Abschiebehäftlinge im Abschiebungsgewahrsam der Polizei Bremen unter. Die Einrichtung befindet sich auf dem Gelände des Polizeipräsidiums und ist speziell für die Unterbringung von Abschiebehäft lingen geschaffen worden, um eine Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt vermeiden zu können. Insgesamt stehen 21 Plätze, davon 16 für Männer und 5 für Frauen, zur Verfügung.
Polizei Bremen entspricht den Vorgaben des Europäi schen Gerichtshofs. – Soweit die Antwort des Senats!
Betreffenden vorher schriftlich angekündigt, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Vorlauf? Wissen Sie, ob das angekündigt wird, und können Sie das ungefähr eingrenzen?
angekündigt wird, ich kann Ihnen aber jetzt nicht sagen, ob das nun 14 Tage sind oder wie viele sonst. Es geht dem ja immer ein Verfahren voraus, und darin werden alle Personen zunächst einmal aufge fordert, die Bundesrepublik Deutschland freiwillig bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen. Insofern lässt sich daraus auch ableiten, wann die Abschiebung erfolgen soll.
abzuschiebende Personen, denen die Abschiebung angekündigt wurde, sich dieser entzogen haben, und wenn ja, wissen Sie ungefähr, wie viel Prozent der Fälle das sind?
Fälle gibt, in denen sich Personen der Abschiebung entzogen haben. Gemessen an der Gesamtzahl ist das aber eher zu vernachlässigen.
dass wir etwa 800 ausreisepflichtige Personen in Bremen haben. Wie kommt es, dass von diesen 800 Personen derzeit nur 17 Personen im Abschiebungs gewahrsam sind?
Personen, die geduldet sind, und wir müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob es ein Abschiebungshindernis gibt, das können Krankheit, die schulische Situation der Kinder und vieles mehr sein. Wir versuchen ja nicht, dieses Problem dadurch zu lösen, dass wir Personen abschieben, sondern unser Ziel ist es, die Zahl der Geduldeten zu reduzieren, indem wir ihnen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus geben.
natürlich zu einer weiteren Nachfrage. Es mag ja sein, dass ich falsch informiert bin, aber Sie können mir doch sicherlich die genaue Zahl derjenigen nennen, die hier in Bremen derzeit ausreisepflichtig sind, wenn meine Zahl von 800 Personen falsch ist.
oder vier Jahren über 3 000 geduldete Bürgerinnen und Bürger in Bremen, die immer bedroht davon waren, dass sie abgeschoben werden, denn Dul dung bedeutet ja nur, dass man die Abschiebung ausgesetzt hat, aber sie schwebt weiterhin wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen. Wir haben es dann erreicht, diese Zahl von 3 000 auf 1 500 Per sonen zu reduzieren. Ich hatte hier gesagt, dass ich es auch erreichen könnte, in einem Jahr bei unter 1 000 Personen zu liegen. Leider hat die aktuelle Flüchtlingsbewegung dies verhindert, sonst wären wir so weit. Ich bin deswegen nicht darüber entsetzt, dass wir keine Überbelegung in der Abschiebehaft und dort zu wenig Personen haben.
Unterschied ist, ob es sich um den Duldungsstatus oder um den Status ausreisepflichtig handelt? Wenn ja, dann bitte ich noch einmal um die Beantwortung meiner Frage. Sie haben eben von geduldeten Per sonen gesprochen, von denen rede ich gar nicht, ich rede von ausreisepflichtigen Personen, die beispiels weise das Asylverfahren durchlaufen haben oder aus anderen Gründen hier keinen Aufenthaltsstatus mehr haben. Deswegen noch einmal: Wie viele aus reisepflichtige Personen gibt es im Land Bremen?
sagen, da es, wie gesagt, immer auch eine Frage des konkreten Einzelfalls ist, ob es wirklich zur Durchführung der Abschiebung kommt. Das kann von vielen Faktoren abhängen. Wenn wir zum Bei spiel wie im letzten Jahr einen Abschiebestopp für bestimmte Länder im Winter erlassen,