen soll, zum Beispiel für Teilzeitbeschäftigte, dann kann man doch wohl erwarten, dass vorher den Gremien keine rückwirkenden Entnahmebeschlüsse ohne Vorlage dieser avisierten Prognose abgerungen werden.

Ich empfehle Ihnen, noch einmal die einschlägigen

Passagen auf den Seiten 111 bis 116 im Bericht 2014 zu lesen – das sind wenige Kapitel –, und Sie werden sowohl die Zielsetzung der Rücklagen als auch die absehbaren Entwicklungen der Versorgungsausga ben, die nämlich dramatisch steigen werden, rasch verstehen! Damit wird auch der Neubewertungsge danke des Landesrechnungshofs verständlich und die inzwischen scheinbar vergessene Absicht der Senatorin, die Erstellung eines Konzeptes und eine langfristige Prognose, nachvollziehbar.

Machen Sie also zuerst einmal Ihre Hausaufgaben,

Frau Linnert, und stellen Sie die Entscheidungen dazu, meines Erachtens bis zur Vorlage Ihrer Analyse und der langfristigen Handlungsempfehlungen, zurück! So ist das Anliegen inakzeptabel, es ist Flickschusterei

und respektlos gegenüber den bemühten Rechnungs prüfern und den eigenen Ankündigungen. Wie schon am 11. Juli 2014 im Haushalts- und Finanzausschuss lehnen wir diese Vorgehensweise ab und erbitten deswegen getrennte Abstimmung! – Danke sehr!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Präsident, meine Damen und Herren! Es ist jetzt ein wenig misslich, Herr Kau, dass Sie bei der Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss nicht dabei wa ren, denn dort haben wir noch einmal rekapituliert, woher der Wunsch nach einer Gesetzesänderung kommt. Im November 2013 war nämlich klar, dass es aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig ist, die Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte in Teilzeit neu zu berechnen. Das muss neu berechnet werden, aber wir kennen weder die genaue An zahl der Betroffenen – wir können sie nur ungefähr schätzen – noch wissen wir ganz genau die Summe, die wir in den Jahren 2014 und 2015 nachzahlen müssen. Geschätzt liegt sie aber zwischen 20 und 25 Millionen Euro, und dann, darauf aufbauend, jährlich ungefähr 3 Millionen Euro.

Da kann man noch so einen guten Plan erstel

len, Herr Kau, wenn eine solche höchstrichterliche Entscheidung kommt, dann muss man reagieren! Wir haben das mit dem Haushaltsplan dann im No vember 2013 aufgrund des Nachtrags des Senats eingebaut und dann überlegt, was sinnvoll ist, wie diese zusätzlichen Gelder für die Pensionszahlungen zu begleichen sind, und dann haben wir überlegt, dass das Sondervermögen Versorgungsrücklage im Grunde genommen genau dafür geschaffen worden ist, nämlich besondere Belastungen und zeitliche Spitzen bei Pensionszahlungen abzudecken. Dort ist immer von einem Abfedern oder vom Untertunneln des Berges gesprochen worden, das ist auch gemein same Auffassung. So ist im Jahr 1999 in Bremen ein solches Sondervermögen eingerichtet worden wie in fast allen anderen Ländern und beim Bund, und das ist auch nach wie vor die Zweckbeschreibung mit einer engen Begrenzung der Entnahme von Mitteln.

In dem Gesetz des Jahres 1999 stand, das Nähere

regele ein Gesetz, und dann hat der Rechnungshof jetzt geprüft und alles das noch einmal wiederholt und festgestellt, dass es so ist. Er hat dann ein biss chen gerechnet, wann die besonderen Belastungen kommen – vermutlich ab den Jahren 2015/2016 –, sie dauern dann acht bis neun Jahre, und dann sollte diese Untertunnelung vorbei sein. Wir haben schon, wie gesagt, im Dezember beschlossen, dass wir dieses Geld aus der Versorgungsrücklage neh men. Damals haben Sie zwar insgesamt gegen den

Haushalt gestimmt, aber dass sich das auch gegen diese Entscheidung gerichtet hat, daran kann ich mich nicht erinnern.

Jetzt komme ich auf die Sitzung am vergangenen

Freitag zu sprechen! Auf unsere Nachfrage an den Landesrechnungshof, ob dieses Gesetz, das wir heute beschließen, im Widerspruch zu seinem Bericht steht, hat Herr Meyer-Stender ausdrücklich und klar gesagt, es gebe da keinen Widerspruch. Der Rechnungshof hat auch keine Einwände erhoben gegen das, was wir hier heute machen, sondern er hat nur gesagt, in Ordnung, das akzeptieren wir, das bewegt sich in der Zweckbestimmung, die wir beschlossen ha ben, das widerspricht nicht dem Zweck, macht das so, allerdings erwarten wir, dass auf der Grundlage dieses ad hoc gefassten Beschlusses dann auch noch eine Konzeption für die Jahre ab 2016 und folgende kommt. Dazu möchte ich sagen, es ist ja in Ordnung, wenn das so geschieht.

Wir werden auch mit Sicherheit – ich weiß nicht ge

nau, wer dort Berichterstatter oder Berichterstatterin ist – bei der Behandlung im Rechnungsprüfungsaus schuss so argumentieren, dass wir den Senat auffor dern, es auch zeitnah vorzulegen. Das ist aber etwas anderes als das, was wir hier beschließen. Herr Kau, wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie schon andere Gründe anführen, aber den Rechnungshof können Sie in dieser Frage nicht anführen, das ist am Freitag vollkommen klar geworden.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetz,

das eine vernünftige, im Rahmen der eigentlichen Zweckbestimmung dieser Gelder liegende Verwen dung vorsieht, die in der Tat nicht planbar war und überraschend gekommen ist, die wir aber meistern müssen, und das machen wir mit diesem Gesetz. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr

geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Worte des Abgeordneten Dr. Kuhn noch kurz ergänzen! Das Artikelgesetz und insbesondere die Formulierung zum Bremischen Versorgungsrücklagegesetz ist dem Deutschen Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund zur Stellungnahme vorgelegt worden, beide haben keine Änderungswünsche geäußert. Es ist beraten worden im Beirat des Sonder vermögens Versorgungsrücklage – dort sind vertreten die Senatorin für Finanzen, der Magistrat der Seestadt Bremerhaven, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Beamtenbund und der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte –, und auch dieser Beirat hat es zur Kenntnis genommen.

Daher sehen und teilen wir auch nicht die vor

gebrachte Kritik hinsichtlich des Punktes, ob hier jetzt eine zweckfremde Entnahme – so habe ich den Beitrag des Kollegen Kau verstanden – vorgenommen werden soll. Dazu kann man sagen, das ist nicht der Fall, es geht vielmehr darum, die höchstrichterliche Entscheidung, nämlich die Pensionslasten bei Teil zeitbeamten neu zu berechnen und daraufhin auch entsprechende Auszahlungen zu machen, mit diesem Gesetz umzusetzen.

Der Rechnungshof hat – Herr Dr. Kuhn hat eben

darauf hingewiesen – in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses erläutert, dass mit dieser Regelung zunächst nur die Entnahme aus diesem Vermögen geregelt wird und auch einer Entnahme aus dem Vermögen vonseiten des Rechnungshofs nicht widersprochen wird. Daher sehen wir auch nicht, dass die Kritik uns dazu veranlasst, von dieser Gesetzesänderung jetzt Abstand zu nehmen. Wir bitten Sie also, dieser Gesetzesänderung zuzustim men. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr

Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will einmal sagen, ich finde es gut, dass die CDU darauf hingewiesen hat, wir sind darüber auch ein bisschen gestolpert, es ist auch in Ordnung, wenn man zu diesen beiden unterschiedlichen Tatbeständen in diesem Artikelgesetz auch getrennte Abstimmungen macht, wir haben uns allerdings durchaus auch von der Lesart des Rechnungshofs, die Herr Dr. Kuhn eben dargestellt hat, überzeugen lassen.

Wir sind zwar auch immer sehr kritisch und ver

muten auch häufig einmal etwas, aber in dem Fall, das muss man deutlich sagen, sind wir zu der Über zeugung gekommen, dass die Entnahme ja ganz klar beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften entspricht, und solange das gegeben ist, haben wir keine Einwände. Bei dem Reisekostengesetz ist es ja sowieso klar, aber wir werden auch der Änderung des Bremischen Versorgungsrücklagegesetzes zu stimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Kau.

Herr Präsident, meine Damen und

Herren! Ich möchte einmal, Herr Liess, ausdrücklich richtigstellen, dass ich hier keine zweckentfremdete Entnahme beklagt habe. Das wäre ja noch schöner! Wir haben zwei Methoden der Versorgungsrücklage

Sie kennen die, ich brauche das hier nicht zu reka pitulieren –, und eine ist die Versorgungsrücklage. Wenn wir diese jetzt auch noch zweckentfremdet verwenden würden, dann wäre das ja nun gar nicht zulässig. Das habe ich aber auch nicht behauptet, sondern mir geht es zum einen um einen methodi schen Ansatz.

Ich will jetzt nicht diese Formeln und Grafiken

zitieren, die kennen Sie, vor allem diejenigen, die hier heute gesprochen haben. Wenn wir schon diese Versorgungsrücklage mit ihrer besonderen Bedeutung haben und dann sagen, darin stecken verschiedene Risiken, weil die Versorgungsleistungen zunehmen, weil jetzt die Teilzeitbeschäftigten dazukommen, weil da auch verschiedene Anlagen zusammenkommen – wir haben noch gar nicht über die Anlageformen und über das Portfolio und die Zinsveränderungen gesprochen wie bei den Lebensversicherungen –,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist ja auch ein bisschen zwielichtig!)

und dann die Senatorin schon im Jahr 2012 ankündigt, dass dort eine Neubewertung notwendig ist, dass sie das konzeptionell angehen muss und da eine Progno seentscheidung fallen soll, dann, finde ich, ist es die erste Pflicht, diese Analyse vorzunehmen und diese langfristigen Handlungsempfehlungen vorzulegen, und dann kann man auch um eine Entscheidung und auch um unsere Zustimmung bitten. Auf dieser Basis kann man dann sagen, jawohl, wenn die Entscheidung reif ist und die Vorwürfe des Landesrechnungshofs abgearbeitet sind, dann entscheiden wir darüber, aber Sie machen es umgekehrt. Sie machen es so ähnlich wie beim Hafentunnel, wo erst entschieden und später die Wirtschaftlichkeit nachgerechnet wird.